Gebührenordnung
9 Abschnitte.
§ 1 Paragraph 1
Erhebungsgrundsatz
Für die Tätigkeit der Verwaltung, für die Benutzung der Einrichtungen sowie für die Erteilung von Genehmigungen, die mit dem Bestattungswesen zusammenhängen, werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben. Außerdem werden Kostenersätze für Grabumrandungen erhoben. Kinderbestattungen sind grundsätzlich gebührenfrei.
§ 2 Paragraph 2
Gebührenschuldner und Kostenersatzpflichtiger
Gebührenschuldner sind die Antragsteller, die Erben der Verstorbenen oder die zum Tragen der Bestattungskosten Verpflichteten. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Kostenersätze für Grabumrandungen.
§ 3 Paragraph 3
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren und Kostenersätze
- Die Gebührenschuld entsteht 1.1 bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, 1.2 bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung, 1.3 bei Grabberechtigungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes.
- Der Kostenersatzanspruch für Grabumrandungen (§ 7) entsteht nach Abschluss der Arbeiten.
- Die Verwaltungsgebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Gebührenschuldner, die übrigen Gebühren und Kostenersätze einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
§ 4 Paragraph 4
Verwaltungsgebühren
- Die Gebühren betragen 1.1 für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmales 25,- € 1.2 für die Zulassung von gewerblicher Tätigkeit auf dem Friedhof für 2 Jahre 25,- € 1.3 für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen und Urnen auf Antrag der Hinterbliebenen, soweit keine gerichtliche Anordnung vorliegt 25,- €
- Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebühren-Satzung - vom 24.10.2006, geändert mit GR-Beschluss vom 03.11.2009 (mit Wirkung zum 13.11.2009) entsprechend Anwendung.
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§ 5 Paragraph 5
Benutzungsgebühren (Totengräbergebühren)
- Erdbestattungen (mit Trauerfeier) 1.1 Reihengrab nach Vollendung des 6. Lebensjahres 730,- € 1.2 Wahlgrab einstellig für Belegungen übereinander 1.2.1 unteres Grab 860,- € 1.2.2 oberes Grab Waldfriedhof 730,- € 1.2.3 oberes Grab Alter Friedhof 860,- € 1.3 Wahlgrab zweistellig für Belegungen nebeneinander 1.3.1 erste Grabstelle 730,- € 1.3.2 zweite Grabstelle 730,- €
- Urnenbeisetzungen 2.1 mit Trauerfeierlichkeit 250,- € 2.2 ohne Trauerfeierlichkeit / sonstige Bestattungen 150,- €
- Trauerfeier (ohne Bestattung in Ehningen) 103,- €
- Umbettung von Leichen und Totengebeinen 4.1 pro Arbeitskraftstunde Abrechnung 4.2 Bagger ohne Bedienung pro Stunde nach 4.3 Unimog pro Stunde Aufwand
- Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertage (nur Erdbestattungen) 245,- €
- Benutzung der Aussegnungshalle und Einrichtungen auf dem Waldfriedhof 6.1 Leichenzelle 80,- € 6.2 Sezierraum 80,- € 6.3 Aussegnungshalle 200,- €
§ 6 Paragraph 6
Grabberechtigungsgebühren und Pflegekosten
- Reihengrab 1.1 nach Vollendung des 6. Lebensjahres 1070,- €
- Wahlgrab 2.1 einstellig für zwei Belegungen übereinander 2560,- € 2.2 zweistellig für zwei Belegungen nebeneinander 3410,- € 2.3 Verlängerung des Nutzungsrechts je angefangenes Kalenderjahr 2.3.1 für einstellige Gräber für 2 Belegungen übereinander 70,- € 2.3.2 für zweistellige Gräber für 2 Belegungen nebeneinander 85,- €
- Rasengräber a) Berechtigungsgebühren 3.1 Rasen-Reihengrab 1410,- € 3.2 Rasen-Wahlgrab 2700,- €
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| b) Pflegekosten | |
|---|---|
| 3.3 Rasen-Reihengräber, Gesamtpreis für 25 Jahre Ruhezeit | 2500,- € |
| 3.4 Rasen-Wahlgräber, Gesamtpreis für 30 Jahre Nutzungszeit | |
| 3.4.1 Erstbelegung | 3000,- € |
| 3.4.2 Zweitbelegung Erdbestattung (Nacharbeiten) | 638,- € |
| 3.4.3 Verlängerung der Nutzungszeit je angefangenes Jahr | 74,- € |
| 3.5 Urnenbeisetzung in Rasen-Reihen oder Rasen-Wahlgrab (Nacharbeiten) | 61,- € |
| 4. Urnengrab | |
| 4.1 Urneneinzelgrab | |
| 4.1.1 Urneneinzelgrab einzelne Grabstätte | 130,- € |
| 4.1.2 Urneneinzelgrab in Urnengemeinschaftsanlage | |
| incl. Namensschild und Pflege 15 Jahre | 1900,- € |
| 4.2 Urnenwahlgrab | |
| 4.2.1 Urnenwahlgrab | 1160,- € |
| 4.2.2 Urnenwahlgrab in Gemeinschaftsanlage | |
| incl. Stein und Pflege 30 Jahre | |
| - Erstbelegung | 8000,- € |
| - Zweitbelegung (Nacharbeiten) | 350,- € |
| 4.2.3 Verlängerung Nutzungsrecht je angefangenes Kalenderjahr | 36,- € |
| 4.3 anonyme Bestattung | 360,- € |
| 4.4 Baumgräber | 510,- € |
| gilt pro Bestattung – auch bei Doppelbelegung | |
| incl. Namensschild |
§ 7 Kosten für Grabumrandungen
Bei Verwendung von Bodenplatten als Grabumrandungen werden folgende Kostenersätze erhoben (die Kosten beinhalten die Erstanlage, Erhaltung und Instandsetzung der Grabumrandung):
| 1. Reihengrab nach Vollendung des 6. Lebensjahres | 445,- € |
|---|---|
| 2. Wahlgrab einstellig | 480,- € |
| 3. Wahlgrab zweistellig | 685,- € |
| 4. Urneneinzelgrab (ausgenommen 4.1.2) | 115,- € |
| 5. Urnenwahlgrab (ausgenommen 4.2.2, 4.3 und 4.4) | 350,- € |
§ 8 Kosten für Grabmalumrandungen bei Rasengräbern
| 1. Rasen-Reihengrab | 350,- € |
|---|---|
| 2. Rasen-Wahlgrab | 380,- € |
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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