Wählen Sie die gewünschte Dokumentart für Berg.
- Friedhofssatzung – Rechtsgrundlage und Ordnungsvorschriften
- Gebührenordnung – Gebühren, Tarife und Leistungen
Gebührenordnung
Gebührenordnung
1 Abschnitte.
§ 7 Paragraph 7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.
Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.
gez.
B e r g l e r
- Bürgermeister
Paragraph 07
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.
Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.
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B e r g l e r
- Bürgermeister
Friedhofssatzung
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§ 7 Paragraph 7
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.
Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.
gez.
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Paragraph 07
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Berg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.04.2014 außer Kraft.
Berg, 13.12 2024 Gemeinde Berg b. Neumarkt i. d. OPf.
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Friedhofssatzung
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