ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelische Kirchengemeinde Helfta (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelische Kirchengemeinde Helfta

Satzung (Originalwortlaut)

Jahrgang 26 Samstag, den 28. Mai 2016 www.eisleben.eu Nummer 5
Eisleben -2- Nr. 5/2016

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen der Lutherstadt Eisleben

Beschlüsse des Hauptausschusses der Lutherstadt Eisleben
· 14. Sitzung am 26.04.2016 Seite 2

Bekanntmachung der Verwaltung
· Informationen des Stadtratsbüros - Vorschau Sitzungstermine 2016 Seite 2
· Das Einwohnermeldeamt und die Stadtbibliothek der Lutherstadt Eisleben informieren Seite 2

Bekanntmachung anderer Dienststellen und Zweckverbände
· Öffentliche Bekanntmachung - Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Seite 3
· Hinweisbekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis Seite 3

Kirchliche Nachrichten aus allen Gemeinden
• Friedhofssatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Helfta vom 07.04.2016 Seite 22

Amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse des Hauptausschusses 29.11.2016: 18. Sitzung des Stadtrates
13.12.2016: 19. Sitzung des Stadtrates
der Lutherstadt Eisleben
Hauptausschuss 2016
14. Sitzung am 26.4.2016 31.05.2016: 15. Sitzung des Hauptausschusses
Beschluss HA14/20/16 16.08.2016: 16. Sitzung des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss beschließt eine einmalige nicht rückzahl- 27.09.2016: 17. Sitzung des Hauptausschusses
bare Zuwendung an den Männerchor Osterhausen e. V. in Höhe 15.11.2016: 18. Sitzung des Hauptausschusses
von 2.000,00 EUR im ersten Quartal 2016, ausschließlich zur
Begleichung des Abwasseranschlussbeitrages. Die Verwaltung Finanzausschuss 2016
wird beauftragt, einen Zuwendungsbescheid zu erteilen. 22.06.2016: 12. Sitzung des Finanzausschusses
15.08.2016: 13. Sitzung des Finanzausschusses
Beschluss HA14/21/16 07.09.2016: 14. Sitzung des Finanzausschusses
Personalangelegenheiten 18.10.2016: 15. Sitzung des Finanzausschusses
08.11.2016: 16. Sitzung des Finanzausschusses
Beschluss HA14/22/16
Der Hauptausschuss der Lutherstadt Eisleben beschließt die Änderungen möglich!
Vergabe zur Oberflächensanierung von drei Fahrbahndecken
mit dünner Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise an den Bieter Bekanntmachung der Verwaltung
Nr. 2 (Kutter Spezialstraßenbau GmbH und Co. KG, Hanau)
• Das Einwohnermeldeamt und die Stadtbibliothek der Luther-
stadt Eisleben haben für Sie an folgenden Samstagen geöff-
Beschluss HA14/23/16
net.
Verkauf eines Grundstückes im Gewerbe- und Industriegebiet
Juni 04.06.2016
Strohügel (Änderung des Grundstückszuschnittes)
Juli 02.07.2016
August 2016 06.08.2016
Informationen des Stadtratsbüros September 2016 03.09.2016
Oktober 2016 01.10.2016
Vorschau Sitzungstermine 2016 November 2016 05.11.2016
Stadtrat 2016 Dezember 2016 03.12.2016
21.06.2016: 15. Sitzung des Stadtrates Eventuell erforderliche Änderungen der Öffnungszeiten werden
06.09.2016: 16. Sitzung des Stadtrates rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Geöffnet ist jeweils von
25.10.2016: 17. Sitzung des Stadtrates 09.00 bis 11.00 Uhr. Änderungen möglich!
Nr. 5/2016 -3- Eisleben

Bekanntmachung anderer Dienststellen und II.
Veränderungssperre :
Zweckverbände Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zu Unanfechtbar-
keit des Flurbereinigungsplanes gelten nach § 34 FlurbG für die
Amt für Landwirtschaft, Halle, 15.04.2016 hinzugezogenen Flurstücke folgende Einschränkungen:
Flurneuordnung und Forsten Süd 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-
Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels mung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorge-
Postanschrift: PF 1655, 06655 Weißenfels nommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe-
trieb gehören.
Außenstelle Halle 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen
Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle/S. und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flur-
Postanschrift: PF 110542, 06019 Halle/S. bereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verän-
Landkreis: Saalekreis dert oder beseitigt werden.
Flurbereinigungsverfahren: 3. Obstbäume, Beerensträuche, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
Ortsumgehung Querfurt B180/B250 einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur
Verf.-Nr.: 61-7 MQ 020 in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, ins-
besondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
Öffentliche Bekanntmachung nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurberei-
nigungsbehörde beseitigt werden.
Für das durch die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesver- Sind entgegen der Nr. 1 und 2 Änderungen vorgenommen
waltungsamt Halle) mit Beschluss vom 28.08.2002 angeordne- oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können
te Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Querfurt B180/ sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
B250, AZ. 611 B1.14 ergeht folgende Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand ge-
Änderungsanordnung Nr. 4 mäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der
1. Zum Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Querfurt Flurbereinigung dienlich ist.
B180/B250 werden gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsge- Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift der Nr. 3 vorgenom-
setzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. men wurden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatz-
546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom anpflanzungen anordnen.
19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die folgenden Flurstücke zum Ver-
fahren beigezogen: III.
Anmeldung unbekannter Rechte
Die Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersicht-
Gemarkung Flur Flur- Fläche Grund- Blatt
lich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren be-
stück in m2 buch
rechtigen, werden hiermit nach § 14 Abs.1 FlurbG aufgefordert,
Querfurt 9 68 49988 Querfurt 1968 ihre Rechte innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe die-
ses Beschlusses beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
Querfurt 19 111/1 10650 Querfurt 3031
und Forsten Süd anzumelden.
Summe: 60638 Werden Rechte erst nach Ablauf dieser drei Monate angemel-
det oder nachgewiesen, kann die Flurbereinigungsbehörde die
bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen
Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines in § 14 Abs.1 FlurbG
521,5370 ha. bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung
eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der
Die Fläche des geänderten Flurbereinigungsgebietes ist auf der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwal-
zu dieser Änderungsanordnung gehörigen Gebietskarte orange tungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
farbig umrandet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
I. Gegen diese Änderungsansordnung kann innerhalb eines Mo-
Begründung: nats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Wi-
Die obere Flurbereinigungsbehörde (Landesverwaltungsamt derspruch beim beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
Halle) hat mit Beschluss vom 28.08.2002 das Flurbereinigungs- und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels eingelegt
verfahren Ortsumgehung Querfurt B180/B250, Verf.-Nr.: 61-7 werden.
MQ 020 nach § 87 i.V.m. §§1 und 37 FlurbG angeordnet.
Die Einbeziehung der o.g. Flurstücke ermöglicht es, das Ziel der Im Auftrag
Arrondierung von Flurstücken zur Verbesserung der Produkti- Hindorf
onsbedingungen in der Landwirtschaft umfassender zu errei-
chen. Mitteilung des Wasser- und
Durch die mit diesem Beschluss angeordneten Einbeziehung
der o.g. Flurstücke hat sich das Verfahrensgebiet ( § 7 FlurbG)
Abwasserzweckverbandes Saalkreis
im Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Querfurt B180/
B250 um 6,0638 ha vergrößert. Es handelt sich dabei um eine Hinweisbekanntmachung nach § 8 Abs. 5 Satz 2,
geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes nach § 8 GKG LSA und § 9 Abs. 1, Satz 1 KVG LSA
Abs.1 FlurbG. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass die von der Verbands-
Die Größe des Einwirkungsbereiches des Unternehmensträgers versammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
bleibt unverändert. Saalkreis in ihrer Sitzung am 25.04.2016 unter Beschluss 1/16
Die Flurbereinigungsbehörde hat das ihr nach § 8 Abs. 1 FlurbG beschlossene 2. Änderung der Verbandssatzung beraten und
zustehende Ermessen bei der Änderung des Flurbereinigungs- beschlossen wurde und am 13.05.2016 im Amtsblatt des Land-
gebietes pflichtgemäß entsprechend den Vorgaben des § 1 kreises Saalekreis, Nr. 12, öffentlich bekannt gemacht wurde.
Abs.1 VwVfG LSA i.V.m. § 40 VwVfG ausgeübt. Bei der Hinzu-
ziehung der Flurstücke wurde der Grundsatz der Verhältnismä- gez. Herrmann
ßigkeit beachtet. Verbandsgeschäftsführer
Eisleben -4- Nr. 5/2016

Dies widerspiegelte sich auch in der Gestaltung der Ausstel-
lungstafeln der Leipziger Grafikerin Ute Holstein.
Die Ausstellung beleuchtet, bezogen auf seine Schriften in den
letzten Lebensjahren, sein Verhältnis zu den Mitmenschen jü-
dischen Glaubens in religiöser sowie Gruppen bezogener
menschlicher Hinsicht.
Nachruf Breiten Raum nimmt die Frage nach „Gebrauch/Missbrauch“
seiner Aussagen in damaliger Zeit und bis hin zum Machtantritt
Mit tiefer Betroffenheit haben wir leider zur Kenntnis
Adolf Hitlers ein.
nehmen müssen, dass unsere langjährige Mitarbeiterin
Ergänzt werden die Darstellungen zur jüdischen Geschichte Eis-
Frau Anneliese Ortlieb lebens und ein Ausblick auf die noch bevorstehenden Arbeiten
zum Erhalt der Eisleber Synagoge.
verstorben ist. Die Eisleber Oberbürgermeisterin erinnerte in ihrer Begrüßung u. a.
an aktuelle Bezüge zur weltweiten Situation, wie ggf. mit allem
Während ihrer Tätigkeit in der Stadtverwaltung der Luther- „Fremden“ umgegangen wird. Toleranz und gegenseitige Ach-
stadt Eisleben leistete sie vorbildliche und bürgernahe tung sind wichtige Bausteine, die zum Erhalt eines friedlichen
Arbeit. Miteinander führen.
Wir werden ihr stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Der Vorsitzende des Fördervereins der Eisleber Synagoge,
Jutta Fischer Carmen Laß Rüdiger Seidel, fasste nochmals bisherige Ergebnisse der Ver-
Oberbürgermeisterin SGL Personal/Organisation einsarbeit zum Erhalt der Synagoge zusammen und sprach sei-
ne Hoffnung aus, dass es noch mehr gemeinsame Bemühungen
Ina Schwarz zum Erhalt dieses Denkmals geben wird.
Personalratsvorsitzende
Den Einführungsvortrag zur Ausstellung hielt Frau Dr. Gibas,
der es u. a. gut gelungen ist, den Zwiespalt in den Interpretatio-
Gleichstellungs- und nen der Lutherischen Worte deutlich zu machen und damit der
Tatsache entsprach, dass es bis in die Gegenwart unterschied-
Städtepartnerschaftsbeauftragte lichste Deutungen von Theologen, Historikern etc. gibt.

Man ist sich darüber einig, dass das Beleuchten dieser Schaf-
„Luthers Juden-Bild ... und sein langer fensperiode des Reformators seine Verdienste nicht diskreditie-
Schatten im mitteldeutschen Raum“ ren soll.
„Aber, wenn wir reaktionären und radikalen Kräften die Deu-
tungshoheit überlassen, steht jeglichem Missbrauch weiterhin
Tür und Tor auf“, so Frau Gibas.
Abschluss der Präsentation im Rathaus bildete am 19.05.2016
um 18.30 Uhr ein Vortrag zum Thema mit dem Bonner Theolo-
gen Prof. Dr. Andreas Pangritz.
Zu ergänzen ist noch, dass die weiterführenden Bildungsträ-
ger zum Besuch der Ausstellung eingeladen sind, die jedoch
ab 22. Mai 2016 in der Synagoge aufgebaut ist.
Besucher melden sich bitte bei der Tourist-Information
(Tel.: 03475 602124) oder unter Tel.: 03474 655140 an.

Geplant ist, dass im Winterhalbjahr die Ausstellung von anderen
Interessenten (z. B Kommunen, Museen etc.) ausgeliehen wer-
den kann.

Wir danken nachstehenden Spendern und Unterstützern der
Diese Wanderausstellung wurde aus dem Förderverein der Eis- Ausstellung
leber Synagoge heraus angeregt und am 8. Mai 2016 im Eisleber Dr. Kraus, München
Rathaus feierlich eröffnet. Valerya Shishkova, Dresden
Fam. Weinzweig, Hamburg
Seit Beginn unterstützte Oberbürgermeisterin Jutta Fischer die- K. Gantz, Eisleben
Familie J. Krüger, Magdeburg
se Idee und half bei der Partnersuche, denn es ging nicht nur um
Dr. Gerlinghoff, Sangerhausen
Inhalte, sondern auch um finanzielle Unterstützung, die maß-
H. Seidel, Halle/S.
geblich seitens der Standortmarketing MSH geleistet wurde.
R. Seidel, Eisleben
Wobau der Lutherstadt Eisleben mbH
Die inhaltliche Bearbeitung des Themas, z. T. verbunden mit Fam. Bergel, Eisleben
neuen Erkenntnissen, lag in den Händen der aus Eisleben stam- R. Lepadus, Eisleben
menden Historikerin Dr. Monika Gibas und der ehemaligen Stu- P. Quenzel, Eisleben
dentin Ulrike Krauße. Beide haben sich in den letzten Jahren Volks- und Raiffeisenbank Eisleben
verstärkt mit dem jüdischen Leben in Sachsen-Anhalt befasst Bundesprogramm „Demokratie leben!“
und zuvor eine Ausstellung über jüdische Frontsoldaten 2015 in Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH
Magdeburg präsentiert. Fam. Hahn, Eisleben
Lions-Club (Förderverein) Eisleben
Dabei war in der im Eisleber Rathaus bis 19.05.2016 präsentier- Sparkasse Mansfeld-Südharz
ten Ausstellung ein besonderer Fokus auf historische Bezüge Standortmarketing Mansfeld-Südharz GmbH
zur Stadt und dem Mansfelder Land gerichtet. Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Nr. 5/2016 -5- Eisleben

Sachgebiet Öffentlichkeit und Kultur Pressestelle

Schau mal wieder in die Bibliothek deiner Stadt
Die Stadtbibliothek der Lutherstadt Eisleben leistet ihren Beitrag
im Rahmen der Willkommenskultur für Flüchtlinge.
Wir können verschiedene Bilder-, Kinder- und Kindersachbü-
Jubiläen im Monat Juni 2016 cher in arabischer Sprache anbieten.

„Goldene Hochzeit“ (50. Ehejubiläum) Möglich ist das durch eine Aktion des Goethe-Instituts und der
Wie Gold hat die Ehe 50 Jahre allem standgehalten und sich japan Art Association, die das umfangreiche Buchpaket kosten-
als fest und kostbar erwiesen. los zur Verfügung gestellt haben.
Manche Ehepaare wechseln neue Ringe.
Die Bücher sind mit im Kinderbuchbereich integriert. Wir würden
Eheleute Isolde und Erhard Hübner es sehr begrüßen, wenn die Kinder dieses Angebot annehmen
und gemeinsam mit ihren Betreuern unsere Stadtbibliothek be-
suchen.
„Diamantene Hochzeit“ (60. Ehejubiläum)
Nach 60 Jahren kann die Ehe nichts mehr angreifen, sie ist
Unsere aktuelle Ausstellung ist von Walpurgis inspiriert. Hier fin-
unzerstörbar geworden.
det man Unterhaltsames und Wissenswertes rund um das The-
Dies wird bei den folgenden Jubiläen verstärkt ausgedrückt:
ma Hexen.
Eheleute Ilse und Achim Hohmann
Am 18.05. begrüßen wir um 16:30 Uhr Frau Isolde Kakoschky in
Eheleute Liselotte und Walter Quandt der Stadtbibliothek. Frau Kakoschky stellt ihre Bücher in einem
Eheleute Jutta und Klaus Teutsch Querschnitt vor. Es sind Familiengeschichten, in denen einem
Eheleute Anita und Walter Stedtler so manche Situation bekannt vorkommen wird. Wir freuen uns
Eheleute Monika und Harry Strohschein nicht nur auf Frau Kakoschky, sondern auch auf viele interes-
sierte Zuhörer.
„Eiserne Hochzeit“ (65. Ehejubiläum)
Nicht 50, nicht 60 - nein 65 Jahr ist man nun ein Ehepaar.
Mit Gesundheit und einem langen Leben kann man gemein- Wer war der Mensch, nach dem meine
sam noch einiges erleben.
Straße benannt wurde?
Eheleute Elisabeth und Fritz Türpe Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit der heutigen Ausgabe setzen wir die Serie fort, die Ihnen die
Straßennamen der Lutherstadt Eisleben ein wenig näher bringen
Wir gratulieren im Monat wird. Wir möchten vorweg betonen, dass wir uns auf die im Ar-
chiv der Lutherstadt Eisleben hinterlegten Unterlagen stützen.
Juni 2016 sehr herzlich
Dabei werden wir die Informationen so aussagekräftig wie mög-
in der Lutherstadt Eisleben Frau Naumann, Ilse lich gestalten. Sollten Sie jedoch noch Ergänzungen haben,
zum 95. Geburtstag Frau Schulze, Gisela verbinden Sie mit der Straße persönliche Erlebnisse, haben Sie
Frau Kuhnert, Ilse Frau Rühlemann, Gerda Bilder aus längst vergangener Zeit, dann senden Sie uns diese
Herr Schmidt, Günter Informationen oder bringen sie einfach im Rathaus der Luther-
Frau Leimbach, Frieda in der Lutherstadt Eisleben stadt Eisleben vorbei.
OT Bischofrode
zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag Mit Ihrem Einverständnis werden wir die Informationen im
Frau Kuzinna, Annemarie Herr Bein, Gerhard nächsten Amtsblatt veröffentlichen und legen diese selbstver-
Frau Münzel, Hella ständlich den Unterlagen des Archivs bei.
Frau Wüste, Rosalie in der Lutherstadt Eisleben
Frau Schmidt, Gertrud OT Hedersleben Von Unterlagen und Fotos, die Sie persönlich im Rathaus abge-
Frau Hirschberg, Anni zum 85. Geburtstag ben oder per Post an uns senden, werden Kopien erstellt und
Frau Dressel, Maria die Originale erhalten Sie zurück.
zum 85. Geburtstag Bisher veröffentlichten wir: - Fritz-Wenck-Straße
Frau Twardy, Elfriede in der Lutherstadt Eisleben - Adolf Damaschke Straße - Georg-Spackeler-Straße
Frau Kerstenski, Ingeborg OT Osterhausen - Albrechtstraße - Geschwister-Scholl-Straße
Herr Krökel, Hans-Dieter zum 80. Geburtstag - August Bebel Straße - Goethestraße
Frau Staub, Erika - Carl-Eitz-Weg - Größlerstraße
zum 80. Geburtstag - Casper-Güttel-Straße - Hackebornstraße
Frau Steinbrück, Ruth in der Lutherstadt Eisleben - Clara-Zetkin-Straße - Hessestraße
Herr Litschko, Eduard OT Volkstedt - Clingesteinstraße - Johann-Agricola-Straße
Herr Jacob, Günter zum 85. Geburtstag - Diesterwegstraße - Johann-Noack-Straße
Herr Lepp, Gerhard Frau Heim, Gerda - Ferdinand-Neißer-Straße - Karl-Fischer-Straße
Frau Müller, Renate - Freiesleben Straße - Karl-Liebknecht-Straße
Frau Rusinek, Irmgard in der Lutherstadt Eisleben - Friedrich-Engels-Straße - Karl-Marx-Straße
Frau Wunderlich, Dora OT Wolferode - F riedrich-Wilhelm-August- - Karl-Rühlemann-Platz
Frau Marbach, Regina zum 90. Geburtstag Fröbel-Straße
Herr Kluge, Hans Frau Suchant, Helga - Friedrich-Koenig-Straße
Frau Kurch, Marianne zum 80. Geburtstag - Friedrich-August-Quenstedt-
Frau Pauli, Lydia Herr Drescher, Walter Straße
Eisleben -6- Nr. 5/2016

