Marktschellenberg, M

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Amtsblatt

des *Marktes Marktschellenberg*

Landkreis Berchtesgadener Land

2024

Amtsblatt vom Freitag, den 20. Dezember 2024

Nr. 04

Inhaltsverzeichnis:

Bek. Nr.

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen (FriedhofGebS)...1

Bek. Nr. 1

Markt Marktschellenberg

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen (FriedhofGebS)

Der Markt Marktschellenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen:

§ 1

§ 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Diese beträgt

  1. 1. bei Leichenhausbenutzung bis 72 Stunden einschließlich Aufbahrung 260,00 €
  2. 2. bei Leichenhausbenutzung über 72 Stunden je weiteren angefangenen Tag 52,00 €
  3. 3. bei Leichenhausbenutzung für Urnenaussegnung 104,00 €
  4. 4. bei Überführung je Tag (Einstellgebühr) 84,00 €
  5. 5. für die Benutzung der Klimatruhe je angefangenen Tag 26,00 €.“

§ 2

§ 3 erhält folgende Fassung:

„Für die Überlassung eines zehnjährigen Nutzungsrechts wird je Grabplatz folgende Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr ist nach § 13 Abs. 1 der Satzung über die märktischen Bestattungseinrichtungen festzusetzen. 18

a) Erdgräber

Kindergräber mit einer Breite bis zu 0,70 m143,00 €
Kindergräber an Wegen mit einer Breite bis zu 0,70 m195,00 €
Einfachgräber mit einer Breite bis zu 1,20 m292,00 €
Einfachgräber an Wegen mit einer Breite bis zu 1,20 m364,00 €
Doppelgräber mit einer Breite bis zu 2,40 m585,00 €
Doppelgräber an Wegen mit einer Breite bis zu 2,40 m728,00 €

Bei Mehrfachgräbern erhöht sich die Gebühr nach den Gebührensätzen für Einzelgräber.

b) Urnengräber

Urnengräber mit einer Breite bis 0,60 m143,00 €
Urnengräber an Wegen mit einer Breite bis zu 0,60 m195,00 €
Urnenwandgrab357,00 €
Platte für Urnenwandgrab220,00 €.

§ 3

Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Marktschellenberg, den 20. Dezember 2024 Markt Marktschellenberg

Michael Ernst, Erster Bürgermeister

Digitale Veröffentlichung am 20.12.2024, 11:00 Uhr

Impressum: Herausgeber: Markt Marktschellenberg, Redaktion: Markt Marktschellenberg, Salzburger Straße 2, 83487 Marktschellenberg.

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:

Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich.

Zu beziehen online unter www.gemeinde.marktschellenberg.de/amtsblatt

Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete

Fassung. Die Internetseite des Markt Marktschellenberg ist für jedermann kostenfrei verfügbar