Friedhofsgebühren Neuenkirchen 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

Gemeinde Neuenkirchen · Niedersachsen · PLZ 29643

Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 01.01.2023). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
Sargreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
145,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 1 Nr. 1 a) GebS
Sargwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
345,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 1 Nr. 1 c) GebS
Urnenreihengrab
Einmalbetrag laut Satzung
145,00 €
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 1 Nr. 1 b) GebS
Urnenwahlgrab
Einmalbetrag laut Satzung
345,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 § 1 Nr. 1 c) GebS
Baumbestattung
Einmalbetrag laut Satzung
980,00 €*
für 25 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
* Bedingung: Inkl. Pflege und Gestaltung; eine einzelne Zubestattung möglich
📄 § 1 Nr. 1 f) GebS (Urnengrabstätte für Baumbestattungen)
Trauerhalle / Kapelle
Einmalbetrag laut Satzung
120,00 €*
Einmalgebühr je Nutzung
* Bedingung: Inkl. Orgel/Harmonium, Geläut, Sezierraum, Leichenkammer
📄 § 1 Nr. 2 a) GebS

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 01.01.2023 Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​‌​​‌‌‌​​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌‌ Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung), gültig ab 01.01.2023

Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Friedhofsgebühren

Aufgrund der §§ 10, 58, Abs. 1 Nr. 5 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI., 576 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBI. S. 588) und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBI Nr. 7/2017 S. 121), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBI Nr. 18/2019 S. 309) - VORIS 2031001 hat der Rat der Gemeinde Neuenkirchen in seiner Sitzung am 08.12.2022 folgende Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Friedhofsgebühren beschlossen:

§ 1

Der Gebührentarif wird wie folgt neu gefasst:

  1. 1. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen Tewel, Grauen und Schwalingen

a.) Reihengrabstätten (30 Jahre)

145,00 €

b.) Urnenreihengrabstätte (25 Jahre)

145,00 €

c.) Wahlgrabstätte /Urnenwahlgrabstätte (30 Jahre)

345,00 €

d.) Rasengrab inkl. Pflege und Gestaltung (30 Jahre)

1.580,00 €

e.) Urnenrasengrab inkl. Pflege und Gestaltung (25 Jahre) 1.580,00 €

f.) Doppelrasengrab inkl. Pflege und Gestaltung (30 Jahre) pro Stelle

1.780,00 €

g.) Doppelurnenrasengrab inkl. Pflege und Gestaltung (25 Jahre) pro Stelle

1.780,00 €

h.) Einzelgrabstätte im Heidebeet inkl. Pflege und Gestaltung

Urne (25 Jahre)

1.535,00 € Sarg (30 Jahre)

3.300,00 €

i.) Doppelgrabstätte im Heidebeet inkl. Pflege und Gestaltung Urne (25 Jahre)

3.070,00 € Sarg (30 Jahre)

6.600,00 €

f.) Urnengrabstätte für Baumbestattungen pro Stelle mit der Möglichkeit einer einzelnen Zubestattung inkl. Pflege und Gestaltung (25 Jahre)

980,00 €

a.) Bei einer Zubestattung ist zur Anpassung der Ruhefrist eine Gebühr i.H.v. 39,20 € je Jahr der Verlängerung sowie eine Gebühr gem. Nr. 1 c zur Anpassung des Nutzungsrechts fällig Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten, ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird eine Gebühr nach Nr. 4 zu entrichten

  1. 2. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle mit ihren Einrichtungen

a.) Kosten je Trauerfeier mit Heizung

120,00 €

einschließlich Benutzung Orgel / Harmonium, Geläut der Totenglocke, Benutzung des Sezierraumes, Benutzung der Leichenkammer je Sarg

b.) Sofern nur die Leichenkammer benutzt wird,

je angefangener Tag

15,00 €

In den Benutzungsgebühren für die Orgel und das Harmonium sind die Kosten des Organisten nicht enthalten. Dieser wird vom Leiter der Trauerfeier im Einvernehmen mit den Hinterbliebenen bestellt und ist besonders zu vergüten.

  1. 3. Sonstige Arbeitsleistungen

a.) Einebnen von Gräbern auf Antrag

145,00 €

b.) Für besondere Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, wird die zu entrichtende Gebühr nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt.

  1. 4. Gebühren für die Verlängerung der Nutzungszeiten an Wahlgrabstätten (je Stelle und Jahr)

a.) Wahlgrabstätte / Urnenwahlgrabstätte

11,50 € b.) Rasengrab

52,50 € c.) Urnenrasengrab

63,20 € d.) Doppelrasengrab

59,30 € e.) Doppelurnenrasengrab

71,20 € f.) Einzelgrabstätte im Heidebeet (Sarg)

110,00 € g.) Einzelgrabstätte im Heidebeet (Urne)

38,40 € h.) Doppelgrabstätte im Heidebeet (Sarg)

220,00 € i.) Doppelgrabstätte im Heidebeet (Urne)

122,80 €

Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

  1. 5. Gebühr über die vorzeitige Rückgabe einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte

Wird eine vorzeitige Rückgabe / Räumung einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte vor Ablauf der Ruhefrist zugestimmt, so ist eine Pflegegebühr in Höhe von 36,00 € pro Jahr und Stelle zu entrichten.

  1. 6. Verwaltungsgebühren

a.) Ausfertigung einer Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte

15,00 €

b.) Umschreibung des Rechtes an einer Wahlgrabstätte

15,00 € c.) Aufgabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte 15,00 €

d) Genehmigung für die Aufstellung von Grabdenkmälern 30,00 €

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gebührentarif vom 01.01.2007 außer Kraft.

Neuenkirchen, den 08.12.2022

G e m e i n d e N e u e n k i r c h e n

(C. Brunkhorst) Bürgermeister L.S.

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Neuenkirchen?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Neuenkirchen mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 29xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Neuenkirchen anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Neuenkirchen
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🔶 Schätzwert (anpassbar)
In der Satzung von Neuenkirchen nicht separat aufgeführt (wird meist über den Bestatter / Dienstleister abgerechnet).
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle* 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für die Nutzung der Trauer-/Leichenhalle in Neuenkirchen (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
ℹ️ * Bedingung laut Satzung: Inkl. Orgel/Harmonium, Geläut, Sezierraum, Leichenkammer
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 29xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Neuenkirchen:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €