Eisenhüttenstadt

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

6.2.07

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt

(Neufassung vom 25.06.2001, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2001, Amtsblatt 6/2001)

(Neufassung vom 09.12.2005, in Kraft zum 01.01.2006, Amtsblatt 21/2005)

(1. Änderungssatzung vom 30.03.2009, in Kraft zum 01.04.2009, Amtsblatt 07/2009) (2. Änderungssatzung vom 18.10.2012, in Kraft zum 01.11.2012, Amtsblatt 16/2012) (3. Änderungssatzung vom 11.12.2014, in Kraft zum 01.01.2015, Amtsblatt 26/2014) (4. Änderungssatzung vom 15.12.2015, in Kraft zum 01.01.2016, Amtsblatt 24/2015) (5. Änderungssatzung vom 14.12.2016, in Kraft zum 01.01.2017, Amtsblatt 24/2016) (6. Änderungssatzung vom 18.12.2017, in Kraft zum 01.01.2018, Amtsblatt 30/2017) (7. Änderungssatzung vom 10.12.2019, in Kraft zum 01.01.2020, Amtsblatt 28/2019) (8. Änderungssatzung vom 24.02.2022, in Kraft zum 01.01.2022, Amtsblatt 04/2022) (9. Änderungssatzung vom 18.10.2022, in Kraft zum 01.01.2023, Amtsblatt 20/2022) (10. Änderungssatzung vom 12.12.2024, in Kraft zum 01.01.2025, Amtsblatt 30/2024)

Auf der Grundlage des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Brbg) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210), und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Neufassung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) und § 31 der Bestattungs- und Friedhofs-satzung der Stadt Eisenhüttenstadt vom 01.01.2006, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt in ihrer Sitzung am 07.12.2005 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührentatbestand

(1) Die Stadt Eisenhüttenstadt erhebt für die Inanspruchnahme der in der Stadt Eisenhütten-stadt gelegenen und von ihr verwalteten Bestattungseinrichtungen sowie für die damit zu-sammenhängenden besonderen Leistungen der Friedhofsverwaltung von den in § 3 ge-nannten Gebührenschuldnern Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Anla-ge 1 der Satzung angeführten Gebührentarifs.

(2) Als Gebühren werden erhoben:

a) Grabstättengebühren gemäß I. des Gebührentarifs

b) Gebühren für Bestattung und Herstellung der Gruft sowie Bestattungsneben-leistungen gemäß II. des Gebührentarifs

c) sonstige Gebühren nach III. des Gebührentarifs.

§ 2

Gebührenmaßstab

Bemessungsgrundlage für die nach dieser Satzung zu erhebenden Gebühren sind für:

a) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2a die Art und die Größe der Grabstätte, der ermittelte Aufwand, die Personalkosten sowie die Nutzungszeit

b) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2b die Personal- und Sachkosten sowie der Zeitaufwand, die für die Inanspruchnahme der jeweiligen Bestattungseinrichtung der Stadt Eisen-hüttenstadt notwendig sind

c) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2c die Personal- und Sachkosten sowie der Zeitaufwand, die für die Erbringung der besonderen Leistung der Friedhofsverwaltung notwendig sind.

  • 1 -

6.2.07

§ 3

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist,

  • die im § 1 genannten Bestattungseinrichtungen in Anspruch nimmt
  • eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beauftragt hat
  • das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt
  • nach § 20 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes bestattungspflichtig ist.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Gebührensatz

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Leistungen nebeneinander vorgenommen, so wird für jede die jeweilige Gebühr erhoben. (3) Wird auf ein Nutzungsrecht gemäß § 13 und 14 der Bestattungs- und Friedhofssatzung verzichtet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung entrichteter Gebühren.

§ 5

Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht mit:

a) der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung

b) der Beendigung der besonderen Leistung der Friedhofsverwaltung

c) der Verleihung des Nutzungsrechts (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

§ 6

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt vom 25.06.2001 außer Kraft.