Heute: Karl-Wünschmann-Straße Plümicke-Jahr 2016
Erinnerung an den Königlichen
Bergrat Dr.h.c. Carl Friedrich Ludwig Plümicke
Seit 1859 Ehrenbürger der Stadt Eisleben
An den ersten hauptamtlichen Lehrer und späteren Vorsteher
der Eisleber Bergschule, Carl Friedrich Ludwig Plümicke (1791
bis 1866), erinnerten die bergmännischen Traditionsvereine und
die Stadt Eisleben anlässlich des 225. Geburtstag und des 150.
Todestag Plümickes.
Gleichzeitig begangen die Mitglieder des Traditionsvereins
Bergschule Eisleben e. V. ihr 25-jähriges Jubiläum.

Die Feierlichkeiten verteilten sich auf zwei Tage. Am Freitag,
dem 29. April, 15:00 Uhr, wurde am Grab von Plümicke, auf dem
Kronenfriedhof am Klosterplatz, feierlich ein Kranz niedergelegt.
Zu dieser Kranzniederlegung sprachen Jürgen Münch, Traditi-
onsverein Bergschule Eisleben e. V., Jutta Fischer, Oberbürger-
Die Karl-Wünschmann-Straße liegt im Wohngebiet Helbraer Stra-
meisterin der Lutherstadt Eisleben und Iris Hellmich, Pfarrerin
ße. Das Wohngebiet Helbraer Straße wurde Anfang der 1970er-
der Ev. Kirchgemeinde Andreas-Nicolai-Petri.
Jahre erbaut. Bis zum 30. Juni 1991 war die Straßenbezeichnung
„Helbraer Straße“. Mit Wirkung vom 1. Juli 1991 erhielten die Stra-
Im Anschluss übergab der Traditionsverein Bergschule auf den
ßen in diesem Wohngebiet unterschiedliche Straßennamen.
Stadtterrassen den sogenannten Plümicke-Stein feierlich an die
Die Karl-Wünschmann-Straße grenzt an die Helbraer Straße.
Lutherstadt Eisleben.
Aus Richtung Magdeburger Straße gesehen, befindet sich die
Karl-Wünschmann-Straße auf der linken Seite der Helbraer
Dieser Stein wurde bei dem Anlegen der Stadtterrassen wieder
Straße. Es ist die zweite Querstraße von unten.
entdeckt. Der Heimatforscher Hilmar Burghardt fand beim Lesen
Karl Wünschmann wurde am 24. Juli 1881 in Mülsen St. Micheln der von Dr. Reck geschriebenen „Chronik Bergschule 1798 - 1828“
(Kreis Glaucha) geboren. Am 16. Februar 1954 verstarb er in auf Seite 43 den entscheidenden Hinweis. Denn ab dem Jahr 1844
Lutherstadt Eisleben. Die Beisetzung fand auf dem Städtischen musste die Bergschule im „Neuen Dorfe“ in die heutige Sangerhäu-
Friedhof in Lutherstadt Eisleben statt. ser Straße (1872) umziehen, da es in der Bergschule am Kathari-
Karl Wünschmann war ein bekannter Eisleber Lehrer und Natur- nenstift zu wenig Platz für die Bergschüler gab.
forscher. Schon in seiner Halberstädter Zeit war er als Geologe
und Botaniker tätig. Er erforschte das Harzvorland, sammelte Es wurde berichtet, dass auf der oberen Terrasse des Bergschul-
Steine und Pflanzen. 1947 kam ein Teil seiner Sammlungen in gartens ein Stein gesetzt wurde, der eine Messingplatte mit der
die Museen der Lutherstadt Eisleben. eingravierten Mittagslinie trug. Bei diesem Stein handelt es sich
Bevor er im Jahr 1900 an der Universität in Leipzig Medizin zu um einen massiven Stein, vermutlich aus dem Jahr 1843/44.
studieren begann, legte er in Zwickau sein Abitur ab. Nach ei-
nem Jahr wechselte er die Studienrichtung. Er begann 1901
Mathematik, Physik, Philosophie, Geologie und Erdkunde zu
studieren. 1904 ging er an die Universität Greifswald.
Hier setzte er sein Studium fort. 1905 erhielt er für die Lösung der
von der Philosophischen Fakultät gestellten mathematischen
Aufgabe einen Preis und noch im selben Jahr den Doktortitel.
1906 schloss er sein Studium mit der Lehrbefähigung in Mathe-
matik, philosophischer Propadeutik und Physik ab. 1913 erhielt
er nachträglich die Lehrbefähigung für Erdkunde, da er umfas-
sende Kenntnisse in Pflanzengeografie nachweisen konnte.
Nach einem Probejahr an den Realanstalten in Döbeln ging er an
das Realgymnasium nach Meißen. Hier übernahm er die Tätig-
keit als wissenschaftlicher Lehrer. Im April 1909 wurde er in den
preußischen Schuldienst übernommen. Er wurde Oberlehrer an
den städtischen Höheren Mädchenanstalten in Halberstadt. In
Halberstadt verweilte er bis Mai 1924. Zum 1. Juni 1924 wur-
de Karl Wünschmann an das Luthergymnasium nach Eisleben
versetzt. Hier wirkte er bis zum 1. Oktober 1934. Anschließend
übernahm er am Gymnasium in Quedlinburg die Tätigkeit als
Lehrer. Leider nur bis März 1936. Karl Wünschmann ließ sich
aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand ver-
setzen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war Karl Wünschmann mehrere
Jahre als Volkshochschuldozent für Geologie in Eisleben tätig.
Der verdienstvolle Wissenschaftler arbeitete in den letzten Jah-
ren seines Lebens in der Geologischen Abteilung des Mansfeld
Kombinates „Wilhelm Pieck“. Hier nahm er wichtige Bohrkern-
bestimmungen vor.
Als Anerkennung für seine Verdienste in der Forschung hat die
Lutherstadt Eisleben 1991 eine Straße nach ihm benannt.

Stadtarchiv
Lutherstadt Eisleben
Nr. 5/2016 -7- Eisleben

„Möge der Stein noch lange unbeschädigt und graffitifrei über
die Bergschultätigkeit berichten und ein würdiges Denkmal des
Mansfelder Bergbaus sein“.
„Ich bitte Sie, liebe Frau Oberbürgermeisterin Fischer, nehmen
Sie diesen Stein in die Bestandsanalen der Stadt Eisleben auf
- Danke“. Mit diesen Worten übergab der Vereinsvorsitzende
Hans Jürgen Münch symbolisch den Stein und bedankte sich
bei den zahlreichen Sponsoren.
„Ich bedanke mich von ganzem Herzen“, sagte Oberbürger-
meisterin Jutta Fischer und betonte ebenfalls die Bedeutung
dieses Ortes. „Hier, wo sich Bergbau und Luther so wunderbar
miteinander vereinen lassen – hier wo noch vor Jahren das Ca-
pitol gestanden hat und hier, wo ein solches Kleinod entstand“.
Nach dem traditionellen Steigerlied ging es an diesem Tag
zur 3. Station des ersten Tages, zur Bergmannskirche St. Annen
in der Eisleber Neustadt.
Hier erlebten die Besucher ein Festkonzert mit dem Regional-
chor Eisleben und dem Männerchor Wippra unter Leitung von
Joachim Brust und Kantor Thomas Ennenbach.
Höhepunkt der Feierlichkeiten war zweifellos der Festakt in der
Aula der ehemaligen Ingenieurschule, Geiststraße 2.
Der Tag begann mit einen Bergaufzug an der „Alten Bergschu-
le“. Hier erklang das Steigerlied, das alle Anwesenden kräftig
mitsangen.
Das Jugendblasorchester der Kreismusikschule führt den Berg-
aufzug von der Bergschule zur Seminarstraße.
Den Bergaufzug gestalteten Berg- und Hüttenleute aus Claust-
hal-Zellerfeld sowie dem Mansfelder Land. In den Bergaufzug
reihten sich zahlreich historische Persönlichkeiten, Schüler und
Kindergartenkinder sowie Schaulustige ein.
Auf dem Seminarhof wurde die Seilscheibe – ein Zeugnis der
Bergbautradition - eingeweiht.
Diese Seilscheibe befand sich seit dem Jahr 2000 auf der Sie-
benhitze und ist aus Anlass der 800-jährigen Bergbautradition
im Mansfelder Land aufgestellt worden. An dieser Stelle schein-
bar unbeachtet, reiht sie sich nun mit dem neuen Stadtort in das
touristische Konzept der Stadt ein.
Mit der feierlichen Einweihung der Seilscheibe finden die Arbei-
ten auf dem Seminarhof ihren Abschluss.
Der fünfjährige Tayler Rambow sang an der Seilscheibe, be-
staunt von zahlreichen Gästen, das Steigerlied.
Im anschließenden Festakt in der Aula der ehemaligen Ingeni-
eurschule würdigten zahlreiche Persönlichkeiten aus Wirtschaft
und Politik Carl Friedrich Ludwig Plümicke.
„Er ist eine Jahrhundertpersönlichkeit“, so der Festredner Dr.
Bernhard Breiter über den ersten hauptamtlichen Bergschulleh-
rer und Ehrenbürger Eislebens.
Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder dankte im Na-
men des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff für die Pflege des
Plümicke-Erbes.
Absolventen der Ingenieurschule nahmen den Festakt zum An-
Dieser Stein diente den Bergschülern in der Ausbildung als Jus- lass und stifteten drei weitere Buntglasscheiben mit Bergbau-
tier- und Übungsstein. Die angehenden Markscheider (Vermes- motiven für die Aula.
Seinen musikalischen Ausklang fand der Festakt mit Jugend-
sungsingenieure) konnten anhand der auf einer Messingplatte
blasorchester der Kreismusikschule Carl Christian Aghte, unter
eingravierten Nord-Süd- beziehungsweise Meridian-Linie ihre
Leitung von Mike Peinert.
Kompasse und Nivelliergeräte nicht nur justieren, sondern sie
Es erklang das „Steigerlied“
erlernten hier auch den Umgang mit den Geräten. Sie konnten
die somit erlernten Kentnisse im Stollenbau und weiteren berg-
baulichen Projekten anwenden.

Überzeugend demonstrierte bei der Einweihung Maximilian Ku-
bica als Bergschüler den Umgang mit den historischen Geräten.
Der Traditionsverein Bergschule hat den Stein anlässlich des
Plümicke-Jubiläums restaurieren und mit einer neuen Messing- Nächster Erscheinungstermin:
platte sowie einer Informationstafel versehen lassen. Die Infor- Samstag, der 25. Juni 2016
mationstafel weist auf die Bedeutung des Stein hin und gibt die
Geo-Daten und die Höhenangabe dieses Ortes preis. Der Ort
befindet sich 154,3 Meter NN.
Nächster Redaktionsschluss:
Herr Münch bat darum, den Plümicke-Stein in den Lutherweg Montag, der 13. Juni 2016
sowie in die Stadtführungen einzubeziehen und in die Denkmal-
schutzliste des Landes aufzunehmen.
Eisleben -8- Nr. 5/2016

8. Mai Tag der Befreiung Die Feuerwehr kann weiterhin für das Bergen von Sachgütern,
Tieren oder Toten, zum Beispiel bei Hochwasser, technischen
Hilfeleistungen wie das Auspumpen von Kellern, Hilfe bei Ver-
kehrsunfällen und Unwettern verantwortlich sein. Sie sind oft im
Einsatz bei Überschwemmungen, Verkehrsunfällen, Unwetter,
Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und
kontrollieren Hydranten und Löscheinrichtungen, Beratung bei
der Erstellung von Sicherheitskonzepten. Aber auch der vor-
beugende Brandschutz wird von den Wehren im Kindergärten
und Schulen organisiert. Auch der Umgang mit Löschmitteln
in privaten und öffentlichen Gebäuden, das richtige Verhalten
in Notsituationen bieten die Kameradinnen und Kameraden als
Schulungen an.

Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, wie
die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf
Straßen und Eindämmung chemischer, biologischer Gefahren.
Auch bei der Erstellung von Alarmplänen oder bei verschiede-
nen Genehmigungsverfahren kann es nötig sein, die Feuerwehr
Anlässlich des 71. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom
heranzuziehen. Weiterhin bringt die Feuerwehr bei der Erstellung
Hitlerfaschismus legten Vertreter der Öffentlichkeit, unter ihnen
von Standards in verschiedenen Fachgebieten ihre Erfahrung
Landrätin Dr. Angelika Klein sowie die Eisleber Oberbürgermeis-
und Verbesserungsvorschläge ein.
terin Jutta Fischer, am Sonntag Kränze an die Kriegsgräber der
Sowjetsoldaten am Bahnhofsring und am Carl-Eitz-Weg in der
Nicht bei allen Einsätzen geht es gleich um Leben und Tod. Da
Lutherstadt nieder.
ist eine eingesperrte Katze, ein Pferd steht im Schwimmingpool
Der 8. Mai 1945 wird als „Tag der Befreiung vom menschen-
verachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherr- oder aufgeregte Bürger alarmieren die Feuerwehr, weil sich am
schaft“ begangen. Baum einen große Traube von Bienen versammelt haben.
Am 7. Mai 1945 wurde in Reims die bedingungslose Kapitulation
aller deutschen Streitkräfte vereinbart und diese dort vertraglich Auch für diesen Einsatz sind die Kameradinnen und Kameraden
unterzeichnet. Als Zeitpunkt für die Einstellung aller Kampfhand- ausgerüstet. Das steht nicht im Lehrbuch und so sind die Wehr-
lungen in Europa wurde der 8. Mai, 23:01 Uhr festgelegt. leiter angehalten für ihre Kameraden bestimmte Verhaltensmus-
Eingeladen zu der Veranstaltung hatte die Vereinigung der Ver- ter zu erstellen.
folgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VdN-BdA) Der Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Eisleben, René Wunderlich,
Mansfelder Land. nutzte im April das Angebot des Hobbyimkers Axel Aschen-
Es sei nicht selbstverständlich, dass eine Stadt noch derarti- brenner und ließ sich und seine Kameraden über den Umgang
ge Mahnmale habe und pflege, so Hans Köhler im Namen von mit Bienen und das Einfangen eines Bienenschwarmes unter-
VdN-BdA. „Andere hätten so etwas längst abgeschafft. In sei- weisen.
ner Ansprache zog Köhler Parallelen zwischen Deutschland der
30er-Jahre und der heutigen Zeit.
Er rief zu einem breiten Bündnis demokratischer Kräfte gegen
den Rechtsextremismus auf.
Jutta Fischer erklärte, der Kampf für den Frieden, an dem jeder
teilnehmen könne, sei angesichts vieler Konfliktherde außeror-
dentlich wichtig.
„Das seien wir den Millionen von Toten des Zweiten Weltkrieges
schuldig“, so Fischer.
Bewegend waren die Worte von Maxim Chkhan, einem Sekretär
im Wirtschaftsreferat der Botschaft der Russischen Föderation
in Berlin.
Er bedankte sich bei den Eisleberinnen und Eisleber, dass sie
die Erinnerungen an die gefallenen Sowjetsoldaten in dieser
Form aufrecht halten.

