Berlin

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 11. November 2008

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab232,00 € Bestattungsgebühr (3.1.1.2); Grundgebühr 496,00 € (2.1.1) und Zusatzgebühr 1.019,00 € (4.1.1) separat.
Sargwahlgrab285,00 € Bestattungsgebühr (3.1.1.1); Grundgebühr 520,00 € (2.1.2) separat.
Urnenreihengrab91,00 € Bestattungsgebühr (3.1.2.2); Grundgebühr 496,00 € (2.1.1) separat.
Urnenwahlgrab97,00 € Bestattungsgebühr (3.1.2.1); Grundgebühr 520,00 € (2.1.2) separat.
Urnengrab anonym87,00 € Bestattungsgebühr (3.1.2.3) für Urnen-/Aschengemeinschaftsgrabstätte; Zusatzgebühr 69,00 € (4.1.3) separat.
Baumbestattung108,00 € Bestattungsgebühr (3.1.2.5) für Familiengrabstätte eines Baumfeldes; Zusatzgebühr 675,00 € (4.1.6) separat.
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)232,00 € / 91,00 € Separat als Bestattungsgebühr ausgewiesen (je nach Grabart); enthält Annahme, Aufbewahrung, Gruft, Sandschale, etc.
Trauerhalle / Halle159,00 € Für bis zu 30 Minuten (3.2.1.1); ermäßigt 116,00 € für bestimmte Friedhöfe; je weitere 10 Min. 53,00 €.

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Gebührenordnung

für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgebührenordnung - FriedGebO)

Vom 17. November 2003 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2008 (GVBl. S. 412)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel II § 6 Abs.1 des Gesetzes vom 15. April 1996 (GVBl. S. 126), wird verordnet:

§ 1

Für die Benutzung der landeseigenen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Leistungen der Friedhofsverwaltungen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Anlage erhoben. Grabstätten gemäß § 33 Abs. 3 bis 6 der Friedhofsordnung vom 19. November 1997 (GVBl. S. 614), die durch Artikel II § 6 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540) geändert worden ist, gelten als Wahlgrabstätten.

§ 2

Soweit die Benutzung der landeseigenen Friedhöfe und deren Einrichtungen oder Leistungen der Friedhofsverwaltungen beantragt worden sind, gilt der Gebührentarif im Zeitpunkt des Antragseingangs.

§ 3

Gebührenfrei sind

  1. 1. Ersatznutzungsrechte gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des Friedhofsgesetzes vom 1. November 1995 (GVBl. S. 707), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Juli 2001 (GVBl. S. 313) geändert worden ist, und
  2. 2. Umbettungen und Umsetzungen von Grabausstattungsgegenständen aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 3 des Friedhofsgesetzes und § 2 Abs. 2 der Friedhofsordnung.

§ 3 a

Die Tarifstellen 2.1.2 (Friedhofsgrundgebühr), 4.1.4 und 4.1.5 (Zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege eines Grabfeldes oder einer Urnenwandgrabanlage) der Anlage F finden bei Bestattungen in Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht nach der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe und Krematorien Berlins vom 22. Januar 1957 (GVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2001 (GVBl. S. 165), erworben wurde, welches über den 31. Dezember 2013 Rechtswirkung entfaltet, nach Maßgabe des Satzes 2 Anwendung.

1

Für die erste Bestattung

  1. 1. in einer Erdwahl- und Familiengrabstätte bis zum 31. Dezember 2008 und
  2. 2. in einer Urnenwahl- und Urnenwandgrabstätte bis zum 31. Dezember 2013 ist für jedes angefangene Jahr der zur Wahrung der Mindestruhezeit notwendigen Verlängerung ein Zwanzigstel der Gebühr zu erheben.

§ 4

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe und Krematorien Berlins vom 22. Januar 1957 (GVBl. S. 152), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 2001 (GVBl. S. 165), außer Kraft.

