Evangelisches Kirchspiel Blönsdorf
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
33. Jahrgang Niedergörsdorf, den 24.01.2024 02/2024
Nr. 02/24 2 Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf
3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen
Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen im Rahmen der
Bekanntmachung der Einladung Öffnungszeiten möglich. Sie ist mindestens 5 Werktage vorher mit der
Friedhofsverwaltung abzustimmen.
zur 1. Sitzung der Gemeindevertretung Niedergörsdorf
4. Gebührensatzung
Sitzungstag: Mittwoch, 31. Januar 2024
Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte
Sitzungsort: Kulturzentrum DAS HAUS Altes Lager, Großer Saal,
Friedhofsgebührensatzung erlassen.
Kastanienallee 21, 14913 Niedergörsdorf
Beginn: 19.00 Uhr
5. Nutzungsrechte
Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und
sonstige Gegenstände bei Ablauf des Nutzungsrechtes bis spätestens
Tagesordnung:
zum 31.12. des laufenden Jahres auf eigene Kosten von der Grabstät-
te entfernen.
I. Öffentliche Sitzung:
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
1. Eröffnung der Sitzung
2. Behandlung von Änderungsanträgen zur Tagesordnung
3. Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift
über den öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung vom 13.12.2023
4. Informationen der Bürgermeisterin
5. Einwohnerfragestunde
6. Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter
7. Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Niedergörsdorf
8. Beschluss der 1. Änderung der Entschädigungssatzung für die Gemeinde
Niedergörsdorf
9. Beschluss zur Bildung eines Wahlkreises im Wahlgebiet Gemeinde
Niedergörsdorf zur Kommunalwahl 2024
10. Jahresrückblick der Fraktionen
Friedhofsgebührensatzung
des Evangelischen Kirchspiels Blönsdorf
für die Friedhöfe in:
Marzahna (Kirche), Feldheim, Schwabeck,
Boßdorf Schmögelsdorf, Wergzahna, Blönsdorf, Danna,
Bürgermeisterin Kurzlipsdorf, Schönefeld, Seehausen, Dalichow,
Eckmannsdorf
Der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Blönsdorf hat auf-
grund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes über die evangelischen
Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsge-
Neue Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe
setz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228ff.), in sei-
des Evangelischen Kirchspiels Blönsdorf ner Sitzung am 23.11.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Das Ev. Kirchspiel Blönsdorf ist Träger der Friedhöfe in Marzahna (Kirche),
§1
Feldheim, Schwabeck, Schmögelsdorf, Wergzahna, Blönsdorf, Danna,
Ruhefristen
Kurzlipsdorf, Schönefeld, Seehausen, Dalichow und Eckmannsdorf.
Für die oben genannten Friedhöfe gelten folgende Ruhefristen:
Aufgrund der Einführung des Friedhofsgesetzes der Evangelischen Kirche
1. für Erdbestattungen 20 Jahre,
in Mitteldeutschland am 20.11.2020 als neuer Satzung, wurde vom Ge-
2. für Urnenbestattungen 20 Jahre.
meindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Blönsdorf in der Sitzung
vom 23.11.2023 die Aufhebung der bestehenden Friedhofssatzungen vom
§2
12.12.2017 beschlossen. Neben dieser neuen Satzung wurde zum
Gebühren
01.01.2023 auch die Friedhofsgebührensatzung angepasst. Bei Rückfra-
(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen
gen dazu wenden Sie sich gern an das Gemeindebüro (Blönsdorf 19,
sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
14913 Niedergörsdorf; Tel: 033743 50 232; Mail: kirche-bloensdorf@kir-
chenkreiswittenberg.de)
(2) Tarife:
1. Grabberechtigungsgebühren Euro
Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeindekirchenrates des Evan-
Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der
gelischen Kirchspiels Blönsdorf
Zuordnung im Gesamtplan jeweils pro Jahr der
Sitzung des Gemeindekirchenrates vom 20.09.2023
Nutzung
Die ordentliche Mitgliederzahl beträgt 7, anwesend sind 5 Mitglieder.
1.1 Erdgrabstätten
Die Sitzung ist beschlussfähig.
1.1.1 Erdwahlgrabstätte, je Grabstelle
Dabei wurde folgender Sammelbeschluss gefasst:
(1 Sarg und bis zu 2 Urne(n)) 28,00
1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung zum 31.12.2023
1.1.2 Grabstelle in Sarggemeinschaftsgrabstätten 69,00
Die Friedhofssatzung vom 12.12.2017 wird mit Wirkung zum Datum
(nur in Blönsdorf) auf die Dauer der Ruhezeit
der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem
einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhal-
Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evange-
tung und Pflege durch den Friedhofsträger so-
lischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
wie Namensnennung; pro Jahr
(Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020, (ABl. S. 228ff.)
(Für die Namensnennung entstehen weitere Kos-
für die o.g. Friedhöfe des Kirchspiels Blönsdorf unmittelbar.
ten, die von den Gewerbetreibenden direkt mit
den Nutzungsberechtigten abgerechnet werden.