Retten, Löschen, Bergen, Schützen –
die Feuerwehr Die wichtigsten Worte von Axel waren: “Ruhe bewahren“ und
umringt von zahlreichen Beuten (Bienenbeuten – Behausungen
Diese vier Worte umschreiben umfassend für Bienen), quasi inmitten der Bienen, konnten die Kameraden
die Tätigkeit der Frauen und Männer in hilfreiche Tipps mitnehmen.
ihren blauen Schutzkleidung mit den auf-
fälligen gelben Reflexionsstreifen und den Sie erfuhren mit welchen Hilfsmitteln der Bienenschwarm von
knallroten Autos. einer Wand oder einem Ast in das Transportgefäß geleitet wer-
Wenn die Feuerwehr gerufen wird, geht es den. Wie müssen die Bienen transportiert werden und wie müs-
um das Hab und Gut, manchmal sogar um sen sie aufbewahrt werden, bis ein Imker gefunden ist, der den
Leben und Tod. Schwarm aufnehmen kann.

Im Laufe der Zeit ist jedoch die Zahl der Denn eins ist sicher, wenn der Schwarm nicht zu einem Imker
Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der kommt, dann suchen sich die Bienen eine neue Behausung. Sie
zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die müssen nicht erst in einen Dachkasten einziehen. Bei einem Im-
Technischen Hilfeleistungen stark zu und die Feuerwehr entwi- ker können die Bienen, die als dritt wichtigste Nutztierart einge-
ckelt sich zur Hilfeleistungsorganisation. stuft werden, optimal betreut werden.
Nr. 5/2016 -9- Eisleben

Sparen ohne Abzuschalten, Dimmen ohne
Spannungsabsenkung

Die Bienen leisten einen unschätzbaren Beitrag für den Ertrag
von Obst, aber auch von Gemüse und Ackerfrüchten. Der öko-
nomische Wert der Insektenbestäubung in Europa liegt bei über
14 Milliarden Euro pro Jahr – der ökologische ist unbezahlbar. Neue Dimmtechnik für die Straßenbeleuchtung nun auch in der
Die Lutherstadt Eisleben mit ihren Ortsteilen verfügt insgesamt Lutherstadt Eisleben
über 12 Ortfeuerwehren, die im Jahr 2010 zu einer Stadtfeuer-
wehr zusammengefasst wurde. Jede Ortschaft, außer Unter- Am Dienstag, dem 10.05.2016, wurden auch in der Lutherstadt
rißdorf, verfügt über eine Ortsfeuerwehr die bei bedarf von der Eisleben die ersten 17 Leuchtpunkte in der Karl-Fischer-Straße,
Wehr aus dem Nachbarort unterstützt wird. zwischen Zeppelinstraße und Steinkopfstraße, mit Dimmtechnik
Koordiniert werden im Alarmfall die Wehren durch den Eigen- ausgerüstet.
betrieb für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises
Mansfeld-Südharz. Die patentierte Lichtsteuerung aus Sachsen-Anhalt wurde von
Die Türen der Wehren stehen nicht nur zum „Tag der offenen der Firma KD Elektroniksysteme GmbH in Zerbst entwickelt und
Tür“ offen, wer Interesse hat, der kann bereits ab 6 Jahre Mit- wird unter der Bezeichnung „dimmLIGHT“ vertrieben.
glied der Feuerwehr werden. Einfach mal zu Feuerwehrdepot Edgar Krause, Teamleiter Strom bei den Stadtwerken der Lu-
gehen und sich umschauen – es lohnt sich. therstadt Eisleben GmbH (SLE) konnte an einem dafür errichte-
Den Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Eisleben erreichen Sie un- ten Schaltkasten in der Karl-Fischer-Straße gemeinsam mit Mit-
ter: arbeitern am Dienstagnachmittag die Technik offiziell in Betrieb
In Notfällen gilt die Nummer 112. nehmen.

Vor Ort war auch Roland Sandler, Technischer Berater der KD
Elektroniksystem GmbH „dimmLIGHT“, der die patentierte Spar-
Seniorenrat der Lutherstadt Eisleben lädt technik erklärte. Laut den Worten von Sandler kann der Strom-
zur alljährlichen Busfahrt herzlich ein verbrauch um bis zu 67 Prozent reduziert werden. Herr Sandler
zeigte bei der offiziellen Inbetriebnahme, wie die Dimmtechnik
Die alljährliche Busfahrt hat in diesem Jahr ein besonders reiz-
über einen Laptop programmiert wird und Auswertungen vorge-
volles und schönes Ziel. nommen werden können. Die Mitarbeiter der SLE zeigten sich
Sie führt an den Geiseltalsee, ein beliebtes Ausflugsziel für Was- beeindruckt von der neuen Spartechnik.
sersportler und Naturliebhaber. Die Spartechnik wurde so eingestellt, dass sich die Beleuch-
Die Busfahrt findet am 22. Juni 2016 statt. Treffpunkt ist der tungsstärke verringert.
Busbahnhof in der Lutherstadt Eisleben um 11:20 Uhr. So wird die Beleuchtungsstärke nach dem Einschalten (Däm-
Am Geiseltalsee angekommen besuchen wir den Hafen merungsschalter) ab 20.00 Uhr um 30 % gesenkt. Ab 22:00 Uhr bis
„Marina Mücheln“ und danach geht es von Braunsbedra aus 5:00 Uhr dann nochmals um 37 % auf nun 33 %. Danach erhöht
mit der Geiseltalbahn zu einer 2-stündigen Rundfahrt um den sich wieder die Beleuchtungsstärke um 37 %, bis dann ab 6:00 Uhr
See. Zwischenstopp wird bei einem Winzer sein, wo die Mög- wieder die 100 % erreicht werden.
lichkeit besteht, verschiedene Weine zu probieren und einen Laut „dimmLIGHT“ steht somit eine Lösung für Straßenbeleuch-
kleinen Imbiss einzunehmen. Sie werden gefangen sein von der tungen zur Verfügung, welche erhebliche Energieeinsparungen
wunderschönen Natur dieser ehemaligen Bergbauregion. Man durch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Licht ermöglicht.
hat einen beeindruckenden Blick auf das gesamte Tal. Die Lutherstadt Eisleben verfügt derzeit über ca. 4.200 Leucht-
Der größte künstliche See Mitteldeutschlands spiegelt den Son- punkte.
nenschein und schützt die Reben im Winter vor Frost.
Wie weit sich die Technik in der Lutherstadt Eisleben durchsetzt,
Nach dem kulinarischen Zwischenstopp geht unsere Fahrt wei-
das wollen die Jungs um Teamleiter Krause nun beobachten.
ter zum Endpunkt der Rundreise.
„Wenn die Technik das hält was sie verspricht, dann ist sie eine
Wir hoffen, dieser Tag wird für Sie unvergesslich in Erinnerung
Option für bestimmte Straßen. Pro Jahr könnten so die Ener-
bleiben.
giekosten und der CO2-Ausstoß schon jetzt schrumpfen. Ein
Um die Fahrt reibungslos zu gestalten, bitten wir bis zum 3. Juni Vorteil, den wir den Einwohnern der Lutherstadt Eisleben nicht
2016 um telefonische Anmeldung unter: 0170 3209760. vorenthalten möchten“, so Edgar Krause.
Der Kostenbeitrag pro Person beträgt ca. 15,00 Euro.
Wir hoffen, wir haben Ihre Neugier auf dieses wunderschöne Im Vergleich zu LED-Anlagen gilt die haushalts- und klimafreund-
Gebiet geweckt und freuen uns gemeinsam auf diese Tour. liche Technologie bei der energetischen Wirkung als ebenbürtig.
Bei Neuinstallation und Ersatz von veralteten Straßenlampen
Wilfried Riß wird allerdings bereits heute LED-Technik mit Dimmtechnik ein-
Vorsitzender des Stadtseniorenrat gesetzt.
Eisleben - 10 - Nr. 5/2016

Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“

vorher

nachher

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat 105 Job- lässlich des in die Geschichte eingegangenen „Blutsonntag“
center mit mehr als 10.000 Förderplätzen für Langzeitarbeits- vom 13. Februar 1933 statt.
lose ausgewählt, die am Programm „Soziale Teilhabe am Ar-
beitsmarkt“ teilnehmen dürfen. Jüngst wurde mit einer feierlichen Kranzniederlegung am Grab
des Königlichen Bergrats Dr.h.c. Carl Friedrich Ludwig Plümi-
Das Programm ist Teil des Konzepts zum Abbau der Langzeit- cke die Plümicke-Ehrung anlässlich des 225. Geburtstages
arbeitslosigkeit „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“, und des 150. Todestages des ersten Ehrenbürgers der Stadt
das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Herbst 2014 Eisleben eröffnet.
vorgelegt hat.

Die Auswahl aus 265 Bewerbungen dieser 105 Jobcenter er-
folgte anhand einheitlicher, in der Förderrichtlinie genannter
Prüfkriterien wie der Qualität der begleitenden Aktivitäten, der
Einbindung kommunaler Leistungen und der Begründung zur
Wirksamkeit des vorgelegten Konzeptes.

Das Jobcenter Mansfeld-Südharz hat 200 genehmigte Teilneh-
merplätze erhalten.

Die Lutherstadt Eisleben beteiligt sich an diesem Bundespro-
gramm mit der GSG als Dienstleister und 18 Teilnehmer sind
seit dem 01.01.2016 in unterschiedlichsten Bereichen tätig.
So sind beispielsweise 8 Arbeitnehmer im Rahmen der Refor-
mationsdekade 2016/2017 und des Sachen-Anhalt-Tag 2017
beschäftigt.

Im April waren davon 6 dieser Arbeitnehmer bereits auf dem Durch die Arbeitnehmer wurden das Plümicke-Grab und eine
„Alten Friedhof - Campo-Santo“, dem bedeutenden histori- Mauer wieder zu Schmuckstücken verwandelt.
schen Friedhof in der Altstadt von Eisleben tätig.
Dieser Friedhof dient heute vorrangig der Erholung und der Dieser Friedhof wird von Touristen und Besuchern stark fre-
Ehrung. So finden hier alljährlich die Gedenkfeierlichkeiten an- quentiert.
Nr. 5/2016 - 11 - Eisleben

„Baum des Jahres“ 2016 tag, den 25. Februar 2017. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entde-
cken möchten, laden wir ein an einem Gegenbesuch unter Ver-
wendung der Herbstferien über den Oktober 2017 teilzunehmen.
Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die inter-
nationale Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum – Verein
für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart,
Tel. 0711 2221400, Fax 0711 2221402,
E-Mail: [email protected], www.humboldteum.de

Streetwork

Die Skateranlage der Lutherstadt Eisleben,
am SSV Sportplatz – Wiesenweg, ist nun
Wie jedes Jahr gab es auch 2016 einen „Baum des Jahres“. wieder komplett
Dieses Mal war es eine Winter-Linde, welche gemeinsam am
25.04.2016 von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
den Kindern des Montessori-Kinderhauses St. Marien und der
Stadt Eisleben gepflanzt wurde. Zuerst begrüßte die Oberbür-
germeisterin der Lutherstadt Eisleben, Jutta Fischer, die Anwe-
senden mit den Worten „Planst Du ein Jahr, so säe Korn. Planst
Du ein Jahrtausend, so pflanze Bäume“. Die Kinder hörten auf-
merksam zu, als Herr Edel (SDW) einige Worte zum diesjährigen
„Baum des Jahres“ sagte. Anschließend besangen die Kinder,
zusammen mit den Erziehern des Montessori-Kinderhauses St.
Marien, den Frühling. Nach der Vorstellung wurde die Winter-
Linde, welche zuvor vom Eigenbetrieb Betriebshof der Luther-
stadt Eisleben fachgerecht eingesetzt worden war, mit Erde be-
deckt und reichlich gegossen. Als Überraschung hatte Herr Edel
noch etwas Lindenhonig mitgebracht, welchen sich die Kinder
schmecken ließen.
Die Winter-Linde wird aufgrund ihres hohen Zuckerwertes oft in Die Skater der Lutherstadt Eisleben hatten allen Grund sich freuen.
der Imkerei verwendet. Sie kann bis zu 40 m hoch und sogar Durch eine großzügige Spende der Sparkasse Mansfeld-Süd-
1000 Jahre alt werden. harz wurde ein Traum wahr. Die Anlage erhielt eine neue soge-
Zurückzuführen ist die Aktion „Baum des Jahres“, auf den Ame- nannte Fun-Box. Die Box, die 8.400 Euro gekostet hat, wurde
rikaner J. Sterling Morton (1872) und soll zum Nachdenken über von der Stadt mit 6.400 Euro finanziert. Die Finanzlücke schloss
uns und den Erhalt unserer Umwelt anregen. Die erste Pflanzung die Sparkasse. Nun können alle Skater zeigen, was in ihnen
eines „Baum des Jahres“ - eines Ahorns - in der Bundesrepublik steckt und die Skateranlage am Wiesenweg auf Herz und Nieren
Deutschland fand am 25.04.1952 in Bad Honeff am Rhein durch prüfen. Die Oberbürgermeisterin der Lutherstadt Eisleben, Jutta
den damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss statt. Fischer, bedankte sich bei allen, die es ermöglicht hatten, dass
die „Fun-Box“ angeschafft werden konnte.
Foto und Text: Im Vorfeld hatten Betriebshof und Ortsfeuerwehr Eisleben das
Kevin Ackermann, Klasse 10/2 Umfeld gereinigt. Die Jugendlichen versprachen, dass sie zu-
Martin-Luther-Gymnasium Eisleben künftig auf Ordnung und Sauberkeit achten wollen – ob es
klappt, wir werden sehen. Der Vorstandsvorsitzende Hans Ulrich
Weiss hob in seinen Worten das umfangreiche Engagement der
Lust auf Besuch? Sparkasse für die Jugend und die Vereine hervor.
Mit viel Freude und Begeisterung verfolgte er die Demonstratio-
nen der Jugendlichen auf der neuen Bahn.
Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!
Die Schüler der Deutschen Schule
Cali (Kolumbien) wollen gerne ein-
Streetworker Kontaktdaten
mal deutsche Weihnachten erleben Streetwork Lutherstadt Eisleben
und den Verlauf von Jahreszeiten Hauptstraße 78
kennen lernen. Dazu sucht das Tel.: 03475 6676276
Humboldteum deutsche Familien, Streetworkerin
die offen sind, einen lateinamerika- Sabine Schmelzer-Skerka
© Humboldteum e.V. nischen Jugendlichen (15 bis 17 Streetworker Bernd Balzibok
Jahre alt) aus dem Land des ewigen
Frühlings als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Egal welches Thema:
Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Wir nehmen dich ernst,
Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras behandeln deine Anliegen vertraulich und versuchen mit dir
fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht zusammen eine Lösung zu finden.
an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Du erreichst uns über Facebook:
Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit Streetwork Lutherstadt Eisleben
der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolum-
bianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch, Zu einem persönlichen Gespräch kannst du uns in der Zeche
sodass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potenziel- in Helfta
les „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Montag und Freitag in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr er-
Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist reichen
gedacht von Samstag, den 10. September 2016 bis zum Sonn-
Eisleben - 12 - Nr. 5/2016

Bis 14:00 Uhr feierten viele Bürgerinnen und Bürger bei sonni-
Feuerwehr gen Wetter und leckerem Essen und konnten so ihre Feuerwehr
mit all ihren Abteilungen einmal hautnah erleben.
Maibaumsetzen und
Eigenbetrieb Märkte
Tag der offenen Tür
bei der Feuerwehr
Helfta
Wie alljährlich, lud die Frei-
willige Feuerwehr Helfta am
Souvenirs vom Eisleber
Samstag, den 30. April 2016, Wiesenmarkt &
wieder ab 18 Uhr zum tradi- der Lutherstadt Eisleben
tionellen Maibaumsetzen an
das Feuerwehrgerätehaus.
Ortswehrleiter Ramon Fried- Erhältlich in der Lutherstadt Eisleben an
ling, Oberbürgermeisterin der 3 Verkaufsstellen:
Lutherstadt Eisleben, Frau
Jutta Fischer, Frau Elke Kre- 1.) Tourist-Information,
han, Vorsitzende des Stadtra- Hallesche Str. 4
tes der Lutherstadt Eisleben (Tel.: 03475 602124)
sowie Norbert Schulze, Ordnungsamtsleiter in der Stadtverwal- 2.) FOTO THUN, Markt 52
tung Lutherstadt Eisleben, konnten zahlreiche Einwohner, viele (Tel.: 03475 602759)
Feuerwehrmitglieder und Gäste begrüßen. 3.) Eigenbetrieb Märkte, Wiesenweg 1
Nachdem im letzten Jahr der Fackelumzug aufgrund der (Tel.: 03475 633972)
schlechten Wettersituation leider ausfallen musste, waren wir
sehr erfreut wieder viele Gäste mit ihren Kindern begrüßen zu Mehr unter: www.wiesenmarkt.de/shop.
dürfen.
Unter den Klängen des Spielmannszuges wurde die Veranstal-
tung gegen 19Uhr offiziell eröffnet. Unsere Oberbürgermeisterin
Frau Jutta Fischer beeilte sich extra um nach einem vorherigen
Termin, ihr Grußwort persönlich zu überbringen. Dabei hob sie
den Stellenwert der Feuerwehren in der Lutherstadt Eisleben
hervor, der nun seitens des Landes auch gewürdigt wurde, da
der Stadtwehrleiter Ramon Friedling in eine Arbeitsgruppe zur
Überarbeitung des Branschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt berufen wurde.

