Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 29.11.2012 · Friedhofssatzung: 23.02.2012
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 300,00 € Überlassung einer Sargreihengrabstätte (Einzelgrabstätte) |
| Sargwahlgrab | 300,00 € Einzelgrabstätte 300,00 Euro; Doppelgrabstätte 600,00 Euro |
| Urnenreihengrab | 150,00 € Überlassung einer Urnenreihengrabstätte (je 1 Urne) |
| Urnenwahlgrab | 300,00 € Einzelgrabstätte (je 2 Urnen) 300,00 Euro; Doppelgrabstätte 600,00 Euro |
| Urnengrab anonym | 600,00 € Gemeinschaftliche anonyme Urnengrabstätte als Reihengrabstätte (je 1 Urne) |
| Baumbestattung | nicht angegeben nicht im Text enthalten |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | 150,00 € Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier 150,00 Euro; Abschiednahme 50,00 Euro. Sargbeisetzung nicht separat aufgeführt. |
| Trauerhalle / Halle | 70,00 € Hauptfriedhof Mai-Sept 70,00 Euro, Okt-Apr 85,00 Euro; weitere Trauerhallen 50,00 Euro |
1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
2 Amtsblatt für die Stadt Fürstenberg/Havel
Nr. 1 / Woche 3
- 18. Januar 2013
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
- Bekanntmachung der Friedhofgebührensatzung der Stadt Fürstenberg/Havel ... Seite 2
- Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2013 des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser Fürstenberger Seengebiet der Stadt Fürstenberg/Havel ... Seite 4
- Bekanntmachung der Beschlüsse 365/2012 und 366/2012 der Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel vom 29.11. 2012 ... Seite 4
- Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2013 des Kommunalen Wohnungswirtschaftsbetriebes der Stadt Fürstenberg/Havel ... Seite 4
- Bekanntmachung der Beschlüsse 361/2012, 362/2012 und 363/2012 der Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel vom 29.11. 2012 ... Seite 5
- Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer ... Seite 5
- Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer ... Seite 5
Friedhofgebührensatzung der Stadt Fürstenberg/Havel
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Allgemeines § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit § 4 Inkrafttreten
2. Gebührentarife
2.1 Überlassung von Reihengrabstätten 2.1.1 Reihengrabstätte für Sargbestattung 2.1.2 Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung 2.2 Verleihung der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten 2.2.1 Wahlgrabstätten für Sargbestattung 2.2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts 2.2.3 Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen 2.2.4 Verlängerung des Nutzungsrechtes 2.2.5 Wiederverleihung des Nutzungsrechts 2.3 Besondere Grabstätten 2.3.1 Kindergrabstätten 2.3.2 Gemeinschaftliche Sarggrabstätte als Reihengrabstätte 2.3.3 Gemeinschaftliche anonyme Sarggrabstätte mit oder ohne namentliche Nennung 2.3.4 Gemeinschaftliche Sarggrabstätte als Reihengrabstätte mit vollständiger Pflegeleistung und Pflegeverantwortung durch die Friedhofsverwaltung 2.3.5 Gemeinschaftliche Urnengrabstätte als Reihengrabstätte 2.3.6 Gemeinschaftliche anonyme Urnengrabstätte mit oder ohne namentliche Nennung 2.3.7 Gemeinschaftliche Urnengrabstätte als Reihengrabstätte mit vollständiger Pflegeleistung und Pflegeverantwortung durch die Friedhofsverwaltung 2.3.8 Ehrengrabstätten 2.4 Benutzung der Trauerhallen 2.5 Zusätzliche Leistungen durch die Friedhofsverwaltung 2.5.1 Abschiednahmen 2.5.2 Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier 2.5.3 Umsetzungen und Umbettungen 2.5.4 Herrichten von Grabplatten für eine gemeinschaftliche Sarggrabstätte nach Punkt 2.3.4 Friedhofsgebührensatzung 2.5.5 Herrichten von Grabplatten für eine gemeinschaftliche Urnengrabstätte nach Punkt 2.3.7 Friedhofsgebührensatzung 2.6 Zulassungen und Aufstellgebühren
2.7 Gebühren der Bewirtschaftung und Werterhaltung 2.8 Auskünfte
Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO), des Kommunalabgabengesetzes (KAG), des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes (BbgBestG) und des § 37 der Friedhofsatzung der Stadt Fürstenberg/Havel in der Fassung vom 23. Februar 2012 beschließt die Stadtverordnetenversammlung von Fürstenberg/Havel folgende Satzung:
1. Allgemeine Vorschriften
§ 1
Allgemeines
- 1. Für die Benutzung der im Gebiet der Stadt Fürstenberg/Havel gelegenen, in ihrem Eigentum oder von ihr verwalteten Friedhöfe sowie die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwendungen und -leistungen werden Gebühren nach dieser Satzung und den im Punkt 2 folgenden Gebührentarifen, die Teil dieser Satzung sind, erhoben.
