Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen erhalten folgende Fassung:
§ 2 Hinweis:
Die Satzung tritt am 01. Februar 2020 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Kirchzarten, den 23. Januar 2020
Andreas Hall Bürgermeister
Ausgefertigt: Kirchzarten, den 24. Januar 2020
Andreas Hall Bürgermeister
Bestattungsgebührenordnung
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Gebührentarif (Anlagen)
Verwaltungsgebühren
| 1.1 | Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales | 15,00 € |
|---|---|---|
| 1.2 | Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellungen | |
| 1.2.1 Einzelfall | 15,00 € | |
| 1.2.2 Befristete Zulassung auf 5 Jahre | 130,00 € | |
| 1.3 | Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege auf 5 Jahre | 130,00 € |
| 1.4 | Sonstige gewerbliche Tätigkeit | 25,00 € |
| 1.5 | Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen und Urnen | 35,00 € |