Anschließend tanzten sich die Gäste warm und genossen einen
angenehmen Start in den sprichwörtlichen Wonnemonat Mai.
Am Sonntag, den 1. Mai 2016, startete der Wonnemonat Mai
auch, wie von „Petrus“ versprochen, mit feinstem Sonnen-
schein. Pünktlich um 10:00 Uhr, gab die Fortissimo-Band aus
Halle/Saale den musikalischen Auftakt zum Tag der offenen Tür
und dem Kinderfest der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Bei einer
Tombola wurde um die begehrten Bratwürste vom Maibaum ge-
lost und die Kinder hatten an der Spielstraße mit dem Kinderfeu-
erwehrauto „Speedy“, der Spritzwand und der Bastelecke ganz
viel Spaß.
Ein besonderes Highlight war in diesem Jahr das neue Hilfe-
leistungslöschgruppenfahrzeug, das kürzlich in Dienst gestellt
werden konnte und erst am Vortag wieder bei drei Container-
bränden zum Einssatz kam: Es wurde der Öffentlichkeit präsen-
tiert - zwar arbeitet die Feuerwehr mit dem Fahrzeug aber es
„gehört“ den Eisleber Bürgern.

Besuchen Sie uns im Internet

www.wittich.de
Nr. 5/2016 - 13 - Eisleben

Eisleber Wochenmarkt Sport in der Lutherstadt Eisleben

DLRG Ortsgruppe Eisleben/Mansfelder
Seekreis beim 14. SchülerCup in Eichsfeld
Fast 80 Nachwuchsathleten aus 5 Ortsgruppen trafen sich am
Sonntag den 08.05.2016 in der Schwimmhalle Duderstadt um
in verschieden Schwimmdisziplinen ihr Können unter Beweis zu
stellen.
Acht Mitglieder der Ortsgruppe Eisleben/Mansfelder Seekreis e. V.
nahmen daran teil.
Jeder Starter musste dabei in zwei Disziplinen antreten.
Die Teilnehmer der Ortsgruppe waren hoch motiviert und zeigten
gute Leistungen.
Besonders erfolgreich war Jessica Pabst, die in der Altersklasse
7/8 den Sieg nachhause trug.
Blumen- und Pflanzenzeit jeden Dienstag & Donnerstag Alisa Fröhner erkämpfte sich in der Altersklasse 11/12 den
auf dem Eisleber Wochenmarkt. 2. Platz.
Mehr unter: www.eisleber-wochenmarkt.de.

Eigenbetrieb Bäder

Schatz-Tauch-Aktion und Öffnungszeiten im
Freibad der Lutherstadt Eisleben

Laura Sophie Pabst erreichte in der Altersklasse 09/10 den 5. Platz
und Florin Hollik erschwamm sich in der Altersklasse 11/12 den
6. Platz.
Steffi Wohlsein, Jasmin Franke, Leonie Grziwa und Louis Rothe
erzielten auch super Platzierungen.
Alles im Allen war es ein gelungenes Muttertagsgeschenk wel-
ches die kleinen Schwimmer durch ihr gutes Abschneiden ihren
Müttern an diesem Tag machten.
Da hat sich das ein- bzw. zweimal wöchentliche Training und
Beginnen wird die Freibad-Saison am 28. Mai 2016 und zwar das Anfeuern am Beckenrand mal wieder gelohnt.
mit einer Aktion unter dem Motto „Schatz-Tauchen“. Diese fand
bereits am vergangenen Wochenende, dem 21. und 22. Mai DLRG Eisleben/Mansfelder Seekreis e.V.
2016, in der Schwimmhalle statt. Viele große und kleine Besu-
cher stürzten sich in die Fluten, um sich den Hauptgewinn, einen
Einkaufsgutschein im Wert von 500,00 €, zu angeln. Amtsblatt Lutherstadt Eisleben
Am 5. Juni 2016 zum Stadtfest wird dieser riesige Hauptgewinn Amtliches Mitteilungsblatt der Lutherstadt Eisleben
mit den Ortschaften Bischofrode, Burgsdorf, Hedersleben, Osterhausen,
dann zur Tombola-Auslosung an den „Mann“ oder die „Frau“ Polleben, Rothenschirmbach, Schmalzerode, Unterrißdorf,
gebracht. Anwesenheit ist natürlich Pflicht! Volkstedt und Wolferode
- Herausgeber:
Die Becken des Freibades werden mit zahlreichen Tauchutensi- Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben, Markt 1, 06295 Lutherstadt Eisleben
lien gefüllt. Jeder, der dann ein Utensil hinauf holt, erhält beim PF 01331, 06282 Lutherstadt Eisleben,
Telefon: 0 34 75/6 55-0, Telefax: 0 34 75/60 25 33
Badpersonal im Austausch einen von 50 Stadtfesttalern.

IMPRESSUM
Internet: www.lutherstadt-eisleben.de,
Die Freibad-Saison läuft noch bis zum 28. August 2016 und hat E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise: Monatlich, Zustellung kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
folgende Öffnungszeiten: Redaktion: Pressestelle der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben,
• Montag bis Freitag 12.00 bis 20.00 Uhr sowie Telefon: 0 34 75/65 51 41
- Verlag und Druck:
• Samstag und Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr. Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
In den Sommerferien öffnet das Freibad immer ab 10.00 Uhr. Telefon: (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Die Schwimmhallen-Saison läuft noch bis zum 24. Juni 2016 Verlag + Druck LINUS WITTICH KG;
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
und hat folgende Öffnungszeiten: www.wittich.de/agb/herzberg
• Dienstag 13.00 bis 16.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr sowie
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
• Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr Seniorenschwimmen und Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
16.00 bis 21.00 Uhr Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-
ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz
Alle Infos finden Sie unter www.eisleber-baeder.de des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Eigenbetrieb Bäder der Lutherstadt Eisleben
Eisleben - 14 - Nr. 5/2016

6. Eisleber Frühlingslauf
Die Veranstalter, der Sport-und Spielverein Eisleben e. V. (SSV
Eisleben) und der Kreissportbund Mansfeld-Südharz luden wie
in den letzten Jahren am Samstag, d. 23.04.2016 zum 6. Eisle-
ber Frühlingslauf ein.
Zu laufen waren der „Seelauf“ um den „Süßen See“ (25 km) oder
der Halbmarathon (21,0975 km) bis zur Seeperle und zurück.
Viele Läufer absolvierten auch den 10-km-Lauf und die Jugend-
lichen bewältigten den 2,8-km-Lauf. Für die ganz Kleinen gab
es Strecken über ein, zwei oder drei Runden (jeweils 400 m) auf
der Otto-Helm-Kampfbahn. Die Maskotchen „Wiesi“ (Eisleber
Wiesenmarkt) und „MaxDachs“ (DAK) schickten die Kleinen auf
ihre Runden.

Mit einem kräftigen „Auf die Plätze fertig ... los“ und dem an-
schließenden Startschuss schickte die Oberbürgermeisterin,
Jutta Fischer, die Läufer des „Seelaufes“, des Halbmarathons
sowie die Läufer des 10-km- und 2,8-km-Laufes auf die Stre- Osterhausen/Klein Osterhausen und
cke. Danach folgten in kurzen Abschnitten die etwas kleineren Sittichenbach
Strecken. Um 11:00 Uhr starteten die Firmen- und Schülerstaf-
fel. Jeder Teilnehmer bekam nach Einlauf ins Ziel eine Medaille
sowie Urkunde. Für die Sieger des „Seelaufes“, Halbmarathon,
10-km-Lauf und der Firmen- und Staffelläufe gab es sogar einen
Jagdgenossenschaft Osterhausen
Pokal.
Diesen Service haben die Veranstalter den Sponsoren zu ver- An alle Landeigentümer und Bewirtschafter
danken. Bereits seit dem 1. Frühlingslauf ist das BMW Autohaus der Gemarkung Osterhausen
Fritze der Hauptsponsor. Weitere Sponsoren waren unter an- Einladung
derem Intersport Liebig, die Sparkasse Mansfeld-Südharz und hiermit laden wir alle Landeigentümer und Bewirtschafter der
auch die Stadtwerke der Lutherstadt Eisleben. Gemarkung Osterhausen zur
Im „Seelauf“ setzte sich Stefan Gebser vor seinen Verfolgern
ab. Ihm folgte der Sieger des Halbmarathon Toni Keller sowie Jahreshauptversammlung
Christian Becker und Stephan Moeller als zweiter und dritter (AK
M 30). Bei den Frauen setzte sich Karina Krausholz durch. Ihr der Jagdgenossenschaft Osterhausen ein.
folgte Antje Zeising (AK W 40).
Den 10-km-Lauf gewann Jonathan Cierpinski. Er lief mit einer Termin: 17.06.2016, um 18:30 Uhr
überragenden Zeit von 34:29. In der Firmenstaffel gewann das Ort: Gaststätte „Zur Scheune“
Team des SSV Eisleben. Dieses Jahr haben ca. 300 Läufer am
Frühlingslauf teilgenommen. Tagesordnung:
Alle Sportler fanden bei diesem 6. Eisleber Frühlingslauf opti- 1. Eröffnung und Begrüßung
male sportliche Bedingungen vor. Hier standen geräumige Um- 2. Bericht des Vorstandes
kleidmöglichkeiten mit Duschen zur Verfügung. 3. Bericht der Kassenprüfer
Alle Sportler wurden umfangreich verpflegt. Am Start/Ziel und 4. Entlastung der Kassenprüfer
auf der Strecke standen für die Läuferinnen und Läufer alle 5 km 5. Bericht des Kassenführers
Verpflegungspunkte zur Verfügung. 6. Entlastung des Kassenführers
Und wie geht es weiter? 7. Verwendung der Jagdpacht
Bereits heute ruft der SSV Eisleben zum 7. Eisleber Frühlingslauf 8. Diskussion
am 6. Mai 2017 alle Sportbegeisterten auf. 9. Neuwahl der Kassenprüfer
10. Schlusswort
Weitere Informationen und alle Ergebnisse des Frühlingslaufes
unter: www.eisleberfrühlingslauf.de Vorstand der Jagdgenossenschaft
Osterhausen
Nr. 5/2016 - 15 - Eisleben

Polleben Volkstedt

HO Eisleben - Treffen
115 Jahre Neue
„Es ist schon zur Tradition geworden, dass sich die Kollegen der
St. Stephanus Kirche ehemaligen HO Eisleben jährlich treffen.
zu Polleben Nun schon zum 17. Mal trafen sich 45 Ehemalige aus den drei
Wir laden herzlich ein, mit uns am Bereichen „Waren täglicher Bedarf“, „Industriewaren“ und der
Samstag, dem 04.06.2016 „Verwaltung“ im Sportlerheim in Helbra. Die Wiedersehens-
zu feiern: freude war groß. Nach einer Stärkung bei leckerem Kaffee und
- Beginn mit einer Festandacht Kuchen gab es viele Neuigkeiten auszutauschen und so wurde
um 14.30 Uhr auch schon für die Zukunft geplant, das 18. HO-Treffen findet
- Anschließend gibt es Kaffee am 23.04.2017 statt.“
und Kuchen
sowie Musik von Roswita Knothe und Partner Veronika Schneider, Volkstedt
- Zum Abschluss:
Live-Musik mit der Band „Blue Wing“

Fördergemeinschaft zur Entwicklung der Dorfkirche
St. Stephanus zu Polleben e. V.

Kirchengemeinde des Kirchspiels
Polleben-Heiligenthal

Schmalzerode

Kinderfest in Schmalzerode
Der Kultur & Förderverein Schmalzerode n. e. V. organisiert
am 04.06.2016, ab 15.00 Uhr ein Kinderfest in der Ortschaft
Wolferode
Schmalzerode, auf dem Platz am Dorfgemeinschafts-Haus.
Für Spaß und Spiel wird mit einer Hüpfburg, Kinderschmin-
ken, Torwandschießen und für die Kleineren mit einer Mal-
Volkssolidarität Ortsgruppe Wolferode
straße gesorgt. 01.06.2016
14.30 Uhr Kaffeenachmittag mit Geburtstagsrunde in der
Natürlich kümmert sich der Kultur & Förderverein Schmal- Begegnungsstätte Kunstbergstraße 9
zerode n. e. V. auch um das leibliche Wohl der Gäste. Wir alle 15.06.2016
hoffen auf schönes Wetter und viele Besucher. 14.00 Uhr Kreativ- und Spielnachmittag in der Begegnungs-
stätte Kunstbergstraße 9
Ambulanter Pflegeservice 29.06.2016
Schmalzerode UG 14.30 Uhr Kaffeenachmittag in der Begegnungsstätte,
Zum Spring 20 Kunstbergstraße 9
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475 742421
Fax 03475 635363 Heimatverein Wolferode e. V.
Handy 01755225560
08.06.2016
E-Mail: [email protected]
19.00 Uhr Zusammenkunft im Vereinshaus Kunstbergstraße 9

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Eisleben - 16 - Nr. 5/2016

?
Der SSV 1890 Wolferode e. V.
Ausbildungsplan Kinderfeuerwehr
Wolferode für das Jahr 2016 lädt anlässlich seines 126-jährigen Bestehens
Tag Uhrzeit Ausbildungsthema zum Sportfest 2016 ein
__________________________________________________ Freitag, 10.06.2016
01.06.2016 17:00 Uhr Fit for Fire – Sport & Spiel 18:00 Uhr Eröffnung des Sportfestes durch den
06.07.2016 17:00 Uhr Löschangriff Vorstand
03.08.2016 17:00 Uhr Rauchmelder und Notruf ab 18:00 Uhr Kegeln Sektion - Einzelmeisterschaft der
absetzen Frauen
07.09.2016 17:00 Uhr Knotenkunde 18:30 Uhr Fußballfreundschaftsspiel zwischen Alte
05.10.2016 17:00 Uhr Kürbisschnitzen Herren SSV 1890 Wolferode und SV Ein-
02.11.2016 17:00Uhr Erste Hilfe tracht Lüttchendorf e. V.
07.12.2016 17:00 Uhr Jahresabschluss ab 20:00 Uhr Gemütlicher Ausklang im Festzelt

Änderungen vorbehalten! Samstag, 11.06.2016
09:00 Uhr Eröffnung des Tages auf dem Sportplatz
Bitte 15 min vor Dienstbe- 09:00 – 13:00 Uhr Traditions-Volleyballturnier
ginn im Gerätehaus einfin- 10:00 Uhr Kegeln Herren SSV 1890 Wolferode 3
den (16:45 Uhr). gegen Sandersdorf 2
Die Ausbildung endet ca. gegen 18:00 Uhr. ab 10:00 Uhr Kindersport mit verschiedenen Spiel-
Sollte eine Teilnahme am Dienst nicht möglich sein, bitte im möglichkeiten
Gerätehaus anrufen oder einen Zettel in den Briefkasten wer- ab 10:00 Uhr Mannschaftsschießen am Schießstand
fen! des Schützenvereins Wolferode
12:00 Uhr Mittag: Erbsensuppe aus der Gulasch-
Lothar Müller Ramon Friedling Christoph Ecke kanone
Stadtverwaltung Stadtwehrleiter Kinderfeuerwehrwart ab 14:00 Uhr Kegeln – Vergleichskampf Frauen
SGL Feuerwehr FF Luth.Eisleben OF Wolferode Kegeln – Vergleichskampf Herren
14:00 Uhr Fußballfreundschaftsspiel unserer Frauen
? 15:00 Uhr Fußballfreundschaftsspiel unserer Män-
ner SSV 1890 Wolferode gegen
Aber Grapefruit ist doch gesund? SV Teutonia 1920 Siersleben e. V.
ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen
Nicht, wenn man gleichzeitig bestimmte Medikamente ein- 19:00 Uhr Tanz & Siegerehrungen im Festzelt,
nimmt. Dann kann es sogar passieren, dass die eigentlich mit Musik von DJ Acker
gesunde Frucht die Wirkung der Arzneimittel hemmt.

