Gebührenordnung – Kamen

Vollständige Gebührenordnung für Kamen.

Gebührenordnung

Gebührentarif (Anlagen)

I. Gebühren für die Überlassung von Begräbnisplätzen

1. Für Reihengräber

1.1 Kinder bis zum vollendetem 5. Lebensjahr 725,00 €
1.2 Kinder bis zum vollendetem 5. Lebensjahr, anonym 1.015,00 €
1.3 über 5 Jahre alte Personen 1.450,00 €
1.4 über 5 Jahre alte Personen, anonym 2.103,00 €
1.5 Urnen 1.088,00 €
1.6 Urnen, anonym 1.523,00 €
1.7 Aschestreufeld 1.218,00 €

2. Für Wahlgräber

2.1 Wahlgräber je Stelle 1.812,00 €
2.2 Urnengräber je Stelle 1.359,00 €
2.3 Urnengräber im Rasenfeld am Baum ohne Namensschild je Stelle 1.794,00 €
2.4 Pflegefreie Grabstätten im Rasenfeld je Stelle 2.466,00 €

2.5 Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten: Die Gebühren bestimmen sich nach Ziff. 2.1, 2.2, 2.3. und 2.4 im Verhältnis zu der zusätzlichen Nutzungszeit. Angefangene Jahre sind voll zu zählen.

II. Bestattungs- und Aufbewahrungsgebühren

  1. Für die Aufbewahrung einer Leiche in einer Leichenzelle bis zu deren Bestattung oder Überführung je angefangenen Tag
41,00 €
  1. Für die Bestattung eines Verstorbenen
2.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,00 €
2.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 796,00 €
2.3 Urne 497,00 €

Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf demselben Friedhof (auch im Falle einer Obduktion)

2.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1.095,00 €
2.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 2.786,00 €
2.3 Urne 1.492,00 €

IV. Gebühren für sonstige Leistungen

  1. Nutzung der Trauerhallen (einschl. der Dekorationen) bzw. des überdachten Außenbereiches der Trauerhallen; Nutzung des unmittelbaren Umfeldes der Trauerhallen, sofern durch diese Nutzung eine Nutzung der Trauerhalle für eine andere Bestattung nicht möglich ist 212,00 €

  2. Sonderreinigung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder besonderer Umstände 2.1 der Trauerhallen nach Aufwand 2.2 der Leichenzellen oder andere Einrichtungen nach Aufwand

  3. Beschriftung Stele Baumgräber mit der Überlassung eines Baumgrabes je Stelle 274,00 €

  4. Pflege von vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgegebenen Grabstellen je angefangenes Jahr Restnutzungszeit und Stelle

4.1 Für Reihengräber gem. Ziff. I. 1.1; I. 1.3; I. 1.5; I. 1.7

4.1.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 26,00 €
4.1.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 41,00 €
4.1.3 Urnen 20,00 €

4.2 Für Wahlgräber gem. Ziff. I.2.1; I. 2.2

4.2.1 Wahlgräber je Stelle 41,00 €
4.2.2 Urnengräber je Stelle 20,00 €

Stand: Dezember 2025

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Ausbetten einer Leiche

1.1 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 995,00 €
1.2 nach Vollendung des 5. Lebensjahres 1.991,00 €
1.3 Urne 995,00 €

Original-Gebührenordnung als PDF

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