Burgdorf

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Friedhofssatzung: 17.02.2022

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab1.203,20 € geführt als 'Reihengrab für 25 Jahre Ruhezeit' (30 Jahre: 1.444,00 €)
Sargwahlgrab1.328,00 € geführt als 'Wahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeit' (30 Jahre: 1.593,60 €); weitere Varianten wie Rasen- oder Pflegeleichtgrab vorhanden
Urnenreihengrab749,60 € Standard-Urnenreihengrab (Ziff. 1.4.1)
Urnenwahlgrab1.502,00 € für 2 Urnen (Ziff. 1.4.4); jede weitere Urne nach Ziff. 1.3.16
Urnengrab anonym844,00 € geführt als 'Anonyme Beisetzung' (Ziff. 1.5)
Baumbestattung1.524,00 € geführt als 'BaumOase (Urnenwahlgrab für 1 Urne)' (Ziff. 1.6.1)
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)841,00 € / 200,00 € Sarg: 841,00 € (1,60m Tiefe) oder 951,00 € (2,50m); Urne: 200,00 €; anonyme Urne: 150,00 €
Trauerhalle / Hallenicht angegeben nicht explizit aufgeführt; stattdessen Kapellenbenutzung (289,50 €) oder Verabschiedungsraum (59,50 €)

1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.

Gebührenordnung

GEBÜHRENSATZUNG

für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf

(Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung der 6. Änderungssatzung*

Aufgrund der §§ 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (jetzt § 10 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz), § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und § 13 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG), alle in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Burgdorf in seiner Sitzung am 09. Oktober 2008 folgende Neufassung der Gebührensatzung beschlossen:

§ 1

Gegenstand und Höhe der Gebühren

(1) Für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer Bestattungseinrichtungen auf dem Gebiet des Friedhofswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. (2) Maßstab für die Gebührenbemessung sind Art und Umfang der Inanspruchnahme. (3) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif im Anhang, der Bestandteil dieser Satzung ist. (4) Wenn einzelne Leistungen entfallen, wird keine Gebührenermäßigung gewährt.

§ 2

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist

  1. 1. wer die Bestattung / Beisetzung / sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung beantragt hat,
  2. 2. wer die Bestattung / Beisetzung / sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Satzung durch ihm zurechenbares eigenes Verhalten (mit) ausgelöst hat,
  3. 3. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

(1) Bei Grabnutzungsgebühren entsteht die Gebührenschuld bereits bei Begründung des Nutzungsrechts für die gesamte Nutzungszeit bzw. bereits bei Verlängerung des Nutzungsrechts für den Zeitraum der gesamten Verlängerung. (2) Bei sonstigen Benutzungsgebühren entsteht die Gebührenschuld mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Teilleistung der öffentlichen Einrichtung Friedhof.

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(3) Die Gebühren werden innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung und der Gebührentarif treten am 1. November 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 11.12.2003 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.12.2005 außer Kraft.

Burgdorf, den 09.10.2008

Stadt Burgdorf

Baxmann (Bürgermeister)

**\*1** Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 41/2008.

  1. 1. Änderungssatzung vom 26.03.2009

Veröffentlicht im Amtsblatt für die Region Hannover, Nr. 13/2009 vom 02.04.2009

  1. 2. Änderungssatzung vom 29.09.2011. (Tritt ab 28.10.2011 in Kraft.)

Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 41/2011 vom 27.10.2011

  1. 3. Änderungssatzung vom 08.12.2011. (Tritt ab 31.12.2011 in Kraft)

Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 50/2011 vom 30.12.2011

  1. 4. Änderungssatzung vom 12.12.2013. (Tritt ab 17.01.2014 in Kraft)

Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 2/2014 vom 16.01.2014

  1. 5. Änderungssatzung vom 10.12.2015 (Tritt ab 01.01.2016 in Kraft)

Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 47/2015 vom 23.12.2015

  1. 6. Änderungssatzung vom 17.02.2022 (Tritt ab März 2022 in Kraft)

Veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 9 vom 03.03.2022

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**Gebührentarif zur Gebührensatzung vom 09.10.2008 für die Friedhöfe

