ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Evangelische Kirchengemeinde Rohrbeck (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Evangelische Kirchengemeinde Rohrbeck

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

Nach § 44 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz) vom 29. Oktober 2016
hat der Gemeindekirchenrat

der Evangelischen Kirchengemeinde Rohrbeck,
Kirchenkreis Falkensee,

in der Sitzung vom 18.09.2024. für den Kirchhof in Rohrbeck die nachstehende Gebührenordnung
beschlossen.

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

beschlossen: §1

RUHEFRISTEN
Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt: für Erdbeisetzungen 25 Jahre
für Urnenbeisetzungen 20 Jahre

§2

GEBÜHREN

1. Grabberechtigungsgebühren (incl. Wassergeld)

Erwerb des Nutzungsrechts

? Wahlgrabstätte Erdbeisetzungen EINZEL
WA,WB,WC

? Jede weitere Grabstelle ebenfalls 52,- € / Jahr

Einzelgrab / Grabberechtigungsgebühr: 52,- € / Jahr 25 Jahre 1.300,- €

? Wahlgrabstätten Erdbeisetzungen DOPPEL
WA,WB,WC 104,- € / Jahr

Doppelgrab / Grabberechtigungsgebühr : 104,- € / Jahr 25 Jahre 2.600,- €
1.300,-€ bei Belegung des 2. Sarges, Nachzahlung der Liegezeit des 1. Sarges.
Die Liegezeit von beiden Särgen muss immer 25 Jahre betragen!

? REIHEN – Grabstätte Erdbeisetzungen
R 32,- € / Jahr
(nur Einzelgrab ohne Verlängerungsmöglichkeit in
besonderem Grabfeld bzw. besonderer Reihe)

Grabberechtigungsgebühr: 32,- € / Jahr 25 Jahre 800,- €

? URNEN – Reihengrabstätte 45,- € / Jahr
U-1, U-2, UW für 4 Urnen, 1 x 1m

Bei Belegung der 2., 3., 4. Urne, Nachzahlung der Liegezeit der zuletzt beigesetzten Urne.
Die Liegezeit muss immer 20 Jahre betragen!
Grabberechtigungsgebühr: 45,- € / Jahr 20 Jahre 900,- €
? URNEN - EINZEL – Gemeinschaftsgrabstätte im Beet
UGA- E für 1 Urne 37,50,- € / Jahr
incl. Pflege
Grabberechtigungsgebühr: 37,50,- € / Jahr 20 Jahre 750,- €

URNEN- DOPPEL – Gemeinschaftsgrabstätte im Beet
UGA- D für 2 Urnen 75,- € / Jahr
incl. Pflege
Grabberechtigungsgebühr: 75,- € / Jahr 20 Jahre 1.500,- €

2. Leistungen bei Trauerfeiern

a) Durchführung der Beisetzung 60,- €

b) VERWALTUNGSGEBÜHR 20,- €

c) Nutzungsgebühren Kirche

- Gemeindeglieder ________
- Heizung ________

- Gemeindefremde 150,-€
- Heizung 30,- €

d) Bestattungsgebühr
Urnenbeisetzung (ohne Träger) 150, - €

3. Grabmalsgebühren

Für stehende Grabmäler

a) bis zu einer Breite von 0,55 m incl. Holzkreuzen 80,-€
b) bis zu einer Breite von 0,80 m 145,-€
c) bis zu einer Breite von 1,60 m 210,-€
d) bis zu einer Breite von mehr als 1,60 m 348,-€

Für liegende Grabsteine

a) bis zu einer Größe von 0,50 m² 49,-€
b) bis zu einer Größe von 1,- m² 98,-€
c) bis zu einer Größe von mehr als 1,- m 210,-€
Für eine Grababdeckplatte

Bis zu 1 m² 98,-€

+ jeder weitere m² 98,-€

Für eine Grabeinfassung (Beton und Naturstein)

– ERDE – Sarg 49,-€
– URNE 1m x 1m 49,-€

4. Sonstige Leistungen

a) Ausbettung einer Urne incl. Öffnen und Schließen des Grabes 80,-€

b) Übersenden einer Urne 70,-€

5. Beräumung von Grabstellen

Entfernen der Bepflanzung, je nach Aufwand für 1 Stunde Arbeitszeit 35,-€
Jede weitere angefangene Stunde 35,-€

§ 3

INKRAFTTRETEN

Diese Gebührenordnung tritt am 01.10.2024 in Kraft.

Für den Gemeindekirchenrat:

Quelle

Evangelische Kirchengemeinde Rohrbeck

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