Gebührenordnung
8 Abschnitte.
§ 1 Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Gebührensatzung gilt für den Hauptfriedhof Konstanz, den Friedhof Allmannsdorf, den Friedhof Dettingen, den Friedhof Dingelsdorf, die Friedhöfe Litzelstetten und für den Friedhof Wollmatingen.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet:
- Wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird.
- Wer die Gebührenschuld der Stadt gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:
- Wer die Benutzung der Bestattungseinrichtungen beantragt.
- Wer die Bestattungskosten zu tragen hat.
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Auslagen
Entstehende Auslagen sind vom Gebührenschuldner neben den Gebühren zu erstatten.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen. Die Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten werden 6 Wochen nach der Verleihung fällig, die übrigen Gebühren 6 Wochen nach der Bestattung.
§ 6 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
§ 6 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
1. Bestattungsgebühren
Mit der Bestattungsgebühr sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, des Bestattungspersonals, das Öffnen und Schließen des Grabes, die Bestattung und der Transport der Kränze zum Grab.
1.1 Erwachsene und Kinder ab 10 Jahren
| 1.1.1 Beisetzung | 1.337,00 EURO |
|---|---|
| 1.1.2 Ausbettung | 1.584,00 EURO |
| 1.1.3 Umbettung | 2.725,00 EURO |
1.2 Kinder bis zu 10 Jahren
| 1.2.1 Beisetzung | 633,00 EURO |
|---|---|
| 1.2.2 Ausbettung | 824,00 EURO |
| 1.2.3 Umbettung | 1.331,00 EURO |
1.3 Kinder unter 1 Jahr
| 1.3.1 Beisetzung | 538,00 EURO |
|---|---|
| 1.3.2 Ausbettung | 697,00 EURO |
| 1.3.3 Umbettung | 1.077,00 EURO |
1.4 Totgeburten
| 1.4.1 Beisetzung | 458,00 EURO |
|---|
1.5 Umengrab
| 1.5.1 Beisetzung | 641,00 EURO |
|---|
| 1.5.2 Ausbettung | 817,00 | EURO |
|---|---|---|
| 1.5.3 Umbettung | 1.261,00 | EURO |
| 1.5.4 Beisetzung in der Urnennische | 396,00 | EURO |
2. Trauerfeiern
Mit der Gebühr für die Trauerfeier sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, der Bestattungsordner, die Nutzung der Einsegnungshalle und deren besonderer Einrichtungen und die Reinigung der benutzten Räume.
| 2.1 Trauerfeier in Aussegnungshalle | 270,00 | EURO |
|---|---|---|
| 2.2 Trauerfeier im Abschiedsraum | 149,00 | EURO |
3. Feuerbestattung
Für die Genehmigung zur Feuerbestattung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
| 3.1 Gebühr für die Genehmigung zur Feuerbestattung | 25,00 | EURO |
|---|
4. Grabnutzungsgebühren
Mit der Grabnutzungsgebühr sind abgegolten: Die Tätigkeit der Verwaltung, die Nutzung der Grabfläche pro Stelle bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. bis zum Ende der gewählten Verlängerung, die Grabmalgenehmigung, die Kontrolle der Grabmalstandfestigkeit, das Abräumen des Grabes sowie der Aufwand für die Unterhaltung des Friedhofes.
| 4.1 Erdreihengrab Erwachsene (20 Jahre Ruhezeit) | 2.106,00 | EURO |
|---|---|---|
| 4.2 Erdreihengrab Kinder (10 Jahre Ruhezeit) | 933,00 | EURO |
| 4.3 Erdwahlgrab (20 Jahre Ruhezeit) | 2.325,00 | EURO |
| 4.4 Verlängerung Erdwahlgrab pro Jahr | 116,25 | EURO |
| 4.5 Gruftplatz pro m² / Jahr | 24,00 | EURO |
| 4.6 Urnenreihengrab (20 Jahre Ruhezeit) | 1.867,00 | EURO |
| 4.7 Urnenwahlgrab (20 Jahre Ruhezeit) | 2.265,00 | EURO |
| 4.8 Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr | 113,25 | EURO |
| 4.9 Erwerb Urnengrab pflegelos (20 Jahre Ruhezeit) | 2.114,00 | EURO |
| 4.10 Verlängerung Urnengrab pflegelos pro Jahr | 105,70 | EURO |
| 4.11 Erwerb Urnennische (20 Jahre Ruhezeit) | 2.015,00 | EURO |
| 4.12 Verlängerung Urnennische pro Jahr | 100,75 | EURO |
| 4.13 Urnengrab anonym (20 Jahre Ruhezeit) | 1.816,00 | EURO |
| 4.14 Erdwahlrasengrab (20 Jahre Ruhezeit) | 3.244,00 | EURO |
| 4.15 Verlängerung Erdwahlrasengrab pro Jahr | 162,20 | EURO |
| 4.16 Urnenwahlrasengrab (20 Jahre Ruhezeit) | 2.892,00 | EURO |
| 4.17 Verlängerung Urnenwahlrasengrab pro Jahr | 144,60 | EURO |
| 4.18 Wahlgrab in der Stelen-Urnengemeinschaftsgrabstätte (20 Jahre Ruhezeit) | 3.339,00 | EURO |
|---|---|---|
| 4.19 Verlängerung Wahlgrab in der Stelen-Urnengemeinschaftsgrabstätte pro Jahr | 166,95 | EURO |
| 4.20 Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten Grabanlagen (20 Jahre Ruhezeit) | 3.006,00 | EURO |
| 4.21 Verlängerung Wahlgrab in Urnengemeinschaftsgrabstätten in historischen, denkmalgeschützten Grabanlagen pro Jahr | 150,30 | EURO |
5. Sonstige Gebühren
| 5.1 Aufbewahrung von Urnen pro angefangenen Monat | 15,00 | EURO |
|---|---|---|
| 5.2 Urnenversand im Inland | 90,00 | EURO |
| 5.3 Urnenversand ins Ausland (zzgl. Postgebühr) | 30,00 | EURO |
| 5.4 Aufbahrung eines Verstorbenen je Tag | 71,00 | EURO |
| 5.5 Aufbewahrung eines Verstorbenen je begonnener Tag (ab dem 4. Tag) | 80,00 | EURO |
| 5.6 Aufbewahrung eines Verstorbenen bei ausschließlicher Sargüberführung je begonnener Tag (ab dem 1. Tag) | 80,00 | EURO |
| 5.7 Verwaltungsgebühr nach Aufwand in Stunden | 84,00 | EURO |
§ 7 weggefallen
§ 7 weggefallen
§ 8 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Konstanz, den 17.12.2024
Stadt Konstanz,
gez. Uli Burchardt
Oberbürgermeister