ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Amtsblatt
für den Flecken Langwedel
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal wöchentlich.

Nr. 33/2023 Langwedel, 17.11.2023

Inhaltsverzeichnis Seite

Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden in Daverden 1-3

Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-luth.
St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden in Daverden 3-5

Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Personal- und
Wirtschaftsförderungsausschusses am 23.11.2023 5

Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof
der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden in Daverden

Gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofs-
rechtsverordnung) vom 13. November 1973 (KABL. 1974 S. 1) und § 29 der Friedhofs-
ordnung, hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden
in Daverden in seiner Sitzung am 12.10.2023 folgende 4. Änderung der Friedhofsgebüh-
renordnung vom 18.10.2023 beschlossen:

§1
Änderungen

§ 6 (Gebührentarif) wird wie folgt geändert:

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

1. Reihengrabstätte:
a) Erdbestattung - für 30 Jahre: 225,00 €
b) Urnenbestattung - für 25 Jahre: 190,00 €

2. Wahlgrabstätte:
a) Erdbestattung - für 30 Jahre – je Grabstelle -: 315,00 €
c) Urnenbestattung - für 25 Jahre – je Grabstelle -: 265,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 10,50 €

3. Urnengemeinschaftsanlage als Reihengrabstätte:
Für 25 Jahre: 835,00 €
Flecken Langwedel 1 von 5
Körperschaft des öffentlichen Rechts Telefon: 04232 390
vertreten durch: Bürgermeister Andreas Brandt Telefax: 04232 3990
Große Straße 1 E-Mail: [email protected]
27299 Langwedel Internet: www.langwedel.de
(Nutzungsrecht und Beisetzung für 1 Urnenreihengrab, Anlage,
Friedhofsunterhaltungsgebühr für 25 Jahre)
Der Nutzungsberechtigte schließt zusätzlich einen Nutzungsvertrag mit der Treuhand über das
Grabmal inkl. Beschriftung und Transport der Liegeplatte und die laufende Pflege der Grab-
stäte.

3.1. Gemeinschaftsanlagen für Kinderbestattungen (Stern)
a) Einzelgrab (eine Sternenzacke) für 15 Jahre: 1.970,00 €
b) Einzelgrab* (1/4 einer Sternenzacke) für 15 Jahre: 490,00 €

In diesen Gebühren sind die Nutzungsgebühr, der Grabaushub,
die Friedhofsunterhaltungsgebühr, die Grabpflege und Bepflanzung enthalten.
*: Für nicht nach aktuellem Bestattungsrecht bestattungspflichtige Verstorbene.

4. Urnenpartnergrabstätte:
a) Für 25 Jahre: 1.320,00 €
(inkl. Aushub, Friedhofsunterhaltungsgebühr)
Der Nutzungsberechtigte schließt zusätzlich einen Nutzungsvertrag mit der Treuhand über die
Anlage und Pflege der Grabstäte.
b) für jedes Jahr der Verlängerung: 52,80 €

5. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl- oder Urnenwahlgrab-
stätte gemäß § 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung:
a) Eine Gebühr gemäß § 6 I. Nr. 6 zur Anpassung der Ruhezeit und
b) eine Gebühr gemäß § 6 II. Nr. 2.

6. Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren
möglich. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrech-
tes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

II. Gebühren für die Bestattung:

Ausheben der Gruft, Lagern des Aushubs in geeigneter Weise, Einsetzen von vorhandenen
Verbau, Auslegen der Matten, Schließen der Gruft, Wiederherstellung der Nachbargrabstät-
ten, Auslegung der Kränze und sonstigen Grabschmucks, Abräumen des Verbaumaterials,
Besprechung der Formalitäten mit den Angehörigen und Weitergabe der erforderlichen Daten
für die Gebührenrechnung, Vergabe des Grabplatzes, Benachrichtigung der Träger, des Küs-
ters und des Steinmetzes, Aufstellen und Anzünden der Altarkerzen

1. für eine Erdbestattung:
a) bei Verstorbenen ab dem 6. Lebensjahr: 530,00 €
b) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 150,00 €
2. für eine Urnenbestattung: 115,00 €

Das Abräumen der Grabstätte vor der Beisetzung obliegt dem Nutzungsberechtigten, der da-
mit eine Firma beauftragen kann.

III. Verwaltungsgebühren:

Jährliche Prüfung der Standsicherheit, je Jahr: 1,50 €
(Die Gebühr wird im Voraus bei Grabmalgenehmigung erhoben)

IV. Friedhofsunterhaltungsgebühren zur Finanzierung der Kosten für (Pflege der Wege, Ein-
friedung, Strom, Wasser, Abfallentsorgung, Erschließungskosten, Unterhaltung der Fried-
hofsanlage)

2 von 5
Für ein Jahr – je Grabstelle -: 13,00 €

V. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer / Friedhofskapelle:

1. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer:
Je Bestattungsfall: 100,00 €

2. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle
je Bestattungsfall: 230,00 €

3. Gebühren für die Benutzung der Kirche
je Bestattungsfall: 310,00 €

§2
Inkrafttreten

Diese 4. Änderung der Friedhofsgebührenordnung, mit Ausnahme von § 6 IV. Friedhofsunterhal-
tungsgebühr, tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und nach der öffentlichen Bekannt-
machung in Kraft. § 6 IV Friedhofsunterhaltungsgebühr tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Die übrigen
Bestimmungen der Friedhofsgebührenordnung bleiben bestehen.