7. Tafel zur geschichtlichen Entwicklung von
Wolferode enthüllt

Das war nur eine interessante Information, die Herr Ganter, Lei-
ter der Eisleber Löwenapotheke, am 4. Mai 2016 den wissbe-
gierigen Mitgliedern der Volkssolidarität, OG Wolferode, gab. Sie Am 1. Mai 2016 wurde die 7. Tafel zur geschichtlichen Entwick-
lernten noch eine ganze Menge über die Wechselwirkungen von lung von Wolferode auf dem Gelände ehem. Gut Hübner enthüllt.
Arzneimitteln mit einer Reihe von Nahrungsmitteln kennen. Mit diesen Tafeln werden die Einwohner aber auch die Besu-
cher und Touristen einen ersten Überblick über die geschichtli-
Bei Kaffee und leckerem Kuchen verging die Zeit wie im Flug. che Entwicklung des traditionellen Berg- und Hüttenleutedorfes
Die nächste Veranstaltung mit dem Apotheker Herrn Ganter ist Wolferode erhalten. Mit den unterschiedlichen Tafeln werden
für den Herbst schon fest eingeplant. auch Hinweise auf besondere Sehenswürdigkeiten im Ort gege-
ben. Insgesamt werden einmal acht Tafeln über die Geschichte
von Wolferode informieren.
Die neue Tafel erinnert an die verschiedenen Schulen und Schul-
gebäude in Wolferode. Im Wolferöder Heimatblatt Nr. 5 aus dem
Jahre 2004 „Schulen in Wolferode“ wurden detaillierte Aufzeich-
nungen veröffentlicht.
Nr. 5/2016 - 17 - Eisleben

Bereits aus dem Jahre 1588, hört man etwas zur Schule in Wol- 8. Juni Zuckertütenfest – für die Einschüler
ferode, 10 Knaben besuchten zu diesem Zeitpunkt die Schule. 10.00 Uhr des Schuljahres 2016/2017 aus der
Die Schulbauten stehen im Mittelpunkt der 7. Tafel. Das ältestes Lutherstadt Eisleben und ihren Ort-
Schulgebäude ist die Kirchenschule oder auch als Küsterschule schaften
bezeichnet. Marktplatz
Voranmeldung über die Kindereinrich-
1839 beabsichtigt die Gemeinde Wolferode den Neubau eines tungen erforderlich!
Schulgebäudes an der Kirche. Die Baukosten beliefen sich auf 8. Juni Stammtisch Traditionsverein
1818 Taler, davon bezahlte der Herzog von Braunschweig 852 15.00 Uhr Bergschule Eisleben e. V.
Reichstaler, 9 Silbergroschen und 10 Pfennig. Den Rest muss- Thema: Senioren im Straßenverkehr
te die Gemeinde aufbringen. Erster Cantor und Schullehrer war Referentin: Frau Christine Brenning
Carl August Scheffel. Er bezog auch die Lehrerwohnung in der Deckert´s Hotel und Restaurant, Friedens-
Küsterschule und war neben Lehrer auch Organist und führte straße 2, Infos unter:
das Kirchenbuch. Im Jahr 1909 besuchten dort 70 Schüler die www.tvb-bergschule-eisleben.com
10. und 11. Juni Kabarett Magdeburger
1. Klasse. Wir erinnern uns heute an die Schulküche und den
20.00 Uhr Zwickmühle
Speiseraum, der sich dort bis Mitte der 80er-Jahre befand. Heu-
Naturkost- und Regionalmarkt im Kathari-
te befindet sich im Gebäude eine Zahnarztpraxis und Wohnung.
nenstift GmbH
Katharinenstift, Sangerhäuser Straße 12
Nachdem 1879 die 2. Lehrerstelle in Wolferode eingerichtet wur-
11. Juni Petrikirchplatzfest
de, entschloss sich die Gemeinde die Dorfgrabenschule zu bau- 12.00 Uhr mit Flohmarkt,
en. Dazu kaufte die Gemeinde ein Grundstück von Julius Gelbke ab 14.00 Uhr ein buntes Fest um die St. Petri-Pauli-Kir-
und errichtete 1880 für 13.000 Mark ein weiteres Schulgebäude. che/Zentrum Taufe
Erst 1986 wurde der Schulbetrieb dort eingestellt. Infos unter:www.kirche-in-eisleben.de
12. Juni Podiumsgespräch
Die Kunstbergschule wurde 1903 von Maurermeister Kirchberg „Wege zu Luther 2017“
aus Helbra erbaut. Neben Unterrichtsräumen entstand auch eine Im Rahmen der Tagung zum „mitteldeut-
Lehrerwohnung. Zwei Schulerweiterungsbauten wurden errich- schen Luther“
tet. So 1960/61 zwei Klassenräume für Deutsch und Chemie. Luthers Sterbehaus
Dieses Gebäude ist inzwischen das Vereinshaus unseres Hei- Infos unter: www.martinluther.de
matvereins. Der zweite Schulerweiterungsbau entstand 1964/65 12. Juni Haldenaufstieg am
mit zwei Klassenräumen, Werkraum und Schulhort. Dieses Ge- 10.00 – 16.00 Uhr ehemaligenWolfsschacht/ Fortschritt-
bäude wurde zeitnah nach der Schließung der Schule zu einer schacht
Arztpraxis umgebaut. Verein Mansfelder Berg- und Hüttenleute e. V.
www.vmbh-mansfelder-land.de
1984 bis 1986 entstand ein Schulneubau mit 8 Klassenräumen, 14. Juni Stammtisch Mansfelder Berg- und
Turnhalle und Heizhaus. Die Turnhalle blieb nach der Schließung 17.00 Uhr Hüttenleute e. V.
der Schule im Besitz der Kommune. Das Schulhaus und Heiz- Thema:
haus befinden sich heute in Privatbesitz. 135 Jahre Mansfelder Bergwerksbahn
Referent: Vereinskamerad Thomas Fischer
Gaststätte zur Hüneburg, Wimmelburg
Infos unter: www.vmbh-mansfelder-land.de
22. Juni Busfahrt zum Geiseltalsee
Voranmeldung unter Tel.: 034773 20366
oder 0170 3209760
Veranstaltungen Stadtseniorenrat Lutherstadt Eisleben
17. Juni Aktionstag „Sport gegen Gewalt“
in der Lutherstadt Eisleben 2016 15.00 Uhr Marktplatz
12.01. – 24.11. Wochenmarkt/Marktplatz Streetworker Lutherstadt Eisleben
Dienstag/Donnerstag 17. Juni Kabarett im Galerie-Café
Infos unter: www.eisleber-wochenmarkt.de 19.30 Uhr Ehe uns der Kragen platzt
mit den Kiebitzensteinern (Halle)
3. Juni Kabarett im Galerie-Café
Katharinenstift, Sangerhäuser Straße 12
19.30 Uhr Neues Programm mit den Nörgelsäcken
Vorbestellung unter 0173 3888142 oder di-
(Großgösnitz)
rekt im Galerie-Café
Katharinenstift, Sangerhäuser Straße 12
17. - 19. Juni Kreiskirchentag unter dem Motto:
Vorbestellung unter 0173 3888142 oder di-
„... und du mein Schatz“
rekt im Galerie-Café
www.kirchenkreis-eisleben-soemmerda.de
3. - 5. Juni Lutherstadtfest 18. Juni 1. Eislebener Zukunftsforum
Marktplatz, Jüdenhof 10.30 – 14.30 Uhr Luthers Sterbehaus, Andreaskirchplatz 7
Infos unter: www.lutherstadtfest.de 18. Juni Fest auf dem Reiterhof Helbra
5. Juni Flohmarkt 15.00 Uhr Ziegelröder Straße, Helbra
Marktplatz Streetworker Lutherstadt Eisleben
Infos unter: www.wiesenmarkt.de 20. - 26. Juni Sportfestwoche der BuSG Aufbau
5. Juni Einklang von Neu und Alt 15.00 Uhr Eisleben
14.00 Uhr Eine bauhistorische Führung durch Luthers Höhepunkt am 25.06. Fußballspiel „Alte
Sterbehaus zum UNESCO-Welterbetag mit Herren“ gegen „WesweilerElf“
Thomas Bechstein Sportplatz in Helfta, Hauptstraße 72
Luthers Sterbehaus, Eintritt: 4,00 €/2,50 €, 25. Juni Flutlichtturnier
Führung: frei 19.00 Uhr Sportplatz am Strohhügel
Infos unter: www.martinluther.de BuSG Aufbau Eisleben e. V.
Eisleben - 18 - Nr. 5/2016

1. Juli Bogenschießen/Integrationsfest 3. Juli Tag des Bergmanns
15.00 Uhr Sportplatz Hergisdorf 14.00 Uhr Vereinshaus Heimatverein Wolferode e. V.
Streetworker Lutherstadt Eisleben Kunstbergstraße
1. und 2. Juli Kabarett Nörgelsäcke
20.00 Uhr Naturkost- und Regionalmarkt im Kathari- Höhepunkte der Region
nenstift GmbH Mansfeld-Lutherstadt
Katharinenstift, Sangerhäuser Straße 12 5. Juni Ein besonderer Blick in Luthers
2. Juli Integrationsfest 11.00 Uhr Elternhaus
15.00 Uhr Reitverein Helbra, Ziegelröder Straße, Helbra Eine bauhistorische Führung durch Luthers
Streetworker Lutherstadt Eisleben Elternhaus zum UNESCO-Welterbetag mit
2. Juli Theatersommerfest der Kulturwerk Thomas Bechstein
19.00 Uhr Mansfeld-Südharz gGmbH Luthers Elternhaus, Eintritt 4,00 €/2,50 €,
Landwehr 5 Führung: frei
Info unter: www.theater-eisleben.de 17. Juni Schülerkirchentag
3. Juli Tag des Bergmanns ab 9.00 Uhr Eröffnung im Festzelt auf dem Festplatz,
15.00 Uhr Katharinenstift, Sangerhäuser Straße 12 9.30 – 11.00 Uhr verschiedene Workshops an historischen
Verein Mansfelder Berg- und Hüttenleute e. V. Stätten der Lutherstadt Mansfeld
Infos unter: www.vmbh-mansfelder-land.de 11.30 Uhr lebendige Lutherrose – wird durch die Teil-
9. Juli 3. Weißes Dinner der Lutherstadt nehmer gestellt am Lutherbrunnen
18.00 Uhr Eisleben Infos unter: www.kirchenkreis-eisleben-
Stadtterrassen, Sangerhäuser Straße soemmerda.de
Erkennungszeichen: weiße Kleidung von Änderungen vorbehalten!
Kopf bis Fuß, Picknickkorb und gute Lau-
ne. Verwandeln Sie die Stadtterrassen am Spielplan Juni 2016
Abend in ein glitzerndes Lichtermeer, wer-
den Sie kreativ. Mittwoch, 01.06.
Biertischgarnituren können bei Bedarf beim 09:30 – ca. 10:40 Uhr
Förderverein der Ortsfeuerwehr Eisleben Oskar legt ein Ei | Große Bühne
reserviert werden unter: von Roswitha Zauner
03475 655601 (Ansprechpartner SG Öf-
fentlichkeitsarbeit/Kultur) Freitag, 03.06.
09:00 – 11:20 Uhr
Veranstaltungen Ortsteil Osterhausen Die Physiker | Große Bühne | als Schülervorstellung geeignet
Schauspiel von Friedrich Dürrenmatt
1. Juni Kindertagsfest
9.00 Uhr Sängerheim Osterhausen, Samstag, 11.06.
Bornstedter Straße 38 19:30 – ca.21:30 Uhr
Männerchor Osterhausen e. V. und Garten- Shockheaded Peter (Struwwelpeter) | Foyerbühne | Premiere
verein Osterhausen | ABO F
10. Juni Sportfest mit Sponsorenlauf Musical von den Tiger Lillies, Julian Crouch, Phelim McDermott,
8.00 – 14.00 Uhr Landschule Osterhausen, Sittichenbacher Deutsch von Andreas Marber
Chaussee 4a
Förderverein der freien Grundschule Montag, 13.06.
„Glückskäfer“ e. V. 09:30 – ca. 10:30 Uhr
13. Juni Musikveranstaltung Big Deal? | Foyerbühne | ausverkauft | Kann als Präventionspa-
14.00 Uhr Geraldine Olivier, (Schweiz) ket mit Nachbereitung und Planspiel angefragt werden.
Gaststätte „Zum fahrenden Musikanten“
Lutherstadt Eisleben/OT Sittichenbach Dienstag, 14.06.
Tel. 034776 20350 09:30 – 10:40 Uhr
25. Juni Sängerfest Oskar legt ein Ei | Große Bühne
14.00 Uhr Schuberts Scheune, OT Kleinosterhausen von Roswitha Zauner | für Besucher ab 5 Jahre
Männerchor Osterhausen e. V.
Mittwoch, 15.06.
Veranstaltungen Ortsteil Rothenschirmbach 09:30 – ca. 10:45 Uhr
Der Zauberer von Oz | Große Bühne
25. Juni Landmarkt Geburtstagsfest Märchenspiel von Wolfgang Welter nach einer Erzählung von
ab 10.00 Uhr im Landmarkt, Gewerbegebiet 23 Lyman Frank Baum
Infos: www.landmarkt-rothenschirmbach.de
26. Juni Geburtstagsbuffet Freitag, 17.06.
ab 11.30 Uhr im Brauhaus am Landmarkt, Gewerbege- 19:30 – 20:45 Uhr
biet 23 Der Geizhals I Theatergarten | Zum letzten Mal mit anschlie-
Reservierungsnummer: 034776 917593 ßendem Grillfest!
Infos: www.landmarkt-rothenschirmbach.de Ein musikalisches Lustspiel nach Molière | Musik und Text von
Matthias Binner
Veranstaltungen Ortsteil Volkstedt
17. - 19. Juni Vereinssportfest Samstag, 18.06.
Sportplatz 19:30 – ca. 21:30 Uhr
Shockheaded Peter (Struwwelpeter) | Foyerbühne
Veranstaltungen in der Ortschaft Wolferode
Sonntag, 19.06.
10. - 11. Juni Sportfest SSV 1890 Wolferode e. V. 14:30 – 16:30 Uhr
Sportplatz, Wimmelburger Straße Evergreen Swing Band | Foyerbühne
Nr. 5/2016 - 19 - Eisleben

Kaffeekonzert im Big-Band-Sound | ABO Sonntagnachmittags- Samstag, 02.07.
kaffee 19:00 – 01:00 Uhr
Bei schönem Wetter wird der Sonntagnachmittagskaffee im Thea- TheaterSommerFest | Theatergarten
tergarten gereicht. Theaterensemble und Theaterfreunde feiern die Spielzeit 2015 |
2016 mit der erstklassigen Leipziger Band JAMTONIC, Bingo Bon-
Montag, 20. und Dienstag, 21.06. go, überraschenden Ensemble-Acts, KWITZigen Rätseln und coo-
Schülertheatertage im Landkreis Mansfeld-Südharz len Drinks - Versteigerung aus dem Fundus und Verleihung des
Wir freuen uns auf die Inszenierungen der Schülertheater u.a. aus Mansfeld-des Oskars 2016 natürlich inklusive
Eisleben, Hettstedt, Mansfeld, Laucha… und bieten ansprechende
Workshops rund um Theater und Schauspiel. Theaterpause
Vom 6. Juli bis 12. August verabschiedet sich das Ensemble der
Kulturwerk MSH gGmbH Schauspiel Lutherstadt Eisleben in die
Mittwoch, 22.06.
Theaterpause. Die Theaterkasse öffnet wieder am 22. August zu
09:30 – 11:00 Uhr
den gewohnten Öffnungszeiten.Wir wünschen uns und allen Thea-
Tschick I Hinter dem Eisernen
terfreunden einen entspannten Sommer und ein gesundes Wieder-
von Wolfgang Herrndorf I Bühnenfassung von Robert Koall
sehen im August auf und vor den Brettern, die uns die Welt bedeu-
ten.
Donnerstag, 23.06.
09:30 – 10:30 Uhr Vorschau August 2016 (Kartenvorverkauf ab sofort)
Dornröschen | Große Bühne Freitag, 19.08.
Märchenspiel von Robert Strauß nach den Brüdern Grimm | für Be- 19:30 – 21:30 Uhr
sucher ab 5 Jahren Gottes Narr und Teufels Weib I Museum Luthers Sterbehaus, In-
nenhof
Donnerstag, 23.06.
17:00 Uhr Änderungen im Spielplan vorenthalten!
Mitgliederversammlung des Fördervereins Freunde des Thea-
ters | Foyer KONTAKT und KARTEN
Besucherservice | Theaterkasse
17:30 Uhr Hallesche Straße 15
„Die wirklich wahre Geschichte von Schneewittchen“ | Foyer 06295 Lutherstadt Eisleben
Öffentliche Premiere des TheaterKinderClubs Tel.: 03475 602070, 03475 602275
Einstudierung: Anja Bernhardt Fax: 03475 6678030
E-Mail: [email protected]
Donnerstag, 23.06. Home: www.theater-eisleben.de, www.kulturwerk-msh.de
20:00 – ca. 21:00 Uhr
Hörbühne: Münchhausen | Theatergarten (Schlechtwetter: Große Öffnungszeiten
Tageskasse
Bühne) | Premiere
Montag und Mittwoch 12 - 17 Uhr
von Gottfried August Bürger
Dienstag und Donnerstag 10 - 17 Uhr
Freitag 10 - 14 Uhr
Freitag, 24.06.
(und nach telefonischer Vereinbarung)
09:00 – 10:00 Uhr ____________________________________________________________
11:00 – 12:00 Uhr
Hörbühne: Münchhausen | Theatergarten (Schlechtwetter: Große
Bühne) | Schülervorstellung
von Gottfried August Bürger

Freitag, 24.06.
19:30 – 21:30 Uhr
Die Physiker | Große Bühne | Stückeinführung 19.00 Uhr Rangfoyer
Schauspiel von Friedrich Dürrenmatt

Samstag, 25.06.
15:00 – ca. 16:15 Uhr
Der Zauberer von Oz | Große Bühne | Angebot zum Ferienauftakt!
Märchenspiel von Wolfgang Welter nach einer Erzählung von Ly-
man Frank Baum

Montag, 27.06.
19:30 – ca. 21:30 Uhr
Siebenschläfer | Foyer
Ein Konzert zum Siebenschläfertag mit Kathrin Peter und Klaus
Adolphi
Lieder von Renaissance bis Romantik, von Shakespeare bis Adolphi

Dienstag, 28.06.
10:00 Uhr – 10:45 Uhr
Der Zauberer von Oz | Große Bühne | Theater in den Ferien
Märchenspiel von Wolfgang Welter nach einer Erzählung von Lyman
Frank Baum
Mittwoch, 29.06.
19:30 – ca.21:30 Uhr
Shockheaded Peter (Struwwelpeter) | Foyerbühne
Musical von den Tiger Lillies, Julian Crouch, Phelim McDermott,
Deutsch von Andreas Marber
Eisleben - 20 - Nr. 5/2016

Klavierkonzert mit Prof. Piotr Oczkowski 26. Juni, 5. So. n. Trinitatis
10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, 5. Juni 2016, 17.00 Uhr Kloster Helfta St. Andreas-Kirche
Klavierkonzert mit Prof. Piotr Oczkowski
Gespielt werden Werke von Heilig-Geist-Stift: 10.06./24.06. jeweils um 10.00 Uhr
Frédéric Chopin und Karol Szymanowski Seniorenheim Oberhütte 24.06., um 15.15 Uhr
Das heutige Programm widmet sich ausschließlich der polni- Seniorenresidenz Alexa: 24.06., um 16.00 Uhr
schen Musik, vertreten durch die zwei bedeutendsten Kompo- Seniorenpflegeheim Antje: 24.06., um 16.45 Uhr
nisten Polens: Frédéric Chopin und Karol Szymanowski.
Die Bedeutung Chopins für die Musikwelt ist unbestritten. Er gilt Kirchenmusik
als der größte Komponist Polens und er ist einer der wichtigsten · ORGELMUSIK ZUR MITTAGSZEIT dienstags, 12.00 - 12.20 Uhr
Vertreter der Romantik. Bis seine Werke international bekannt in der Andreaskirche
wurden und bis man ihm den gebührenden Platz als bedeu- · Chorprobe der Kantorei, mittwochs 19.30 Uhr im Petrige-
tender Komponist Polens zugestanden hat, musste der rund meindehaus
siebzig Jahre später geborene Szymanowski sehr lange warten. Kinder und Jugend:
Hier waren die Polen selbst das Problem. Lange hatte man im Kinder-Kirchen-Sommerfest: 23.06. von 16.00 bis 18.00 Uhr
konservativen katholischen Land ein großes Problem mit Szy- in Dederstedt
manowskis Homosexualität und scheinbar war es für die Polen Junge Gemeinde jeden Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr
ein unangenehmes Thema. all diese Veranstaltungen im Andreasgemeindehaus, Eingang
Kita, Andreaskirchplatz 12
Karten im Vorverkauf 10 € Diakonie
Abendkasse 12 € * Rat und Hilfe bei persönlichen Problemen
Tel. 03475 604380 donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr, Andreaskirchplatz 11,
E-Mail: [email protected] Tel. 03475 602144
Präsentiert von: „ars interactiva“ e. V. Veranstaltungen und Vorträge:
* Männerkreis am 07.06. um 19.30 Uhr in der Suptur,
Vorschau: Freistraße 21
Quattromania Veranstaltungen St. Andreas-Nicolai-Petri
Stefan Matthewes und Piotr Oczkowski * Frauenrunde: jeden 2. Freitag im Monat,
spielen Originalkompositionen zu vier Händen zu erfragen im Gemeindebüro (Tel. 602229)
von Mozart, Schubert, Loewe und Ravel * Frauenfrühstück und Frauenbildungskreis im Juni Teil-
Sonntag, 11. September, 17:00 Uhr Konzertsaal Kloster nahme am Kreiskirchenrat, in Zusammenarbeit mit der Evan-
Helfta gelischen Erwachsenenbildung Magdeburg

Konzerte Kreiskirchentag:
Kinder- und Jugendchor Eisleben lädt * Chortreffen
herzlich zum Sommerkonzert ein 18.06., um 12.00 Uhr in der St. Andreas-Kirche
* Kindermusical „Ich bin ein Mansfeldisch Kind“
Das Sommerkonzert des Kinder- und Jugendchores der Lu- 18.06., um 15.00 Uhr in der St. Andreas-Kirche
therstadt Eisleben findet am Sonntag, dem 05.06.2016, um * Konzert mit dem Dresdner Kreuzchor
16.00 Uhr in der St. Gertrudkirche am Klosterplatz statt. 18.06., um 19.00 Uhr in der St. Andreas-Kirche
Die jungen Sängerinnen und Sänger bereiteten einen sehr * Festkonzert 500 Jahre Kloster St. Annen
schönen und bunten Liederreigen im Chorlager über das „Mit Orgeln und Trompeten, Posaunen, Geigen, Flöten“ – Die
Himmelfahrtwochenende vor. Dresdner Stadtpfeifer
Der Kartenvorverkauf beginnt am 24.05.2016 im Musikhaus Spielen in historischen Kostümen auf historischen Instru-
Bieling und Richter. menten
19.06., um 14.00 Uhr in der St. Annen-Kirche

Evangelische Kirchengemeinde Volkstedt
Sonntag, 12.06., 10.00 Uhr Haldengottesdienst
Dienstag, 21.06., 14.00 Uhr Frauenstunde

Gottesdienste St. Annen - Juni 2016
Evangelische Kirchengemeinde St. Andreas- 05.06.2016, 2. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit Abendmahl in der
Nicolai-Petri Lutherstadt Eisleben Andreaskirche
Gottesdienste 12.06.2016, 3. Sonntag nach Trinitatis
5. Juni, 2. So. n. Trinitatis 10.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst zum 6. Haldenaufstieg
10.00 Uhr gem. Gottesdienst mit Abendmahl auf der Flachhalde am Wolfschacht Volkstedt
St. Petri-Pauli-Kirche/Zentrum Taufe 19.06.2016, 4. Sonntag nach Trinitatis
12. Juni, 3. So. n. Trinitatis 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl „500 Jahre St.
10.00 Uhr regionaler Gottesdienst zum Haldenaufstieg Annen“ mit Landesbischöfin Ilse Junkermann in
der Annenkirche
auf der Flachhalde am Wolfsschacht in Volkstedt
26.06.2016, 5. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr Gottesdienst
10.30 Uhr Gottesdienst in der Annenkirche
St. Petri-Pauli-Kirche/Zentrum Taufe
19. Juni, 4. So. n. Trinitatis Gemeindeveranstaltungen:
10.00 Uhr Festgottesdienst 500 Jahre St. Annen Frauenkreis: Mittwoch, 01.06.2016, um 14.00 Uhr im Michaels-
mit AM und Kindergottesdienst mit Landesbischö- zimmer
fin Ilse Junkermann Hauskreis: Dienstag, 21.06.2016, um 19.00 Uhr im Rinckart-
St. Annen-Kirche saal
Nr. 5/2016 - 21 - Eisleben

Bibelkreis: Mittwoch, 15.06./20.07.2016 bei Frau Humbert Flötenunterricht:
im Heilig-Geist-Stift jeden Montag, ab 14.00 Uhr
Männerkreis: Dienstag 07.06.2016 in der Suptur, Freistr. 21
Christenlehre Rothenschirmbach
Gottesdienste in den Pflegeheimen Montag: 15.45 – 17.00 Uhr Kinderkreis 1. - 5. Klasse
Pflegeheim St. Mechthild:
03.06. kath./17.06. ev. jeweils um 10.00 Uhr Evangelisches Pfarramt Polleben
Evangelisches Pfarramt Osterhausen Gottesdienste für das Kirchspiel Polleben-
Heiligenthal
Termine Juni 2016
Samstag, 04.06.16
Gottesdienst Osterhausen: 14.30 Uhr Gottesdienst in Polleben
- Sonntag, 5. Juni, 10.30 Uhr Sonntag, 19.06.16
- Sonntag, 26. Juni, 14.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst in Burgsdorf
Samstag, 26.06.16
Bastelkreis Osterhausen:
11.00 Uhr Gottesdienst in Polleben
jeden Donnerstag, ab 18.00 Uhr
Konfirmanden: Fr., 03.06., ab 18.00 Uhr Friday Night in
Gottesdienst Rothenschirmbach:
Gerbstedt
- Sonntag, 12. Juni, 14.00 Uhr Festgottesdienst zum 10-jährigen
Sa., 18.06. Jugendcamp in Eisleben
Bestehen der Autobahnkirche
- Sonntag, 3. Juli, 14.00 Uhr Andacht mit Reisesegen am bun- Fr., 24.06. ab 18.00 Uhr JohannisfridayNight in Gerbstedt
desweiten Tag der Autobahnkirchen
Abenteuerkirche: Sa., 18.06. Kinderkirchentag in Eisleben
Förderkreis Autobahnkirche:
Sommerfest: Freitag, 1. Juli, 19.00 Uhr in Osterhausen Pfarramt Polleben, Rampe 4, 06295 Polleben, Tel. 03475 610110
Büro geöffnet:
montags und dienstags von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
und donnerstags von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Sprechstunde des Pfarrers: nach Vereinbarung

Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben
Eisleben
Pfarrkirche St. Gertrud Eisleben:

sonntags: 10:00 Uhr Hochamt in der Pfarrkirche
dienstags
(nicht am 31.05.) 18:00 Uhr Eucharistische Anbetung
18:45 Uhr Abendmesse
Donnerstag, 26.05.
– Fronleichnam 17:30 Uhr Fest-Hochamt mit Prozession
Mittwoch, 15.06. 14:00 Uhr Hl. Messe, anschl. Senioren-
nachmittag
Samstag, 25.06. 17:00 Uhr Hl. Messe zur Silberhochzeit der
Eheleute Matthias und Sabine Lakomy

Gemeindehaus Eisleben:
Katechese: dienstags, 15:30 Uhr
Scholaprobe: donnerstags, 18:45 Uhr
Jugend: freitags, 19:30 Uhr
Messdienerstunde: samstags, 10:30 Uhr
Firmkurs: Samstag, 18.06., 10:00 – 15:00 Uhr
Kolping: Donnerstag, 02.06., 19:30 Uhr
Radegundisgruppe: Mittwoch, 22.06., 15:00 Uhr

Klosterkirche St. Marien Helfta
sonntags, 08:30 Uhr Hl. Messe
jeden 1. Freitag im Monat 19:15 Uhr Herz-Jesu-Messe mit Eu-
char. Anbetung
Mittwoch, 01.06., 11:00 Uhr „Gertrudspiel“ mit den Kindern der
Kindertagesstätte St. Gertrud Leipzig
Kirchenchor: Samstag, 18.06. Frauenwallfahrt
vierzehntäglich Mittwoch, 19.30 Uhr in Osterhausen
Hedersleben
Christenlehre Osterhausen: Samstag, 28.05., 11.06., 25.06., 16:00 Uhr Hl. Messe/Wortgot-
Dienstag: tesfeier
13.00 – 14.30 Uhr 1. - 3. Klasse
14.30 – 14.45 Uhr gemeinsames Kaffeetrinken Volkstedt
14.45 – 16.15 Uhr 4.- 5. Klasse Samstag, 18.06., 16:00 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeier
Eisleben - 22 - Nr. 5/2016

Hergisdorf ÖFFENTLICHE VORTRÄGE
donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeier
sonntags 08:30 Uhr Hl. Messe/Wortgottesfeier
Jehovas Zeugen
Sonntag, 29.05. 17:00 Uhr Maiandacht - Versammlung Eisleben-
Donnerstag, 02.06. Krankenkommunion
Donnerstag, 09.06., 08:00 Uhr Eucharistische Anbetung, anschl. Juni 2016
Hl. Messe KÖNIGREICHSSAAL
neue Anfangszeit:
Sittichenbach Biblische Vorträge für die Öffentlichkeit
Frauenkreis: 15:00 Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat jeweils am Sonntag um 10:00 Uhr
Arbeitskreis Kirche „St. Maria“: 19:00 Uhr jeden 2. Montag im Datum: Vortragsthema:
Monat 05.06. „Wie können Liebe und Glauben die Welt besie-
Sonntag, 29.05., 26.06., 08:30 Uhr Hl. Messe gen?“
Samstag, 11.06., 18.06., 17:30 Uhr Hl. Messe 12.06. „Warum es so wichtig ist, die Führung des Chris-
tus loyal anzuerkennen?“
Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: 19.06. Der Reisende Missionar Maik Bahrs hält an die-
Freitag, 27.05. sem Sonntag im Rahmen seiner Besuchswoche in
15:15 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Lutherhof der Versammlung Eisleben den Vortrag. Das The-
16:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Alexa ma ist noch nicht bekannt.
Mittwoch, 01.06. 22.06. „Sind die in der Bibel berichteten Wunder tatsäch-
10:00 Uhr Hl. Messe im Caritas-Pflegezentrum St. Mechthild lich so geschehen?“
anschl. 11:00 Uhr „Gertrudspiel“ mit den Kindern ________________________________________________________
der Kindertagesstätte St. Gertrud Leipzig
in der Klosterkirche Helfta Friedhofssatzung für den Friedhof der
Donnerstag, 02.06.
10:00 Uhr Kindergarten-Gottesdienst in St. Andreas
Evangelischen Kirchengemeinde Helfta
Samstag, 04.06. vom 07.04.2016
Gemeindewallfahrt nach Wechselburg Inhaltsübersicht:
Freitag, 10.06.
10:00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Heilig-Geist-Stift Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
Sonntag, 12.06. §1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs
14:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst zum 10-jährigen Be- §2 Friedhofszweck
stehen der Autobahnkirche in Rothenschirmbach §3 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung
Besondere Mess- und Türkollekten: Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften
Samstag/Sonntag, 28.05./29.05. Türkollekten für die Ortsge- §4 Öffnungszeiten
meinden §5 Verhalten auf dem Friedhof
Samstag/Sonntag, 25.06./26.06. Türkollekten für die Ortsge- §6 Grabmal- und Bepflanzungsordnung
meinden §7 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften
Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: §8 Anzeigepflicht und Bestattungszeit
-> unter: www.sanktgertrud.net §9 Kirchliche Bestattungen
-> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen § 10 Särge, Urnen und Trauergebinde
§ 11 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe
Klosterhelftagespräche I. Halbjahr 2016 § 12 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
Kloster St. Marien zu Helfta, Lindenstraße 36, § 13 Umbettungen
Eingang Klosterpforte § 14 Ruhezeiten

28.06.2016: „Alles, was ihr von Anderen erwartet, das tut auch Abschnitt 4: Grabstätten
für sie“ (Mt 7,12 a) § 15 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte
§ 16 Reihengrabstätten
Die „Klosterhelftagespräche“ beginnen mit einem Referat zum § 17 Wahlgrabstätten
Thema, werden mit einem Gespräch, an dem sich alle Anwe- § 18 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten
senden beteiligen dürfen, aber nicht müssen, fortgeführt und § 19 Benutzung von Wahlgrabstätten
werden durch das Sprechen des allen Christen gemeinsamen § 20 Gemeinschaftsgrabanlagen
„Vater unsers“ abgeschlossen. Das gemeinsame Gebet bedeu- § 21 Ehrengrabstätten
tet aber nicht, dass Andersgläubige oder Personen ohne Reli-
gionszugehörigkeit keinen Zutritt zu diesen Gesprächen haben. Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten
Eingeladen sind alle. § 22 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand
§ 23 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Ver-
Sr. Katharina OCist kehrssicherheit
§ 24 Verantwortliche, Pflichten
§ 25 Grabmale
§ 26 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale
§ 27 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke
§ 28 Entfernung von Grabmalen

Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern
§ 29 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern
§ 30 Andere Bestattungsfeiern am Grabe
Nr. 5/2016 - 23 - Eisleben

Abschnitt 7: Schlussbestimmungen gelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden.
§ 31 Alte Rechte
§ 32 Haftungsausschluss §5
§ 33 Gebühren Verhalten auf dem Friedhof
§ 34 Zuwiderhandlungen (1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes ent-
§ 35 Öffentliche Bekanntmachungen sprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers
§ 36 Rechtsmittel beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist
§ 37 Gleichstellungsklausel Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur
§ 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten in Begleitung Erwachsener betreten.
(2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet:
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht
§1
eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen
Leitung und Verwaltung des Friedhofs von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie
(1) Der Friedhof in Eisleben, Stadtteil Helfta steht in der Eigen- Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auf-
tümer- und Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde trag des Friedhofsträgers eingesetzt werden,
Helfta. Er befindet sich in der Flur 18 mit den beiden Flurstü- b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht ge-
cken 445/62 sowie 203/68 und besitzt eine Gesamtgröße von nehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienst-
10.570,93 Quadratmetern. leistungen anzubieten oder dafür zu werben,
(2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat. c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feier-
Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger ei- tagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder
nen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er Beisetzung auszuführen,
kann sich auch Beauftragter bedienen. d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungs-
(3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Sanger- weise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmä-
hausen. ßig zu fotografieren,
(4) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbe- e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksa-
hörden sowie die Genehmigungsrechte der im Freistaat Thürin- chen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und
gen für die Kommunen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden üblich sind,
bleiben unberührt. f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verun-
reinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu
§2
übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfas-
Friedhofszweck sungen unberechtigt zu betreten,
(1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pfle- g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgese-
ge der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich henen Plätze abzulegen,
Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglau- h) Tiere unangeleint mitzubringen,
bens. i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von
(2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers
a) bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde/des Ortsteils abzuhalten,
Helfta waren oder j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder
b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte Schalen zu verwenden,
auf dem Friedhof hatten oder k) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbe-
c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht kämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu
auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt wer- verwenden,
den. l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zu- den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflan-
stimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch zungen aufzubewahren,
auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht. Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die
Buchstaben j), l) unpassende Gegenstände entfernen zu lassen.
§3
(3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhof-
Nutzungsbeschränkung, Schließung und sträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des
Entwidmung Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Ge-
(1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dass nehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen.
a) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte
§6
mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung),
b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen ge- Grabmal- und Bepflanzungsordnung
sperrt werden (Schließung), Für die Gestaltung der Grabstätten (Grabmal, gärtnerische Ge-
c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zu- staltung und dergleichen) kann der Friedhofsträger eine beson-
geführt werden (Entwidmung). dere Ordnung erlassen. Diese ist als Anlage Bestandteil dieser
(2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur Satzung.
noch zulässig,soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch
nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte). §7
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpas- Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
sung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig. (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbe-
treibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden:
Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften
Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem
§4
Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der An-
Öffnungszeiten zeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeige-
Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festge- bestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3
setzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aus- geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine
hang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderre- Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden.
Eisleben - 24 - Nr. 5/2016

