Gebührenordnung – Neuenhagen_bei_Berlin

Vollständige Gebührenordnung für Neuenhagen_bei_Berlin.

Gebührenordnung

6 Abschnitte.

§ 1 Gegenstand der Gebühr

Gegenstand der Gebühr

(1) Für die Benutzung der Friedhöfe der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. (2) Art und Dauer der durch die Gebührenzahlung erworbenen Nutzungsrechte richten sich nach der Friedhofssatzung.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner

(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Erwerber des Nutzungsrechtes der Friedhofseinrichtungen oder der Bestattungsverpflichtete. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen. (2) Die Gebühren werden mit der Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Gebührentatbestand, -maßstab und Gebührensatz

Gebührentatbestand, -maßstab und Gebührensatz

Grabnutzungsgebühren:

Nr. Erdgräber
1. Reihengrabstätte für Särge für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 77,00 €
2. Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 154,79 €
3. Einzelwahlgrab 164,68 €
4. Doppelwahlgrab 204,24 €
Urnengräber
5. Urnenreihengrab 130,51 €
6. Urnenwahlgrab 134,71 €
7. anonymes Urnengrab 213,98 €

Bestattungs-/ Ausbettungsgebühren:

Nr. Erdgräber
8. Öffnen und Schließen der Gruft (Erdbeisetzung) für Verstorbene, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 563,00 €
9. Öffnen und Schließen der Gruft (Erdbeisetzung) für Verstorbene, die das 6. Lebensjahr vollendet haben 1.126,19 €
Urnengräber
10. Öffnen und Schließen eines Urnengrabes 125,13 €
11. Öffnen und Schließen eines anonymen Urnengrabes 141,94 €
12. Ausbettung einer Urne 208,55 €

Grabräumung:

Nr.
13. Doppelwahlgrab 357,40 €
14. Erdgrab einfach 208,55 €
15. Urnengrab einfach 125,13 €

Trauerhallennutzungsgebühren:

Nr. Friedhof
16. Waldfriedhof 160,26 €
17. Bollensdorf 160,26 €

Verwaltungsgebühren:

Nr.
18. Prüfung und Genehmigung der Errichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen 11,09 €

750

19. Prüfung und Genehmigung einer Urnenzusetzung in eine bestehende Sargwahlgrabstätte (zzgl. anfallende Gebühren für die Verlängerung von Nutzungsrechten) 11,09 €
20. Prüfung und Genehmigung von Verlängerungsanträgen für bestehende Grabnutzungsmalen, Grabeinfassungen sowie sonstigen Grabausstattungen Grabmale Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen 11,09 €
21. Adressermittlung 7,39 €
22. Aufforderung zum Befestigenloser Grabmale nach Standsicherheitsprüfung 7,39 €
23. Standsicherheitsprüfung 0,42 €
24. Übersenden einer Urne Erstattung Auslagen

Für die Verlängerung der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden die jeweils geltenden Gebühren angewendet. Muss das Nutzungsrecht wegen einer Bestattung bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert werden, sind die am Tage der Bestattung geltenden Gebühren anzuwenden.

§ 5 Stundung von Gebühren

Stundung von Gebühren

Stellt die Heranziehung zu den Gebühren im Einzelfall eine unbillige Härte dar, so können diese gestundet werden.

§ 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Die Friedhofsgebührensatzung tritt am 01.03.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vom 15.02.2018 außer Kraft.

Neuenhagen bei Berlin, den 14.02.2023

Ansgar Scharnke Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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