ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelische Kirchengemeinde Seeburg (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelische Kirchengemeinde Seeburg

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Evang. Kirchengemeinde Seeburg
J.-S.-Bach-Str. 6
14624 Dallgow-Döberitz
Tel.: 03322/3462

Nach § 36 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz) vom 29.10.2016 hat der
Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Seeburg in der Sitzung vom 16.09.2024für den
Friedhof in Seeburg in Dallgow-Döberitz die nachstehende

Friedhofsgebührenordnung

beschlossen:

§1
Ruhefristen
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:
1. Für Erdbeisetzungen auf 25 Jahre
2. Für Urnenbeisetzungen auf 20 Jahre.

§2
Gebührentarife
1. Grabberechtigungsgebühren (Erwerb des Nutzungsrechtes entsprechend dem bei der
Friedhofsverwaltung ausliegenden Gesamtplanes)
pro Jahr für 25 Jahre
Wahlgrabstelle/einzel 52,00 € 1300,00 €
doppel 104,00 € 2600,00 €
Urnengrabstelle 1x1 m 45,00 € 900,00 € (20 Jahre)
Urnengemeinschaftsstelle ------ 750,00 € (20 Jahre)
incl. Instandhaltung und
Pflege

2. Bestattungsgebühren ( Herstellen und Schließen der Gruft; Gruftschmuck; Erdkasten aufstellen )
Erdbeisetzung (ohne Träger) 400,00 €
Wochenendzuschlag 40,00 €
Urnenbeisetzung (ohne Träger) 150,00 €
Wochenendzuschlag 20,00 €
Zuschlag Tiefgrab 30,00 €
Durchführung der Beisetzung/Trauerfeier 60,00 €
Wochenendzuschlag 20,00 €

3. Leistungen bei Trauerfeier
Kapellen/Kirchennutzung (nicht für verstorbene Gemeindeglieder) 150,00 €
incl. Heizen der Kapelle/Kirche

4. Grabmalsgenehmigungsgebühr
für stehende Grabmäler
bis zu einer Breite von 0,55 m 80,00 €
0,80 m 145,00 €
1,60 m 210,00 €
über 1,60 m 265,00 €

für liegende Grabmäler
bis zu einer Größe von 0,50 m² 49,00 €
1,00 m² 98,00 €
über 1,00 m² 210,00 €
für Grababdeckplatte bis 1,00 m² 98,00 €
jeder weiterer m² 98,00 €

für Grabeinfassung Mineralisch (Beton und Naturstein) 49,00 €

5. Ausbettung, Umsetzung und Versenden
Ausbettung einer Leiche incl. Öffnen 1800,00 €
und Schließen des Grabes
Ausbettung einer Urne incl. Öffnen
und Schließen des Grabes 120,00 €
Übersenden einer Urne 70,00 €

6. Verwaltungsgebühr allg. 20,00 €

§3
Sonstige Leistungen

Beräumung von Grabstellen, deren Nutzungsrecht vor 1990 vergeben wurden
Grabstein bis 0,60 m Breite incl. Fundament 70,00 €
bis 1,00 m Breite incl. Fundament 105,00 €
über 1,00 m Breite 140,00 €
Urnengrabstelle 50,00 €
Einfassung 20,00 €
Umrandung 30,00 €

Beräumung von Sträucher, Hecke u.ä. nach Aufwendung und Stundenverrechnungssatz 35,00 €/Stunde
Bei komplettem Abbau einer Grabstelle können Pauschalpreise vereinbart werden

§4
Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen bei besonderen Beisetzungen und Leistungen
gewerblicher Art ( z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeiten ) richtet sich das Entgelt
nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§5
Inkrafttreten
Die vorstehende Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem
01.10.2024 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Dallgow-Döberitz, 16.09.2024

Für den Gemeindekirchenrat

Vorstehende Friedhofsgebührenordnung wurde im vollen Wortlaut veröffentlicht durch Dauerauslage im
Evangelischen Pfarramt Dallgow, Joh.-Seb.-Bach-Str. 6, 14624 Dallgow-Döberitz, nach Hinweis im
Gemeindebrief der Sprengelgemeinden Dallgow

Quelle

Evangelische Kirchengemeinde Seeburg

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