ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg (Friedhof Lennestadt-Altenhundem) (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg (Friedhof Lennestadt-Altenhundem)

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Friedhofsgebührensatzung
des Ev. Friedhofsverbands
Lüdenscheid-Plettenberg
für den Friedhof in Lennestadt-Altenhundem

Gebührentarif

§ 4

I. Nutzungsgebühren

1.
Reihengrabstätte

1.1.
Reihengrabstätte mit Nutzungsrecht

1.1.1
Erdbestattung von Totgeburten, Fehlgeburten
Euro

und Verstorbenen bis zum vollendeten

5. Lebensjahr
620,00

(Ruhezeit 25 Jahre)

1.1.2
Erdbestattung Verstorbene

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
1.527,00

(Ruhezeit 30 Jahre)

1.1.3. Urnenbeisetzung
782,00

(Ruhezeit 25 Jahre)

1.2.
Reihen-Gemeinschaftsgrabstätte ohne Nutzungsrecht

einschließlich Unterhaltung durch den Friedhofsträger

1.2.1
Erdbestattung mit Namensplatte
2.291,00

(Ruhezeit 30 Jahre)

1.2.2. Urnenbeisetzung mit Namensplatte
1.784,00

(Ruhezeit 25 Jahre)

1.2.3. Urnenbeisetzung unter einem Baum

mit Namensschild
1.442,00
(Ruhezeit 25 Jahre)

2.
Wahlgrabstätte mit Nutzungsrecht

2.1.
Erdbestattung je Grab
1.833,00

(Nutzungszeit 30 Jahre)

2.2.
Urnenbeisetzung je Grab
929,00

(Nutzungszeit 25 Jahre)

2.3.
Verlängerungsgebühr für Erdbestattung

je Grab und Jahr
61,10
2.4.
Verlängerungsgebühren für Urnenbeisetzung

je Grab und Jahr
37,16

4.
Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Nutzungrecht einschließlich Unerhaltung

durch den Friedhofsträger
4.1.
Urnenbeisetzung (Urnengarten) je Grab

Nutzungszeit 25 Jahre
1.466,00
4.2.
Urnenbeisetzung in Kolumbarium je Kammer

(Nutzungszeit 25 Jahre)
2.517,00
4.3.
Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung Urnengarten
49,72
4.4.
Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung Kolumbarium
59,56

Bitte beachten Sie, dass die Beschriftung der Verschlussplatte vom Nutzungsberechtigten in Auftrag
zu geben und die Kosten dafür vom Nutzungsberechtigten zu tragen sind und Gebühren für die
Genehmigung anfallen.

II. Friedhofsunterhaltungsgebühren

Von den Nutzungsberechtigten, die vor Inkrafttreten der Friedhofsgebührenordnung vom 21.11.1985
Nutzungsrechte erworben haben, wird bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhe- bzw. Nutzungszeit eine

Friedhofsunterhaltungsgebühr von
15,60

je Grab und Jahr erhoben

Sie wird jährlich erhoben.

III. Bestattungsgebühren

§ 6

1.
Grundgebühren

1.1.
Erdbestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und

Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
680,00

1.2.
Erdbestattung von Verstorbenen

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
840,00

1.3.
Urnenbeisetzung
489,00

1.4.
Urnenbeisetzung in der Kolumbarium-Anlage

Koumbarium Stele
80,00

Urnengarten Bodenhülse
50,00

2.
Besondere Gebühren

2.1.
Benutzung der Kirche anlässlich einer Trauerfeier;

einschließlich Grunddekoration
100,00

2.2.
Benutzung der Leichenkammer (max. 3 Tage)

einschließlich Grunddekoration
90,00

2.3.
Orgelspiel
30,00

Bitte beachten Sie, dass die Errichtung eines Grabmals und Einfassungen zu prüfen und zu
genehmigen sind und Gebühren dafür anfallen.

IV. Gebühren für Umbettungen

bei Erdbestattung:
bei Urnenbeisetzung:

Von Verstorbenen
Je Grab

vom vollendeten

5. Lebensjahr an,

je Grab

1.
Umbettung

auf demselben oder einen anderen Friedhof des Friedhofträgers

(ohne Überführungskosten)

3.200,00

789,00

Urnenumbettung aus einem Grab in das Kolumbarium 380,00

Urnenumbettung aus dem Kolumbarium iin ein Grab
659,00

2.
Ausbettung bei

Überführung auf einen

fremden Friedhof
2.200,00

300,00

Urnenbeisetzung aus dem Kolumbarium

170,00

3.
Einbettung bei

Überführung von einem

fremden Friedhof
840,00

489,00

Urnenbeisetzung in das Kolumbarium

80,00

V. Sonstige Gebühren

1.
Für die Zustimmung zur Errichtung

eines Grabmales

stehend inkl. Standsicherheitsprüfung
75,00

Grabma ligend oder Einfasslung

oder Platte Kolumbarium je
30,00

2.
Für die Erteilung von Berechtigungskarten

an Gewerbetreibende für den Friedhof in Altenhundem

für den Zeitraum von 3 Jahren
15,00

für alle Friedhöfe des Friedhofsträgers 155,00

3.
für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen, Einfassungen,

baulichen Anlagen und Platten
Kosten auf Anfrage

Lennestadt, den 08.07.2020.
Satzung ab 13.01.2021 gültig.

Ev. Friedhofsverband
Lüdenscheid-Plettenberg
Friedhofsbüro Lennestadt-Kirchhundem
Auf der Ennest 37
57368 Lennestadt
Fon: 0 27 23-60011
Fax: 0 27 23-67 71 73
Mail: [email protected]

Friedhofsgebühren-
Satzung

Ev. Friedhofsverband
Lüdenscheid-Plettenberg
für den

Evangelischen Friedhof
Lennestadt-Altenhundem

Quelle

Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg (Friedhof Lennestadt-Altenhundem)

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