2. Öffnungszeiten des Friedhofs
Der Friedhof ist täglich in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenun-
1.2 Kindergrabstätten
tergang geöffnet.
1.2.1 Erdwahlgrabstätten für Kinder, je Grabstelle 10,00
Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf 3 Nr. 02/24
1.2.2 Grabstelle in Gemeinschaftsanlage für Fehl- 10,00 §4
oder Totgeburten für die nach staatlichem Recht Inkrafttreten
eine Bestattungspflicht nicht besteht für die
Dauer von 20 Jahren, pro Jahr Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli-
chung, jedoch nicht vor dem 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten außer
1.3 Urnengrabstätten Kraft die Gebührensatzungen der Friedhöfe Marzahna, Feldheim, Schwa-
1.3.1 Urnenwahlgrabstätten, je Grabstelle 28,00 beck, Schmögelsdorf, Blönsdorf, Danna, Kurzlipsdorf, Schönefeld, See-
hausen, Dalichow Wergzahna und Eckmannsdorf vom 12.12.2017. Maß-
1.3.2 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten 69,00 gebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
auf die Dauer der Ruhezeit einschließlich Anla-
ge, Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch
den Friedhofsträger sowie Namensnennung; pro
Jahr
(Für die Namensnennung entstehen weitere Kos-
ten, die von den Gewerbetreibenden direkt mit
den Nutzungsberechtigten abgerechnet werden.)
1.4 Reservierungen / Verlängerungen
1.4.1 Reservierung 28,00
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte
ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung
vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem
Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährli-
che Grabberechtigungsgebühr nach den Tarif-
stellen 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben.
1.4.2 Verlängerung 28,00
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnen-
wahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht
besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist die Verlän-
gerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für
die Verlängerungszeiträume, die ganze abge-
schlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabbe-
rechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß Ausfertigung:
1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 sowie für Verlängerungs- Die vom Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Blönsdorf am 23.11.2023
zeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, beschlossene Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Marzahna,
für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der Feldheim, Schwabeck, Schmögelsdorf, Wergzahna, Blönsdorf, Danna,
jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Kurzlipsdorf, Schönefeld, Seehausen, Dalichow und Eckmannsdorf wur-
Tarifstellen gemäß 1.1.1, 1.2.1 und 1.3.1 erhoben. de dem Kreiskirchenamt Wittenberg als zuständiger Aufsichtsbehörde
angezeigt.
Die Aufsichtsbehörde hat am 29.11.2023 unter dem Aktenzeichen
2. Friedhofsunterhaltungsgebühr 21,00 14/2023 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Geneh-
(je Jahr und je Grabstelle, für die ein Nutzungs- migung erteilt.
recht besteht)
Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung des Kirchspiels
3. Verwaltungsgebühren Blönsdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
3.1 Zulassung von Gewerbetreibenden
(Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe,
Fotografen)
3.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden einmalig / 20,00
für 1 Jahr
3.1.2 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre 50,00
3.1.3 Ablehnung / Rücknahme / Widerruf einer Zulas- 30,00
sung (auch Widerruf einer Zulassung für Redne-
rinnen und Redner gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4
FriedhG); pro Vorgang
3.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / 65,00
Umbettung; pro Vorgang
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen
wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Ge-
bührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterlie-
gen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatz-
steuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§3
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher
Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet
sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot
der Friedhofsverwaltung.
Nr. 02/24 4 Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf
Mellnsdorf
Einladung zur Mietgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft Mellnsdorf
Der Jagdvorstand lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mellnsdorf
zur Versammlung am Freitag, den 01.03.2024, um 19:00 Uhr in den
Gemeinderaum Mellnsdorf herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Berichterstattung über das Jagdjahr
4. Entlastung der Kassenprüfung
5. Wahl des neuen Vorstandes
6. Auszahlung der Jagdpacht
Die Auszahlung der Pacht erfolgt nur nach Vorlage eines aktuellen Grund-
buchauszuges.
Der Vorstand
Impressum:
Das „Amtsblatt für die Gemeinde Niedergörsdorf“ erscheint in der Regel ein Mal monatlich. Es liegt im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung
Niedergörsdorf aus.
Herausgeber:
Gemeinde Niedergörsdorf, Die Bürgermeisterin, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf, Telefon: 033741 / 697-0, Fax: 033741 / 722 15, www.niedergoersdorf.de,
E-Mail: [email protected]
Werbeagentur und Verlag:
Fläming Werbung, Oberhag 31, 14913 Jüterbog, Telefon: 03372 / 44 29 56, E-Mail: [email protected]
Verantwortliche Redakteure für den amtlichen Teil:
Andrea Schütze / Kerstin Marg, Gemeindeverwaltung Niedergörsdorf, Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Auflage: 20 gedruckte Exemplare und Online einsehbar
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:
Einzelexemplare sind außerhalb des Verbreitungsgebietes zum Preis von 0,40 Euro pro Exemplar und Erscheinen zuzüglich Versand- und Portokosten über den Verlag
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