Gebührenordnung – Eitorf

Vollständige Gebührenordnung für Eitorf.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 1 Paragraph 1

Gegenstand der Gebühr**

Für die Inanspruchnahme der Friedhöfe einschließlich der Trauerhallen der Gemeinde Eitorf und der im Bestattungswesen von der Gemeinde zu erbringenden Leistungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des einen Bestandteil dieser Satzung bildenden Gebührentarifs erhoben.

§ 2 Paragraph 2

Gebührenpflichtige**

Gebührenpflichtig ist der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle und derjenige, auf dessen Veranlassung Leistungen vorgenommen werden. Daneben ist derjenige gebührenpflichtig, der nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Kosten der Bestattung aufzukommen hat. Mehrere Gebührenpflichtige haften für ein und dieselbe Gebühr als Gesamtschuldner.

§ 3 Paragraph 3

Gebührenfälligkeit**

Die Gebühr wird 30 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. Gegen die Gebührenforderung ist eine Aufrechnung unzulässig. Stundungen und Erlasse richten sich nach den Bestimmungen des KAG und der Abgabenordnung

§ 4 Anlage

Inkrafttreten**

Diese Gebührensatzung tritt am 01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Gemeinde Eitorf für die Inanspruchnahme der Friedhöfe und Leichenhallen vom 04.06.2024 außer Kraft.

Stand: 30.06.2025

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Friedhofsgebührensatzung

3-8

**Anlage

zur Gebührensatzung der Gemeinde Eitorf für die Inanspruchnahme
der Friedhöfe und Trauerhallen**

Gebührentarif

TS* Gebührentatbestand Gebühr
1 Nutzungsrecht an Wahlgräbern (30 Jahre)
1.1 je Grabstelle Sarg 1.131,00 €
1.2 je Grabstelle Urne 957,00 €
1.3 je pflegeleichte Rasen-Grabstelle 1.491,00 €
2 Nutzungsrecht an Kolumbarien (10 Jahre)
2.1 je Urnendoppelkammer 2.218,00 €
3 Nutzungsrecht Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage (30 Jahre)
3.1 je Kreisausschnitt 2.298,00 €
4 Verlängerung des Nutzungsrechtes
4.1 Verlängerung des Nutzungsrechts zu 1.1 bis 1.3 und 3.1 für jedes angefangene Jahr. Die Verlängerung ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. 1/30 der Gebühr aus TS 1.1 bis 1.3 bzw. 3.1
4.2 Verlängerung des Nutzungsrechts zu 2.1 für jedes angefangene Jahr. 1/10 der Gebühr aus TS 2.1
4.3 Verlängerung des Nutzungsrechts zu 5.3 für jedes angefangene Jahr. 1/20 der Gebühr aus TS 5.3
5 Verzicht auf Nutzungsrechte
5.1 Gebührenerstattung bei Verzicht auf das Nutzungsrecht, wenn eine sofortige Nutzung der gesamten Grabstätte möglich ist und der Verzicht innerhalb von 10 Jahren nach erstmaliger Bestattung erfolgt. 1/2 der gezahlten Gebühr
6 Nutzungsrecht an Reihengräbern
6.1 Sarg-Reihengrab (30 Jahre) 978,00 €
6.2 Urnen-Reihengrab (30 Jahre) 810,00 €
6.3 Kindergrab (20 Jahre) 80,00 €
7 Pflegefreie Rasen-Reihengräber (30 Jahre)
7.1 je Grabstelle Sarg 1.338,00 €
7.2 je Grabstelle Urne 1.035,00 €
8 Grabstellen im Begräbniswald (30 Jahre)
8.1 je Grabstelle am Gemeinschaftsbaum 939,00 €
9 Anonyme Gräber
9.1 je Grabstelle Sarg (30 Jahre) 1.113,00 €
9.2 je Grabstelle Urne (30 Jahre) 855,00 €
9.3 je Grabstelle Aschenfeld 528,00 €
10 Bestattungen
10.1 Sarg Erwachsene inkl. Gebühr für spätere Einebnung 1.039,00 €
10.2 Sarg Erwachsene ohne Gebühr für spätere Einebnung 836,00 €

Stand: 30.06.2025

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Friedhofsgebührensatzung

3-8

10.3 Urne inkl. Gebühr für spätere Einebnung 504,00 €
10.4 Urne ohne Gebühr für spätere Einebnung 369,00 €
10.5 Sarg Kinder inkl. Gebühr für spätere Einebnung 230,00 €
10.6 Urnendoppelkammer 114,00 €
10.7 Asche(feld) 114,00 €
10.8 Grabhüllensystem 130,00 € zzgl. Materialkosten
11 Ausbettung von Särgen
11.1 Personen mit einem Sterbealter bis 5 Jahre /
11.1.1 bis 5 Jahre nach Beisetzung 384,00 €
11.1.2 bis 10 Jahre nach Beisetzung 344,00 €
11.1.3 über 10 Jahre nach Beisetzung 304,00 €
11.2 Personen mit Sterbealter über 5 Jahre /
11.2.1 bis 5 Jahre nach Beisetzung 1.053,00 €
11.2.2 bis 10 Jahre nach Beisetzung 973,00 €
11.2.3 über 10 Jahre nach Beisetzung 893,00 €
12 Ausbettung von Urnen
12.1 je Grabstelle Urne 259,00 €
13 Nutzung der Trauerhallen
13.1 Aufbewahrung einer Leiche mit Trauerfeier in/vor Trauerhalle 270,00 €
13.2 Aufbewahrung einer Leiche ohne Trauerfeier je angefangenen Tag 46,00 €
14 Grabplatte zu TS 3.1
14.1 Grabplatte 300,00 €
15 Verwaltungsgebühren
15.1 Grabmalgenehmigung 70,00 €
15.2 Jahreszulassung von Steinmetzen und Bildhauern 35,00 €
16 Einebnen von Gräbern
16.1 je Grabstelle Sarg 203,00 €
16.2 je Grabstelle Urne 135,00 €
16.3 je Kindergrab 80,00 €
17 Pflegegebühr bei Verzicht auf Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist
17.1 je Grabstelle Sarg und angefangenem Jahr 12,00 €
17.2 je Grabstelle Urne und angefangenem Jahr 7,00 €
17.3 je Kindergrab und angefangenem Jahr 6,00 €

*) Tarifstelle

Stand: 30.06.2025

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Original-Gebührenordnung als PDF

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