1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Amtsblatt
des *Marktes Marktschellenberg*
Landkreis Berchtesgadener Land
2024
Amtsblatt vom Freitag, den 20. Dezember 2024
Nr. 04
Inhaltsverzeichnis:
Bek. Nr.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen (FriedhofGebS)...1
Bek. Nr. 1
Markt Marktschellenberg
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen (FriedhofGebS)
Der Markt Marktschellenberg erlässt aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die märktischen Bestattungseinrichtungen:
§ 1
§ 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Diese beträgt
- 1. bei Leichenhausbenutzung bis 72 Stunden einschließlich Aufbahrung 260,00 €
- 2. bei Leichenhausbenutzung über 72 Stunden je weiteren angefangenen Tag 52,00 €
- 3. bei Leichenhausbenutzung für Urnenaussegnung 104,00 €
- 4. bei Überführung je Tag (Einstellgebühr) 84,00 €
- 5. für die Benutzung der Klimatruhe je angefangenen Tag 26,00 €.“
§ 2
§ 3 erhält folgende Fassung:
„Für die Überlassung eines zehnjährigen Nutzungsrechts wird je Grabplatz folgende Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr ist nach § 13 Abs. 1 der Satzung über die märktischen Bestattungseinrichtungen festzusetzen. 18
a) Erdgräber
| Kindergräber mit einer Breite bis zu 0,70 m | 143,00 € |
|---|---|
| Kindergräber an Wegen mit einer Breite bis zu 0,70 m | 195,00 € |
| Einfachgräber mit einer Breite bis zu 1,20 m | 292,00 € |
| Einfachgräber an Wegen mit einer Breite bis zu 1,20 m | 364,00 € |
| Doppelgräber mit einer Breite bis zu 2,40 m | 585,00 € |
| Doppelgräber an Wegen mit einer Breite bis zu 2,40 m | 728,00 € |
Bei Mehrfachgräbern erhöht sich die Gebühr nach den Gebührensätzen für Einzelgräber.
b) Urnengräber
| Urnengräber mit einer Breite bis 0,60 m | 143,00 € |
|---|---|
| Urnengräber an Wegen mit einer Breite bis zu 0,60 m | 195,00 € |
| Urnenwandgrab | 357,00 € |
| Platte für Urnenwandgrab | 220,00 €. |
§ 3
Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Marktschellenberg, den 20. Dezember 2024 Markt Marktschellenberg
Michael Ernst, Erster Bürgermeister
Digitale Veröffentlichung am 20.12.2024, 11:00 Uhr
Impressum: Herausgeber: Markt Marktschellenberg, Redaktion: Markt Marktschellenberg, Salzburger Straße 2, 83487 Marktschellenberg.
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel monatlich.
Zu beziehen online unter www.gemeinde.marktschellenberg.de/amtsblatt
Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete
Fassung. Die Internetseite des Markt Marktschellenberg ist für jedermann kostenfrei verfügbar