2

Anlage (zu § 1)

(Datum des Inkrafttretens: 01.01.2008)

**Gebührentarif

für die landeseigenen Friedhöfe Berlins und deren Einrichtungen**

Gebühr(€)
1Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Nutzungsrechtsangelegenheiten
1.1Überlassung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte zum Zwecke der sofortigen oder späteren Bestattung52,00
1.2Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte14,00
1.3Zustimmung zur Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte19,00
2Friedhofsgrundgebühr für die Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage
2.1je Bestattungsfall
2.1.1in einer Reihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte496,00
2.1.2in einer Wahl-, Familien- oder Urnenwandgrabstätte520,00
2.2bei Verlängerung des Nutzungsrechts ohne weiteren Bestattungsfall oder für das ohne Bestattungsfall überlassene Nutzungsrecht (Reservierung), je Grabstätte und Jahr, Anmerkung: Soll während der Dauer der Reservierungszeit oder der Verlängerungszeit bestattet werden, wird die nach Tarifstelle 2.2 gezahlte Grundgebühr für die nicht in Anspruch genommene Zeit auf die Gebühr nach Tarifstelle 2.1.2 angerechnet.26,00
2.3bei einer Umbettung von einem nichtlandeseigenen Friedhof, je Umbettung und Jahr der restlichen Ruhezeit
2.3.1in einer Reihen- oder Gemeinschaftsgrabstätte24,80
2.3.2in einer Wahl-, Familien- oder Urnenwandgrabstätte26,00

3

Gebühr (€)

3Bestattungen, Trauerfeierlichkeiten und Grabmalangelegenheiten
3.1Bestattungen
3.1.1Erdbestattung einschließlich Sargannahme, Sargaufbewahrung bis zu 4 Tage nach dem Einlieferungstag, Bereitstellen des Sarges zur Bestattung, Herstellen und Schließen der Gruft, Auskleiden der Gruft, Sandschale, Trauerzugführer, Anordnen der Blumen und Gebinde
3.1.1.1in einer Erdwahl- oder Familiengrabstätte einschließlich Abräumen der Pflanzung nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts285,00
3.1.1.2in einer Erdreihengrabstätte einschließlich Abräumen der Pflanzung nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts232,00
3.1.1.3in einer Erdreihengrabstätte mit einheitlicher Anlage und Pflege (nur in Verbindung mit Tarifstelle 4.1.1)228,00
3.1.1.4in einer Erdgemeinschaftsgrabstätte (nur in Verbindung mit Tarifstelle 4.1.2)228,00
Anmerkung: Die Gebühr nach den Tarifstellen 3.1.1.1 bis 3.1.1.4 ermäßigt sich um 15,00 €, wenn der Friedhof keine Möglichkeit der Sargaufbewahrung hat.
3.1.2Beisetzung einer Urne einschließlich Urnenannahme, Urnenaufbewahrung bis zu 3 Wochen, Bereitstellen der Urne zur Beisetzung, Herstellen und Schließen der Gruft, Sandschale, Urnenträger, Anordnen der Blumen und Gebinde
3.1.2.1in einer Erdwahl-, Erdreihen-, Urnenwahl- oder Familiengrabstätte einschließlich Abräumen der Pflanzung nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts97,00
3.1.2.2in einer Urnenreihengrabstätte einschließlich Abräumen der Pflanzung nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts91,00
3.1.2.3in einer Urnen- oder Aschengemeinschaftsgrabstätte (nur in Verbindung mit Tarifstelle 4.1.3)87,00
3.1.2.4in einer Urnenwandgrabstätte (nur in Verbindung mit Tarifstelle 4.1.4 oder 4.1.5)50,00
3.1.2.5in einer Familiengrabstätte eines Baumfeldes (nur in Verbindung mit Tarifstelle 4.1.6)108,00

4

Gebühr (€)

3.2 Bereitstellung der Feiereinrichtungen

3.2.1 für eine Trauerfeier einschließlich Ausschmücken mit Pflanzendekoration und Kerzen, Bereitstellung der Orgel, des Harmoniums oder von Musikübertragungsgeräten

3.2.1.1 für die Dauer von bis zu 30 Minuten 159,00

3.2.1.2 ermäßigte Gebühr für die Friedhöfe Rudow, Köpenicker Str. 131, 12355 Berlin (Neukölln) und Staaken, Buschower Weg 18-34, 13591 Berlin (Spandau), deren Feierhallen in Größe und Ausstattung nicht den allgemeinen Anforderungen entsprechen, für die Dauer von bis zu 30 Minuten 116,00

3.2.1.3 je weitere angefangene 10 Minuten 53,00

3.2.1.4 je weitere angefangene 10 Minuten bei ermäßigter Gebühr 39,00

3.2.2 für eine stille Abschiednahme für 15 Minuten einschließlich einfacher Ausschmückung des Raumes einschließlich Kerzen 58,00

3.2.3 für eine Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeierlichkeiten

