Gebührenordnung – Goch

Vollständige Gebührenordnung für Goch.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 1 Art und Höhe der Gebühren für den Stadtfriedhof

Art und Höhe der Gebühren für den Stadtfriedhof

im Stadtteil Goch und den Waldfriedhof im Stadtteil Nierswalde

1. Benutzung der Friedhofshallen und deren Einrichtungen
1.1 Nutzung der Trauerhalle 293,00 €
1.2 Nutzung der Leichenhalle inklusive Kühlung (pro Tag) 51,00 €
2. Grabbereitung
2.1 Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 293,00 €
2.2 Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 586,00 €
2.3 Beisetzung einer Urne 220,00 €
2.4 Aufschlag Grabbereitung freitags nachmittags und samstags 100,00 €
3. Umbettung
3.1 Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 918,00 €
3.2 Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.503,00 €
3.3 Urnen 625,00 €
4. Ausbettung
4.1 Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 625,00 €
4.2 Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 918,00 €
4.3 Urnen 405,00 €
5. Erwerb von Grabstätten
5.1 Reihengrabstätte für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 418,00 €
5.2 Reihengrabstätte für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1.459,00 €
5.3 Wahlgrabstätte 1.957,00 €
5.4 Urnenreihengrabstätte 861,00 €
5.5 Urnenwahlgrabstätte 1.244,00 €
5.6 Pflegefreie Grabstätten
5.6.1 Wiesengrabstätte 2.197,00 €
5.6.2 Urnenwiesengrabstätte 1.395,00 €
5.6.3 Urnenpflegegrabstätte 1.395,00 €
5.6.4 Urnenbaumgrabstätte 1.628,00 €
5.7 Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden 1/30 pro Jahr der Gebühren nach 5.3 oder 5.5 erhoben.
6. Verwaltungsgebühren / sonstige Gebühren
6.1 Ausstellen von Berechtigungskarten für Gewerbetreibende 39,00 €
6.2 Genehmigung von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen 39,00 €
6.3 Genehmigung von Grabplatten für Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten 39,00 €
6.4 Antrag auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte 39,00 €

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Leichenhallen 70.06

6.5 Vernachlässigung der Grabpflege 39,00 €
6.6 Antrag auf Nutzung der Leichenhalle 13,00 €
6.7 Kosten einer Plakette für Urnenpflegegrabstätten und Urnenbaumgrabstätten 167,00 €

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer den Antrag auf eine Leistung nach dieser Satzung stellt. Ferner ist der Nutzungsberechtigte sowie derjenige zur Zahlung verpflichtet, in dessen Interesse oder Auftrag die Benutzung des Friedhofes oder seiner Einrichtungen erfolgt.

§ 3 Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Gebühren in besonderen Fällen

Wird ein Antrag auf Benutzung eines Friedhofes oder dessen Einrichtungen zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, oder wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder wiederrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um die Hälfte.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe und Leichenhallen in der Stadt Goch vom 11.10.2018 außer Kraft.

Original-Gebührenordnung als PDF

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