Gebührenordnung – Kirchzarten

Vollständige Gebührenordnung für Kirchzarten.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen erhalten folgende Fassung:

§ 2 Hinweis:

Die Satzung tritt am 01. Februar 2020 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Kirchzarten, den 23. Januar 2020

Andreas Hall Bürgermeister

Ausgefertigt: Kirchzarten, den 24. Januar 2020

Andreas Hall Bürgermeister

Bestattungsgebührenordnung

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Gebührentarif (Anlagen)

Verwaltungsgebühren

1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales 15,00 €
1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellungen
1.2.1 Einzelfall 15,00 €
1.2.2 Befristete Zulassung auf 5 Jahre 130,00 €
1.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege auf 5 Jahre 130,00 €
1.4 Sonstige gewerbliche Tätigkeit 25,00 €
1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen und Urnen 35,00 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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