Friedhofsgebühren Herzogenrath 2026 – aktuelle Satzung & Kosten

📍 Stadt Herzogenrath · Nordrhein-Westfalen · PLZ 52134

📊 Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick

Tarifstand: 2023
🏛️ Auszug der wichtigsten Gebührentatbestände gemäß Friedhofsgebührensatzung (Stand: 13.12.2022 (in Kraft ab 01.01.2023)). Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtliche Originalsatzung der Friedhofsverwaltung.
⚰️ Sargreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
445,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 2
🏛️ Sargwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.920,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 13 (Einzelwahlgrabstätte)
🏺 Urnenreihengrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
375,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 6
🕊️ Urnenwahlgrab
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
720,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 21 (Urneneinzelwahlgrabstätte)
🌿 Urnengrab anonym
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
695,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 7
🌳 Baumbestattung
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
1.290,00 €
für 30 Jahre Ruhezeit (1 Platz)
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 23 (Urnenreihengrab in besonderer Lage unter Bäumen)
⛏️ Beisetzung / Aushub
🟢 Einmalbetrag laut Satzung
455,00 €
Einmalgebühr je Beisetzung (1 Person)
🧮 Sarg: 455 € · Urne: 155 €
📄 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe, Artikel I, Gebührentarif Pos. 25 und Pos. 30

🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext

⚖️ 1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 13.12.2022 (in Kraft ab 01.01.2023) Volltext anzeigen ▼

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.

​‌​‌​​‌‌​‌​​​‌‌‌​‌​​‌‌​‌​​‌​‌‌​‌​​‌‌​​​​​​‌‌​‌​‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​​‌‌​‌​​​​‌‌​​​​​​‌‌​​​‌​​‌‌​‌‌​ 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 14.12.2021

(Amtliche Bekanntmachung Nr. 53/2022, Amtsblatt Nr. 19/2022 der Stadt Herzogenrath, 45. Jahrgang, Herzogenrath, den 20.12.2022)

Aufgrund von § 7 Absatz 1 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f.) der Gemeindeordnung (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994 S. 666) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. 1969 S. 712) in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 13.12.2022 folgende Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe vom 17.12.2013 in der Fassung vom 14.12.2021 beschlossen:

Artikel I

Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath vom 17.12.2013 in der Fassung vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:

Erwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten

Lfd. Nr.GegenstandGebühr
2Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren445,00 €
3Anonyme Reihengrabstätte für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren830,00 €
4Reihengrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren1.510,00 €
5Reihengrabstätten auf Rasenflächen mit Grabstele ohne Bepflanzung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren nach besonderen Gestaltungsvorschriften2.050,00 €
6Urnenreihengrabstätte für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren375,00 €
7Anonyme Urnenreihengrabstätte für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren695,00 €
8Kammer in einer Urnenstele für den Zeitraum von 30 Jahren985,00 €
9Doppelkammer in einer Urnenstele mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren2.400,00 €
9.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 980,00 €
12Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren1.155,00 €
13Einzelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren1.920,00 €
13.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 1364,00 €
14Doppelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren3.840,00 €
14.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 14128,00 €
15Jede weitere Grabstelle für eine Grabstätte zu Pos. 141.920,00 €
15.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 1564,00 €
16Einzelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung auf Rasenflächen ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren nach besonderen Gestaltungsvorschriften3.810,00 €
16.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 16127,00 €
17Doppelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung auf Rasenflächen ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren nach besonderen Gestaltungsvorschriften7.380,00 €
17.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 17246,00 €
18Jede weitere Grabstelle für eine Grabstätte zu Pos. 173.690,00 €
18.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 18123,00 €
19Tiefenwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren2.910,00 €
19.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 1997,00 €
20Tiefenwahlgrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung3.900,00 €
20.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 20130,00 €
21Urneneinzelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren720,00 €
21.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 2124,00 €
22Urnendoppelwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren2.100,00 €
22.1Verlängerung des Nutzungsrechtes pro Jahr zu Pos. 2270,00 €
23Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen einschließlich der gärtnerischen Pflege für die Zeit der Ruhefrist von 30 Jahren1.290,00 €

