Heide

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 08.11.2017

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab250,00 € für 20 Jahre (§ 6 I.1a)
Sargwahlgrab475,00 € herkömmlich für 25 Jahre je Grabbreite (§ 6 I.2a)
Urnenreihengrabnicht angegeben nicht im Tarif aufgeführt
Urnenwahlgrab1.900,00 € im Rondell für 25 Jahre (§ 6 I.2d)
Urnengrab anonym785,00 € für 20 Jahre (§ 6 I.4)
Baumbestattungnicht angegeben nicht angeboten / nicht im Text
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)170,00 € Separat nach § 6 III.1: Sarg bis 1,20m und Urne je 170,00 €; Sarg >1,20m 450,00 €
Trauerhalle / Halle230,00 € Benutzung (§ 6 IV.3)

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

STADT HEIDE Marktstadt im Nordseewind REGION HEIDE

Amtliches Bekanntmachungsblatt

der Stadt Heide

2017

Nr. 28

Mittwoch, 06.12.2017

von Seite 204 bis 213

Inhalt dieser Ausgabe:

AMTLICHER TEIL
Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 12.12.2017Seite205
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl am 06.05.2018Seite205
Ratsversammlung am 13.12.2017Seite206
FriedhofsgebührensatzungSeite207
NICHTAMTLICHER TEIL
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus am 06.12.2017Seite211
Sprechtag des Bürgervorstehers am 07.12.2017Seite212
Ausschuss für Kultur und Soziales der Stadt Heide gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales der Stadt AnklamSeite212
Sprechtag des Bürgermeisters am 14.12.2017Seite213

Herausgeber:

Stadt Heide, Der Bürgermeister, Postfach 1780, 25737 Heide, Telefon (0481) 6850-112

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e-mail: [email protected]; homepage: www.heide.de

Erscheinungsweise und Bezug:

Das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide erscheint an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat. Fällt der Erscheinungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so erscheint es am folgenden Werktag. Zu beziehen ist das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide einzeln oder im Abonnement.

Zusätzlich kann das Amtliche Bekanntmachungsblatt auf der Homepage der Stadt Heide „www.heide.de“ und auf dem Infoschild im Foyer des Rathauses, Postelweg 1 eingesehen werden.

204

10

AMTLICHER TEIL

Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses

für die Gemeindewahl 2018

Datum: Dienstag, 12.12.2017 Zeit: 16.30 Uhr Ort/Raum: Rathaus, Postelweg 1, Sitzungssaal

Tagesordnung

  1. 1. Begrüßung und Verpflichtung der anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl 2018

  1. 2. Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Heide in Wahlkreise für die Gemeindewahl 2018

25746 Heide, 30.11.2017 S t a d t H e i d e Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter Gez. Ulf Stecher Bürgermeister

Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

für die Gemeindewahl am 6. Mai 2018

Der Hauptausschuss der Stadt Heide hat in seiner Sitzung am 16. November 2017 gem. § 12 Abs. 3 i.V.m. § 46 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und § 10 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Heide folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss für die Gemeindewahl gewählt:

Beisitzerin/Beisitzer:Stellvertreterin/Stellvertreter:
Frau Ilka Marczinzik, Waldschößchenstr. 71a, HeideHerr Walter Jahn, Im Winkel 2, 25746 Heide
Herr Dankwart Stampa, Dorfstr. 18, 25746 HeideHerr Kurt Peters, Neue Anlage 8, 25746 Heide
Frau Petra Küchenmeister, Rudolph-Dirks-Weg 10, 25746 HeideFrau Ursula Frahm, Hans-Böckler-Str. 15, 25746 Heide
Frau Dr. Annegret Sonderkamp, Beselerstr. 2, 25746 HeideFrau Rosemarie Masannek, Am Sportplatz 33, 25746 Heide
Herr Olof Paulsen, Landvogt-Johannsen-Str. 64, 25746 HeideHerr Siegfried Masannek, Am Sportplatz 33, 25746 Heide

205

Herr Egon Ott, Theodor-Fontane-Ring 13, 25746 HeideHerr Klaus Ebersbach, Neue Anlage 22, 25746 Heide
Herr Friedemann Bach, Gleiwitzer Str. 8, 25746 HeideFrau Ingrid Braun, Helgoländer Str. 13, 25746 Heide
Herr Helmut Dahleke, Esmarchstr. 8, 25746 HeideHerr Jörg Pirrwitz, Brahmsstr. 1, 25746 Heide

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist nach § 12 Abs. 1 und § 3 i.V.m. § 46 GKWG Bürgermeister Ulf Stecher als Gemeindewahlleiter. Zu seinem Vertreter wurde Herr Verwaltungsoberrat Rango Lorenz berufen.

