Leopoldshöhe

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 16.06.2025 · Friedhofssatzung: 19. Dezember 2003

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.473,00 € für Erwachsene (Reihengrab)
Sargwahlgrab1.928,00 € Erdwahlgrab pro Grabstelle
Urnenreihengrab905,00 € für Urnen (Reihengrab)
Urnenwahlgrab2.045,00 € Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen)
Urnengrab anonym851,00 € für anonyme Urnen
Baumbestattung1.004,00 € Baumurnengrab (Erwerb)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)1.001,00 € (Sarg) / 286,00 € (Urne) Ausheben und Schließen des Grabes (III.1)
Trauerhalle / Halle379,00 € Benutzung Trauerhalle

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe

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Gebührensatzung

**zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 16.06.2025**

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490) und der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV NRW 2019 S. 1029) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 18. Dezember 2003 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 Für die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben

I. Erwerb von Nutzungsrechten

(1) Abgabe von Reihengräbern

a. für Erwachsene1.473,00 €
b. für Kinder bis zu 5 Jahren655,00 €
c. für Urnen905,00 €
d. für anonyme Urnen851,00 €
e. Rasenreihengrab1.309,00 €
f. Urnenrasenreihengrab818,00 €

(2) Abgabe von Wahlgräbern

a. Erdwahlgrab pro Grabstelle1.928,00 €
b. Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen)2.045,00 €
c. Rasenwahlgrab (pro Grabstelle)1.909,00 €
d. Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen)1.669,00 €
e. Urnenkammer / Urnenstele (bis zu 2 Urnen)924,00 €
f. Baumurnengrab1.004,00 €

(3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr

a. Wahlgrab55,00 €
b. Rasenwahlgrab56,00 €
c. Urnenwahlgrab 4er69,00 €
d. Urnenrasenwahlgrab 2er56,00 €
e. Urnenkammer / Urnenstele / Baumurnengrab in Urnenerdröhre62,00 €

II. Benutzungsgebühren

(1) Für die Benutzung der

a. Trauerhalle379,00 €
b. Leichenhalle (pro Tag)189,00 €

Stand: 06.25

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Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe

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III. Sonstige Gebühren

(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab

a. Erdgrab (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene)1.001,00 €
b. Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre429,00 €
c. Urnenbeisetzungen286,00 €
d. Erdgrab (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene)1.001,00 €
e. Umbettung Sarg1.430,00 €
f. Umbettung Urne572,00 €
g. Beisetzung Urne in Urnenkammer / Baumurnengrab in Urnenerdröhre114,00 €

(2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde

a. Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber)143,00 €
b. Urnengräber86,00 €

(3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen, Einsäen mit Rasen)

a. Räumung Sarggrab (pro Grabstelle)286,00 €
b. Räumung Urnengrab143,00 €
c. Entsorgung Grabstein Sarggrab114,00 €
d. Entsorgung Grabstein Urnengrab86,00 €
e. Pflege zurückgegebener Gräber pro Jahr57,00 €

(4) Verwaltungsgebühren

a. Grabmahlgenehmigung63,00 €
b. Genehmigung Urnenbeisetzung im Erdgrab63,00 €
c. Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen95,00 €
d. Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten127,00 €
e. Sondergenehmigung127,00 €

§ 2 (1) Die Gebühren werden vom Bürgermeister durch Leistungsbescheid festgesetzt und geltend gemacht. Sie sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zur Zahlung fällig.

(2) Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 1980 (GV. NW. S. 510) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3 (1) Von der Erhebung der Gebühr kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre.

(2) Über die Befreiung entscheidet der Bürgermeister.

§ 4 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 in der Fassung der Änderung vom 28. Juni 2001 außer Kraft.

Stand: 06.25

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