Bestattungen und Beisetzungen

Lfd. Nr.GegenstandGebühr
25Sargbeisetzung für Verstorbene nach dem vollendeten 5. Lebensjahr455,00 €
26Sargbeisetzung in einer Grabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung515,00 €
27Erste Beisetzung in einer Tiefenwahlgrabstätte mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung660,00 €
28Erste Beisetzung in einer Tiefenwahlgrabstätte mit liegender Gedenktafel ohne Bepflanzung mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung660,00 €
29Aschenbeisetzung in einer Urnenstele100,00 €
30Aschenbeisetzung in einer Urnengrabstätte155,00 €
31Aschenbeisetzung in einer Erdgrabstätte185,00 €
32Zuschlag auf die Gebühr der Positionen 24-28 bei Bestattungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten300,00 €
33Zuschlag auf die Gebühr der Positionen 29-31 bei Bestattungen an Samstagen und außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten240,00 €

Umbettungen und Ausgrabungen

Lfd. Nr.GegenstandGebühr
35Einbettung eines Sarges in eine Erdgrabstätte455,00 €
36Einbettung einer Urne in einer Urnengrabstätte155,00 €
37Einbettung einer Urne in einer Erdgrabstätte185,00 €

Sonstige Gebühren

Lfd. Nr.GegenstandGebühr
42Einbau einer liegenden Gedenktafel im Format 0,80 m x 0,70 m zu Pos. 20 durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung170,00 €
44Genehmigung der Zulassung für gewerbetreibende Betriebe für die Dauer von 5 Jahren92,00 €
45Genehmigungsgebühr für Grabmale auf Grabfluren mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften92,00 €

Artikel II

Die vorstehende 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 14.12.2021 tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 10. Änderungssatzung vom 13.12.2022 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 14.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen diese Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Herzogenrath vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss vom 13.12.2022 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO -) vom 26. August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.

Herzogenrath, den 13.12.2022

gez. Dr. Benjamin Fadavian Bürgermeister

🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Herzogenrath?

Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Herzogenrath mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!

Info zu Marktrichtwerten (PLZ-Region 52xxx) ↗
1. Gewünschte Grabart in Herzogenrath anklicken (übernimmt den Satzungspreis):
2. Kostenpositionen prüfen, an-/abhaken oder eigene Angebote eintragen:
1. Grabnutzungsgebühr (🏺 Urnenreihengrab) 🟢 Laut Satzung
Amtliche Gebühr für das Nutzungsrecht an der Grabstelle in Herzogenrath
€
2. Beisetzung / Grabaushub (Öffnen & Schließen) 🟢 Laut Satzung
Satzungswert: 155 € (Urne) bzw. 455 € (Sarg)
€
3. Trauerhalle / Feierhalle / Leichenhalle 🔶 Optionaler Schätzwert
Optional zuschaltbar, falls eine Trauerhalle / Feierhalle genutzt wird. (Bei stiller Beisetzung ohne Halle einfach Häkchen entfernen)
€
4. Kommunale Friedhofsunterhaltungs- / Pflegegebühr (falls erhoben) 🔶 Optional laut Satzung
Manche Gemeinden (z. B. über einen eigenen § für Friedhofsunterhalt) erheben zusätzlich 5–15 € pro Ruhezeitjahr für Wasser/Müll/Wegepflege.
€
5. Bestatter, Sarg/Urne, Versorgung, Überführung & Krematorium 📊 Richtwert PLZ-Region 52xxx ↗
Regionaler Marktrichtwert für Bestatterleistungen (oder eigenen Kostenvoranschlag eintragen):
€
6. Ärztliche Leichenschau (GOÄ Ziff. 101) & Sterbeurkunden ⚖️ Gebührenordnung (GOÄ)
Totenschein (165,77 € Festbetrag + Wegegeld), Sterbeurkunden & ggf. 2. Leichenschau im Krematorium
€
Optionale Zusatz- & Folgekosten (bei Bedarf anhaken):
7. Steinmetz: Grabstein, Einfassung & Inschrift 🔶 Optionaler Richtwert
Entfällt bei anonymen Grabfeldern oder pflegefreien Rasen-/Baumgräbern ohne eigenes Denkmal.
€
8. Trauerkranz, Blumenschmuck, Trauerredner & Bewirtung 🔶 Optionaler Richtwert
Je nach Gästeanzahl beim anschließenden Trauerkaffee und gewünschtem Blumenschmuck.
€
9. Nachlass: 3 Monate Mietfortzahlung (§ 564 BGB) & Wohnungsauflösung 🏠 Häufig übersehen
Ein Mietvertrag endet nicht mit dem Tod: Erben haften für die 3-monatige Kündigungsfrist (§ 573c BGB) sowie Räumung.
€
Ihre persönliche Kalkulation für Herzogenrath:
Friedhofsgebühren: 0 €  +  Bestatter, GOÄ & Extras: 0 €
Berechneter Gesamtrahmen:
0 €