Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Datum nicht eindeutig ermittelbar
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 2.270,00 € Reihengrabstätte Erwachsene/Kinder ab 5 Jahren |
| Sargwahlgrab | 2.902,00 € Wahlgrabstätte für 25 Jahre (Elsig 40 Jahre) |
| Urnenreihengrab | 1.694,00 € Urnenreihengrabstätte je Grabstelle |
| Urnenwahlgrab | 2.021,00 € Urnenwahlgrabstätte je Grabstätte |
| Urnengrab anonym | 1.736,00 € Anonyme Urnenbeisetzung (Grabstätte) |
| Baumbestattung | 1.937,00 € Baumgrab für Urnenbeisetzung (Reihengrabstätte; Wahlgrab 2.257,00 €) |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | 419,00 € / 105,00 € Beisetzung in Grabstelle (Überführung): 419,00 € Sarg/Erwachsene, 105,00 € Urne. Grabbereitung gesondert. |
| Trauerhalle / Halle | 317,00 € Benutzung der Trauer-/Leichenhalle |
1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Öffentlich-rechtlicher Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Euskirchen
A. Grabnutzungsgebühren
- 1. Wahlgrabstätten
a) Je Grabstelle für 25 Jahre/Elsig für 40 Jahre 2.902,00 €
b) Beim Erwerb von Nutzungsrechten für mehr als drei Grabstellen einer Grabstätte für Erdbestattungen mit Übergröße erhöht sich die unter a) festgesetzte Gebühr je Grabstelle um 436,00 €
c) Bei Verlängerungen des Nutzungsrechtes wird die unter a) fest- gesetzte Gebühr anteilig erhoben.
- Elsig
je Jahr 72,60 € je Monat 6,05 €
- übrige Friedhöfe
je Jahr 116,04 € je Monat 9,67 €
d) Beim Erwerb von Wahlgrabstätten für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren verdoppelt sich die unter a) festgesetzte Gebühr je Grabstelle.
- 2. Reihengrabstätten
a) Erwachsene und Kinder ab vollendetem 5. Lebensjahr 2.270,00 €
b) Tot-/Fehlgeburten Gemeinschaftsgrabstätte bis zu 8 Bestattungen 889,00 €
- 3. Kindergrabstätten
a) Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 889,00 €
b) Verlängerung/Wiedererwerb je Jahr 59,27 €
- 4. Pflegefreie Grabstätten
a) Reihengrabstätte 2.833,00 €
b) Je Wahlgrabstätte 3.423,00 € Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die unter b) festgesetzte Gebühr anteilig erhoben je Jahr 136,92 € je Monat 11,41 €
- 5. Urnenwahlgrabstätten
a) Je Grabstätte 2.021,00 €
b) Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die unter a) festgesetzte Gebühr anteilig erhoben. je Jahr 80,88 € je Monat 6,74 €
c) Beim Erwerb von Urnenwahlgrabstätten für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren verdoppelt sich die unter a) festgesetzte Gebühr.
- 6. Urnenreihengrabstätten
Je Grabstelle 1.694,00 €
2
7. Grabstätten für anonyme Bestattungen
| a) Erdbestattungen | 2.590,00 € |
|---|---|
| b) Urnenbeisetzungen | 1.736,00 € |
8. Baumgrab für Urnenbeisetzung
| a) Reihengrabstätte | 1.937,00 € |
|---|---|
| b) Wahlgrabstätte | 2.257,00 € |
| Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes wird die unter b) festgesetzte Gebühr anteilig erhoben. | |
| je Jahr | 90,24 € |
| je Monat | 7,52 € |
9. Aschenstreufeld
| Je Stelle | 695,00 € |
|---|
B. Benutzungsgebühren
1. Gebühren für Erdbestattungen
| a) Grabbereitung, Aushub, Verfüllung und die Einebnung des Grabhügels, einschließlich der ersten Nachfüllung. | |
|---|---|
| aa) Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Sammelbeisetzung von Tot-/Fehlgeburten | 416,00 € |
| bb) Erwachsene und Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 682,00 € |
| b) Beisetzung in einer Grabstelle (Überführung zum Grab mit Friedhofspersonal) | |
| aa) Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 210,00 € |
| bb) Erwachsene und Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 419,00 € |
| c) anonyme Erdbestattung (Grabbereitung und Überführung) | 1.101,00 € |
| d) Tot-/Fehlgeburten, sofern keine eigene Grabstätte beansprucht wird | 104,00 € |
2. Gebühren für Urnenbestattungen
Grabbereitung, Aushub, Verfüllung und die Einebnung des Grabhügels, einschließlich der ersten Nachfüllung
| a) je Urne | 267,00 € |
|---|---|
| b) Beisetzung in einer Grabstelle (Überführung zum Grab mit Friedhofspersonal) | 105,00 € |
| c) anonyme Urnenbestattung (Grabbereitung und Überführung) | 372,00 € |
3. Aschenstreufeld
| Verstreuung von Totenasche auf einem bestimmten Bereich des Friedhofes | 105,00 € |
|---|
3
4. Zuschlag
Für Bestattungen, welche samstags durchgeführt werden, ist zusätzlich zu den Gebühren ein Zuschlag zu zahlen
| a) bei Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern nach dem vollendeten 5. Lebensjahr | 170,00 € |
|---|---|
| b) bei Erdbestattungen von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 113,00 € |
| c) bei Urnenbestattungen/Verstreuen | 57,00 € |
5. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen
| a) Für die Ausgrabung werden folgende Gebühren erhoben: | |
|---|---|
| aa) Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | |
| - während der Ruhezeit - | 1.009,00 € |
| - nach Ablauf der Ruhefrist - | 778,00 € |
| bb) Erwachsene und Kinder nach vollendetem 5. Lebensjahr | |
| - während der Ruhezeit - | 1.805,00 € |
| - nach Ablauf der Ruhefrist - | 1.396,00 € |
| cc) Für Urnen | 489,00 € |
| b) Bei einer Umbettung werden zusätzlich die Beerdigungsgebühren erhoben: | |
| aa) Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 626,00 € |
| bb) Erwachsene und Kinder nach vollendetem 5. Lebensjahr | 1.101,00 € |
| cc) Für Urnen | 372,00 € |
In den vorstehenden Gebührensätzen sind die Kosten für einen neuen Sarg oder etwa notwendige Gebeinsärge nicht enthalten.
| c) Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben | 70,00 € |
|---|
6. Trauer-/Leichenhalle
| a) Benutzung der Trauer-/Leichenhalle | 317,00 € |
|---|---|
| b) Benutzung der Leichenhalle für eine Leiche, wenn keine Trauerfeier in der Halle stattfindet, je angefangenen Tag | 32,00 € |
7. Dienstleistung der Friedhofsverwaltung
| a) Transport von Kränzen und Blumen von der Trauerhalle zur Grabstätte je Friedhofsarbeiter und je angefangene Stunde | 105,00 € * |
|---|---|
| b) Gestellung eines Friedhofsarbeiters für die in diesem Tarif nicht erwähnten Verrichtungen je angefangene Stunde | 105,00 € * |
8. Pflegepauschale
Bei vorzeitiger Rückgabe von Nutzungsrechten wird für die noch bestehende Ruhezeit eine jährliche Pflegepauschale als Gesamtbetrag erhoben. Für das laufende Jahr beträgt diese
| a) Grabstätte für Erdbestattungen Wahlgrab und Reihengrab je Grabstelle | 117,00 € * |
|---|---|
| b) Grabstätte für Erdbestattungen Kindergrab | 60,00 € * |
| c) Urnengrabstätte | 50,00 € * |
Die Gebühr erhöht sich für die Folgejahre jeweils um 3 %.
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9. Sonstige Gebühren
a) Ausschmückung des Grabes mit künstlichen Grasmatten bei Erdbestattungen 53,00 €
b) Ausschmückung des Grabes mit künstlichen Grasmatten bei Urnenbeisetzungen 27,00 €
(Die Ausschmückung des Grabes mit Tannen oder anderem Grün wird von der Friedhofsverwaltung nicht ausgeführt. Ebenfalls liegt die Beschaffung von Grabsträußchen im Ermessen der Angehörigen des Verstorbenen. Die Friedhofsverwaltung führt derartige Aufträge nicht aus.)
10. Grabmalgenehmigungsgebühren
Erteilung der Erlaubnis für die Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedigung, Einfassung oder sonstigen baulichen Anlagen auf der Grabstelle je Antrag
a) Grabarten A 1 bis 6 127,00 €
b) Baumgräber (A 8) 32,00 €
11. Abbau und Entsorgung von Grabanlagen
a) Grabstätte für Erdbestattungen Wahlgrab und Reihengrab je Grabstelle 387,00 € *
b) Grabstätte für Erdbestattungen Kindergrab und Pflegefreie Grabstätte je Grabstelle 194,00 € *
c) Urnengrabstätte 136,00 € *
d) Baumgrabstätte 17,00 € *
12. Umsatzsteuer
Die Gebühren (*) nach Ziffer 7 a) und b), 8 a) bis c) sowie 11 a) bis d) sind Nettoentgelte im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzukommt.
13. Verwaltungsgebühren
a) Ausstellung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende für 1 Jahre 50,00 €
b) Ausstellung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende für eine einmalige Tätigkeit 25,00 €
c) Ausstellung von Ersatzurkunden 5,00 €
d) Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Ausnahmebewilligungen 5,00 €
e) Urnenversand einschließlich Verpackung 60,00 €