ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ludwigslust (Stadtkirchengemeinde) (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ludwigslust (Stadtkirchengemeinde)

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

2. Änderung zur Friedhofsordnung vom 14.10.2014

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende
2. Änderung zur Friedhofsordnung vom 14.10.2014 für den Friedhof der Kirchengemeinde
Ludwigslust. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel
26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Norddeutschland.

§ 1
Inhalt der Änderung

(1) In § 12 wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
Die Ruhezeit für Erdbestattungen für Särge unter 1,20m Sarglänge beträgt 20 Jahre.
Die Nummerierung des bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3, Absatz 3 zu Absatz 4
geändert.

(2) In § 18 wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
Ausnahme von §18 Absatz 1 bilden Erdwahlgräber für Kinder für Särge bis 1,20 m
Sarglänge. Hier wird das Nutzungsrecht für eine Nutzungszeit von 20 Jahren vergeben.
Die Lage der Grabstätte ist im Feld 13 vorgesehen.
Die Nummerierung des bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3, Absatz 3 zu Absatz 4,
Absatz 4 zu Absatz 5 und Absatz 5 zu Absatz 6 geändert.

(3) In § 19 Absatz 2 wird folgender Satz nach „In Wahlgrabstätten für Erdbestattungen als
Rasengrab kann je Grabbreite zusätzlich eine Urne beigesetzt werden“ eingefügt:
In Erdwahlgräber für Kinder für Särge bis 1,20 m Sarglänge kann je Grabbreite ein Sarg
oder eine Urne beigesetzt werden.

Inkrafttreten

(1)
Diese 2. Änderung der Friedhofsordnung tritt am 01.08.2022 in Kraft. Sie kann
jederzeit ergänzt und abgeändert werden.
(2)
Mit Inkrafttreten dieser 2. Änderung behalten die nicht geänderten Bestimmungen der
gültigen Friedhofsordnung vom 14.10.2014 ihre Rechtskraft.

Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Ludwigslust am 21.06.2022

Albrecht Lotz, Pastor

Stefan Bockentin
Vorsitzender des Kirchenge-

Mitglied des Kirchenge-
meinderates

meinderates

Der Beschluss über die 2. Änderung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis
Mecklenburg genehmigt am 20.07.2022.

Die komplette Lesefassung der Friedhofsordnung ist unter https://www.kirche-mv.de/friedhof-
ludwigslust/friedhofsordnung-gebuehrenordnung nachzulesen.

Quelle

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ludwigslust (Stadtkirchengemeinde)

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