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6.2.07

**Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt

Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt**

I. Grabstättengebühren (je Grabstätte entsprechend der Ruhezeiten)

1. Inselfriedhof

Gebühr (in Euro)

1.1Wahlgrabstätten Erdbestattung (2 Sargbestattungen und max. 5 Urnenbestattungen)1.895,63
1.1.1Große Wahlgrabstätte Erdbestattung (3 Sargbestattungen und max. 5 Urnenbestattungen)2.186,83
1.2Einzelwahlgrabstätte (1 Sargbestattung und max. 2 Urnenbestattungen)1.604,42
1.2.1Einzelwahlgrabstätte (muslimische Bestattung)1.604,42
1.3Reihengrabstätte1.307,10
1.4Wahlgrabstätte Urnenbestattung (groß) (4 Urnenbestattungen)1.532,05
1.5Wahlgrabstätte Urnenbestattung (klein) (2 Urnenbestattungen)1.458,82
1.6Urnenreihengrabstätte1.190,62
1.7Kindergrabstätte1.249,21
1.8Urnenbaumgrab (einfach)1.409,67
1.9Urnenbaumgrab (zweifach)1.855,52
1.10Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
1.10.1Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte pro Jahr87,47
1.11Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr61,28
1.12Verlängerung einer kleinen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr58,35
1.13Verlängerung einer Einzelwahlgrabstätte pro Jahr64,18
1.14Verlängerung Urnenbaumgrab (zweifach) pro Jahr74,22
1.15Verlängerung einer Kindergrabstätte pro Jahr62,46

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6.2.07

I.a Grabstättengebühren auf dem Inselfriedhof (je Grabstätte entsprechend der Ruhezeiten) – nach § 2b UStG steuerpflichtig, inkl. USt

1. Inselfriedhof

Gebühr (in Euro)

1.1Anonyme Urnengemeinschaftsanlage1.351,36

2. Friedhof Schönfließ

Gebühr (in Euro)

2.1Wahlgrabstätten Erdbestattung1.895,63
2.2Wahlgrabstätte Erdbestattung (in bevorzugter Lage)1.795,69
2.3Reihengrabstätte1.307,10
2.4Wahlgrabstätte Urnenbestattung (groß) (4 Urnenbestattungen)1.532,05
2.5Wahlgrabstätte Urnenbestattung (klein) (2 Urnenbestattungen)1.399,38
2.6Urnenreihengrabstätte1.143,06
2.7Kindergrabstätte1.249,21
2.8Urnenwand (einfache Belegung)1.072,76
2.9Urnenwand (zweifache Belegung)1.167,42
2.10Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
2.11Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung (in bevorzugter Lage) pro Jahr71,83
2.12Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr61,28
2.13Verlängerung einer kleinen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr55,98
2.14Verlängerung Urnenwand (Zweifachbelegung) pro Jahr77,83
2.15Verlängerung Kindergrabstätte pro Jahr62,46

  • 4 -

6.2.07

3. Friedhof Diehlo

Gebühr (in Euro)

3.1Wahlgrabstätte Erdbestattung1.895,63
3.2Wahlgrabstätte Urnenbestattung1.399,38
3.3Reihengrabstätte1.307,10
3.4Kindergrabstätte1.211,99
3.5Verlängerung Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
3.6Verlängerung Urnenbestattung pro Jahr55,98
3.7Verlängerung Kindergrabstätte pro Jahr60,60

II. Gebühren für Bestattung und Herstellen der Gruft (Bestattungsnebenleistungen)

(in Euro)

1.Bestattungsleistungen / Bestattungsnebenleistungen
1.1Gebühren für Sargbestattung
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte) - (Erstbelegung)332,58
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte) - (Zweitbelegung / Drittbelegung)357,66
Kindergrabstätte141,09
Reihengrab- und Einzelwahlgrabstätte (Erdbestattung)370,41
1.2Gebühren für Urnenbestattung
Urnenreihengrab, Wahlgrabstätte Urnenbestattung und Urnengrabstätte139,06
Urnenbestattung in Wahlgrabstätten Erdbestattung93,28
Urnenwand Friedhof Schönfließ278,99
Urnenbaumbestattung Inselfriedhof111,59
1.2 aEinzelwahlgrabstätte (muslimische Bestattung)381,91
1.3Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen
Erdbestattung Erstbelegung56,08
Erdbestattung Zweitbelegung / Drittbelegung74,78
Urnenbeisetzung15,58
Benutzung der Trauerfeierhalle15,58
Benutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum)15,58
Benutzung des Abschiedsraumes9,35
1.4Benutzung der Trauerfeierhalle
Inselfriedhof76,97
Schönfließ76,97
Diehlo76,97
1.4 aBenutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum) Inselfriedhof41,62

