Gebührenordnung – Liepe

Vollständige Gebührenordnung für Liepe.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 4 Gebühren

(1) Gebühren für den Erwerb von Grabstellen für die Nutzungszeit:

1. Einzelwahlgrab 330,00 €
2. Doppelwahlgrab 660,00 €
3. Wahlgrab dreistellig 990,00 €
4. Für die Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte zusätzlich zur Erdbestattung, je Beisetzung 60,00 €
5. Urnenwahlgrabstätte für Urnenbeisetzung 330,00 €
6. Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahl- stätte oder Urnenwahlgrabstätte für die Dauer von höchstens 30 Jahren Wiedererwerb des Nutzungs- rechts an einer Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte für die Dauer des Wiedererwerbs für jedes angefangene Jahr 1/30 der in Nr. 1, 2, 3 und 5 enthaltenen Gebührensätze
7. Reihengrabstätte 160,00 €
8. Kindergrabstätte (bis 10. Lebensjahr) 60,00 €
9. Urnenreihengrabstätte 160,00 €
10. Grabstelle für eine Urnenbeisetzung in einer anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGA) einschließlich 20 Jahre Bewirtschaftungsgebühr 470,00 €
(2) Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle 70,00 €
(3) Gebühren für die Beräumung und Einebnung von Grabstätten
1. für einstellige Grabstätten 72,00 €
2. für mehrstellige Grabstätten 138,00 €
3. für Urnengrabstätten 72,00 €
(4) Friedhofsverwaltungsgebühren
1. Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende (pro Jahr) 52,00 €
2. einmalige Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende 42,00 €
3. Grabmalaufstellung mit jährlicher Standsicherheitsprüfung 21,00 €
4. Urnenbeisetzungsbescheinigung 13,00 €
5. Erstellung einer Graburkunde 8,50 €

3

  1. für die Beisetzung am Freitag ab 12.00 Uhr und Samstag ganztäglich ist für den Mehraufwand zu entrichten 17,00 €

(5) Gebühren für Bestattungsinstitute Einweisung der Bestatter vor Ort zum Gruft ausheben 38,00 €

(6) Bewirtschaftungsgebühr – jährliche Gebühr Zur ordentlichen Bewirtschaftung der gesamten Friedhofsanlage durch die Gemeinde wird je Grab- oder Urneneinzelstelle eine Gebühr von jährlich erhoben. 20,00 €

Die Gebühren werden für folgende Zwecke verwendet:

  1. Instandhaltung der Friedhofshalle und ihrer Ausstattung
  2. Instandhaltung von Toren und Umzäunung
  3. Instandhaltung der Wege
  4. Baumbeschnitt
  5. Instandhaltung der Wasserversorgung bzw. die Bereitstellung
  6. Entsorgung von Abfällen
  7. Instandhaltung der Ruhebänke
  8. Allgemeine Arbeiten zur Erhaltung eines gepflegten Friedhofsumfeld
  9. Anteilige Kosten für die Friedhofsverwaltung

§ 5 Paragraph 5

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Britz, 02.12.2009…

Rainer Schneider Amtsdirektor

Original-Gebührenordnung als PDF

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