Gebührenordnung – Dasing

Vollständige Gebührenordnung für Dasing.

Gebührenordnung

4 Abschnitte.

§ 5 Leichenhausgebühren

Für die Benutzung des Leichenhauses werden pauschal 105,00 € erhoben.

§ 6 Bestattungsgebühren

(1) Die hoheitlichen Leistungen auf den gemeindlichen Friedhöfen und die zugehörigen Gebühren umfassen:

  • Schließdienst und Aufbewahrung o Annahme des Verstorbenen/Urne sowie Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere und Weitergabe an Friedhofsverwaltung 41,65 € o Herausgabe des Verstorbenen/Urne sowie Kontrolle der Bestattungs- bzw. Überführungspapiere an Abholer 41,65 € o Verabschiedung (Öffnen/Schließen des Sarges inkl. Wartezeit) 41,65 €
  • Öffnen und Schließen von Grabstätten 380,80 €
  • Beisetzung (optional, wenn keine Träger vor Ort) 339,15 €
  • Öffnen und Schließen eines Urnengrabes/Urnensteile (Beisetzung inklusive) 130,90 €
  • Leitung der Bestattung 53,55 €
  • Leitung der Trauerfeier ohne Bestattung 53,55 €
  • Erschwerniszuschlag für Mehraufwand 41,65 € pro Stunde
  • Fachgerechte Schalung 53,55 €
  • Grasmatten 53,55 €
  • Kerzen je Stück 5,35 €
  • Erdaustausch eines Grabes 232,05 €

(2) Die Leistungen werden nur erbracht, sofern sie zur Durchführung der Bestattung erforderlich oder gewünscht sind.

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(3) Die Gebühren fallen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen an.

§ 7 Sonstige Gebühren

- Umbettung einer Leiche innerhalb des Friedhofes 1.106,07 €
- Exhumierung einer Leiche nach auswärts 553,35 €
- Umbettung von Gebeinen (exkl. Gebeinekiste) 1.273,30 €
- Exhumierung von Gebeinen in Friedhof (exkl. Gebeinekiste) 719,95 €
- Umbettung einer Urne innerhalb des Friedhofs 226,10 €
- Exhumierung einer Urne nach auswärts 113,05 €

§ 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Dasing,

Erster Bürgermeister

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Original-Gebührenordnung als PDF

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