Die Namen der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 72 Abs. 1 und § 87 Abs. 5 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hiermit bekannt gemacht.

Heide, 17.11.2017 S t a d t H e i d e Der Gemeindewahlleiter gez. Ulf Stecher Bürgermeister

Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung

Datum: Mittwoch, 13.12.2017 Zeit: 18:00 Uhr Ort/Raum: Bürgerhaus, Neue Anlage 5, Großer Saal

Tagesordnung:

1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Beschlussfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestimmten Tagesordnungspunkten 3 Niederschrift der letzten Sitzung der Ratsversammlung 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 5 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 6 Ausschreibung Heider Stadtbusverkehr 7 Resolution an den Kreis Dithmarschen zur Anerkennung von angemessenem Wohnraum

206

8 Resolution an den Kreis Dithmarschen auf Senkung der Kreisumlage 9 Ergänzung der Kooperationsvereinbarung zum Stadt-Umland-Konzept der Region Heide-Umland - Festlegung eines regionalen, gewerblichen Sonderstandortes Nordhastedt 10 Bericht des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung 11 Mitteilungen und Anfragen die Ratsversammlung betreffend

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung dieses Gremiums voraussichtlich nichtöffentlich beraten!

12 Grundstücksangelegenheit -Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbepark Westküste - Kaufvertrag 13 Bericht des Bürgermeisters in nichtöffentlicher Sitzung (nach § 35 Abs. 2 GO)

25746 Heide, 01.12.2017 Der Vorsitzende der Ratsversammlung Franz Helmut Pohlmann Bürgervorsteher

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide

Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m. § 31 der Friedhofssatzung hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide in der Sitzung am 08.11.2017 die nachstehende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführten Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben.

§ 2

Gebührenschuld

Zur Zahlung der Gebühren ist die Antragstellerin bzw. der Antragsteller und diejenige bzw. derjenige verpflichtet, in deren bzw. dessen Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 3 207

Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird der Gebührenschuldnerin bzw. dem Gebührenschuldner durch einfachen Brief bekannt gegeben.

(2) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig.

(3) Der Friedhofsträger kann – abgesehen von Notfällen – die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausstehende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.

(4) Gebührenbescheide, die formularmäßig oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen werden, sind ohne Unterschrift oder Namenswiedergabe gültig. § 119 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend.

(5) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils geltenden Fassung, soweit durch Kirchengesetz nichts anderes bestimmt ist.

§ 4

Säumniszuschläge, Kosten, Einziehung rückständiger Gebühren

(1) Werden Gebühren nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten rückständigen Gebührenbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

(2) Für schriftliche Mahnungen sind die entstandenen Portokosten durch die Gebührenschuldnerin bzw. den Gebührenschuldner zu erstatten.

(3) Rückständige Gebühren, Säumniszuschläge sowie Kosten nach Absatz 2 werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat die Vollstreckungsschuldnerin bzw. der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 5

Verjährung der Gebühren

Für die Festsetzungsverjährung der Gebühren gelten die §§ 169 bis 171 der Abgabenordnung und für die Zahlungsverjährung der Gebühren die §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung entsprechend.