3.2.3.1 für die ersten 10 Minuten 15,00

3.2.3.2 je weitere angefangene 10 Minuten 4,00

3.2.4 für die würdige Urnenübergabe an die Trauergemeinde in einem Raum, wenn weder Trauerfeier noch stille Abschiednahme vorgesehen sind 22,00

3.2.5 Islamische Bestattungen

3.2.5.1 Bereitstellen eines besonderen Waschraums für die rituelle Waschung und Gebet, je angefangene Stunde 149,00

3.2.5.2 Bereitstellen eines Gebetsraums ohne rituelle Waschung, je angefangene Stunde 58,00

3.3 Grabmalangelegenheiten

3.3.1 Erteilen einer Zustimmung zum Aufstellen eines stehenden Grabmals einschließlich Beräumung nach Erlöschen des Nutzungsrechts

3.3.1.1 mit einem Rauminhalt von bis zu 0,05 m³ 100,00

3.3.1.2 mit einem Rauminhalt von mehr als 0,05 m³ bis zu 0,1m³ 163,00

3.3.1.3 mit einem Rauminhalt von mehr als 0,1 m³ je weitere angefangene 0,1 m³ 34,00

Der Sockel ist bei der Berechnung des Rauminhalts einzubeziehen.

3.3.2 Erteilen einer Zustimmung zum Auslegen eines liegenden Grabmals oder zum Anbringen oder Aufstellen eines Denkzeichens einschließlich Beräumung nach Erlöschen des Nutzungsrechts

3.3.2.1 mit einem Rauminhalt von bis zu 0,02 m³ 32,00

5

Gebühr(€)
3.3.2.2mit einem Rauminhalt von mehr als 0,02 m³ je weitere angefangene 0,02 m³4,00
3.3.3Erteilen einer Zustimmung zum Errichten einer Grabeinfassung einschließlich Beräumung nach Erlöschen des Nutzungsrechts
3.3.3.1mit einem Rauminhalt von bis zu 0,05 m³45,00
3.3.3.2mit einem Rauminhalt von mehr als 0,05 m³ bis zu 0,1 m³72,00
3.3.3.3je weitere angefangene 0,1 m³ Rauminhalt25,00
Anmerkung: Bei Grabmalen, für die die Zustimmung nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung erteilt worden ist, werden auf Antrag bei stehenden Grabmalen und Grabeinfassungen mit Fundament 14% und bei liegenden Grabmalen, Denkzeichen und Einfassungen ohne Fundament 55% der Gebühr erstattet, die nach den unter Nummer 3.3.1 bis 3.3.3 aufgeführten Tarifstellen erhoben worden ist, wenn der Nutzungsberechtigte das Grabmal und die Einfassung in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst entfernt und entsorgt hat.
3.3.4Standsicherheitsprüfung bei einem stehenden Grabmal, je Jahr4,00
3.4Ausbettung und erneute Bestattung
3.4.1Öffnen einer Erdgrabstätte für eine Ausbettung bis zur Sargoberkante und Schließen der Grabstätte293,00
3.4.2Ausbetten einer Urne einschließlich Öffnen und Schließen der Grabstätte
3.4.2.1aus einer Erd- oder Urnengrabstätte63,00
3.4.2.2aus einer Urnenwandgrabstätte15,00
Anmerkung: Für die Genehmigung zur Ausgrabung und Umbettung einer Leiche oder einer Urne wird zusätzlich eine Gebühr nach Tarifstelle 6041 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
3.4.3Bestattung in einer Erd- oder Urnengrabstätte nach einer Ausbettung ohne Zeremonie
3.4.3.1eines Sarges211,00
3.4.3.2einer Urne45,00
4Zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege eines Grabfeldes oder einer Urnenwandgrabanlage durch die Friedhofsverwaltung
4.1je Bestattungsfall für die Ruhezeit von 20 Jahren
4.1.1in einer Erdreihengrabstätte mit einheitlicher Anlage und Pflege1 019,00