(2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und §9
persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofs- Kirchliche Bestattungen
träger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner
(1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen.
Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.
(2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Ein-
Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt,
ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Bei- vernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und
spiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in dem Bestattungsunternehmen fest.
die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der (3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zu-
Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen. stimmung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche
(3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu über die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben
ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Be- unberührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem
pflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten. Friedhofsträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen.
(4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach
Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Ge- § 10
werbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienste- Särge, Urnen und Trauergebinde
tenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Be-
dienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sär-
vorzuzeigen. ge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus
(5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen her-
seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf gestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln
dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verlet- behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz
zung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen
der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewie-
freizustellen. sen werden.
(6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof (2) Särge sollen höchstens 1,90 m lang, im Mittelmaß 0,65 m
dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt hoch und 0,90 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Sär-
werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öff- ge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der
nungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um 19.00 Uhr, an Anmeldung der Bestattung einzuholen.
Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um (3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die
13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt bis zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen
sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m
vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht breit sein.
vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine (4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm
Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. § 5 Absatz 2 Buchstabe oder Wasser befindet, ist unzulässig.
c) bleibt unberührt. (5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. Das
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materi- gilt auch für Überurnen, sofern es sich um eine unterirdische
alien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom Bestattung handelt. Bei oberirdischen Bestattungen sind Über-
Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Be- urnen aus zersetzbarem Material nicht zulässig.
endigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder (6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biolo-
in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbe- gisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Krän-
treibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, ze sind nach der Trauerfeier durch die anliefernden Gärtner oder
Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte Bestatter beziehungsweise durch die Angehörigen oder Nut-
dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Fried- zungsberechtigten wieder abzuholen.
hofs gereinigt werden.
§ 11
(8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreiben-
den, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssat- Ausheben der Gräber, Grabgewölbe
zung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz (1) Die Gräber werden von Beauftragten des Friedhofsträgers
2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder oder einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen ausge-
Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die hoben und wieder zugefüllt.
Mahnung entbehrlich. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,
Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m.
§8 (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch
Anzeigepflicht und Bestattungszeit mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim (4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grab-
Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Stan- kammern sind unzulässig.
desamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Be- (5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht wei-
erdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig ter belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und
anzumelden. verfüllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zu-
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrab- lassen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes.
stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Aus-
(3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheini- heben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben
gung über die Einäscherung vorzulegen. Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch den Friedhofs-
(4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Ver- träger entfernt werden müssen, hat der Nutzungsberechtigte die
storbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die An- dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
gehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für die
§ 12
Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils
die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte gehen An- Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung
gehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem jeweiligen (1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist
Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen vor. jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig
Nr. 5/2016 - 25 - Eisleben

verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzeitig verstor- a) Reihengrabstätten,
bene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu b) Wahlgrabstätten,
bestatten. c) Gemeinschaftsgrabanlagen,
(2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhe- d) Ehrengrabstätten.
zeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. (2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in die-
(3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung ser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstät-
Sargteile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind ten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen
diese sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu auf- nur Rechte nach dieser Satzung.
geworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verwes- (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung ei-
te Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu nes Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grab-
schließen und für künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu stätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
sperren. (4) Für Reihen- oder Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nut-
(4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes zungsrechten abhängig gemacht von der schriftlichen Anerken-
bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit nung dieser Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsord-
das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständi- nung, sofern der Friedhofsträger eine solche erlassen hat.
gen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterli- (5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberech-
chen Beschluss angeordnete Leichenschau. tigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten.
§ 13 Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grab-
Umbettungen stätte ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen kann der
Friedhofsträger im begründeten Einzelfall zulassen.
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Än-
(2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbescha- derung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige
det der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mittei-
Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines lung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig.
wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr
der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringen- § 16
des öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus einer Reihengrabstätten
Reihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte oder Umbet-
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sargbestattungen
tungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausge-
oder Urnenbeisetzungen, die im Bestattungsfall der Reihe nach
nommen sind Umbettungen von Amts wegen. § 3 Absatz 2 und
und einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.
3 bleiben unberührt.
(2) Reihengräber werden eingerichtet für:
(3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und
a) Sargbestattungen; die Größe der Grabstätte beträgt 1,90 m
Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in
mal 0,90 m bei einer Höhe des Grabhügels von bis zu 15 cm,
belegte Grabstätten umgebettet werden.
(4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftli- b) Urnenbeisetzungen; die Größe der Grabstätte beträgt 1,00 m
chen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist mal 0,80 m.
a) bei Umbettungen aus Reihengrabstätten der verfügungsbe- (3) In einer Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet be-
rechtigte Angehörige des Verstorbenen, ziehungsweise nur eine Urne beigesetzt werden.
b) bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nut- (4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Reihengrab-
zungsberechtigte. stätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In
Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Ver- ihr ist die genaue Lage der Reihengrabstätte anzugeben.
leihungsurkunde oder die Grabnummer-karte beziehungsweise (5) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstelle erlischt mit Ab-
ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis lauf der in dieser Satzung festgelegten Ruhezeit. Ruhezeit und
vorzulegen. Nutzungsrecht können nicht verlängert werden.
(5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Fried- (6) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
hofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der nach Ablauf der Ruhezeiten ist sechs Monate vorher in ortsüb-
Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. licher Weise öffentlich sowie durch ein Hinweisschild auf dem
Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in betreffenden Grabfeld bekannt zu machen.
den Monaten Dezember bis Mitte März statt.
§ 17
(6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbet- Wahlgrabstätten
tung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahr- (1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestat-
lässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antrag- tung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungs-
steller oder der Veranlasser zu tragen. recht für die Dauer von bis zu 25 Jahren (erste und zweite Be-
(7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch legung gemäß der in § 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt und
eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.
(8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu (2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen:
anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen a) Sargbestattungen: Länge 1,90 m, Breite 0,90 m, einzeln
oder richterlichen Anordnung. b) Sargbestattungen: Länge 1,90 m, Breite 2,30 m, doppelt
c) Urnenbestattungen: Länge 1,00 m, Breite 0,80 m.
§ 14
Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt.
Ruhezeiten
(3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine
(1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen beträgt 25 Jahre und bei Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahl-
Urnenbeisetzungen 20 Jahre. grabstätte können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt wer-
(2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhe- den. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu vier Urnen
zeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden. beigesetzt werden. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche
beträgt 0,25 m2. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte
Abschnitt 4: Grabstätten
Belegungszahl.
§ 15
(4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus § 14. Vor
Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte
(1) Grabstätten werden unterschieden in: nicht zulässig.
Eisleben - 26 - Nr. 5/2016

§ 18 § 20
Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten Gemeinschaftsgrabanlagen
(1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich (1) Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabstätten, auf denen
eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem mehrere Sargbestattungen oder Urnenbeisetzungen vorgenom-
Tag der Zuweisung. men werden können.
(2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrab- Die Namen und Daten der Verstorbenen sind entweder auf einem
stätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In gemeinsamen Gedenkstein oder auf einer in den Rasen ebenerdig
ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der eingelassenen Gedenkplatte vermerkt.
Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der (2) Anonyme Bestattungen ohne Angaben der Namen der Ver-
Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der storbenen an oder auf der Grabstelle sowie das Verstreuen von
jeweiligen Friedhofssatzung richtet. Asche von Verstorbenen sind unzulässig.
(3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf (3) Die Grabgestaltung und -pflege von Gemeinschaftsgrabanla-
Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden. gen erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers. Eine individu-
Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. § 15 elle Mitgestaltung ist unzulässig.
Absatz 3 bleibt unberührt.
(4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbele- § 21
gung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die lau- Ehrengrabstätten
fende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wah-
(1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Eh-
rung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu
rengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger.
verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung
(2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben
für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen.
(5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsbe- dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Grä-
rechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der ber regelt das Gräbergesetz.
Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne (3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofs-
besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche trägers.
Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten
Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes
§ 22
hinzuweisen.
(6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Ver-
Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand
leihung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens (1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungs-
seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das plan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so
Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nut- werden diese im Belegungsplan, der Bestandteil dieser Satzung
zungsrecht kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anla- ist, entsprechend ausgewiesen.
ge 1.1 dieser Satzung genannten Personen übertragen werden. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtne-
Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fried- rischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem
hofsträgers. Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten,
(7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrläs-
Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Rei- sigkeit.
henfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen (3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonde-
des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der ein- rem Schutz. Das Pflanzen von Bäumen auf Grabstätten ist un-
zelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. tersagt.
Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes
dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen. § 23
(8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nut- Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten,
zungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht ge- Verkehrssicherheit
schehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht ver-
langt werden. (1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderun-
(9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit gen aus der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu ge-
oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhof- stalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde
sträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht des Friedhofs gewahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens
an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der zu einem Drittel der Fläche mit wasserundurchlässigem Ma-
auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird. terial bedeckt werden. Bepflanzungen sind so zu gestalten,
(10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jeder- dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und
zeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ru- Wege nicht beeinträchtigt werden. Für die Bepflanzung sind
hezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich ausschließlich standortgerechte und heimische Pflanzen zu
für die gesamte Grabstätte möglich. verwenden.
(2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die
§ 19 Grabgestaltung ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Plas-
Benutzung von Wahlgrabstätten tikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen.
(1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und (3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwen-
seine Angehörigen bestattet werden. dung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten.
(2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten: (4)Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und
a) Ehegatten, Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen.
b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, (5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die
c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister Grabstätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit
und Geschwisterkinder, auf den Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhof-
d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Perso- strägers zur Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrs-
nen. sicherheit haben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu
(3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hin- leisten. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungs-
aus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstor- pflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte
bene beigesetzt werden. den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen.
Nr. 5/2016 - 27 - Eisleben

§ 24 lichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und
Verantwortliche, Pflichten Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung
der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Fried-
(1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssi-
hofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen
cherheit von Reihengrabstätten ist der Inhaber der Grabnummer-
nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Ge-
karte beziehungsweise der für die Bestattung Verantwortliche,
nehmigung als erteilt.
von Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sons-
Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des
tige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr
Nutzungsrechtes.
nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grab-
(5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem genehmig-
malen oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt
ten Antrag, wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsbe-
§ 25 Absatz 2. Der Antragsteller hat bei Reihengrabstätten die
rechtigten eine Frist von drei Monaten zur Änderung oder Beseiti-
Grabnummerkarte vorzulegen, bei Wahlgrabstätten sein Nut-
gung des Grabmales gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und
zungsrecht nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforder-
Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind.
lich ist, kann der Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäbli-
Hier wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtig-
chen Detailzeichnung mit den erforderlichen Einzelangaben
ten eine nachträgliche Beantragungsfrist von drei Monaten gesetzt.
verlangen.
Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Verfü-
(3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem
gungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten von der Grabstelle
Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung be-
entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die
ziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß her-
zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom
gerichtet werden.
(4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grab- Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt,
stätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbe- gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. In
treibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anfor- diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf Kosten des
derungen des § 7 zu beachten. Nutzungsberechtigten entsorgen lassen.
(5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder (6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provi-
gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung sorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungs-
des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils fest- pflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen
zusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist Grabmale darf längstens bis zu einem Jahr nach der Bestattung
der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu bzw. Beisetzung erfolgen.
ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für § 26
die Dauer von acht Wochen angebrachterHinweis auf der Grab-
Errichtung und Instandhaltung der Grabmale
stätte.
(6) Wird die Aufforderung nicht befolgt, werden Reihengrabstät- (1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein
ten vom Friedhofsträger nach Ablauf der gesetzten Frist abge- anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und
räumt, eingeebnet und eingesät. Die entstehenden Kosten bei zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim
Reihengräbern hat grundsätzlich der Inhaber der Grabkarte oder Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
der Verantwortliche für die Bestattung zu tragen. können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
(7) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstät- (2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister ha-
ten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung ben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen
bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal)
und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nut- die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten
zungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträ- und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren,
gers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungs- dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzun-
berechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte gen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Auf-
unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder wand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales
nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entspre- und von baulichen Anlagen an den Verfügungs- oder Nutzungs-
chende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von berechtigten hat eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der
acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfol- Friedhofsträger kann überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der ge-
gen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte nehmigten Vorlagen ausgeführt worden sind.
aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale ge-
innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entzie- währleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Be-
hungsbescheides zu entfernen. pflanzungsordnung Näheres regeln.
(8) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsbe- (4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und sei-
rechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut- ner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsbe-
zungsrechtes abräumt. rechtigte verantwortlich.
(9) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils (5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen
gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträ- baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die
gers. Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe
zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf
§ 25 Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Bei-
Grabmale spiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungs-
(1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christli- widrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhof-
che Empfinden nicht verletzen. strägers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen
(2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal
damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.
vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Mo-
der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleis- nate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder
ter beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, ins- ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Auf-
besondere § 7, sind zu beachten. forderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf
(3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht
vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäb- wird.
Eisleben - 28 - Nr. 5/2016

(6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus Abschnitt 7: Schlussbestimmungen
mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von § 31
Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verur- Alte Rechte
sacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Drit-
ter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über
Verhalten trifft. welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung be-
(7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal reits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften.
jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe (2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer,
überprüft und dokumentiert. die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, wer-
den auf eine Nutzungszeit nach § 14 Absatz 1 und § 18 Absatz 3
§ 27 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor
Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der
(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne.
Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs (3) Im Übrigen gilt diese Satzung.
erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. § 32
(2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung der- Haftungsausschluss
artiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zustän-
digen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere,
Bestimmungen zu beteiligen. durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nicht-
satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und
§ 28 Einrichtungen entstehen.
Entfernung von Grabmalen
§ 33
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grab- Gebühren
male nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt
werden. Dabei ist § 15 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im (1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und
Sinne des § 29 kann der Friedhofsträger die Zustimmung ver- anderer Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils gel-
sagen. tenden Gebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungs- Helfta erhoben. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Fried-
rechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten hofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwal-
und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen bauli- tungskosten nach der jeweils geltenden kirchlichen Verwal-
chen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich nur tungskostenanordnung erhoben werden.
durch nach § 7 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienstleis- (2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landes-
ter erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Verfügungs- oder rechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben
Nutzungsberechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden werden.
Schäden, er stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen
§ 34
Dritter frei.
(3) Auf den Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit soll durch öffent-
Zuwiderhandlungen
liche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfer- (1) Wer den Bestimmungen der §§ 4, 5 Absatz 1, Absatz 2 Buch-
nung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffent- stabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), § 7 Absatz 1
lichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt, Satz 1 und Absatz 4 bis 6, § 11 Absatz 1, §§ 21 und 29 bis 30
die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofs-
bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhof- trägers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als
strägers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet, Hausfriedensbruch verfolgt werden.
diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden (2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür
Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt.
Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die
Bestimmungen des § 27 zu beachten. § 35
Öffentliche Bekanntmachungen
Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern
(1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu ihrer
§ 29 Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt, bei Fried-
Bestattungs- und Beisetzungsfeiern höfen auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen auch der Genehmi-
(1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür gung der Rechtsaufsichtsbehörde, die für die jeweilige Kommunal-
bestimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am gemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet.
Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle ab- (2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich
gehalten werden. und im vollen Wortlaut in der für Satzungsbekanntmachungen
(2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt wer- der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen
den, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertrag- Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang
baren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustan- und Kanzelabkündigung bekannt gemacht.
des der Leiche bestehen. (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur
(3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände Einsichtnahme beim Evangelischen Pfarramt St. Annen aus.
bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers.
§ 36
§ 30 Rechtsmittel
Andere Bestattungsfeiern am Grabe (1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betrof-
(1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung fene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder
von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen durch andere zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, bedarf es der Evangelisches Pfarramt St. Annen
Erlaubnis des Friedhofsträgers. Es ist zu respektieren, dass sich Evangelische Kirchengemeinde Helfta
das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. Annenkirchplatz 2
(2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen 06295 Lutherstadt Eisleben
christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen. Widerspruch einlegen.
Nr. 5/2016 - 29 - Eisleben

