Gebührenordnung
4 Abschnitte.
§ 5 Leichenhausgebühren
Für die Benutzung des Leichenhauses werden pauschal 105,00 € erhoben.
§ 6 Bestattungsgebühren
(1) Die hoheitlichen Leistungen auf den gemeindlichen Friedhöfen und die zugehörigen Gebühren umfassen:
- Schließdienst und Aufbewahrung o Annahme des Verstorbenen/Urne sowie Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere und Weitergabe an Friedhofsverwaltung 41,65 € o Herausgabe des Verstorbenen/Urne sowie Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere an Abholer 41,65 € o Verabschiedung (Öffnen/Schließen des Sarges inkl. Wartezeit) 41,65 €
- Öffnen und Schließen von Grabstätten 380,80 €
- Beisetzung (optional, wenn keine Träger vor Ort) 339,15 €
- Öffnen und Schließen eines Urnengrabes/Urnensteile (Beisetzung inklusive) 130,90 €
- Leitung der Bestattung 53,55 €
- Leitung der Trauerfeier ohne Bestattung 53,55 €
- Erschwerniszuschlag für Mehraufwand 41,65 € pro Stunde
- Fachgerechte Schalung 53,55 €
- Grasmatten 53,55 €
- Kerzen je Stück 5,35 €
- Erdaustausch eines Grabes 232,05 €
(2) Die Leistungen werden nur erbracht, sofern sie zur Durchführung der Bestattung erforderlich oder gewünscht sind.
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(3) Die Gebühren fallen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen an.
§ 7 Sonstige Gebühren
| - Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes | 1.106,07 € |
|---|---|
| - Exhumierung einer Leiche nach auswärts | 553,35 € |
| - Umbettung von Gebeinen (exkl. Gebeinekiste) | 1.273,30 € |
| - Exhumierung von Gebeinen in Friedhof (exkl. Gebeinekiste) | 719,95 € |
| - Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs | 226,10 € |
| - Exhumierung einer Urne nach auswärts | 113,05 € |
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Dasing,
Erster Bürgermeister
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