Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Allgemeines
Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe, die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen und für Leistungen der Verwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Gemäß § 29 Abs. 2 S. 5 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen fallen ggfs. zusätzliche Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Grabkammer an.
§ 2 Paragraph 2
Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
- Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme des Friedhofes und seiner Einrichtungen, bei Verwaltungsleistungen mit der Antragstellung.
- Zur Zahlung der Gebühr ist der Benutzer oder der Antragsteller und derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag die Inanspruchnahme erfolgt oder der durch die Leistungen unmittelbar begünstigt wird. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Paragraph 3
Fälligkeit
Die Gebühr wird nach Maßgabe des Gebührenbescheides fällig.
Stand 01/26
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Friedhofsgebühren
2/20/7
§ 4 Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen:
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft, gleichzeitig treten die bisher im Stadtgebiet geltenden Friedhofsgebührensatzungen außer Kraft.
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Friedhofsgebühren
2/20/7
Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen:
Gebührentarif (Anlagen)
Beisetzungs- und Aufbettungsgebühren
Mit den Beisetzungs- und Aufbettungsgebühren sind abgegolten:
Ausheben des Grabes, Benutzung des Sargwagens, Schließen und Einebnen des Grabes
| Gebühr | |||
|---|---|---|---|
| 2.1 | Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen über 5 Jahre | Erdbestattungen | 1.126,11 € |
| 2.2 | anonyme Erdgräber | Erdbestattungen | 1.097,84 € |
Stand 01/26
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Friedhofsgebühren
2/20/7
| 2.3 | Reihengräber, Reihengräber und Rasenreihengräber für Personen unter 5 Jahre | Erdbestattungen | 563,06 € |
|---|---|---|---|
| 2.4 | Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage für Personen über 5 Jahre | Erdbestattungen | 1.270,98 € |
| 2.5 | Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage für Personen unter 5 Jahre | Erdbestattungen | 635,49 € |
| 2.6 | Bestattungen in Grüften | Erdbestattungen | 1.614,00 € |
| 2.7 | Tiefengräber (Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen über 5 Jahre | Erdbestattungen | 1.602,89 € |
| 2.8 | Tiefengräber (Wahlgräber oder Wahlgräber in bes. Lage) für Personen unter 5 Jahre | Erdbestattungen | 801,45 € |
| 2.9 | Reihengräber, Wahlgräber, anonyme Gräber und Ruhegarten | Urnenbeisetzungen | 285,14 € |
| 2.10 | Kolumbarien | Urnenbeisetzungen | 104,12 € |
Bei Aufbettungen von Kindern unter 1 Jahr zu Verwandten vor Ablauf der Ruhefrist sind folgende Gebühren zu entrichten:
| 2.11 | in einem Reihengrab | 218,80 € |
|---|---|---|
| 2.12 | in einem Wahlgrab | 267,69 € |
Gebühren für sonstige Leistungen auf den Friedhöfen
| Gebühr | |||
|---|---|---|---|
| 3.1 | Benutzung der Trauerhalle | 214,51 € | |
| 3.2 | Abdeckung des Erdaushubes und Ausschlagen der Gräber mit Matten | je Mattensatz | 17,01 € |
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Friedhofsgebühren
2/20/7
| 3.3 | Umbettungen und Ausgrabungen Für die Erteilung der Genehmigung und Beaufsichtigung der Umbettung oder Ausgrabung durch das Friedhofspersonal | |
|---|---|---|
| 3.3.1 | von einer Leiche | 72,52 € |
| 3.3.2 | von einer Urne | 36,26 € |
| 3.4 | Gebühr für die Rückgabe von Nutzungsrechten Für die Mahd, Laubfegearbeiten und sonstige Unterhaltungsarbeiten bis zum Ablauf der Ruhefrist | |
| je Jahr und m² | 12,59 € | |
| 3.5 | Für die Prüfung eines Antrages auf Errichtung von Grabdenkmälern oder anderer baulicher Anlagen auf Gräbern ist bei Einzelgräbern, mehrstelligen Grabstellen und Urnengräbern folgende Gebühr zu entrichten: Die Gebühr beinhaltet auch die laufenden Kontrollen auf Standfestigkeit. | 37,80 € |
- Ablehnung und Rücknahme von Anträgen auf Verwaltungsleistungen
Wird der Antrag auf Verwaltungsleistungen abgelehnt oder vor ihrer Beendigung zurückgenommen, so können nach Fortschritt der Verwaltungsleistungen bis zu 75 % der Gebühr erhoben werden.