der Stadt Burgdorf**

ZifferArt der LeistungGebühr
1. Nutzungsrechte
1.1. Kindergrab
1.1.1.Kinderwahlgrab (für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)750,00 €
1.1.2.Verlängerung der Ruhezeit wegen Abdeckung der Grabstelle mit einer Grabplatte5 Jahresiehe Zif. 1.1.3 x 5 Jahre
1.1.3.Wiedererwerb Kinderwahlgrab (je Jahr)30,00 €
1.1.4.Rasenkinderwahlgrab (für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)1.000,00 €
1.1.5.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes Jahr der Verlängerung bei einem Rasenkinderwahlgrab40,00 €
1.2. Reihengrab
1.2.1.Reihengrab für 25 Jahre Ruhezeit1.203,20 €
1.2.2.Reihengrab für 30 Jahre Ruhezeit1.444,00 €
1.2.3.Verlängerung der Ruhezeit wegen Abdeckung der Grabstelle mit einer Grabplatte240,64 €
1.2.4.Rasenreihengrab für 25 Jahre Ruhezeit1.795,20 €
1.2.5.Rasenreihengrab für 30 Jahre Ruhezeit2.154,40 €
1.2.6.Pflegeleichtes Sarggrab für 25 Jahre Nutzungszeit1.920,00 €
1.2.7.Pflegeleichtes Sarggrab für 30 Jahre Nutzungszeit2.304,80 €
1.3. Wahlgrab
1.3.1.Wahlgrab (Tiefgrab) Stadtfriedhof Burgdorf für 30 Jahreje Stelle2.270,40 €
1.3.2.Verlängerung der Ruhezeit wegen Abdeckung der Grabstelle mit einer Grabplatte (Tiefgrab)je Stellesiehe 1.3.3 x 5 Jahre
1.3.3.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes Jahr der Verlängerung bei Wahlgräbern (Tiefgrab)je Stelle75,68 €
1.3.4.Rasenwahlgrab (Tiefgrab) Stadtfriedhofje Stelle2.980,80 €
1.3.5.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes Jahr der Verlängerung bei Rasenwahlgräbern (Tiefgrab)je Stelle99,36 €
1.3.6.Wahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeitje Stelle1.328,00 €
1.3.7.Wahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeitje Stelle1.593,60 €
1.3.8.Verlängerung der Ruhezeit wegen Abdeckung der Grabstelle mit einer Grabplatteje Stellesiehe 1.3.9 x 5 Jahre
1.3.9.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes Jahr der Verlängerung für max. 4 Stellen*je Stelle53,12 €
1.3.10.Rasenwahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeitje Stelle1.920,00 €
1.3.11.Rasenwahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeitje Stelle2.304,00 €

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1.3.12.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes Jahr der Verlängerung bei Rasenwahlgräbern - für max. 4 Stellen*je Stelle76,80 €
1.3.13.Pflegeleichtes Sargwahlgrab für 25 Jahre Nutzungszeitje Stelle2.044,00 €
1.3.14Pflegeleichtes Sargwahlgrab für 30 Jahre Nutzungszeitje Stelle2.452,80 €
1.3.15Verlängerung Pflegeleichtes Sarggrabje Stelle81,76 €

1.3.16Zusätzliche Grabstelle in bereits belegter Wahlgrabstätte563,20 €

1.4. Urnengrab

Urnenreihengrab

1.4.1.Urnenreihengrab749,60 €
1.4.2.Rasenurnenreihengrab1.028,00 €
1.4.3.Pflegeleichtes Urnenreihengrab1.187,20 €

Urnenwahlgrab

1.4.4.Urnenwahlgrab für 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen1.502,00 €
Urnenwahlgrab - jede weitere Urne (bis zu 5 Urnen)je Urnesiehe 1.3.16
1.4.5.Wiedererwerb des Nutzungsrechtes für jedes Jahr der Verlängerung - 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen60,08 €

1.4.6.Rasenurnenwahlgrab für 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen1.750,00 €
Rasenurnenwahlgrab - jede weitere Urne (bis zu 5 Urnen)je Urnesiehe 1.3.16
1.4.7.Wiedererwerb des Nutzungsrechtes für jedes Jahr der Verlängerung bei Rasenurnenwahlgräbern - 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen70,00 €
1.4.8Pflegeleichtes Urnenwahlgrabje Stätte - 2 Urnen1.876,00 €
1.4.9Verlängerung Pflegeleichtes Urnenwahlgrabje Stätte - 2 Urnen75,04 €
1.5.Anonyme Beisetzung844,00 €

1.6. BaumOase

1.6.1.BaumOase (Urnenwahlgrab für 1 Urne)1 Urne1.524,00 €
1.6.2.Wiedererwerb des Nutzungsrechtes für jedes Jahr der Verlängerungje Stelle51,26 €

1.7. Urnenwand (Otze)

1.7.1.Urnenwahlgrab Urnenwandje Kammer - 2 Urnen3.106,40 €
1.7.2.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes weitere Jahr der Verlängerung - 2 Urnenje Kammer - 2 Urnen103,01 €
1.7.3.Urnenreihengrab Urnenwandje Kammer - 1 Urne2.089,60 €
1.7.4.Anbringung Vase Urnenwand (Kostendeckend)202,00 €