(2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so er- Anlage 1.1 – zu § 8 Absatz 4 der Friedhofssatzung vom
lässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen 07.04.2016
Widerspruchsbescheid. Als anzeigeberechtigt oder verpflichtet gelten die Angehörigen
(3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreis- in folgender Reihe:
kirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen
Verwaltungsgericht eröffnet. A. Sachsen-Anhalt:
(4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des 1. der Ehegatte
Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichts- 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
ordnung entsprechend. 3. die volljährigen Kinder
(5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebüh- 4. die Eltern
renbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Fried- 5. die Großeltern
hofsgebührensatzung des Friedhofsträgers. 6. die volljährigen Geschwister
§ 37 7. die volljährigen Enkelkinder
Gleichstellungsklausel
Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser
Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise.
§ 38
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Friedhofssatzung und alle Änderungen treten jeweils
am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Kultur- und Heimatverein e. V.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die Friedhofs-
ordnung vom 13.10.2004 außer Kraft. Breiter Weg 92
06295 Lutherstadt Eisleben
Veranstaltungen Juni 2016
Freitag, d. 10. Juni 2016, 18:30 Uhr
Fachgruppe Geologie/Mineralogie
Fachgruppenabend, Vereinsräume - Breiter Weg 92

Sonnabend, d. 11. Juni 2016, 14:00 Uhr
Fachgruppe Philatelie
Tauschnachmittag, Vereinsräume - Breiter Weg 92

Gesundheit - Rubrik
Einladung
Die Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. Grup-
pe Hettstedt (und Eisleben) lädt Betroffene
Frauen und Männer, deren Angehörige oder
Freunde zu ihren Treffen in der Helios-Klinik
Hettstedt, Robert-Koch-Straße 8 (Kleiner Konferenzsaal) ein.
Unser Einzugsgebiet umfasst die Altkreise Hettstedt und Eisle-
ben. Wir treffen uns mind. jeden 1. Donnerstag im Monat ab
15:00 Uhr, um Erfahrungen und Neuigkeiten auszutauschen, ge-
Ausfertigung: meinsam Theateraufführungen u. Ä. kulturelle Veranstaltungen
Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Helfta am zu besuchen, Ausflüge zu unternehmen, zu wandern, zu basteln
07.04.2016 beschlossene Friedhofssatzung für den Friedhof in u. v. m.
Helfta wurde dem Kreiskirchenamt Sangerhausen als zuständi-
ger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am Außerhalb unserer Treffen können Interessierte über die Selbst-
27.04.2016 unter dem Aktenzeichen F004/2016 vorstehend ge- hilfekontaktstelle MSH (Tel. 03496 4169983) mit uns in Kontakt
nannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. treten.
Die vorstehend benannte Friedhofssatzung der Kirchengemein-
de Helfta wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt ge-
macht.
Neuer Standort!
Sprechstunden der Selbsthilfekontaktstelle Landkreis
Mansfeld-Südharz
Die Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz führt ab so-
fort jeden 3. Dienstag im Monat im Kreisbehindertenverband
Lutherstadt Eisleben, Kleine Landwehr 6, die Sprechstunden
durch. Die nächsten Sprechstunden finden am 17. Mai 2016 von
13.00 bis 15.00 Uhr statt. Im Mai 2016 fallen durch Urlaub die
Sprechstunden aus. Bei Fragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der
Selbsthilfekontaktstelle, Frau Iris Marzalek, unter Telefon 03496
4169983 gern zur Verfügung.
Eisleben - 30 - Nr. 5/2016

VOLKSSOLIDARITÄT
Veranstaltung der Diabetiker
Kreisverband „Mansfeld – Südharz“ e. V. Selbsthilfegruppe
Weg zum Hutberg 12 – 06295 Lutherstadt Eisleben
Juni 2016
Schau mal rein, wir laden ein!

Mitglieder und Interessenten sind herzlich willkommen!
im Seniorenbegegnungszentrum Weg zum Hutberg 12, Luth.
Eisleben!
montags:
12.00 Uhr Treff der Kartenspieler
dienstags:
10.00 Uhr Computerkurs f. Senioren (Voranmeldung!)
13.30 Uhr Seniorengymnastik
mittwochs:
9.00 und Computerkurs für Senioren am 14.06.2016 - 15:00 Uhr
11.00 Uhr (nur mit Voranmeldung!) Thema: Luthers Thesen über Gesundheit
donnerstags: Treffpunkt 15.00 Uhr am Lutherdenkmal auf dem Markt in
12.00 Uhr Treff der Kartenspieler Lutherstadt Eisleben.
Neu freitags: „Martin Luther führt durch seine Heimatstadt und spricht
10.00 Uhr Gedächtnistraining zu seinen Thesen über Gesundheit aus der Sicht der His-
torie und der Gegenwart.“
03.06.2016
14.00 Uhr Seniorentanz mit Voranmeldung unter 03475 Gäste sind herzlich willkommen.
658816 Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Voranmeldung
06.06.2016 in der Glückauf Apotheke unter Telefon 03475 716288.
13.30 Uhr Treff der Postsenioren
08.06.2016
13.30 Uhr Grillfest mit Voranmeldung unter 03475 658816
13.06.2016
13.00 Uhr Seniorentanzgruppe
13.06.2016
13.00 Uhr Treff der Skatspieler
13.06.2016
14.30 Uhr Brett- und Würfelspiele
20.06.2016
13.30 Uhr Treff der Postsenioren
22.06.2016
14.00 Uhr Veranstaltung der OG Eisleben 6
24.06.2016
10.00 Uhr Wandertag mit Voranmeldung unter 03475 658816
27.06.2016
13.00 Uhr Seniorentanzgruppe
27.06.2016
13.00 Uhr Treff der Skatspieler
27.06.2016
14.30 Uhr Brett- und Würfelspiele
29.06.2016
12.00 Uhr Treff der Gehörlosen
29.06.2016
14.00 Uhr Veranstaltung der OG Eisleben 25
wichtiger Termin:
Seniorentanz am 01.07.2016 um 14.00 Uhr mit Anmeldung
unter Tel. 03475 658816

Kaffeenachmittag der Ortsgruppe Gerbstedt:
jeden Mittwoch, ab 14:00 Uhr in der Begegnungsstätte

Kaffeenachmittag der Ortsgruppe Siebigerode:
jeden Montag, ab 14:00 Uhr in der Begegnungsstätte

Kaffeenachmittag der Ortsgruppe Benndorf:
jeden Mittwoch und jeden Donnerstag, ab 14.00 Uhr in der Be-
gegnungsstätte

Kaffeenachmittag der Ortsgruppe Helbra:
jeden Dienstag, ab 14.00 Uhr im Servicebüro Helbra, Hauptstraße

Kaffeenachmittag der Ortsgruppe Hettstedt:
Dienstag aller 14 Tage, um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte
Lutherstadtfest Eisleben 3. - 5. Juni 2016
Freitag, 03.06.2016 - Marktplatz 14:30 Uhr KaRe - Helene Fischer Double-Show·
18:00 Uhr Ganz und Gahr 14:55 Uhr Showtime
Newcomer- 15:00 Uhr Phil Stewmann - der Schlagerbaron aus Gerbstedt
Band 15:25 Uhr Showtime (1 Titel)
19:45 Uhr Eröffnung durch 15:30 Uhr KaRe - Helene Fischer Double-Show
die Oberbürger- 15:50 Uhr Tombola
meisterin & 16:00 Uhr Stargast: 
Moderator Hartmut Schulze-Gerlach
17:30 Uhr Tombola
Right Now 17:40 -
18:00 Uhr Musik zur Unterhaltung -
21:00 Uhr Right Now ENDE
Musik aus Berlin
und DJ L.A. in Samstag und Sonntag auf dem Hartmut Schulze
den Pausen Jüdenhof Gerlach „Muck“
11:00 -
Samstag, 04.06.2016 - 17:00 Uhr Der Kinderschutzbund feiert mit den Kindern auf
Marktplatz dem Jüdenhof mit Hüpfburg, Spielebus, Bastel-
09:00 Uhr Musik zur stand und Kinderschminken
Unterhaltung DJ L.A.
09:30 Uhr Start der Fahrradtour Sonntag auf dem Andreaskirchplatz
10:00 Uhr Wiesi`s (kostenloses) Pfannkuchenfrühstück Kinder- Am Sonntag, d. 5. Juni 2016 findet von 10:00 bis 15:00 Uhr ein
spaß mit Wiesi & Überraschungen Flohmarkt am Andreaskirchplatz statt. Besonders erwünscht sind
11:00 Uhr Die Partyshakers Kinder, die ihren eigenen Stand mit Trödel haben. Neuware ist nicht
12:45 Uhr Spielmannszug Hettstedt+Drumline Platzkonzert erwünscht.
13:30 Uhr Boxclub Helbra
14:00 Uhr Familiennachmittag Die Auslosung der Stadtfesttaler
14:00 Uhr Die Partyshakers
14:40 Uhr Tanzstudio Eisleben Die Fähnchen des Stadtfesttalers müssen in
14:50 Uhr Mathieu Pastell diesem Jahr am Sonntag von 11:00 Uhr bis
14:00 Uhr auf der Bühne des Stadtfestes in die
15:10 Uhr Geschichten aus 1001 Nacht Mathieu Pastell Tombola eingeworfen werden. Nur so nimmt
Kindermagieprogramm man auch an der Verlosung teil und sichert
mit Zauberer Dirk und Fräulein K. sich eine gute Chance auf einen Gewinn. Von
15:45 Uhr Tanzstudio Eisleben 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr wird im Programm die
15:55 Uhr Die Partyshakers Auslosung der vielen Preise stattfinden. Der
16:40 Uhr Tanzstudio Eisleben Hauptgewinn wird 2016 ein Einkaufsgutschein
16:50 Uhr Fitnessstudio/Physioteam Vorführung im Wert von 500 Euro sein.
17:30 Uhr Aufbau/Soundcheck Bands,
dabei Musik zur Unterhaltung
18:30 Uhr DJ LA Schönster Wiesi/Wiesi-Wahl
20:00 - In diesem Jahr stellen sich wieder zahlreiche Wiesi-Standfiguren
01:00 Uhr Borderline zur Wahl. Es soll der „Schönste Wiesi 2016“ gewählt werden. Rings
um den Marktplatz werden sie sich verteilen, um von den Besu-
22:00 Uhr Stargast: chern auserkoren zu werden. Dazu muss man einfach auf den aus-
Saragossaband liegenden Stimmzetteln zum Stadtfest ein Kreuz setzen und seine
Adresse eintragen. Am Sonntag, d. 5. Juni 2016 werden dann zur
Tombola-Auslosung 3 Freikartenpakete im Wert von jeweils 60,00
Borderline Euro für den 495. Eisleber Wiesenmarkt ausgelost. Der „Schönste
Wiesi 2016“ wird zur Eröffnung des 495. Eisleber Wiesenmarktes
im Festzelt gekürt.

Rad-Rundfahrt
Lutherstadt Eisleben – Süßer See
Alle Radbegeisterten treffen sich am Samstag 9:00 Uhr auf dem
Marktplatz in der Lutherstadt Eisleben zur Rad-Rundfahrt um den
Süßen See. Start ist 9:30 Uhr auf dem Eisleber Markt.
Saragossa Band
Für das leibliche Wohl ist sowohl an der Strecke als auch nach der
Sonntag, 05.06.2016 Tour auf dem Marktplatz in Eisleben gesorgt.
10:00 Uhr Flohmarkt auf dem
Andreaskirchplatz Öffnungszeiten
10:00 Uhr Frühschoppen mit Freitag, den 3. Juni 2016 von 18:00 – 01:00 Uhr
den Klostermansfel- Samstag, den 4. Juni 2016 von 10:00 – 01:00 Uhr
der Musikverein e. V. Sonntag, den 5. Juni 2016 von 10:00 – 18:00 Uhr
14:00 Uhr Schlager zum Kaffee
14:00 Uhr Reise durch den Natürlich ist der Eintritt frei, und dies verdanken wir den Hauptspon-
Orient Kinderani- soren:
mation mit Sparkasse Mansfeld-Südharz, Stadtwerke der Lutherstadt Eisle-
Zauberer Dirk ben GmbH und Wohnungsbaugesellschaft der Lutherstadt Eisleben
und Fräulein K. GmbH sowie den zahlreichen Werbepartnern und Helfern.
Phil Stewman
Infos unter: www.lutherstadtfest.de
Kreiskirchentag Eisleben 17 . - 19. Juni 2016
Freitag, 17. Juni 2016
Mansfeld Lutherstadt 12:00 Uhr Mittagsgebete in allen Kirchen
09:00 - 13.00 -
12:00 Uhr Schülerkirchen- 13.45 Uhr Bühne
tag in Mansfeld, Podiumsdiskussion: Was feiern wir 2017?
Lutherstadt 14:00 -
9.00 Uhr START mit Mis- 15:00 Uhr Workshops
ter Joy in der In-
nenstadt Andreaskirche:
9.30 Uhr - 12.00 -
11.00 Uhr verschiedene Workshops an historischen Stätten 13.15 Uhr Chortreffen - Konzert der Regionen
der Lutherstadt Mansfeld - Einsingen der Chöre /Chortreffen der Regionen
11.30 Uhr lebendige Lutherrose – wird von allen Teilnehmern - Mittagsgebete
gestellt - 15.15 Uhr Kindermusical “Ich bin ein Mansfeldisch Kind”
Marktplatz Lutherstadt Eisleben Musical über Martin Luthers Kindheit von Wolfgang Heisig und
18:30 - Martina Pohl
23:00 Uhr Eröffnung und Programm – Bühne am Markt – Kon-
zert der Gruppe „LIFT“ Hauptbühne Markt:
10.00 Uhr -
23.00 Uhr Buntes Programm Bands, Theater und vieles mehr.
- Capoeira
- Bläser
- Salttownvoices
- Gospelchöre
- Bands: Slixx und Goodnews-Blues
17.00 Uhr Gottesdienst mit Bläsern, Chören, Band (Markt/
Hauptbühne)
19.00 Uhr Konzert Dresdner Kreuzchor
22.45 Uhr Lichtinstallation und Musikfeuerwerk
23. 30 Uhr Liturgisches Nachtgebet in der St. Annenkirche

Sonntag, 19. Juni 2016
500 Jahre St. Annen
10.00 Uhr Festgottesdienst mit der Landesbischöfin Ilse Jun-
kermann in der St. Annenkirche
anschließend Imbiss und Jubiläumsfest auf dem
Annenkirchplatz
14.00 Uhr Konzert mit den „Dresdner Stadtpfeifern“ in der St.
Annenkirche
500 Jahre St. Annenkirche und Augustiner-Eremi-
ten-Kloster - Geschichte

Kein Geringerer als der spätere Kardinal Albrecht weihte am 13.
Januar 1516 den Chorraum der St. Annenkirche, der Kirche für die
Berg- und Hüttenleute der Eisleber Neustadt. Auch Graf Albrecht
IV. von Mansfeld Hinterort war anwesend. Die auf Pergament ge-
schriebene Einweihungsurkunde befindet sich noch in unserem
Archiv.
Im gleichen Jahr wurde das Kloster in Anwesenheit von Johannes
Staupitz, Generalvikar der Augustiner Eremiten, und Martin Luther,
Distriktsvikar des Ordens, geweiht. Es war der Fronleichnamstag,
der 22. Mai 1516, als Luther während der Prozession vor dem
Anblick des in der Hostie gegenwärtigen Leibs Christi so heftig
erschrak, dass er vor Angst vor dem strafenden Gott zusammen-
brach. Staupitz riet ihm, die Zweifel am gnädigen Gott aufzuge-
ben, weil Christus nicht schrecke, sondern tröste – ein zentraler
Sonnabend, 18. Juni 2016 reformatorischer Gedanke, den Luther in der Entwicklung seines
10:00 - Glaubens aufnahm.
24:00 Uhr Kreiskirchentag rund um Markt und Andreaskir- 1520 tagte in St. Annen der Generalkonvent der Augustiner-Eremi-
che in Lutherstadt Eisleben ten in Gegenwart des päpstlichen Legaten Carl von Miltitz. Unter
9.30 Uhr Bläser dem Einfluss des Ablassstreites legte Staupitz sein Amt nieder. Der
10.00 Uhr Eröffnungsandacht auf dem Markt letzte Prior des Klosters, Caspar Güttel, entsagte 1522/23 dem
ab 10:30 Uhr monastischen Leben, er wurde der erste evangelische Pfarrer im
- Programm auf der Bühne Mansfelder Land. Auch die anderen Mönche verließen das Kloster.
- Markt der Möglichkeiten Neben dem Lutherhaus in Wittenberg, das allerdings mehrfach
- Kinder- und Jugendprogramm Andreaskirchplatz umgebaut wurde, stellt unser Augustiner-Eremitenkloster das ein-
- Bibel- und Reformationsmobil zige Zeugnis der Augustiner Eremiten im Spätmittelalter in Mittel-
deutschland dar.
11.00 - Das heutige Klostergebäude ist nahezu bauzeitlich, die einzigen
12.00 Uhr Bibelarbeiten erhaltenen Mönchszellen aus der Lutherzeit befinden sich in den
- Prof. M. Käßmann - Zentrum Taufe 5 Zwerchhäusern des Dachgeschosses.
- Propst Dr. Schneider - Rathaussaal
- Prof. Dr. Niebuhr Hotel „Graf v. Mansfeld Dr. Joachim Rost

Quelle

Evangelische Kirchengemeinde Helfta

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