- 2. Dies betrifft die Friedhöfe:
- 1. Hauptfriedhof Fürstenberg/Havel, Friedhofsweg 2, 16798 Fürstenberg/Havel
- 2. Nebenfriedhof Fürstenberg/Havel, Gartenweg, 16798 Fürstenberg/Havel
- 3. Friedhof OT Altthymmen, Altthymener Dorfstraße, 16798 Fürstenberg/Havel
- 4. Friedhof OT Bredereiche, Friedhofsstraße, 16798 Fürstenberg/Havel
- 5. Friedhof OT Himmelpfort, Hausseestraße, 16798 Fürstenberg/Havel
- 6. Friedhof OT Steinförde, GT Großmenow, 16798 Fürstenberg/Havel
- 7. Friedhof OT Tornow, Waldweg, 16798 Fürstenberg/Havel
- 8. Friedhof OT Zootzen, Havelweg, 16798 Fürstenberg/Havel als eine Anlage.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist derjenige, der die in § 1 genannten Einrichtungen oder Leistungen nutzt. (2) Gebührenschuldner ist derjenige, der eine Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch eine solche unmittelbar begünstigt wird.
§ 3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofsatzung. (2) Die Gebühr wird 1 Monat nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
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Nr. 1 / Woche 3
Amtsblatt für die Stadt Fürstenberg/Havel
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Amtliche Bekanntmachungen
§ 4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofgebührensatzungen der unter § 1 Absatz 2 genannten Friedhöfe mit den bis dahin geltenden Fassungen außer Kraft. (3) Diese Satzung ist gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) alle zwei Jahre auf die Richtigkeit der Kalkulation hin zu überprüfen. (4) Wurde ein Gebührentatbestand schon vor Inkrafttreten dieser Gebührensatzung verwirklicht, so ist er nach der bisherigen Satzung abzurechnen.
2. Gebührentarife
2.1 Überlassung von Reihengrabstätten
2.1.1 Überlassung einer Sargreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung – für jede Einzelgrabstätte 300,00 Euro 2.1.2 Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung – für jede Einzelgrabstätte (je 1 Urne) 150,00 Euro
2.2 Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
2.2.1 Verleihung des Nutzungsrechtes einer Sargwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
a) eine Einzelgrabstätte 300,00 Euro
b) eine Doppelgrabstätte 600,00 Euro
c) jede weitere Grabstätte 300,00 Euro 2.2.2 Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Nr. 2.2.1 bei späteren Bestattungen je Jahr für
a) eine Einzelgrabstätte 12,00 Euro
b) eine Doppelgrabstätte 24,00 Euro
c) jede weitere Grabstätte 12,00 Euro 2.2.3 Verleihung des Nutzungsrechtes einer Urnenwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
a) eine Einzelgrabstätte (je 2 Urnen) 300,00 Euro
b) eine Doppelgrabstätte 600,00 Euro
c) jede weitere Grabstätte 300,00 Euro 2.2.4 Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Nr. 2.2.3 bei späteren Bestattungen je Jahr für
a) eine Einzelgrabstätte 15,00 Euro
b) eine Doppelgrabstätte 30,00 Euro
c) jede weitere Grabstätte 15,00 Euro 2.2.5 Die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit erfolgt zu den Konditionen des Ersterwerbs je Wahlgrabstätte.
