Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2022 · Friedhofssatzung: 17.12.2021
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 796,00 € im Text als 'Einzelgrabstätte' aufgeführt |
| Sargwahlgrab | nicht angegeben nicht enthalten |
| Urnenreihengrab | nicht angegeben nicht explizit aufgeführt (nur 'Urnenerdgrabstätte' für 225,00 € sowie Varianten im Einzel-/Doppelgrab) |
| Urnenwahlgrab | nicht angegeben nicht enthalten |
| Urnengrab anonym | nicht angegeben nicht enthalten |
| Baumbestattung | nicht angegeben nicht enthalten |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | nicht angegeben nicht explizit aufgeführt (nur Leichenhausgebühr von 390,00 € pro Tag genannt) |
| Trauerhalle / Halle | nicht angegeben nicht enthalten |
1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Markt Burgheim
Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Burgheim (nachfolgend „Gemeinde“) folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenart
(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. (2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
a) eine Grabnutzungsgebühr (§ 4)
b) Bestattungsgebühren (§ 5)
c) Friedhofsunterhaltsgebühr (§ 6)
d) Sonstige Gebühren (§ 7)
§ 2 Gebührenpflichtiger
(1) Gebührenpflichtiger ist,
a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
c) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
d) wer den Antrag zu einer Leistung erteilt hat. (2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§ 3 Entstehen und Fälligkeit
(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar
a) bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung,
b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,
c) bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum
Markt Burgheim
Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2022
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Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau.
(2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung. (3) Die Friedhofsunterhaltsgebühren (§ 6) entstehen jährlich und sind jeweils am 15.02. zu erheben, sofern nicht eine einmalige Abrechnung erfolgt. (4) Die sonstigen Gebühren (§ 7) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung. (5) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. (6) Eine Rückvergütung findet bei vorzeitiger Grabaufgabe oder Auflassung des Nutzungsrechtes nicht statt.
§ 4 Grabnutzungsgebühren
(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt einmalig für
- 1. eine Einzelgrabstätte ...796,00 €,
- 2. eine Doppelgrabstätte ... 1.432,00 €,
- 3. eine Urnenerdgrabstätte im Einzelgrab ...476,00 €,
- 4. eine Urnenerdgrabstätte im Doppelgrab ...796,00 €,
- 5. eine Urnenerdgrabstätte ...225,00 €,
- 6. eine Urnennische ... 250,00 €. (2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 10 Jahre ist möglich. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig für
- 1. eine Einzelgrabstätte ...398,00 €,
- 2. eine Doppelgrabstätte ...716,00 €,
- 3. eine Urnenerdgrabstätte ...225,00 €,
- 4. eine Urnennische ... 250,00 €. (3) Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses pro angefangenem Tag ... 390,00 €. (2) In der Bestattungsgebühr sind die Kosten der Reinigung bereits enthalten.
Markt Burgheim
Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2022
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§ 6 Friedhofsunterhaltsgebühren
(1) Die Gebühr für die Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe beträgt für jede Grabstätte jährlich 64,00 €.
§ 7 Sonstige Gebühren
(1) Die Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde beträgt 44,00 €. (2) Die Gebühr für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts nach § 14 Friedhofssatzung beträgt 44,00 €. (3) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 08.12.2017 außer Kraft.
Markt Burgheim, den 17.12.2021
Michael Böhm
- 1. Bürgermeister