Gebührenordnung – Konstanz

Vollständige Gebührenordnung für Konstanz.

Gebührenordnung

8 Abschnitte.

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Gebührensatzung gilt für den Hauptfriedhof Konstanz, den Friedhof Allmannsdorf, den Friedhof Dettingen, den Friedhof Dingelsdorf, die Friedhöfe Litzelstetten und für den Friedhof Wollmatingen.

§ 3 Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet:

  1. Wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
  2. Wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:

  1. Wer die Benutzung der Bestattungseinrichtungen beantragt.
  2. Wer die Bestattungskosten zu tragen hat.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Auslagen

Entstehende Auslagen sind vom Gebührenschuldner neben den Gebühren zu erstatten.

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen. Die Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten werden 6 Wochen nach der Verleihung fällig, die übrigen Gebühren 6 Wochen nach der Bestattung.

§ 6 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren

§ 6 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren

1. Bestattungsgebühren

Mit der Bestattungsgebühr sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, des Bestattungspersonals, das Öffnen und Schließen des Grabes, die Bestattung und der Transport der Kränze zum Grab.

1.1 Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren

1.1.1 Beisetzung 1.337,00 EURO
1.1.2 Ausbettung 1.584,00 EURO
1.1.3 Umbettung 2.725,00 EURO

1.2 Kinder bis zu 10 Jahren

1.2.1 Beisetzung 633,00 EURO
1.2.2 Ausbettung 824,00 EURO
1.2.3 Umbettung 1.331,00 EURO

1.3 Kinder unter 1 Jahr

1.3.1 Beisetzung 538,00 EURO
1.3.2 Ausbettung 697,00 EURO
1.3.3 Umbettung 1.077,00 EURO

1.4 Totgeburten

1.4.1 Beisetzung 458,00 EURO

1.5 Umengrab

1.5.1 Beisetzung 641,00 EURO
1.5.2 Ausbettung 817,00 EURO
1.5.3 Umbettung 1.261,00 EURO
1.5.4 Beisetzung in der Urnennische 396,00 EURO

2. Trauerfeiern

Mit der Gebühr für die Trauerfeier sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, der Bestattungsordner, die Nutzung der Einsegnungshalle und deren besonderer Einrichtungen und die Reinigung der benutzten Räume.

2.1 Trauerfeier in Aussegnungshalle 270,00 EURO
2.2 Trauerfeier im Abschiedsraum 149,00 EURO

3. Feuerbestattung

Für die Genehmigung zur Feuerbestattung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

3.1 Gebühr für die Genehmigung zur Feuerbestattung 25,00 EURO

4. Grabnutzungsgebühren

Mit der Grabnutzungsgebühr sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, die Nutzung der Grabfläche pro Stelle bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. bis zum Ende der gewählten Verlängerung, die Grabmalgenehmigung, die Kontrolle der Grabmalstandfestigkeit, das Abräumen des Grabes sowie der Aufwand für die Unterhaltung des Friedhofes.

4.1 Erdreihengrab Erwachsene (20 Jahre Ruhezeit) 2.106,00 EURO
4.2 Erdreihengrab Kinder (10 Jahre Ruhezeit) 933,00 EURO
4.3 Erdwahlgrab (20 Jahre Ruhezeit) 2.325,00 EURO
4.4 Verlängerung Erdwahlgrab pro Jahr 116,25 EURO
4.5 Gruftplatz pro m² / Jahr 24,00 EURO
4.6 Urnenreihengrab (20 Jahre Ruhezeit) 1.867,00 EURO
4.7 Urnenwahlgrab (20 Jahre Ruhezeit) 2.265,00 EURO
4.8 Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr 113,25 EURO
4.9 Erwerb Urnengrab pflegelos (20 Jahre Ruhezeit) 2.114,00 EURO
4.10 Verlängerung Urnengrab pflegelos pro Jahr 105,70 EURO
4.11 Erwerb Urnennische (20 Jahre Ruhezeit) 2.015,00 EURO
4.12 Verlängerung Urnennische pro Jahr 100,75 EURO
4.13 Urnengrab anonym (20 Jahre Ruhezeit) 1.816,00 EURO
4.14 Erdwahlrasengrab (20 Jahre Ruhezeit) 3.244,00 EURO
4.15 Verlängerung Erdwahlrasengrab pro Jahr 162,20 EURO
4.16 Urnenwahlrasengrab (20 Jahre Ruhezeit) 2.892,00 EURO
4.17 Verlängerung Urnenwahlrasengrab pro Jahr 144,60 EURO
4.18 Wahlgrab in der Stelen-Urnengemeinschaftsgrabstätte (20 Jahre Ruhezeit) 3.339,00 EURO
4.19 Verlängerung Wahlgrab in der Stelen-Urnengemeinschaftsgrabstätte pro Jahr 166,95 EURO
4.20 Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten Grabanlagen (20 Jahre Ruhezeit) 3.006,00 EURO
4.21 Verlängerung Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten Grabanlagen pro Jahr 150,30 EURO

5. Sonstige Gebühren

5.1 Aufbewahrung von Urnen pro angefangenen Monat 15,00 EURO
5.2 Urnenversand im Inland 90,00 EURO
5.3 Urnenversand ins Ausland (zzgl. Postgebühr) 30,00 EURO
5.4 Aufbahrung eines Verstorbenen je Tag 71,00 EURO
5.5 Aufbewahrung eines Verstorbenen je begonnener Tag (ab dem 4. Tag) 80,00 EURO
5.6 Aufbewahrung eines Verstorbenen bei ausschließlicher Sargüberführung je begonnener Tag (ab dem 1. Tag) 80,00 EURO
5.7 Verwaltungsgebühr nach Aufwand in Stunden 84,00 EURO

§ 7 weggefallen

§ 7 weggefallen

§ 8 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Konstanz, den 17.12.2024

Stadt Konstanz,

gez. Uli Burchardt

Oberbürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

← Zur Gemeinde