Cölbe

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 19.11.2025 · Friedhofssatzung: 01.01.2026

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrabnicht angegeben nicht aufgeführt
Sargwahlgrabnicht angegeben nicht aufgeführt
Urnenreihengrab1.070,00 € Nutzungsrecht 2026
Urnenwahlgrabnicht angegeben nicht aufgeführt
Urnengrab anonym630,00 € Nutzungsrecht 2026
Baumbestattung2.260,00 € als Urnenbaumgrab inkl. Schild 2026
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)180,00 € / 570,00 € Bestattungsgebühren 2026 (Urne / Sarg)
Trauerhalle / Halle290,00 € Nutzung Friedhofshalle 2026

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

CÖLBE

Bernsdorf | Bürgeln | Reddehausen Cölbe | Schönstadt | Schwarzenborn

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

der Gemeinde Cölbe

Aufgrund der §§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) i.V.m. §2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes vom 05.07.2007 (GVBl S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. I S. 381) hat die Gemeindevertretung der Ge- meinde Cölbe in der Sitzung am 19.11.2025 folgende

Satzung (Gebührenordnung)

beschlossen:

I. Gebührenpflicht

§ 1 Gebührenerhebung

Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Gemeinde Cölbe vom 01.01.2026, sowie für die damit zusammenhängenden Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebühren- ordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

a) Die oder der Antragsteller/in

b) Bei Bestattungen die Personen, die nach dem hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) bei Verstorbenen die erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der Totenruhe zu veranlassen haben.

Angehörige in diesem Sinne sind der Ehegatte, der Lebenspartner nach dem Lebenspart- nerschaftsgesetz, Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister sowie Adoptiveltern und -kinder.

Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus, einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem Heim, einer Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist der Leiter/-in dieser Einrichtung oder deren Beauftragte Verpflichteter im obigen Sinne, wenn Angehörige innerhalb der für die Bestattung bestehenden Zeit nicht aufzufin- den sind.

c) Bei Umbettungen und Wiederbestattungen i.S.v. §13 Abs. 3 der Friedhofsordnung aus- schließlich die Anstragstellerin oder der Antragsteller.

2

d) Diejenige Person, die sich der Gemeinde Cölbe schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.

(2) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofsordnung. (2) Die Gebühren sind einen Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

II. Gebührenarten

Nutzungsrechte Grabstätten
202620272028
Einzelgrab bis zum 5. Lebensjahr0,00 €0,00 €0,00 €
Einzelgrab ab dem 5. Lebensjahr4.430,00 €4.710,00 €4.980,00 €
Urnenreihengrab1.070,00 €1.140,00 €1.200,00 €
Urnenbaumgrab inkl. Schild2.260,00 €2.380,00 €2.500,00 €
Urnenstelengrab inkl. Schild2.560,00 €2.680,00 €2.800,00 €
Urnengrab Teilanonym inkl. Schild2.460,00 €2.380,00 €2.500,00 €
Urnengrab anonym630,00 €670,00 €710,00 €
Urnengrab Columbarium770,00 €820,00 €870,00 €
Tiefengrab4.430,00 €4.710,00 €4.980,00 €

Verlängerung des Nutzungsrechts je Stelle und Jahr
202620272028
Einzelgrab bis zum 5. Lebensjahr0,00 €0,00 €0,00 €
Einzelgrab ab dem 5. Lebensjahr140,00 €150,00 €160,00 €
Urnenreihengrab50,00 €50,00 €60,00 €
Urnenbaumgrab90,00 €100,00 €110,00 €
Urnenstelengrab90,00 €100,00 €110,00 €
Urnengrab Teilanonym0,00 €0,00 €0,00 €
Urnengrab anonym0,00 €0,00 €0,00 €
Urnengrab Columbarium20,00 €20,00 €20,00 €
Tiefengrab140,00 €150,00 €160,00 €

3

Bestattungsgebühren
202620272028
Einzelgrabstätte ab dem 5. Lebensjahr570,00 €610,00 €640,00 €
Tiefengrabstätte710,00 €760,00 €800,00 €
Tiefengrabstätte 2. Belegung710,00 €760,00 €800,00 €
Urnengrabstätte180,00 €190,00 €200,00 €
Columbarium50,00 €50,00 €60,00 €

Nutzung Trauerhallen
202620272028
Nutzung Friedhofshalle290,00 €310,00 €320,00 €
Nutzung Kühlzelle70,00 €70,00 €80,00 €
Aufbahrung Leiche70,00 €70,00 €80,00 €

Grabräumungen
202620272028
Einzel- und Tiefengrabstätte240,00 €260,00 €280,00 €
Doppelgrabstätte490,00 €530,00 €560,00 €
Urnenreihengrab70,00 €80,00 €80,00 €
Columbarium20,00 €20,00 €20,00 €
Urnenbaum, Urnenstele, Teilanonym70,00 €80,00 €80,00 €

Gebühren vorzeitige Räumung
202620272028
Einzel- und Tiefengrabstätte60,00 €60,00 €70,00 €
Doppelgrabstätte90,00 €100,00 €100,00 €
Urnengrabstätte40,00 €50,00 €50,00 €

Genehmigungen
202620272028
Grabmale60,00 €60,00 €70,00 €
Grabeinfassungen60,00 €60,00 €70,00 €
Beschriftungen40,00 €40,00 €40,00 €

§ 5 Inkrafttreten

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung übereinstimmen und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Gemeinde Cölbe, den ...

Veröffentlicht am:

im Mitteilungsblatt Cölbe Nr.

vom