Gebührenordnung
2 Abschnitte.
§ 6 Paragraph 6
Datenverarbeitung
Zur Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Gebührenpflichtigen sowie zur Festsetzung und Erhebung dieser Gebühren ist die Verarbeitung (§ 3 des Niedersächsisches Datenschutzgesetzes vom 16.05.2018) der hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Stadt Hann. Münden zulässig.
§ 7 Paragraph 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Hann. Münden, den 10.12.2020
Stadt Hann. Münden
Harald Wegener Bürgermeister