Daverden, den 12.10.2023
Der Kirchenvorstand der St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden
gez. Vorsitzende/r gez. Kirchenvorsteher/in
(Siegel)

Die vorstehende 4. Änderung der Friedhofsordnung wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 und Absatz
3 Nr.2 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.

Auf den Grundsatzbeschluss des Kirchenkreisvorstandes vom 26.04.2016 hinsichtlich der Übertra-
gung von Verwaltungsaufgaben auf den Leiter des Kirchenamtes gemäß § 42 Abs. 6 der Kirchen-
kreisordnung wird Bezug genommen.

Verden, den 18.10.2023
Kirchenamt in Verden
gez. Der Amtsleiter
(Siegel)

Veröffentlicht im Auftrage des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchenge-
meinde Daverden.
Verden, den 08.11.2023

Kirchenamt in Verden
Im Auftrag
gez. Beuck

Friedhofsordnung
für den Friedhof
der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden in Daverden

3 von 5
Gemäß § 4 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofs-
rechtsverordnung) vom 13. November 1973 (KABL. 1974 S. 1) hat der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden am 12.10.2023 folgende 4. Än-
derung der Friedhofsordnung vom 30.04.2010 beschlossen:

§1
Änderungen

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften

§ 9 (Ruhezeiten), wird wie folgt geändert:
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre, bei verstorbenen Kindern bis zum vollendeten 5. Le-
bensjahr 15 Jahre.
(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 25 Jahre.
(3) Gegebenenfalls abweichende Ruhezeiten aus Nutzungsrechten, welche vor Inkrafttreten der 4.
Änderung der Friedhofsordnung vergeben wurden, bleiben von der Regelung nach Absatz 2 unbe-
rührt.

§ 12 (Reihengrabstätten), Absatz 1, wird wie folgt geändert:
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, die anlässlich
einer Bestattung der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Das Nutzungsrecht
kann nicht verlängert werden.

§ 13 (Wahlgrabstätten), Absatz 1, wird wie folgt geändert:

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbestattungen, die mit einer
oder mehreren Grabstellen vergeben werden. Die Dauer des Nutzungsrechts entspricht der Ruhe-
zeit, vom Tage der Verleihung an gerechnet. Bei einer Nutzungsrechtsvergabe ohne Bestattung
beträgt die Nutzungsdauer 25 oder 30 Jahre. Über das Nutzungsrecht wird eine Urkunde aufge-
stellt.

§ 14 (Urnengemeinschaftsanlage (Reihengräber)), Absatz 1, wird die folgt geändert:

(1) Urnenreihengrabstätten auf der Urnengemeinschaftsanlage sind Grabstellen, die der Reihe
nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist vergeben werden. In einer Urnenrei-
hengrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden.

§ 14 a (Gemeinschaftsanlage für Kinderbestattungen (Stern)), Absatz 4, wird wie folgt geän-
dert:

(4) Die gärtnerische Anlage sowie die laufende Pflege der Gemeinschaftsanlagen erfolgt aus-
schließlich durch die Friedhofsverwaltung, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.

§ 15 Urnenpartnergräber (Urnenwahlgrabstätte), Absatz 1, wird wie folgt geändert:

(1) Urnenwahlgrabstätten werden mit einer Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit vergeben, auf die
jeweils zwei Aschen beigesetzt werden können.

§2
Inkrafttreten

Diese 4. Änderung der Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und
nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsordnung
bleiben bestehen.
4 von 5
Daverden, den 12.10.2023
Der Kirchenvorstand der St. Sigismund-Kirchengemeinde in Daverden
gez. Vorsitzende/r gez. Kirchenvorsteher/in
(Siegel)

Die vorstehende 4. Änderung der Friedhofsordnung wird hiermit gemäß § 66 Absatz 1 und Absatz
3 Nr. 2 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.

Verden, den 02.11.2023
Der Kirchenkreisvorstand
gez. Vorsitzende/r gez. Kirchenkreisvorsteher/in
(Siegel)

Veröffentlicht im Auftrage des Kirchenvorstandes der Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchenge-
meinde Daverden.
Verden, den 08.11.2023

Kirchenamt in Verden
Im Auftrag
gez. Beuck

BEKANNTMACHUNG

über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Personal- und Wirtschaftsförderungsaus-
schusses des Flecken Langwedel am Donnerstag, dem 23. November 2023, 18:00 Uhr,
im Sitzungsraum des Rathauses Langwedel

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung
1. Feststellungen zur Eröffnung der Sitzung
a) Eröffnung und Begrüßung
b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
c) Feststellung der Tagesordnung und Beratung über evtl. Änderungsanträge
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 13.09.2023
3. Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024
4. Vorkalkulation und Festsetzung des Abwassergebührensatzes 2024 für die zentrale
Abwasserbeseitigung
5. Entwicklung der Personalkosten im Teilhaushalt 2, Stand:30.09.2023
6. Annahme einer Geldspende vom Förderverein der Feuerwehr Völkersen e.V.
7. Annahme einer Sachspende des SPD Ortsvereins Langwedel/Etelsen
8. Unterrichtung und Anfragen

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Quelle

Ev.-luth. St. Sigismund-Kirchengemeinde Daverden

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