Gebührenordnung – Berg

Vollständige Gebührenordnung für Berg.

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 7 Paragraph 7

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.

Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.

gez.

B e r g l e r

  1. Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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