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6.2.07

1.5Benutzung Abschiedsraum Inselfriedhof55,05
1.6Benutzung Musikanlage5,10
1.7Grab anlegen mit Einbringen der Grabumrandung (ohne Material)
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte)93,10
Einzelwahlgrab-, Reihengrab- und Wahlgrabstätte Urnenbestattung140,51
Urnenreihengrabstätte, Kindergrabstätte94,29
1.8Grab anlegen mit Einbringen der Grabumrandung (mit Material)
Einzelwahlgrab-, Reihengrab- und Wahlgrabstätte Urnenbestattung203,56
Urnenreihengrabstätte, Kindergrabstätte150,64
1.9Grabmalaufstellgenehmigungs- und Entsorgungsgebühr einschl. jährlicher Standsicherheitsprüfung und Abräumung
Wahlgrabstelle Erd- und Urnenbestattung (Familiengrabstätte)219,35
Reihengrabstätte167,39
Einzelwahlgrabstätte163,75
Urnenreihengrabstätte121,87
Kindergrabstätte118,20
Urnenbaumgrab (einfach)112,58
Urnenbaumgrab (zweifach)171,18
Grabmalaufstellgenehmigungs- und Entsorgungsgebühr (pro Jahr bei einer Verlängerung)
Wahlgrabstätte Erd- und Urnenbestattung5,68
Einzelwahlgrabstätte4,40
Urnenbaumgrab (zweifach)5,68
1.10Entsorgungsgebühr für Grabstellen deren Nutzungsrecht vor 1996 erworben wurde
Wahlgrabstelle Erd- und Urnenbestattung77,38
Reihengrabstätte53,82
Einzelwahlgrabstätte53,82
Urnenreihengrabstätte33,92
Kindergrabstätte30,25
1.11Umbettungen
Erdbestattung – Maschinenschachtung849,01
Erdbestattung – Handschachtung1.063,10
Urnenumbettung80,57
Urnenumbettung ohne Einbettung43,87
Urnenversand (nur innerhalb Deutschlands)89,80

  • 6 -

6.2.07

II.a Gebühren für Bestattung und Herstellen der Gruft (Bestattungsnebenleistungen) – nach § 2b UStG steuerpflichtig inkl. USt (bei Nutzung der anonymen Urnengemeinschaftsanlage)

(in Euro)
1. Gebühr für Urnenbestattung anonyme Urnengemeinschaftsanlage128,66
2. Benutzung der Trauerfeierhalle91,59
3. Benutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum)49,53
4. Benutzung der Musikanlage6,07
5. Benutzung Abschiedsraum Inselfriedhof 65,51
6. Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Urnenbeisetzung18,54
7. Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Benutzung Trauerfeierhalle18,54
8. Zuschläge für Bestattung am außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Benutzung Trauerfeierhalle Vorraum18,54

III. sonstige Gebühren

(in Euro)
1. Gebühr für die Erteilung
einer Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (pro Person und Jahr)74,63
eines Berechtigungsscheines für Gewerbetreibende (pro Person und Jahr)18,66
2. Sonstiger Verwaltungsaufwand
Genehmigungen, Erlaubnisse Ausnahmegenehmigungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist, sowie Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher beschrieben werden können (je angefangene ¼ Stunde)18,66

  • 7 -

2. Originalwortlaut: Friedhofssatzung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

6.2.07

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt

(Neufassung vom 25.06.2001, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2001, Amtsblatt 6/2001)

(Neufassung vom 09.12.2005, in Kraft zum 01.01.2006, Amtsblatt 21/2005)

