Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2023
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 1.070,00 € Als 'Erdgrab (Normalbelegung)' in § 2 aufgeführt; jährliche Nutzungsgebühr 29,00 € (§ 1) |
| Sargwahlgrab | nicht angegeben nicht explizit unterschieden, nur 'Erdgrab' geführt |
| Urnenreihengrab | 540,00 € Als 'Urne in Erdgrab' in § 2 aufgeführt; jährliche Nutzungsgebühr 64,00 € (§ 1) |
| Urnenwahlgrab | nicht angegeben nicht explizit unterschieden, nur 'Urnennische' und 'Urnenerdgrab' geführt |
| Urnengrab anonym | 528,00 € Als 'Urne in Anonymkammer' (528,00 €) bzw. 'Anonymfeld' (534,00 €) in § 2 aufgeführt; jährliche Gebühr 15,00 € (§ 1) |
| Baumbestattung | nicht angegeben nicht enthalten / nicht angeboten |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | 540,00 € bis 1.202,00 € Separat als 'Bestattungsgebühren' in § 2 aufgeführt (je nach Grabart und Tiefe) |
| Trauerhalle / Halle | 88,00 € Als 'Benutzung der Aussegnungshalle' in § 3 aufgeführt |
1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
STADT EGGENFELDEN
S a t z u n g
über die Erhebung von Gebühren zur Satzung
der Stadt Eggenfelden über die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen
Aufgrund von Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 und 21 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Eggenfelden folgende Gebührensatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Eggenfelden:
§ 1
Grabnutzungsgebühren
| 1. | Einzelgrab (Erwachsene) | pro Jahr | 29,00 € |
|---|---|---|---|
| 2. | Familiengrab (2 Plätze) | pro Jahr | 49,00 € |
| 3. | Familiengrab (3 Plätze) | pro Jahr | 74,00 € |
| 4. | Familiengrab (4 Plätze) | pro Jahr | 112,00 € |
| 5. | Urnenerdgrab (4 Plätze) | pro Jahr | 64,00 € |
| 6. | Urnennische | pro Jahr | 155,00 € |
| 7. | Urnennische in der Stele | pro Jahr | 76,00 € |
| 8. | Urnen-Anonymkammer | pro Jahr | 15,00 € |
| 9. | Urnen-Anonymfeld | pro Jahr | 15,00 € |
| 10. | Freigruft | pro Jahr | 411,00 € |
| 11. | Gegruftete Arkaden | pro Jahr | 411,00 € |
| 12. | Ungegruftete Arkaden | pro Jahr | 351,00 € |
Bei Berechnung der Grabnutzungsgebühr wird die Nutzungszeit auf volle Jahre auf- oder abgerundet.
§ 2
Bestattungsgebühren
| 1. | Gegruftete Arkaden | 677,00 € |
|---|---|---|
| 2. | Ungegruftete Arkaden (Normalbelegung) | 1.070,00 € |
| 3. | Ungegruftete Arkaden (Tieferlegung) | 1.202,00 € |
| 4. | Freigruft | 677,00 € |
| 5. | Erdgrab (Normalbelegung) | 1.070,00 € |
| 6. | Erdgrab (Tieferlegung) | 1.202,00 € |
| 7. | Urnennische | 540,00 € |
| 8. | Urne in gegrufteter Arkade | 540,00 € |
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| 9. | Urne in ungegrufteter Arkade | 540,00 € |
|---|---|---|
| 10. | Urne in Freigruft | 540,00 € |
| 11. | Urne in Erdgrab | 540,00 € |
| 12. | Urne in Anonymkammer | 528,00 € |
| 13. | Urne in Anonymfeld | 534,00 € |
| 14. | Totgeburten und Kinder bis zu 10 Jahren | 50 % der Bestattungsgebühren |
§ 3
Sonstige Benutzungsgebühren
| 1. | Benutzung des Leichenhauses | 73,00 € |
|---|---|---|
| 2. | Benutzung der Aussegnungshalle | 88,00 € |
§ 4
Sonderleistungen
| 1. | Aufräumung in einer Gruft (Gebeine) | 400,00 € |
|---|---|---|
| 2. | Aufräumung in einer Gruft (nicht verweste Leiche) | 550,00 € |
| 3. | Auflösung Urnennische und Beisetzung durch Friedhofsverwaltung | 213,00 € |
| 4. | Auflösung Urnennische ohne Beisetzung | 213,00 € |
| 5. | Weitere Leistungen / Fremdleistungen | nach Aufwand |
§ 5
Zuschläge
- 1. Der Zuschlag für Aussegnungen außerhalb der Dienstzeit beträgt 100,00 €.
- 2. Der Zuschlag für Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit beträgt 200,00 €.
§ 6
Umsatzsteuer
Sollte die Stadt Eggenfelden in (Teil-) Bereichen der Friedhofsgebührensatzung der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegen, wird zusätzlich zu den in der vorliegenden Satzung genannten Gebühren die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe (derzeit 19%) erhoben.
§ 7
Gebührenpflicht
Gebührenschuldner ist,
a) wer den Auftrag zur Durchführung der Bestattung erteilt hat,
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b) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
c) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8
Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen bzw. mit dem Erwerb oder der Verlängerung des Grabnutzungsrechtes.
§ 9
Fälligkeit und Einhebung der Gebühren
Die Gebühren werden von der Stadt Eggenfelden – Friedhofverwaltung – festgesetzt. Sie werden mit der Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Gebührensatzung mit allen seither ergangenen Änderungen außer Kraft.
84307 Eggenfelden, 07. Dezember 2022 Stadt Eggenfelden
Martin Biber Erster Bürgermeister
Die Satzung wurde am 08. Dezember 2022 in der Stadtverwaltung Eggenfelden zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an der Amtstafel hingewiesen. Der Anschlag wurde am 08. Dezember 2022 angeheftet und am 30. Dezember 2022 wieder entfernt.
Eggenfelden, 07. Dezember 2022
Martin Biber Erster Bürgermeister
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