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1.8. ZeitenInsel

1.8.1.Urnenwahlgrab in der Gemeinschaftsanlage ZeitenInselje Stelle - 2 Urnen2.878,40 €
1.8.2.Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage ZeitenInselje Stelle - 1 Urne2.000,00 €
1.8.3.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes weitere Jahr der Verlängerung - 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen94,97 €

1.9. RuheHain

1.9.1.Urnenwahlgrab in der Gemeinschaftsanlage 'RuheHain'je Stelle - 2 Urnen2.609,60 €
1.9.2.Urnenreihengrab in der Gemeinschaftsanlage 'RuheHain'je Stelle - 1 Urne1.740,80 €
1.9.3.Wiedererwerb des Nutzungsrechts für jedes weitere Jahr der Verlängerung - 2 Urnenje Stelle - 2 Urnen84,99 €

2. Ausheben und Verfüllen

2.1.Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in 1,60 m Tiefe460,00 €
2.2.Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an in 1,60 m Tiefe841,00 €
2.3.Erdbestattung in 2,50 m Tiefe951,00 €
2.4.Urnenbeisetzung200,00 €
2.5.Anonyme Urnenbeisetzung150,00 €

3. Erstanlage bzw. Wiederherstellung der Grabstelle / Beisetzung Urne

3.1.Abräumen der Kränze, Abstecken der Grabstelle, Auftragen von Mutterboden sowie Raseneinsaat bei Rasengräbern (Erdbestattung)je Stelle275,00 €
3.2.Abräumen der Kränze, Abstecken der Grabstelle, Auftragen von Mutterboden sowie ggf. Raseneinsaat bei Rasengräbern (Urnenbestattung)je Stelle200,00 €
3.3.Beisetzung Urne durch Gärtner (ohne Angehörige)pro Urne65,00 €
3.4.Beisetzung Urne durch Gärtner (mit Angehörige)pro Urne150,00 €

4. Pflegegebühr - bei Rückgabe vor Ablauf der Ruhezeit und Umwandlung in Rasengräbern

4.1.Erdbestattungsgrabje Stelle und Jahr25,50 €
4.2.Urnenreihengrabje Stelle und Jahr11,90 €
4.3.Urnenwahlgrabje Stelle und Jahr16,70 €
4.4.Kindergrabje Stelle und Jahr11,90 €

5. Gebühr für die Umwandlung eines bestehenden Grabes in ein Rasengrab - Grabmal verbleibt auf der Grabstelle

Vorzeitige Grabrückgabe (Mehraufwand bei Umwandlung in Rasengrab mit Grabstein)

5.1.Sarggrabje Stelle148,00 €
5.2.Kindergrabje Stelle91,00 €
5.3.Urnengrabje Stelle62,00 €

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6. Umbettung (Ausbettung)

6.1.AusbettungAbrechnung nach Aufwand
Für erneute Bestattung auf dem Friedhof wird zusätzlich die entsprechende Gebühr erhoben.die nach Ziff. 1-3 maßgebliche Gebühr

7. Benutzung Kapelle, Leichenhalle und Kühlraum

7.1.Kapellenbenutzung (ca. 30 Minuten) **289,50 €
7.2.Kapellenbenutzung - kurze Nutzungsdauer (ca. 10 Minuten) // für Überziehung je angefangene 10 Minuten95,50 €
7.3.Nutzung des Verabschiedungsraums (bis 30 Minuten)59,50 €
7.4.Benutzung des Kühlraumsje angefangenen Tag18,50 €

8. Verwaltungsgebühr Grabmale

8.1.Für die Genehmigung von Grabmalenje Antrag
8.1.1.Genehmigung von Grabmalen inkl. Standsicherheitsprüfung (Nutzungsfrist 25 Jahre)149,50 €
8.1.2.Genehmigung von Grabmalen inkl. Standsicherheitsprüfung (Nutzungsfrist 30 Jahre)173,00 €
8.1.3.Genehmigung von Grabmalen ohne Erfordernis der Standsicherheitsprüfung, Abdeckplatten und Einfassungen32,00 €
8.1.4.Gebühr für die Standsicherheitsprüfung, bei der Verlängerung von Grabstätten (je Verlängerungsjahr)4,70 €

9. Verwaltungsgebühren / Weiteres

9.1Übertragung / Umschreibung von Nutzungsrechten inkl. der Urkunde11,00 €
9.2Antrag auf vorzeitige Rückgabe11,00 €
9.3Versenden einer Urne61,00 €
9.4Zusatzbuchstabe Verschlussplatte Urnenwand (je Buchstabe)9,00 €

  • Bei einer Verlängerung der Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur Gebühren für maximal 4 Grabstellen erhoben. Alle weiteren Grabstellen der Grabstätte werden nicht zusätzlich berechnet.

** Bei Überziehung der Zeit für eine Kapellenbenutzung (30 Minuten), wird je angefangene 10 Minuten die kurze Kapelle zuzüglich berechnet.

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