§ 6

Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Grabnutzungsgebühren einschließlich Friedhofsunterhaltungsgebühren)

208

  1. 1. Reihengrabstätte
    • a) für Särge bis 1,20 m für 20 Jahre 250,00 Euro
    • b) Rasenreihengrab mit Pflanzbeet für 25 Jahre 875,00 Euro
    • c) Rasenreihengrab (Ganz in Grün) mit Stauden für 25 Jahre 1.550,00 Euro

  1. 2. Wahlgrabstätte für 25 Jahre – je Grabbreite –
    • a) Wahlgrabstätte herkömmlich 475,00 Euro
    • b) Rasenwahlgrab mit Pflanzbeet 975,00 Euro
    • c) Rasenwahlgrab (Ganz in Grün) mit Stauden 1.800,00 Euro
    • d) Urnenwahlgrab im Rondell 1.900,00 Euro
    • e) im Muslimischen Gräberfeld mit Steinkante 1.150,00 Euro
    • f) im Muslimischen Gräberfeld mit Steinkante mit Stauden 2.300,00 Euro

  1. 3. Wahlgrabstätte in einem Gemeinschaftsgrabfeld mit Gedenkstein und Gravur für 25 Jahre
    • a) für Särge 2.150,00 Euro
    • b) für Urnen 1.650,00 Euro

  1. 4. Urnengemeinschaftsgrabstätte für 20 Jahre – anonym – 785,00 Euro

  1. 5. Für die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges 290,00 Euro

  1. 6. Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung wird der Jahresbetrag der Gebühren unter Abs. 2 a-f und Abs. 3 a-b berechnet. Dabei bleiben Teile eines Jahres bis zu sechs Monaten ohne Berechnung. Für Teile eines Jahres von mehr als sechs Monaten wird die volle Jahresgebühr erhoben.

Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

  1. 7. Eingeschränktes Nutzungsrecht für herkömmliche Wahlgrabstätten unter Abs. 2a für jede Grabbreite pro Jahre 10,00 Euro

II. Verwaltungsgebühren

  1. 1. Für die Ausstellung oder Umschreibung einer Graburkunde und Überlassung der Friedhofssatzung 25,00 Euro

  1. 2. Für die Entscheidung über Anträge auf Genehmigung zur Aufstellung
    • a) eines stehenden Grabmals einschließlich der Prüfung der Standfestigkeit über 1,20 m 95,00 Euro
    • b) eines stehenden Grabmals einschließlich der Prüfung der Standfestigkeit bis 1,20 m 70,00 Euro
    • c) eines liegenden Grabmals 40,00 Euro

  1. 3. Für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung einer oder eines Gewerbetreibenden 50,00 Euro

209

  1. 4. Für die vorzeitige Rückgabe der Grabstätte maximal fünf Jahre vor Ablauf der Ruhezeit, je Grabbreite und Jahr 30,00 Euro

III. Gebühren für die Bestattung, Ausgrabung und Wiederbeisetzung

  1. 1. 1. Für eine Bestattung
  2. 1. a) eines Sarges bis 1,20 m 170,00 Euro
  3. 2. b) eines Sarges über 1,20 m 450,00 Euro
  4. 3. c) einer Urne 170,00 Euro
  5. 4. d) einer Urne im anonymen Gemeinschaftsgrabfeld 75,00 Euro
  6. 5. e) einer Fehl- oder Totgeburt 75,00 Euro
  7. 2. 2. Für eine Ausgrabung
  8. 1. a) eines Sarges bis 1,20 m 630,00 Euro
  9. 2. b) eines Sarges über 1,20 m 1.800,00 Euro
  10. 3. c) einer Urne 240,00 Euro
  11. 3. 3. Für die Ausgrabung und Wiederbeisetzung einer Urne wegen einer Erdbestattung in derselben Grabbreite 180,00 Euro

IV. Sonstige Gebühren

  1. 1. 1. Gebühr für die Benutzung des Ruheraumes,
  2. 1. a) mit Zugang 120,00 Euro
  3. 2. b) ohne Zugang 90,00 Euro
  4. 2. 2. Gebühr für die Benutzung des Klimaraumes, je Tag 25,00 Euro
  5. 3. 3. Gebühr für die Benutzung der Trauerhalle 230,00 Euro
  6. 4. 4. Gebühr für die Benutzung des Feierraumes 100,00 Euro
  7. 5. 5. Gebühr für eine Namenstafel im Garten der Erinnerung
  8. 1. a) für 25 Jahre 180,00 Euro

§ 7 Zusätzliche Leistungen

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Friedhofsträger die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 14.08.2013 außer Kraft.

---210

Die vorstehende Friedhofsgebührensatzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde durch den Bescheid des Kirchenkreisrates des Ev.-Luth. Kirchenkreises Dithmarschen vom 14.11.2017 kirchenaufsichtlich genehmigt.

Heide, den 13.11.2017

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heide

  • Der Kirchengemeinderat -

Gez. Dennis Pistol

Vorsitzender

Gez. Astrid Buchin

Mitglied

Kirchenaufsichtlich genehmigt

Meldorf, den 14.11.2017

Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen

Der Kirchenrat

Gez. Rolf Eis

Verwaltungsleiter

NICHTAMTLICHER TEIL

Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus

Datum: Mittwoch, 06.12.2017

Zeit: 18.30 Uhr

Ort/Raum: Bürgerhaus, Neue Anlage 5, Kleiner Saal

Tagesordnung:

  1. 1. 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. 2. 2 Beschlussfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestimmten Tagesordnungspunkten
  3. 3. 3 Niederschrift der letzten Sitzung
  4. 4. 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
  5. 5. 5 Mitteilungen und Anfragen den Ausschuss betreffend - Verschiedenes -
  6. 6. 6 Heider Winterwelt
  7. 7. 7 Ausschreibung Heider Stadtbusverkehr

211

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung dieses Gremiums voraussichtlich nichtöffentlich beraten!

8 Gewährung von Zuschüssen

25746 Heide, 21.11.2017 S t a d t H e i d e Der Vorsitzende gez. Ratsherr Andreas Hein

Sprechtag des Bürgervorstehers am 07.12.2017

Herr Franz Helmut Pohlmann, Bürgervorsteher der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern mit seinem Sprechtag grundsätzlich jeden ersten Donnerstag im Monat, persönlich zur Verfügung.

Der nächste Sprechtag findet ohne Voranmeldung am Donnerstag, den 07. Dezember 2017, in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Postelweg 1, 1. Stock, Raum 106, statt.

Aus terminlichen Gründen wird Bürgervorsteher Franz Helmut Pohlmann durch seine 1. Stellvertreterin, Ilka Marczinzik, vertreten.

Auch Jugendliche sind zu dieser Sprechstunde herzlich eingeladen.

Telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der Rufnummer (04 81) 68 50-524 an den Bürgervorsteher gerichtet werden.

Auch außerhalb der Sprechstunde können jederzeit Anfragen unter der Rufnummer (0481) 6850-901/902 an den Bürgervorsteher gerichtet werden.

25746 Heide, 08.11.2017 S T A D T H E I D E Der Bürgermeister gez. U l f S t e c h e r Bürgermeister

Einladung zur gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales der Stadt Heide mit dem Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales der Stadt Anklam

Datum: Samstag, 09.12.2017 Zeit: 09.00 Uhr Ort/Raum: Museumsinsel Lüttenheid, Lüttenheid 40

212

Tagesordnung:

1 Begrüßung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden 2 Vorstellung der Mitglieder beider Ausschüsse 3 Besichtigung der Museumsinsel 4 Austausch zu sozialen und kulturellen Themen 4.1 Projekt IKAREUM 4.2 Theater / Kultur: / weitere Projekte, die unsere Städte attraktiver machen 4.3 Zugewanderte und ihre Integration / Situation Flüchtlinge 5 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

25746 Heide, 24.11.2017

S t a d t H e i d e

Die Vorsitzende

gez. Hülya Altun

Ratsfrau

Sprechtag des Bürgermeisters am 14.12.2017

Herr Ulf Stecher, Bürgermeister der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern mit seinem Sprechtag grundsätzlich jeden dritten Donnerstag im Monat, persönlich zur Verfügung.

Der nächste Sprechtag findet ohne Voranmeldung am Donnerstag, 14.12.2017 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, im Rathaus, Postelweg 1, 25746 Heide, Zimmer 101, statt.

Auch Jugendliche sind zu dieser Sprechstunde herzlich eingeladen.

Telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der Rufnummer (04 81) 68 50-900 an den Bürgermeister gerichtet werden.

Auch außerhalb der Sprechstunde können jederzeit Anfragen unter der Rufnummer (0481) 6850-901/902 an den Bürgermeister gerichtet werden.

25746 Heide, 08.11.2017

S T A D T H E I D E

Der Bürgermeister

gez. U l f S t e c h e r

Bürgermeister

213