(1. Änderungssatzung vom 30.03.2009, in Kraft zum 01.04.2009, Amtsblatt 07/2009) (2. Änderungssatzung vom 18.10.2012, in Kraft zum 01.11.2012, Amtsblatt 16/2012) (3. Änderungssatzung vom 11.12.2014, in Kraft zum 01.01.2015, Amtsblatt 26/2014) (4. Änderungssatzung vom 15.12.2015, in Kraft zum 01.01.2016, Amtsblatt 24/2015) (5. Änderungssatzung vom 14.12.2016, in Kraft zum 01.01.2017, Amtsblatt 24/2016) (6. Änderungssatzung vom 18.12.2017, in Kraft zum 01.01.2018, Amtsblatt 30/2017) (7. Änderungssatzung vom 10.12.2019, in Kraft zum 01.01.2020, Amtsblatt 28/2019) (8. Änderungssatzung vom 24.02.2022, in Kraft zum 01.01.2022, Amtsblatt 04/2022) (9. Änderungssatzung vom 18.10.2022, in Kraft zum 01.01.2023, Amtsblatt 20/2022) (10. Änderungssatzung vom 12.12.2024, in Kraft zum 01.01.2025, Amtsblatt 30/2024)

Auf der Grundlage des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Brbg) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210), und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Neufassung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) und § 31 der Bestattungs- und Friedhofs-satzung der Stadt Eisenhüttenstadt vom 01.01.2006, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt in ihrer Sitzung am 07.12.2005 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührentatbestand

(1) Die Stadt Eisenhüttenstadt erhebt für die Inanspruchnahme der in der Stadt Eisenhütten-stadt gelegenen und von ihr verwalteten Bestattungseinrichtungen sowie für die damit zu-sammenhängenden besonderen Leistungen der Friedhofsverwaltung von den in § 3 ge-nannten Gebührenschuldnern Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des als Anla-ge 1 der Satzung angeführten Gebührentarifs.

(2) Als Gebühren werden erhoben:

a) Grabstättengebühren gemäß I. des Gebührentarifs

b) Gebühren für Bestattung und Herstellung der Gruft sowie Bestattungsneben-leistungen gemäß II. des Gebührentarifs

c) sonstige Gebühren nach III. des Gebührentarifs.

§ 2

Gebührenmaßstab

Bemessungsgrundlage für die nach dieser Satzung zu erhebenden Gebühren sind für:

a) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2a die Art und die Größe der Grabstätte, der ermittelte Aufwand, die Personalkosten sowie die Nutzungszeit

b) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2b die Personal- und Sachkosten sowie der Zeitaufwand, die für die Inanspruchnahme der jeweiligen Bestattungseinrichtung der Stadt Eisen-hüttenstadt notwendig sind

c) Gebühren gemäß § 1 Abs. 2c die Personal- und Sachkosten sowie der Zeitaufwand, die für die Erbringung der besonderen Leistung der Friedhofsverwaltung notwendig sind.

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6.2.07

§ 3

Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist,

  • die im § 1 genannten Bestattungseinrichtungen in Anspruch nimmt
  • eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beauftragt hat
  • das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt
  • nach § 20 des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes bestattungspflichtig ist.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4

Gebührensatz

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Leistungen nebeneinander vorgenommen, so wird für jede die jeweilige Gebühr erhoben. (3) Wird auf ein Nutzungsrecht gemäß § 13 und 14 der Bestattungs- und Friedhofssatzung verzichtet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung entrichteter Gebühren.

§ 5

Entstehung, Fälligkeit und Beitreibung der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht mit:

a) der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung

b) der Beendigung der besonderen Leistung der Friedhofsverwaltung

c) der Verleihung des Nutzungsrechts (2) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben.

§ 6

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt vom 25.06.2001 außer Kraft.

