Gebührenordnung – Ingolstadt

Vollständige Gebührenordnung für Ingolstadt.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 5 Gebühren für Grabplätze

(1) Für die Benutzung der Grabstelle werden nachstehende Jahresgebühren erhoben:

1. Einfachgrab ab 2. Reihe 45 €
2. Einfachgrab am Weg 56 €
3. Doppelgrab 87 €
4. Dreifachgrab 128 €
5. Nischeneinfachgrab 143 €
6. Nischendoppelgrab 207 €
7. Nischendreifachgrab 272 €
8. Waldeinfachgrab 76 €
9. Walddoppelgrab 138 €
10. Walddreifachgrab 200 €
11. Urnengrab 29 €
12. Kindergrab 21 €
13. Kindergrab ohne Grabrecht 21 €
14. Nische in Urnenwandanlage 185 €
15. Grabstätte im anonymen Urnengrabfeld 20 €
16. Grabstätte in Urnengemeinschaftsgrabanlage 82 €
17. Urnenbaumgrabstätte 111 €
18. Grab im Urnenwäldchen 87 €

(2) In den Gebühren nach Abs. 1 sind die Kosten für die Herstellung eines Fundaments für das Grabmal enthalten.

(3) Bei vorzeitigem Verzicht auf ein Grabnutzungsrecht werden Grabgebühren, die für die Zeit nach der Auflösung der Grabstätte gezahlt wurden, auf Antrag zurückerstattet, wenn das Nutzungsrecht an eine andere Person verliehen wurde.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Original-Gebührenordnung als PDF

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