ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uphusen (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uphusen

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Amtsblatt
für die Stadt Emden

Herausgeber: Stadt Emden, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden

Jahrgang 2026
Emden, Freitag, 17. April
Nr. 14

I N H A L T:

Bekanntmachungen der Stadt Emden

Seite

Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 19/20 4. Änderung „Parkhaus
Pottgießerstraße“, Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch ............. 58
Bekanntmachung des Stadtwahlausschusses für die Kommunal- und
Direktwahl am 13. September 2026 ......................................................................... 59
Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und innere Organisation am Donnerstag, 23.04.2026 .............................................. 60
Bekanntmachungen sonstiger öffentlicher Körperschaften
Bekanntmachung betr. Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde
Uphusen ................................................................................................................... 61
Öffentliche Bekanntmachung in der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-
Grimersum ................................................................................................................ 61

Amtsblatt für die Stadt Emden Nr. 14/2026
Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 19/20
4. Änderung „Parkhaus Pottgießerstraße“
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Emden hat in seiner Sitzung am 16.03.2026
beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 19/20 4. Änderung „Parkhaus
Pottgießerstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung
aufzustellen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird daher im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass
gemäß § 13 Abs. 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach
§ 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB
abgesehen wird. Das Plangebiet befindet sich in der Innenstadt an der Jungfernbrückstraße
und umfasst die Flurstücke 202/5 und 202/6, Flur 22, Gemarkung Emden; der räumliche
Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt und
umfasst eine Gesamtgröße von 1.785 m². Ziel der Planung ist die Errichtung eines öffentlichen
Parkhauses mit insgesamt 190 Stellplätzen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf
und die Entwurfsbegründung mit den vorliegenden Fachgutachten in der Zeit vom

23.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026

auf
der
Internetseite
der
Stadt
Emden
zur
Einsichtnahme
veröffentlicht:
http://www.emden.de, Rubrik: Bürgerservice / Bekanntmachungen / Bekanntmachungen des
FD-Stadtplanung. Parallel liegen die Unterlagen sowie der Planung zugrundeliegende
Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) während der
Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30
Uhr bis 17:00 Uhr) im Verwaltungsgebäude II der Stadt Emden, Ringstraße 38b, Raum 212 zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Termine können bevorzugt per E-Mail an [email protected] sowie unter den
Rufnummern 04921/87-1416, -1215 oder -1520 vereinbart werden. Bei Bedarf können die
Unterlagen auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail unter den genannten Kontaktdaten) auch
auf postalischem Wege zugestellt werden. Eine Erläuterung der Planinhalte kann ebenfalls
telefonisch erfolgen. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 BauGB während der
Veröffentlichungsfrist
elektronisch
übermittelt
werden.
Die
Adresse
hierfür
ist
[email protected]. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Adresse
Stadt Emden, Fachdienst Stadtplanung, Ringstraße 38 b, 26721 Emden oder telefonisch
unter den oben genannten Rufnummern zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung
vorgebracht werden. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 und § 4 a Abs. 5 BauGB darauf
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf
Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in
Verbindung mit § 3 BauGB und dem Niedersächsischem Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über
das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Formblatt „Information
der betroffenen Personen (Bürger*innen) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO).“

Amtsblatt für die Stadt Emden Nr. 14/2026

Emden, den 17.04.2026
Stadt Emden – Fachdienst Stadtplanung

Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister

Bekanntmachung des Stadtwahlausschusses für die
Kommunal- und Direktwahl am 13. September 2026

Der Wahlausschuss für die Kommunal- und Direktwahl im Wahlgebiet Stadt Emden setzt sich
wie folgt zusammen:
Vorsitzender:
Erster Stadtrat Horst Jahnke
Vertreter:
Stadtamtmann Marco Kleen

Beisitzer/in

Vertreter/in
Maria Dawe

Till Prescher
Helmut Bongartz

Monika Hoffmann
Monika Feilscher

Mauro da Silva Oliveira
Erwin Hoofdmann

Friedrich Narewski
Sylvia Eichhorn

Manuela Müller
Frauke Himmelmann

Silke Mogk

Schriftführer: Marco Kleen

Der Termin der ersten Sitzung des Stadtwahlausschusses wird zu gegebener Zeit öffentlich
bekannt gegeben.