6

Gebühr(€)
4.1.2in einer Erdgemeinschaftsgrabstätte einschließlich Anlage, Pflege und Unterhaltung einer Kranzabla- ge- und Gedenkstätte1 027,00
4.1.3in einer Urnen- oder Aschengemeinschaftsgrabstätte einschließlich Anlage, Pflege und Unterhaltung einer Kranzabla- ge- und Gedenkstätte69,00
4.1.4in einer Urnenwandgrabstätte in freistehender Anlage161,00
4.1.5in einer Urnenwandgrabstätte in einem Gebäude621,00
4.1.6in einer Familiengrabstätte eines Baumfeldes675,00
4.2bei Verlängerung oder Reservierung des Nutzungsrechts, je Jahr (nur in Verbindung mit Tarifstelle 2.2 oder 2.3)
4.2.1an einer Urnenwandgrabstätte in freistehender Anlage8,00
in einem Gebäude31,00
4.2.2in einer Familiengrabstätte eines Baumfeldes34,00
Anmerkung zu 4.2: Soll während der Dauer der Reservierungszeit oder der Verlänge- rungszeit bestattet werden, wird die nach den unter Nummer 4.2 aufgeführten Tarifstellen gezahlte zusätzliche Gebühr für die nicht in Anspruch genommene Zeit auf die Gebühr nach den unter Nummer 4.1 aufgeführten Tarifstellen angerechnet.
5Einzelleistungen
5.1Sargträger, je Person30,00
5.2Aufbewahrung
5.2.1einer Urne ab der 4. Woche, je angefangene Woche8,00
5.2.2eines Sarges ab dem 5. Tag, je Tag, mit Ausnahme der gesetzli- chen Feiertage38,00
5.3Entgegennahme, Kontrolle, Verwahren einer Überurne sowie das Einsetzen der Urne in die Überurne für die Urnenbeisetzung10,00
5.4Urne für den Versand vorbereiten zuzüglich verauslagte Transportkosten10,00
5.5Annahme einer Urne, die von einem Krematorium oder einem Friedhof außerhalb Berlins zugesandt wird oder die von einem Be- stattungsinstitut oder Bestattungsfuhrunternehmen angeliefert wird8,00

7

Gebühr(€)
5.6Ändern oder Stornieren eines vereinbarten Feier- oder Bestattungs- termins20,00
5.7Inanspruchnahme eines Kranzwagens20,00
5.8Hügel setzen, je Grabstelle
5.8.1auf einer Erdreihengrabstätte52,00
5.8.2auf einer Erdwahlgrabstätte61,00
5.8.3Provisorium14,00
5.9Seitliches Bepflanzen eines Hügels40,00
5.10Seitliche Abgrenzung setzen für
5.10.1eine Erdwahlgrabstätte mit Betonplatten der Größe 50*25*5 cm56,00
5.10.2eine Erdreihengrabstätte mit Betonplatten der Größe 50*25*5 cm52,00
5.10.3eine Urnenwahlgrabstätte mit Betonkantenstein der Größe 100*25*6 cm32,00
5.10.4eine Urnenreihengrabstätte mit Betonkantenstein der Größe 50*25*6 cm17,00
Anmerkung: In den unter Nummer 5.10 aufgeführten Tarifstellen sind Abbau und Entsorgung am Ende des Nutzungsrechts enthalten.
5.11Genehmigung zum Aufstellen einer Bank einschließlich Abräumen und Entsorgen nach Erlöschen des Nut- zungsrechts67,00
Anmerkung: Bei einer Bank, die nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung ge- nehmigt worden ist, werden auf Antrag 14% der nach der Tarifstelle 5.11 erhobenen Gebühr erstattet, wenn der Nutzungsberechtigte die Bank in Absprache mit der Friedhofsverwaltung selbst entfernt und entsorgt hat.
5.12Zulassung für Gewerbetreibende
5.12.1Einzelzulassung für einen Bezirk, je Jahr einschließlich 3 Ausfertigungen92,00
5.12.2Generalzulassung für alle Bezirke, je Jahr einschließlich 5 Ausfertigungen243,00
5.12.3Zusätzliche Ausfertigungen der Zulassung, je Exemplar8,00
5.12.4Einmalige Erlaubnis, je Grabmal oder Bestattung20,00

8

Gebühr(€)
5.12.5Ablehnung oder Widerruf eines Antrags auf Einzel- oder Generalzulassung20,00
5.13Schriftliche Auskunft aus dem Friedhofsregister eines Bezirks nach Ablauf des Nutzungsrechts zum Zwecke der Grabstellensuche
5.13.1bei vollständiger Angabe des Namens und der Personendaten des Verstorbenen15,00
5.13.2bei unvollständiger Angabe des Namens oder der Personendaten des Verstorbenen31,00
5.14Merkpfahl8,00

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