Amtliche Friedhofsgebühren im Überblick
Tarifstand: 2025🏛️ Friedhofsgebührensatzung im Volltext
1. Friedhofsgebührensatzung Stand: 2025 Volltext anzeigen ▼
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die amtlich verkündete Satzung (Originaldokument bzw. amtliche Fundstelle) – nicht diese Textwiedergabe.
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Frankelbach (2025)
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Frankelbach
ÄA. Der Ortsgemeinderat Frankelbach hat in seiner Sitzung vom 29.10.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabga bengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
INHALTSÜBERSICHT:
§ 1 Allgemeines
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
§ 4 Inkrafttreten
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
§ 1 – Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungs gebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2 – Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind: 1.
Bei Bestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller,
2.
bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 – Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssat zung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fäl
lig.
§4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 30.08.2018 außer Kraft.
Frankelbach, Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I.
Reihengrabstätten
1.
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach
§ 2 der Friedhofssatzung
470,00 €
2.
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1
420,00 €
3.
Überlassung einer Urnengemeinschaftsgrabstätte (anonymes Grab) nach Nr. 1
II.
420,00 €
Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1.
Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung für
a) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, als Doppelgrabstätten
1040,00 €
b) Urnenwahlgrabstätten (bis zu 4 Urnen)
480,00 €
c) Urnenwiesengrabstätten (bis zu 2 Urnen)
440,00 €
- 2. Verleihung/Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der
ersten Nutzungszeit oder bei einer späteren Beisetzung, je Jahr, für
a) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, als Doppelgrabstätten
52,00 €
b) Urnenwahlgrabstätten
24,00 €
d) Urnenwiesengrabstätten
22,00 €
Die Gebühr für die Verlängerung/Wiederverleihung des Nutzungsrechts
wird für volle Jahre berechnet. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem
abgelaufenen Teil des Jahres.
III. Ausheben und Schließen der Gräber
1.
von Gräbern für Erdbestattungen (einfache Tiefe)
800,00 €
2.
von Gräbern für Urnenbestattungen
130,00 € IV. Pflege der Grabstätten durch die Gemeinde
1.
2.
Pflegegebühr bei Überlassung oder bei Erwerb des Nutzungsrechts für
a) anonyme Grabstätten
200,00 €
b) Urnenwiesengrabstätten
300,00 €
Pflegegebühr bei Verlängerung oder Wiedererwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten nach Ablauf oder späterer Beisetzung, je Jahr, für
a) Urnenwiesengrabstätten
15,00 €
Die Pflegegebühren für die Verlängerung/Wiederverleihung des Nutzungsrechts werden für volle Jahre berechnet. Soweit volle Jahre nicht erreicht werden, bemisst sich die Gebühr nach dem
abgelaufenen Teil des Jahres.
V.
Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen.
VI. Benutzung der Leichenhalle
- 1. Benutzung der Aussegnungshalle für die Trauerfeier
50,00 €
- 2. Zellenbenutzung zur Aufbewahrung von Särgen
- 3. Zellenbenutzung zur Aufbewahrung von Urnen
350,00 € 80,00 €
🧮 Interaktiver Kosten-Baukasten: Was kostet eine Bestattung in Frankelbach?
Da jede Satzung andere Positionen enthält, können Sie hier die amtlichen Gebühren von Frankelbach mit Ihren persönlichen Wünschen kombinieren. Alle Häkchen und Euro-Beträge sind frei anpassbar!
Friedhofsgebühren in Nachbargemeinden von Frankelbach (Rheinland-Pfalz)
Direkter Gebühren- und Satzungsvergleich mit benachbarten Städten und Gemeinden im selben Landkreis bzw. PLZ-Gebiet: