Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
ST. PETER UND PAUL
KATHOLISCHE KIECHE IN ESCHWEILER-AUFTI
# Friedhofsgebührensatzung
für den Friedhof der Katholischen Kirchengemeinde
St. Peter und Paul in Eschweiler vom 24.11.2020
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des katholischen Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für die in der geltenden Friedhofssatzung für diese Einrichtung vorgesehenen Amtshandlungen werden Gebühren nach Maßgabe des beiliegenden Gebührentarifes erhoben, der Bestandteil dieser Gebührensatzung ist.
§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren ist derjenige verpflichtet, der den Friedhof oder seine Einrichtungen in eigenem Namen benutzt bzw. derjenige, in dessen Auftrag der Friedhof oder seine Einrichtungen benutzt werden. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren entstehen mit der Benutzung des Friedhofs einschließlich seiner Einrichtungen oder Beanspruchung der Dienstleistung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird dem Gebührenschuldner durch einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Die Kirchengemeinde kann die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern noch ausstehende Gebühren des Gebührenschuldners nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.
§ 4 Rücknahme von Aufträgen
Bei Rücknahme eines auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen gerichteten Antrages können, falls mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung oder mit den sachlichen Vorbereitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen ist, Gebühren entsprechend dem Umfang der erbrachten Leistungen erhoben werden.
## § 5 Beauftragung Dritter
Die Kirchengemeinde ist berechtigt, bei der Anforderung von Gebühren sich der Hilfe eines beauftragten Dritten zu bedienen.
## § 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 9. Oktober 2019 außer Kraft.
Eschweiler, den 24.11.2020
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Peter und Paul
**Pfr. Hannokarl Weishaupt**
Vorsitzender des
Kirchenvorstandes
**Bernd Telschow**
Mitglied des
Kirchenvorstandes
**Matthias Imping**
Mitglied des
Kirchenvorstandes
Anlage: Gebühren-Übersicht
26. Nov. 2020
Aachen, den ...
Vorstehende Erklärungen
werden hiermit genehmigt
BISTUM AACHEN
Der Generalvikar
Genehmigt/Geändert
Köln, den 07.12.2020
Bezirksregierung Köln
21. 07.06-131/20
Im Auftrag
(Mitglied)
Regierungsrat
# Gebühren-Übersicht
## 1. Bereitstellung eines Reihengrabes
a) Reihengrab bei Verstorbenen
aa) verstorbene nicht bestattungspflichtige Kinder ... kostenfrei
bb) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ... 150,00 €
cc) Reihengrab ab einem Alter von mehr als 5 Jahren ... 1.400,00 €
b) Reihengrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung
für Verstorbene ab einem Alter von mehr als 5 Jahren ... 2.300,00 €
c) Reihengrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung
für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
(im Begräbnisfeld für nicht bestattungspflichtige Kinder) ... 200,00 €
d) Paulusgrab ... 2.200,00 €
## 2. Wahlgräber
a) Einzelwahlgrab ... 2.800,00 €
b) jede weitere Stelle ... 2.200,00 €
c) Verlängerung des Nutzungsrechtes je Jahr je Stelle ... 95,00 €
## 3. Urnengräber
a) Urnenreihengrab ... 1.100,00 €
b) Urnenwahlgrab ... 1.600,00 €
c) Verlängerung des Nutzungsrechtes für ein Urnenwahlgrab je Jahr ... 85,00 €
d) Urnengrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung ... 1.600,00 €
e) Partner-Urnengrab mit liegender Gedenktafel ohne Gestaltung ... 1.950,00 €
f) Petrusgrab ... 1.400,00 €
g) Partner-Petrusgrab ... 1.950,00 €
h) Verlängerung der Ruhefrist bei Partner-Urnenreihengrab
sowie Partner-Petrusgrab (pro Jahr) ... 80,00 €
i) Urnengrab in einem Gemeinschaftsfeld ... 1.400,00 €
j) Urnengrab im Urnengarten ... 2.200,00 €
k) Verlängerung der Ruhefrist bei Urnengrab im Urnengarten (pro Jahr) ... 95,00 €
l) Urnenkindergrab mit liegender Gedenktafel ... 200,00 €
m) Baumbestattungen inkl. Namenskreuz ... 600,00 €
## 4. Bestattungsgebühren (Bereitung des Grabes, dessen Schließung)
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ... 140,00 €
b) in einem Reihengrab oder in einer Wahlgrabstätte bei Verstorben
von mehr als 5 Jahren ... 525,00 €
c) Beisetzung einer Urne ... 225,00 €
d) Sargträger gemäß Rechnung des Friedhofsgärtners
## 5. Umbettungen
a) Ausbettung eines Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr ... 160,00 €
b) Einbettung eines Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr ... 160,00 €
c) Ausbettung ab einem Alter von 5 Jahren ... 800,00 €
d) Einbettung ab einem Alter von 5 Jahren ... 525,00 €
e) Ausbettung einer Urne...225,00 €
f) Einbettung einer Urne...225,00 €
e) Umbettung von Gebeinen...520,00 €
# 6. Besondere Gebühren
a) Benutzung der Trauerhalle...220,00 €
b) Benutzung des Aufbewahrungsraumes (ohne Kühlung)
bis zu 4 Tagen...80,00 €
c) und für jeden weiteren angefangenen Tag (ohne Kühlung)...20,00 €
d) Benutzung des Aufbewahrungsraumes (mit Kühlung) bis zu 4 Tagen .. 100,00 €
e) und für jeden weiteren angefangenen Tag (mit Kühlung)...25,00 €
f) Bestattung/Beisetzung zur gewöhnlich arbeitsfreien Zeit
- Freitagnachmittag...100,00 €
- Samstag...150,00 €
# 7. Bearbeiten eines Zustimmungsantrages
gemäß § 20 der Friedhofssatzung...65,00 €
# 8. Vernachlässigung der Grabpflege im Sinne von § 17 der Friedhofssatzung
a) Gebühren nach den tatsächlichen Kosten für das In-Ordnung-bringen-Lassen
der Grabstätte.
b) Verwaltungsgebühr für die Veranlassung von Maßnahmen
im Sinne von § 17 der Friedhofssatzung...100,00 €
# 9. Sicherungsmaßnahme bei Grabmälern
(§ 22 Abs. (2) Sätze 2 und 3 der Friedhofssatzung)
Die Gebühren richten sich nach den tatsächlichen Kosten der durchgeführten
Sicherungsmaßnahmen.
# 10. Entfernen von Grabmälern nach Ablauf der Nutzungszeit (§ 23 Abs.)
Die Gebühren richten sich nach den tatsächlichen Kosten der durchgeführten
Entfernung.
# 11. Bearbeitungsgebühren
- Erstellen einer Ratenzahlungsvereinbarung...75,00 €
- Erstellen eines Vorfälligkeitsvertrags...75,00 €
- Ausstellung einer Berechtigungskarte für 3 Jahre
im Sinne von § 7 der Friedhofssatzung...25,00 €
Quelle
Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Eschweiler