Gebührenordnung – Leverkusen

Vollständige Gebührenordnung für Leverkusen.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Allgemeines

Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen und für Leistungen der Verwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Gemäß § 29 Abs. 2 S. 5 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen fallen ggfs. zusätzliche Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Grabkammer an.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

  1. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme des Friedhofes und seiner Einrichtungen, bei Verwaltungsleistungen mit der Antragstellung.
  2. Zur Zahlung der Gebühr ist der Benutzer oder der Antragsteller und derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag die Inanspruchnahme erfolgt oder der durch die Leistungen unmittelbar begünstigt wird. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Fälligkeit

Die Gebühr wird nach Maßgabe des Gebührenbescheides fällig.

Stand 01/26

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Friedhofsgebühren

2/20/7

§ 4 Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen:

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft, gleichzeitig treten die bisher im Stadtgebiet geltenden Friedhofsgebührensatzungen außer Kraft.

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Friedhofsgebühren

2/20/7

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen:

Gebührentarif (Anlagen)

Beisetzungs- und Aufbettungsgebühren

Mit den Beisetzungs- und Aufbettungsgebühren sind abgegolten:

Ausheben des Grabes, Benutzung des Sargwagens, Schließen und Einebnen des Grabes

Gebühr
2.1 Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen über 5 Jahre Erdbestattungen 1.126,11 €
2.2 anonyme Erdgräber Erdbestattungen 1.097,84 €

Stand 01/26

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Friedhofsgebühren

2/20/7

2.3 Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen unter 5 Jahre Erdbestattungen 563,06 €
2.4 Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage für Personen über 5 Jahre Erdbestattungen 1.270,98 €
2.5 Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage für Personen unter 5 Jahre Erdbestattungen 635,49 €
2.6 Bestattungen in Grüften Erdbestattungen 1.614,00 €
2.7 Tiefengräber (Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen über 5 Jahre Erdbestattungen 1.602,89 €
2.8 Tiefengräber (Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen unter 5 Jahre Erdbestattungen 801,45 €
2.9 Reihengräber, Wahlgräber, anonyme Gräber und Ruhegarten Urnenbeisetzungen 285,14 €
2.10 Kolumbarien Urnenbeisetzungen 104,12 €

Bei Aufbettungen von Kindern unter 1 Jahr zu Verwandten vor Ablauf der Ruhefrist sind folgende Gebühren zu entrichten:

2.11 in einem Reihengrab 218,80 €
2.12 in einem Wahlgrab 267,69 €

Gebühren für sonstige Leistungen auf den Friedhöfen

Gebühr
3.1 Benutzung der Trauerhalle 214,51 €
3.2 Abdeckung des Erdaushubes und Ausschlagen der Gräber mit Matten je Mattensatz 17,01 €

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Friedhofsgebühren

2/20/7

3.3 Umbettungen und Ausgrabungen Für die Erteilung der Genehmigung und Beaufsichtigung der Umbettung oder Ausgrabung durch das Friedhofspersonal
3.3.1 von einer Leiche 72,52 €
3.3.2 von einer Urne 36,26 €
3.4 Gebühr für die Rückgabe von Nutzungsrechten Für die Mahd, Laubfegearbeiten und sonstige Unterhaltungsarbeiten bis zum Ablauf der Ruhefrist
je Jahr und m² 12,59 €
3.5 Für die Prüfung eines Antrages auf Errichtung von Grabdenkmälern oder anderer baulicher Anlagen auf Gräbern ist bei Einzelgräbern, mehrstelligen Grabstellen und Urnengräbern folgende Gebühr zu entrichten: Die Gebühr beinhaltet auch die laufenden Kontrollen auf Standfestigkeit. 37,80 €
  1. Ablehnung und Rücknahme von Anträgen auf Verwaltungsleistungen

Wird der Antrag auf Verwaltungsleistungen abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so können nach Fortschritt der Verwaltungsleistungen bis zu 75 % der Gebühr erhoben werden.

Diese Gebührentarif tritt am 01.05.2023 in Kraft.


  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 28 vom 15.12.1975
  • Berichtigung der Bekanntmachung vom 15.12.75 im Amtsblatt Nr.1 der Stadt Leverkusen vom 15.01.1976
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 18.12.1978
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 29.12.1978
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.09.1979
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 23.11.1979

Stand 01/26

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Friedhofsgebühren

2/20/7

    1. und 4. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 08.12.1981
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 19.12.1981
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 17.02.1987
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 21.02.1987
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 19.06.1989
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 29./30.06.1989
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 17.12.1991
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 21.12.1991
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 05.07.1993
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 22./26.07.1993
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 30.09.1996
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 26./27.10.1996
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 11.12.2001
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 31.12.2001
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 07.10.2002
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 25.10.2002
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 15.12.2003
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 19.12.2003
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.12.2004
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 28./30.12.2004
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2005
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 28.12.2005
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 04.12.2006
  • Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 09.12.2006

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Friedhofsgebühren

2/20/7

    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2007
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 27 der Stadt Leverkusen vom 28.12.2007
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.2009
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 32 der Stadt Leverkusen vom 30.12.2009
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 06.12.2010
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Leverkusen vom 23.12.2010
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2011
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 32 der Stadt Leverkusen vom 23.12.2011
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2012
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Leverkusen vom 21.12.2012
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 09.12.2013
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 42 der Stadt Leverkusen vom 20.12.2013
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 01.12.2014
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 35 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2014
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.2015
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 37 der Stadt Leverkusen vom 12.12.2015
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 18.12.2017
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 46 der Stadt Leverkusen vom 21.12.2017
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 16.12.2019

Stand 01/26

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Friedhofsgebühren

2/20/7

  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 41 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2019
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 30.03.2023
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Leverkusen vom 28.04.2023
    1. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 15.12.2025
  • Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2025

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Grabstellengebühren

Gebühr
1.1 Erdreihengräber für Personen über 5 Jahre je Jahr 121,74 €
1.2 Erdreihengräber für Personen unter 5 Jahre je Jahr 79,64 €
1.3 Erdwahlgräber je Jahr 164,01 €
1.4 Erdwahlgräber in besonderer Lage je Jahr 201,19 €
1.5 Sondergrabstätten je m² je Jahr 122,50 €
1.6 Anonyme Erdgräber je Jahr 112,38 €
1.7 Gruft je Jahr 230,39 €
1.8 Rasenreihengräber je Jahr 156,43 €
1.9 Urnenreihengräber je Jahr 90,17 €
1.10 Urnenwahlgräber je Jahr 128,53 €
1.11 Kolumbarien je Kammer je Jahr 112,08 €
1.12 Anonyme Urnengräber je Jahr 72,75 €
1.13 Urnenreihengrab Ruhegarten je Jahr 72,61 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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