Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht nach dieser Satzung besteht für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, für die Unterhaltungsgebühren und für die Verleihung von Grabnutzungsrechten auf den Friedhöfen
- a) Waldfriedhof Grünheide (Mark)
- b) Friedhof Hangelsberg „Am Bahnhof“
- c) Waldfriedhof Hangelsberg
- d) Waldfriedhof Mönchwinkel
- e) Waldfriedhof Spreeau.
Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2 Gebührenschuldner
- (1) Gebührenschuldner ist, wer
- a) gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen,
- b) ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt,
- c) Einrichtungen der gemeindlichen Friedhöfe benutzt,
- d) sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung in Anspruch nimmt.
- (2) Erfolgt die Inanspruchnahme auf Antrag oder im Interesse mehrerer Personen, so haftet jeder einzelne als Gesamtschuldner. Daneben haftet für die Gebührenschuld auch derjenige, der die Leistung im Interesse eines Dritten in Auftrag gibt.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
- (1) Die Gebühren entstehen mit dem Erbringen der Leistung durch die Gemeinde Grünheide (Mark). In den Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erbracht werden müssen, entstehen die Gebühren ebenfalls mit dem Erbringen der Leistung.
- (2) Die Gebühren sind 30 Tage nach Erlass des Bescheides fällig und sind bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.
- (3) Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw. die Neuverleihung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen erfolgt entsprechend den Tarifstellen 1,2 und 3.
- (4) Die Berechnung der Gebühren erfolgt Tag genau.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark) vom 09.12.2010 außer Kraft.
Beschluss Nr. 72/05/17
Grünheide (Mark), 15.12.2017
gez. A. Christiani Bürgermeister
Gebührentarife
Gebührentarif (Anlagen)
Benutzung der Friedhofskapellen
| 4.1. je Nutzung | 133,00 Euro |
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Einebnungen durch die Gemeinde
| 5.1. einer Einzelerdwahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte | 101,00 Euro |
|---|---|
| 5.2. eine Doppelerdwahlgrabstätte( | 173,00 Euro |
Grabmale
| 3.1. Überprüfung Standfestigkeit je Grabmal und Nutzungsjahr | 3,00 Euro |
|---|---|
| 3.2. Gravur des Vornamen und Namen auf der Urnen-/Erdgemeinschaftsanlage | 145,00 Euro |
Unterhaltungsgebühren
| 2.1. eine Einzelerdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 115,00 Euro |
|---|---|
| 2.2. eine Doppelerdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 229,00 Euro |
| 2.3. jede weitere Erdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 115,00 Euro |
| 2.4. eine Urnenwahlgrabstätte (bei 20 Jahren Ruhezeit) | 37,00 Euro |
| 2.5. einer Grabstätte auf einer Urnengemeinschaftsanlage | 55,00 Euro |
| 2.6. einer Grabstätte auf einer Erdgemeinschaftsanlage | 273,00 Euro |
| 2.7. einer Baumurnengrabstätte | 145,00 Euro |
Verleihung von Nutzungsrechten
| 1.1. eine Einzelerdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 539,00 Euro |
|---|---|
| 1.2. eine Doppelerdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 1078,00 Euro |
| 1.3. jede weitere Erdwahlgrabstätte (bei 25 Jahren Ruhezeit) | 539,00 Euro |
| 1.4. Eine Urnenwahlgrabstätte (bei 20 Jahren Ruhezeit) | 363,00 Euro |
| 1.5. einer Grabstätte auf einer Urnengemeinschaftsanlage | 434,00 Euro |
| 1.6. einer Grabstätte auf einer Erdgemeinschaftsanlage | 874,00 Euro |
| 1.7. einer Baumurnengrabstätte | 835,00 Euro |
Verwaltungsgebühr
| 6.1. Verwaltungsgebühr je angefangene 15 Minuten | 10,00 Euro |
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