2.3 Besondere Grabstätten
2.3.1 Kindergrabstätten bis zum 5. Lebensjahr Überlassung einer Kindergrabstätte als Sargreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und § 17 der Friedhofssatzung 150,00 Euro 2.3.2 Gemeinschaftliche Sarggrabstätte als Reihengrabstätte Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und § 17 der Friedhofssatzung 300,00 Euro 2.3.3 Gemeinschaftliche anonyme Sarggrabstätte als Reihengrabstätte mit oder ohne Namensbezug; Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und § 17 der Friedhofssatzung 600,00 Euro 2.3.4 Gemeinschaftliche Sarggrabstätte als Reihengrabstätte mit Liegeplatte Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte bei vollständiger Pflegeleistung und Pflegeverantwortung durch die Friedhofsverwaltung nach § 2 Abs. 2, nach § 17 und nach § 30 Abs. 1 der
Friedhofssatzung 800,00 Euro
2.3.5 Gemeinschaftliche Urnengrabstätte als Reihengrabstätte Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und § 17 der Friedhofssatzung (je 1 Urne) 150,00 Euro 2.3.6 Gemeinschaftliche anonyme Urnengrabstätte als Reihengrabstätte mit oder ohne Namensbezug; Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 und § 17 der Friedhofssatzung (je 1 Urne) 600,00 Euro 2.3.7 Gemeinschaftliche Urnengrabstätte als Reihengrabstätte mit Liegeplatte Überlassung einer Grabstätte an Berechtigte bei vollständiger Pflegeleistung und Pflegeverantwortung durch die Friedhofsverwaltung nach § 2 Abs. 2, nach § 17 und nach § 30 Abs. 1 der Friedhofssatzung (je 1 Urne) 800,00 Euro 2.3.8 Ehrengrabstätten Für Ehrengrabstätten werden keine Gebühren erhoben. Alle im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung entstehenden Kosten trägt der Friedhofsträger gemäß § 18 der Friedhofssatzung.
2.4 Benutzung der Trauerhallen
- 1. Für jede Überlassung der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof Fürstenberg/Havel in der Zeit von Mai bis September 70,00 Euro in der Zeit von Oktober bis April 85,00 Euro
- 2. Für jede Überlassung der weiteren Trauerhallen 50,00 Euro
2.5 Zusätzliche Leistungen der Friedhofsverwaltung
2.5.1 Für die Durchführung einer Abschiednahme 50,00 Euro 2.5.2 Für die Durchführung einer Urnenbeidigung ohne Trauerfeier einschl. Öffnen und Schließen einer Urnenstelle, ausgenommen hiervon sind die gemeinschaftlichen anonymen Urnengrabstätten 150,00 Euro 2.5.3 Umsetzungen und Umbettungen 2.5.3.1 Für die Umsetzung einer Urne innerhalb eines Friedhofes der Stadt Fürstenberg/Havel einschließlich der Genehmigung 175,00 Euro 2.5.3.2 Für die Umsetzung einer Urne innerhalb der Friedhöfe der Stadt Fürstenberg/Havel einschließlich der Genehmigung 200,00 Euro 2.5.3.3 Für das Heben und die Übergabe einer Urne zur Umsetzung auf einen nicht stadtäglichen Friedhof, ohne Versandkosten, einschließlich der Genehmigung 150,00 Euro 2.5.4 Für den Einbau einer Liegeplatte auf einer gemeinschaftlichen Sarggrabstätte nach Punkt 2.3.4 und Einbauvorschrift gemäß Anlage 1 je Grabstätte netto, zuzüglich Mehrwertsteuer 250,00 Euro 2.5.5 Für den Einbau einer Liegeplatte auf einer gemeinschaftlichen Urnengrabstätte nach Punkt 2.3.7 und Einbauvorschrift gemäß Anlage 2 je Grabstätte netto, zuzüglich Mehrwertsteuer 215,00 Euro
2.6 Zulassungen und Zustimmungen
2.6.1 Für die jährliche Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten an Berechtigte nach § 6 der Friedhofssatzung (Berechtigungskarte) 20,00 Euro 2.6.2 Für die Zustimmung zur Errichtung oder Änderung eines Grabmales an Antragsteller nach § 24 der Friedhofssatzung (Aufstellgebühr) 10,00 Euro 2.6.3 Für die Zustimmung zu Umbettungen von Leichen und Aschen gemäß § 11 der Friedhofssatzung 30,00 Euro
