Gebührenordnung – Dietmannsried

Vollständige Gebührenordnung für Dietmannsried.

Gebührenordnung

5 Abschnitte.

§ 4 Paragraph 4

Grabgebühren**

(1) Die Grabgebühr beträgt für den Erwerb des Nutzungsrechtes für volle Laufzeit (= Ruhefrist gemäß § 29 der Friedhofs- und Bestattungssatzung des Marktes) für

a) Einzelgräber für Kinder bis 7 Jahre 200,00 €
b) Einzelgräber 500,00 €
c) Doppelgräber 700,00 €
d) Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 900,00 €
je weiterer Grabplatz 200,00 €
e) Urnengräber 350,00 €
f) Urnengräber in einer Urnengrabanlage 350,00 €
g) eine Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab 300,00 €

(2) Wird während der Laufzeit des Nutzungsrechts eine Bestattung vorgenommen und ist dadurch das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist zu verlängern, wird die Grabgebühr anteilig für den Zeitraum der Verlängerung berechnet.

§ 5 Paragraph 5

Friedhofsbenutzungsgebühren**

(1) Pro Grab und Jahr werden folgende Friedhofsbenutzungsgebühren erhoben:

a) Kindergrab 22,50 €
b) Einzelgrab 22,50 €
c) Doppelgrab 45,00 €
d) Mehrfachgräber (mit drei Grabplätzen) 55,00 €
für jeden weiteren Grabplatz 12,00 €
e) Urnengrab 22,50 €
f) Urnengrab in einer Urnengrabanlage 22,50 €
g) Urnengemeinschaftsgrab 12,00 €

(2) Die Friedhofsbenutzungsgebühr wird im Falle von Abs. 1 Buchstabe f) und g) für die Dauer des Nutzungsrechts in einem Betrag im Voraus erhoben.

§ 6 Paragraph 6

Bestattungsgebühren**

Die Bestattungsgebühren betragen für

1. die Tätigkeit des Friedhofswärters pro Sterbefall 110,00 €
2. die Tätigkeit des Leichenträgers, je Träger 30,00 €
3. die Nutzung der Einrichtungen des Friedhofs
a) des Leichenhauses (einschließlich Mindestdekoration) pro angefangenem Tag und Sterbefall 40,00 €
b) der Aufbahrungs-Kühlvitrine pro angefangenem Tag 20,00 €

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  1. Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Schließen des Grabes) je Grabstelle
a) bei Erdbestattungen – Normaltiefe 600,00 €
b) bei Urnenbestattungen 130,00 €
c) bei Kinderbestattungen bis 7 Jahre 400,00 €
  1. Ausgrabung und Wiederbeisetzung von Urnen
a) Ausgrabung 75,00 €
Wiederbeisetzung in einem Erdgrab 75,00 €
b) Ausgrabung nach Ablauf der Ruhefrist im Sinne von § 7 Abs. 7 der Friedhofssatzung 75,00 €

§ 7 Sonstige Gebühren

Sonstige Gebühren

(1) Die sonstigen Gebühren betragen für:

a) die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales 20,00 €
b) das Umschreiben eines Grabnutzungsrechtes 10,00 €
c) die Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof 40,00 €

(2) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn die Vereinbarung nicht getroffen wurde.

Dritter Teil

Schlussbestimmungen

§ 8 Inkrafttreten

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren des Marktes Dietmannsried vom 02. August 2019 außer Kraft.

Dietmannsried, den 28. November 2023

MARKT DIETMANNSRIED

Erster Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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