Diese Gebührentarif tritt am 01.05.2023 in Kraft.
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 28 vom 15.12.1975
- Berichtigung der Bekanntmachung vom 15.12.75 im Amtsblatt Nr.1 der Stadt Leverkusen vom 15.01.1976
-
- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 18.12.1978
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 29.12.1978
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.09.1979
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 23.11.1979
Stand 01/26
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Friedhofsgebühren
2/20/7
-
- und 4. Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 08.12.1981
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 19.12.1981
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 17.02.1987
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 21.02.1987
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 19.06.1989
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 29./30.06.1989
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 17.12.1991
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 21.12.1991
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 05.07.1993
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 22./26.07.1993
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 30.09.1996
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 26./27.10.1996
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 11.12.2001
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 31.12.2001
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 07.10.2002
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 25.10.2002
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 15.12.2003
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 19.12.2003
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.12.2004
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 28./30.12.2004
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2005
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 28.12.2005
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 04.12.2006
- Öffentlich bekannt gemacht in den örtlichen Tageszeitungen vom 09.12.2006
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Friedhofsgebühren
2/20/7
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2007
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 27 der Stadt Leverkusen vom 28.12.2007
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.2009
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 32 der Stadt Leverkusen vom 30.12.2009
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 06.12.2010
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Leverkusen vom 23.12.2010
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2011
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 32 der Stadt Leverkusen vom 23.12.2011
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2012
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 33 der Stadt Leverkusen vom 21.12.2012
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 09.12.2013
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 42 der Stadt Leverkusen vom 20.12.2013
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 01.12.2014
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 35 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2014
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.2015
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 37 der Stadt Leverkusen vom 12.12.2015
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 18.12.2017
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 46 der Stadt Leverkusen vom 21.12.2017
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 16.12.2019
Stand 01/26
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Friedhofsgebühren
2/20/7
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 41 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2019
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 30.03.2023
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Leverkusen vom 28.04.2023
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- Änderung beschlossen vom Rat der Stadt Leverkusen am 15.12.2025
- Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 47 der Stadt Leverkusen vom 19.12.2025
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Grabstellengebühren
| Gebühr | |||
|---|---|---|---|
| 1.1 | Erdreihengräber für Personen über 5 Jahre | je Jahr | 121,74 € |
| 1.2 | Erdreihengräber für Personen unter 5 Jahre | je Jahr | 79,64 € |
| 1.3 | Erdwahlgräber | je Jahr | 164,01 € |
| 1.4 | Erdwahlgräber in besonderer Lage | je Jahr | 201,19 € |
| 1.5 | Sondergrabstätten je m² | je Jahr | 122,50 € |
| 1.6 | Anonyme Erdgräber | je Jahr | 112,38 € |
| 1.7 | Gruft | je Jahr | 230,39 € |
| 1.8 | Rasenreihengräber | je Jahr | 156,43 € |
| 1.9 | Urnenreihengräber | je Jahr | 90,17 € |
| 1.10 | Urnenwahlgräber | je Jahr | 128,53 € |
| 1.11 | Kolumbarien je Kammer | je Jahr | 112,08 € |
| 1.12 | Anonyme Urnengräber | je Jahr | 72,75 € |
| 1.13 | Urnenreihengrab Ruhegarten | je Jahr | 72,61 € |