2.7 Bewirtschaftung und Werterhaltung
2.7.1 Für die Bereitstellung der Wasserversorgung, für die Sicherung der Abfallentsorgung, für die Pflege, Werterhaltung und für gesetzlich
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Nr. 1 / Woche 3
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Amtliche Bekanntmachungen
vorgeschriebene Sicherungsmaßnahmen der Friedhofsanlage wird einmal jährlich eine pauschale Gebühr erhoben, hier
a) von dem/der Nutzungsberechtigten einer Einzelgrabstätte 15,00 Euro
b) von dem/der Nutzungsberechtigten einer Doppelgrabstätte 30,00 Euro
c) von dem/der Nutzungsberechtigten jeder weiteren Grabstätte 15,00 Euro
2.7.2 Die in den Positionen 2.3.3 und 2.3.6 und 2.3.8 genannten Grabstätten sind von den jährlichen Kosten für die Bewirtschaftung und Werterhaltung ausgenommen.
2.8 Auskünfte
2.8.1 Für schriftliche Auskünfte aus dem Friedhofs- und
Bestattungsregister der Stadt Fürstenberg/Havel 15,00 Euro 2.8.2 Für schriftliche Auskünfte bei Nachforschungen aus dem Friedhofs- und Bestattungsregister der Stadt Fürstenberg/Havel 50,00 Euro
Fürstenberg/Havel, den 29.11.2012
Philipp Bürgermeister der Stadt Fürstenberg/Havel
Die Friedhofgebührenanzahl der Stadt Fürstenberg/Havel liegt im Rathaus der Stadt Fürstenberg/Havel, Markt 1, Zimmer 23 in 16798 Fürstenberg/Havel während der Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser Fürstenberger Seengebiet der Stadt Fürstenberg/Havel
1. Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 29. November 2012 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt:
1 Es betragen
##### 1.1 im Erfolgsplan
| die Erträge | 1.510.800 € |
|---|---|
| die Aufwendungen | 1.510.800 € |
| der Jahresgewinn | 0 € |
| der Jahresverlust | 0 € |
##### 1.2 im Finanzplan
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 268.500 € |
|---|---|
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | 205.000 € |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 180.000 € |
2 Es werden festgesetzt
| 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf | 0 € |
|---|---|
| 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
Fürstenberg/Havel, 06. 12. 2012
Robert Philipp Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan 2013 einschließlich der Anlagen liegt in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserbetriebes Fürstenberger Seengebiet im Wasserwerk in 16798 Fürstenberg, Peetscher Weg 50 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Geschäftszeiten aus.
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel vom 29. November 2012
Beschluss-Nr.: 365/2012
Die Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser Fürstenberger Seengebiet zum 31. Dezember 2011 fest mit einer Bilanzsumme von EUR 16.120.858,29 und einem Jahresverlust von EUR 950,03. Die Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel beschließt, den Jahresverlust von EUR - 950,03 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen.
Beschluss-Nr.: 366/2012
Die Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg/Havel erteilt der Werkleitung des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser Fürstenberger Seengebiet für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Entlastung. Der Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser einschließlich des Anhanges liegt vom 4. Februar 2013 bis zum 22. Februar 2013 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserbetriebes Fürstenberger Seengebiet im Wasserwerk in 16798 Fürstenberg/Havel, Peetscher Weg 50 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Geschäftszeiten aus.
Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer
Gemäß § 27 Abs. 1 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August in der z.Z. geltenden Fassung kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Hiermit wird auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer für die Grundsteuerpflichtigen der Stadt Fürstenberg/Havel und ihre Ortsteile Altthymmen, Barsdorf, Blumenow, Bredereiche, Himmelpfort, Steinförde, Tornow und Zootzen festgesetzt.
Die Höhe und die Fälligkeit sind dem ihnen zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.
Diese öffentliche Bekanntmachung hat die gleiche Rechtswirkung wie ein am Tag der öffentlichen Bekanntmachung zugegangener schriftlicher Bescheid.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Fürstenberg/Havel, Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung des Widerspruchs ändert nichts an der Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung.
Fürstenberg/Havel, den 18.12.2012
Philipp Bürgermeister
- 18. Januar 2013
Nr. 1 / Woche 3
Amtsblatt für die Stadt Fürstenberg/Havel
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Amtliche Bekanntmachungen
1. Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2013 - KOWOBE Fürstenberg/Havel
Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 29. 11. 2012 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
| die Erträge | 1.757.400,00 € |
|---|---|
| die Aufwendungen | 1.723.300,00 € |
| der Jahresgewinn | 34.100,00 € |
| der Jahresverlust | 0,00 € |
1.2 im Finanzplan
| Mittelzufluss/Mittelabfluss | |
|---|---|
| aus laufender Geschäftstätigkeit | 439.700,00 € |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss | |
| aus der Investitionstätigkeit | -1.111.000,00 € |
| Mittelzufluss/Mittelabfluss | |
| aus der Finanzierungstätigkeit | 303.100,00 € |
2. Es werden festgesetzt
| 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf | 0,00 € |
|---|---|
| 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf | 0,00 € |
Fürstenberg/Havel, den 06.12.2012
Robert Philipp Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten im Kommunalen Wohnungswirtschaftsbetrieb der Stadt Fürstenberg/Havel, Markt 5, 16798 Fürstenberg/H., öffentlich aus.
Beschlüsse der 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel vom 29. 11. 2012
Beschluss-Nr. 361/2012
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel beschließt die Feststellung über den geprüften Jahresabschluss des kommunalen Wohnungswirtschaftsbetriebes der Stadt Fürstenberg/Havel für das Wirtschaftsjahr 2011.
Beschluss-Nr. 362/2012
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel beschließt, den sich nach Verrechnung des Jahresverlustes von 9.656,87 € mit dem Gewinnvortrag (747.043,73 €) ergebenden Gewinn 2011 in Höhe von 737.386,86 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss-Nr. 363/2012
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel beschließt die Entlastung der Werkleiterin Frau Elke Harnack. Grundlage dafür bildet das im Bericht der Domus Revision AG dargelegte Ergebnis über den Jahresabschluss 2011.
Der Jahresabschluss 2011 mit seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten im Kommunalen Wohnungswirtschaftsbetrieb der Stadt Fürstenberg/Havel, Markt 5, 16798 Fürstenberg/H., öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer
Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der z.Z. geltenden Fassung kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2013 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Hiermit wird auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung die Hundesteuer für die Steuerpflichtigen der Stadt Fürstenberg/Havel und ihre Ortsteile Althymen, Barsdorf, Blumenow, Bredereiche, Himmelpfort, Steinförde, Tornow und Zootzen festgesetzt.
Die Höhe und die Fälligkeit sind dem ihnen zuletzt zugegangenen Bescheid zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Fürstenberg/Havel, Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Einlegung des Widerspruchs ändert nichts an der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung.
Fürstenberg/Havel, den 18.12.2012
Philipp Bürgermeister
Diese öffentliche Bekanntmachung hat die gleiche Rechtswirkung wie ein am Tag der öffentlichen Bekanntmachung zugegangener schriftlicher Bescheid.
Ende des Amtsblattes für die Stadt Fürstenberg/Havel