ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Coesfeld, Stadt (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung Coesfeld, Stadt

Satzung (Originalwortlaut)

Aushang

Kath. Kirchengemeinde Anna Katharina Coesfeld

Nachtrag 1 zur Friedhofsgebührenordnung vom 28.03.2019

Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde Anna Katharina hat beschlossen, die
Beerdigungsgebühren dauerhaft ab dem 01.01.2025 aus der Friedhofsgebührenordnung für die
Friedhöfe Herz Jesu Goxel und St. Joseph Stevede auszulagern. Diese Kosten werden ab
diesem Zeitpunkt direkt von der Fa. Friedhofspflege & Beerdigungen M. Schlüsener, Heinrich-
Backensfeld-Straße 18, 48720 Rosendahl-Holtwick mit den Nutzungsberechtigten abgerechnet.
Damit entfallen ab dem 01.01.2025 aus der o. g. Friedhofsgebührenordnung ersatzlos:
- § 5 Bestattungsgebühren
- § 6 Umbettungs- und Ausgrabungsgebühren
Die Fa. Friedhofspflege & Beerdigungen M. Schlüsener wird ab dem 01.01.2025 nachfolgende
Bestattungsgebühren auf den Friedhöfen Herz Jesu Goxel und St. Joseph Stevede den
Nutzungsberechtigten separat in Rechnung stellen:
Beerdigung Sarg (Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr): 274,89 €

Beerdigung Sarg (Personen ab dem 6. Lebensjahr): 774,69 €

Beisetzung von Urnen: 361,76 €

Samstagszuschlag: 71,40 €

In den Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (z. Zt. 19 %) enthalten.

Die Kosten für Umbettungen und Ausgrabungen können der aktuellen Preisliste der
Fa. Friedhofspflege & Beerdigungen M. Schlüsener entnommen werden.
Die Preisliste kann bei den Bestattern eingesehen werden.

Dülmen, 19.12.2024 Friedhofsverwaltung
Verband der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Coesfeld und Dülmen
Anna-Katharina-Emmerick-Straße 30 48249 Dülmen

Quelle

Originalseite der Kirchengemeinde

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