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**Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt

Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Eisenhüttenstadt**

I. Grabstättengebühren (je Grabstätte entsprechend der Ruhezeiten)

1. Inselfriedhof

Gebühr (in Euro)

1.1Wahlgrabstätten Erdbestattung (2 Sargbestattungen und max. 5 Urnenbestattungen)1.895,63
1.1.1Große Wahlgrabstätte Erdbestattung (3 Sargbestattungen und max. 5 Urnenbestattungen)2.186,83
1.2Einzelwahlgrabstätte (1 Sargbestattung und max. 2 Urnenbestattungen)1.604,42
1.2.1Einzelwahlgrabstätte (muslimische Bestattung)1.604,42
1.3Reihengrabstätte1.307,10
1.4Wahlgrabstätte Urnenbestattung (groß) (4 Urnenbestattungen)1.532,05
1.5Wahlgrabstätte Urnenbestattung (klein) (2 Urnenbestattungen)1.458,82
1.6Urnenreihengrabstätte1.190,62
1.7Kindergrabstätte1.249,21
1.8Urnenbaumgrab (einfach)1.409,67
1.9Urnenbaumgrab (zweifach)1.855,52
1.10Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
1.10.1Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte pro Jahr87,47
1.11Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr61,28
1.12Verlängerung einer kleinen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr58,35
1.13Verlängerung einer Einzelwahlgrabstätte pro Jahr64,18
1.14Verlängerung Urnenbaumgrab (zweifach) pro Jahr74,22
1.15Verlängerung einer Kindergrabstätte pro Jahr62,46

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I.a Grabstättengebühren auf dem Inselfriedhof (je Grabstätte entsprechend der Ruhezeiten) – nach § 2b UStG steuerpflichtig, inkl. USt

1. Inselfriedhof

Gebühr (in Euro)

1.1Anonyme Urnengemeinschaftsanlage1.351,36

2. Friedhof Schönfließ

Gebühr (in Euro)

2.1Wahlgrabstätten Erdbestattung1.895,63
2.2Wahlgrabstätte Erdbestattung (in bevorzugter Lage)1.795,69
2.3Reihengrabstätte1.307,10
2.4Wahlgrabstätte Urnenbestattung (groß) (4 Urnenbestattungen)1.532,05
2.5Wahlgrabstätte Urnenbestattung (klein) (2 Urnenbestattungen)1.399,38
2.6Urnenreihengrabstätte1.143,06
2.7Kindergrabstätte1.249,21
2.8Urnenwand (einfache Belegung)1.072,76
2.9Urnenwand (zweifache Belegung)1.167,42
2.10Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
2.11Verlängerung einer Wahlgrabstätte Erdbestattung (in bevorzugter Lage) pro Jahr71,83
2.12Verlängerung einer großen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr61,28
2.13Verlängerung einer kleinen Wahlgrabstätte Urnenbestattung pro Jahr55,98
2.14Verlängerung Urnenwand (Zweifachbelegung) pro Jahr77,83
2.15Verlängerung Kindergrabstätte pro Jahr62,46

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3. Friedhof Diehlo

Gebühr (in Euro)

3.1Wahlgrabstätte Erdbestattung1.895,63
3.2Wahlgrabstätte Urnenbestattung1.399,38
3.3Reihengrabstätte1.307,10
3.4Kindergrabstätte1.211,99
3.5Verlängerung Wahlgrabstätte Erdbestattung pro Jahr75,83
3.6Verlängerung Urnenbestattung pro Jahr55,98
3.7Verlängerung Kindergrabstätte pro Jahr60,60

II. Gebühren für Bestattung und Herstellen der Gruft (Bestattungsnebenleistungen)

(in Euro)

1.Bestattungsleistungen / Bestattungsnebenleistungen
1.1Gebühren für Sargbestattung
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte) - (Erstbelegung)332,58
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte) - (Zweitbelegung / Drittbelegung)357,66
Kindergrabstätte141,09
Reihengrab- und Einzelwahlgrabstätte (Erdbestattung)370,41
1.2Gebühren für Urnenbestattung
Urnenreihengrab, Wahlgrabstätte Urnenbestattung und Urnengrabstätte139,06
Urnenbestattung in Wahlgrabstätten Erdbestattung93,28
Urnenwand Friedhof Schönfließ278,99
Urnenbaumbestattung Inselfriedhof111,59
1.2 aEinzelwahlgrabstätte (muslimische Bestattung)381,91
1.3Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen
Erdbestattung Erstbelegung56,08
Erdbestattung Zweitbelegung / Drittbelegung74,78
Urnenbeisetzung15,58
Benutzung der Trauerfeierhalle15,58
Benutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum)15,58
Benutzung des Abschiedsraumes9,35
1.4Benutzung der Trauerfeierhalle
Inselfriedhof76,97
Schönfließ76,97
Diehlo76,97
1.4 aBenutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum) Inselfriedhof41,62