Emden, den 17.04.2026
Stadt Emden

Horst Jahnke
Der Stadtwahlleiter

Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans
A 19/20 4. Änderung

Amtsblatt für die Stadt Emden Nr. 14/2026
Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und innere Organisation am Donnerstag, 23.04.2026
um 17:00 Uhr im Ratssaal, Verwaltungsgebäude II

Tagesordnung
Öffentlicher Teil

TOP 1

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Feststellung der Tagesordnung

TOP 3

Genehmigung des Protokolls Nr. 32 über die Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und innere Organisation
am 08.10.2025

TOP 4

Genehmigung des Protokolls Nr. 33 über die Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und innere Organisation
am 06.11.2025

TOP 5

Einwohnerfragestunde

B E S C H L U S S V O R L A G E N

TOP 6
18/0004/4
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die
Ausschüsse der Stadt Emden

TOP 7
18/1970
Umstrukturierung Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-
Norden mbH

TOP 8
18/1958
Übertragung Gemeindehaus/Jugendheim St. Walburga auf den
Eigenbetrieb Gebäudemanagement Emden

TOP 9
18/1969
Aufnahme von Konzernkrediten nach § 121a NKomVG sowie
Aufnahme von Konzernliquiditätskrediten nach § 122a NKomVG

A N T R Ä G E V O N F R A K T I O N E N & G R U P P E N

TOP 10
18/1971
Akzeptanzabgabe Mittelverwendung;
- Antrag der Gruppe GRÜNE feat. Urmel vom 27.01.2026

TOP 11

Mündliche Mitteilungen des Oberbürgermeisters

TOP 12

Anfragen

Emden, den 17.04.2026
Stadt Emden

Tim Kruithoff
Der Oberbürgermeister

Amtsblatt für die Stadt Emden Nr. 14/2026

Bekanntmachungen sonstiger öffentlicher Körperschaften

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uphusen
Bekanntmachung betr. Friedhof
der Evangelisch-reformierten
Kirchengemeinde Uphusen

Der Kirchenrat und die Gemeindevertretung der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde
Uphusen haben auf ihrer Sitzung am 9. Februar 2026 unter Beachtung kirchlicher und
staatlicher Bestimmungen für den kirchlichen Friedhof der Evangelisch-reformierten
Kirchengemeinde
Uphusen
eine
neue
Friedhofsordnung
und
eine
neue
Friedhofsgebührenordnung beschlossen.

Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegt in der Zeit
vom 20. April 2026 bis zum 20. Mai 2026 nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Ihno
Groeneveld in der Kirche der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Uphusen, Kirchhörn
13, 26725 Emden zur Einsichtnahme aus. Ferner werden die Friedhofsordnung und die
Friedhofsgebührenordnung auf Anforderung zugesandt.

Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung sind am 13. April 2026 von der
Evangelisch-reformierten Kirche kirchenaufsichtlich genehmigt worden.

Uphusen, den 9. Februar 2026
- Der Kirchenrat -

Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems
Geschäftsstelle Aurich
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich

Aurich, 14.04.2026

Öffentliche Bekanntmachung
in der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum

In der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum, Landkreis Aurich, wurde das
Wertermittlungsverfahren gemäß §§ 27 ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit
gültigen Fassung durchgeführt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung - in modifizierter Form -
werden dabei zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden u. a. die Grundlage
der späteren Planabfindung.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden zur Einsichtnahme für die Beteiligten
im „Dorfgemeinschaftshaus Grimersum“,
Eggerick-Beninga-Straße 20, 26736 Krummhörn am 12. und 13. Mai
von 09:00 bis 16:00 Uhr ausgelegt.

Amtsblatt für die Stadt Emden Nr. 14/2026
Die Auslegung wird mit der Erläuterung und Anhörung nach § 32 Satz 2 FlurbG verbunden.
Mitarbeitende des Amtes für regionale Landesentwicklung sind für evtl. Rückfragen
anwesend.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche
Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik
„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt. Hier befindet sich ein weiterer Link zu den
Wertermittlungsunterlagen führt, die ab dem 20.04.2026 einsehbar sind.

Im Auftrage
Baalmann

Herausgeber:
Stadt Emden - Fachdienst Verwaltungsdienste - Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
E-Mail: amtsblatt @ emden.de, Telefon: 04921-870

Erscheinungsweise:
Das Amtsblatt für die Stadt Emden ist ein elektronisches amtliches Verkündungsblatt, das
ausschließlich im Internet unter der Adresse www.emden.de/amtsblatt bereitgestellt wird. Es
erscheint nach Bedarf – in der Regel alle 7 Tage freitags. Das Datum der jeweiligen Ausgabe ist
identisch mit der Bereitstellung im Internet.

Quelle

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Uphusen

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