Gebührenordnung – Goslar

Vollständige Gebührenordnung für Goslar.

Gebührenordnung

6 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Allgemeines

Für die Inanspruchnahme der städtischen Friedhöfe werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sollen die Kosten im Sinne des § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal- abgabengesetzes decken.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der Auftraggeber und der Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Gebührensätze

§ 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

Die Gebührenpflicht entsteht, wenn die jeweilige Leistung beantragt bzw. die Amtshandlung veranlasst worden ist.

Die Friedhofsgebühren werden bei Zustellung der Gebührenrechnung innerhalb eines Monats fällig.

Sie unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangverfahren.

§ 5 Rechtsbehelf

Rechtsbehelf

Gegen die Heranziehung zu Gebühren kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Goslar einzulegen.

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§ 6 Paragraph 6

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar vom 22.06.2010 außer Kraft. Die Gültigkeit dieser Satzung ist vom Zeitpunkt des Inkrafttretens auf 10 Jahre begrenzt.

Goslar, den 22.12.2015

STADT GOSLAR

Dr. Oliver Junk Oberbürgermeister

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Gebührentarif (Anlagen)

Bestattungsgebühren

Durch die Bestattungsgebühr gelten die folgenden Leistungen als abgegolten:

Öffnen und Schließen des Grabes, Bereitstellen des Bahrwagens, Abdecken des Erdaushubes an der Grabstelle, Abräumen der Kränze und Einebnen der Grabstelle.

Friedhof Feldstraße € Friedhof Hildesheimer Straße € Friedhof Oker € Friedhof Jerstedt € Friedhof Hahnenklee €
2 Bestattungsgebühren
2.0 Erdbestattungen
2.01 Reihengrabstelle 378,– 378,– 378,– 378,–
2.02 Kinder bis zum 5. Lebensjahr in Reihengrabstelle 162,– 162,– 162,– 162,– 162,–
2.03 Partnergrabstelle 430,– 430,– 430,– 430,– 430,–
2.04 Familiengrabstelle 540,– 540,– 540,– 540,– 540,–
2.1 Urnenbestattungen
2.1 Beisetzung einer Urne in einer dafür zugelassenen Grabstelle 165,– 165,– 165,– 165,– 165,–

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Grabnutzungsgebühren

Durch die Grabnutzungsgebühr gilt auch die laufende Unterhaltung aller städtischen Friedhofsanlagen für die Dauer der Nutzungszeit als abgegolten.

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Friedhof Feldstraße € Friedhof Hildesheimer Straße € Friedhof Oker € Friedhof Jerstedt € Friedhof Hahnenklee €
1 Grabnutzungsgebühren
1.0 Erdbestattungen
1.01 Reihengrabstelle Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 975,– 975,– 975,– 975,–
1.02 Reihengrabstelle kurz Nutzungszeit 15 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 700,– 700,–
1.03 Reihengrabstelle kurz ohne Pflegeverpflichtung Nutzungszeit 15 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 1.255,– 1.255,–
1.04 Reihengrabstelle Kind Nutzungszeit 15 Jahre Bruttograbfläche: 3 m² 585,– 585,– 585,– 585,– 585,–
1.05 Partnergrabstelle Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 10 m² 1.671,– 1.671,– 1.671,– 1.671,– 1.671,–
1.06 Familiengrabstelle Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 10 m² 1.950,– 1.950,– 1.950,– 1.950,– 1.950,–
1.07 Reihengrabstelle in natur- naher Umgebung Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 1.530,–
1.08 Partnergrabstelle in natur- naher Umgebung Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 10 m² 2.100–
1.09 Grabstätte für Frühgeborene Nutzungszeit 15 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 265,–

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Friedhof Feldstraße € Friedhof Hildesheimer Straße € Friedhof Oker € Friedhof Jerstedt € Friedhof Hahnenklee €
1.2 Urnengrabstellen
1.21 Urnenreihenstelle I Nutzungszeit 20 Jahre Bruttograbfläche: 3 m² 495,– 495,– 495,– 495,–
1.22 Urnenreihenstelle ohne Pflegeverpflichtung Nutzungszeit 20 Jahre Bruttograbfläche: 3 m² 775,– 775,– 775,– 775,– 775,–
1.23 Urnenreihenstelle in naturnaher Umgebung Nutzungszeit 20 Jahre Bruttograbfläche: 3 m² 1.190,– 1.190,–
1.24 Urnen-Partnergrabstelle in naturnaher Umgebung Nutzungszeit 30 Jahre Bruttograbfläche: 10 m² 1.560,–
1.25 Urnenfamilienstelle I Nutzungszeit 20 Jahre Bruttograbfläche: 5 m² 1.300,– 1.300,– 1.300,– 1.300,– 1.300,–
1.26 Urnenfamilienstelle II Nutzungszeit 20 Jahre Bruttograbfläche: 7,5 m² 1.720,– 1.720,– 1.720,– 1.720,– 1.720,–
1.27 Urnengemeinschaftsgrab Nutzungszeit 15 Jahre Bruttograbfläche: 3 m² 1.560,– 1.560,–
1.28 Urnenbeistellung in erhaltungswürdigen Grabstellen Nutzungszeit 15 Jahre 1.115,–

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Original-Gebührenordnung als PDF

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