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6.2.07

1.5Benutzung Abschiedsraum Inselfriedhof55,05
1.6Benutzung Musikanlage5,10
1.7Grab anlegen mit Einbringen der Grabumrandung (ohne Material)
Wahlgrabstätte Erdbestattung (Familiengrabstätte)93,10
Einzelwahlgrab-, Reihengrab- und Wahlgrabstätte Urnenbestattung140,51
Urnenreihengrabstätte, Kindergrabstätte94,29
1.8Grab anlegen mit Einbringen der Grabumrandung (mit Material)
Einzelwahlgrab-, Reihengrab- und Wahlgrabstätte Urnenbestattung203,56
Urnenreihengrabstätte, Kindergrabstätte150,64
1.9Grabmalaufstellgenehmigungs- und Entsorgungsgebühr einschl. jährlicher Standsicherheitsprüfung und Abräumung
Wahlgrabstelle Erd- und Urnenbestattung (Familiengrabstätte)219,35
Reihengrabstätte167,39
Einzelwahlgrabstätte163,75
Urnenreihengrabstätte121,87
Kindergrabstätte118,20
Urnenbaumgrab (einfach)112,58
Urnenbaumgrab (zweifach)171,18
Grabmalaufstellgenehmigungs- und Entsorgungsgebühr (pro Jahr bei einer Verlängerung)
Wahlgrabstätte Erd- und Urnenbestattung5,68
Einzelwahlgrabstätte4,40
Urnenbaumgrab (zweifach)5,68
1.10Entsorgungsgebühr für Grabstellen deren Nutzungsrecht vor 1996 erworben wurde
Wahlgrabstelle Erd- und Urnenbestattung77,38
Reihengrabstätte53,82
Einzelwahlgrabstätte53,82
Urnenreihengrabstätte33,92
Kindergrabstätte30,25
1.11Umbettungen
Erdbestattung – Maschinenschachtung849,01
Erdbestattung – Handschachtung1.063,10
Urnenumbettung80,57
Urnenumbettung ohne Einbettung43,87
Urnenversand (nur innerhalb Deutschlands)89,80

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6.2.07

II.a Gebühren für Bestattung und Herstellen der Gruft (Bestattungsnebenleistungen) – nach § 2b UStG steuerpflichtig inkl. USt (bei Nutzung der anonymen Urnengemeinschaftsanlage)

(in Euro)
1. Gebühr für Urnenbestattung anonyme Urnengemeinschaftsanlage128,66
2. Benutzung der Trauerfeierhalle91,59
3. Benutzung der Trauerfeierhalle (Vorraum)49,53
4. Benutzung der Musikanlage6,07
5. Benutzung Abschiedsraum Inselfriedhof 65,51
6. Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Urnenbeisetzung18,54
7. Zuschläge für Bestattungen außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Benutzung Trauerfeierhalle18,54
8. Zuschläge für Bestattung am außerhalb der regulären Arbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen – Benutzung Trauerfeierhalle Vorraum18,54

III. sonstige Gebühren

(in Euro)
1. Gebühr für die Erteilung
einer Genehmigung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (pro Person und Jahr)74,63
eines Berechtigungsscheines für Gewerbetreibende (pro Person und Jahr)18,66
2. Sonstiger Verwaltungsaufwand
Genehmigungen, Erlaubnisse Ausnahmegenehmigungen und andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten, wenn keine andere Gebühr vorgeschrieben ist, sowie Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher beschrieben werden können (je angefangene ¼ Stunde)18,66

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