Gebührenordnung – Bitterfeld-Wolfen

Vollständige Gebührenordnung für Bitterfeld-Wolfen.

Gebührenordnung

3 Abschnitte.

§ 5 Billigkeitsmaßnahmen

Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.

§ 6 Auskunftspflicht

Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige Auskünfte zu erteilen.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 26.05.2014 außer Kraft.

Bitterfeld-Wolfen, den 11.03.2022

gez. Armin Schenk Oberbürgermeister

(Siegel)

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

Gebührenverzeichnis ab 01.04.2022

Gebühren für die städtischen Friedhöfe in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Stadt Wolfen, Ortsteilen Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Siebenhausen, Thalheim und Zschepkau sowie für die Trauerhallen in den Ortsteilen Stadt Bitterfeld, Stadt Wolfen (klein und groß), Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim und Zschepkau.

A. Benutzungsgebühren

Original-Gebührenordnung als PDF

← Zur Gemeinde