Friedhofsgebuehren Berg

Friedhofssatzung und Gebührenordnung fuer Berg

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Gebührenordnung

Gebührenordnung

1 Abschnitte.

§ 7 Paragraph 7

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.

Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.

gez.

B e r g l e r

  1. Bürgermeister

Paragraph 07

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.

Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.

gez.

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Friedhofssatzung

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Gebührenordnung

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§ 7 Paragraph 7

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.

Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.

gez.

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  1. Bürgermeister

Paragraph 07

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.

Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.

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Friedhofssatzung

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📎 Quellen

📄 Original: Friedhofssatzung

📄 Original: Gebührenordnung

Original-Satzung als PDF
Original-Gebührenordnung als PDF

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