ℹ️ Kein kommunaler Friedhof: Dieser Friedhof gehört der Ev. Kirchengemeinde Beckum (Evangelisch-Lutherisch). Die Satzung und Gebühren werden von der Kirchengemeinde festgelegt — nicht von der Gemeindeverwaltung.

Ev. Kirchengemeinde Beckum

Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.

Gebührenordnung (Originalwortlaut)

AMTSBLATT
Amtliches Bekanntmachungsorgan

des Kreises Warendorf
Jahrgang 2019 der Stadt Ahlen
der Abwasserbetrieb TEO AöR
der Stadt Telgte
der Volkshochschule Warendorf
der Sparkasse Beckum-Wadersloh
Ausgabe - Nr. 44 der Sparkasse Münsterland Ost
der Wasserversorgung Beckum GmbH
der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG

Ausgabetag 18.10.2019

Nummer Datum Gegenstand Seite

EV. KREISKIRCHENAMT GÜTERSLOH-HALLE-
PADERBORN

249 17.06.19 a) Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung für
den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Beckum
vom 17.06.2019 746 – 747

250 17.06.19 b) Satzung zur Änderung der Friedhofsgebühren-
satzung für den Friedhof der Ev. Kirchenge-
meinde Beckum vom 17.06.2019 748 – 749

KREIS WARENDORF

251 11.10.19 a) Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2020 750

252 10.10.19 b) Aufhebung der Tierseuchenverordnung zum
Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (frü-
her bösartige Faulbrut) der Bienen vom
02.08.2018 751 – 752

253 09.10.19 c) Bekanntmachung gem. § 21a der 9. Verord-
nung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) 753

Herausgeber: Kreis Warendorf – Der Landrat Erscheint in der Regel zweimal monatlich (1. u. 3. Freitag)
Telefon: 0 25 81 / 53-10 32 Fax: 0 25 81 / 53-10 99 bei Bedarf auch zusätzlich
eMail: [email protected]
Druck und Vertrieb: Kreis Warendorf Ein Abonnement kann für eine Jahresgebühr in Höhe von
Haupt- und Personalamt Postfach 11 05 61 48207 Warendorf 48,- € abgeschlossen werden. Bestellungen sind an das
Haupt- und Personalamt zu richten.

Alle Amtsblätter können kostenfrei auf der Internetseite
www.kreis-warendorf.de unter der Rubrik “Amtsblatt“
abgerufen werden.
2

Nr. Datum Gegenstand Seite

254 d) Veröffentlichung des Amtsblattes des Kreises
Warendorf in der 44. Kalenderwoche 754

255 e) Bekanntmachung von Verwaltungsentschei-
dungen 755 – 762
746
747
748
749
750

KREIS WARENDORF 48231 Warendorf, den 11.10.2019
Der Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen für den Kreis Warendorf ist dem Kreis-
tag am 11.10.2019 zugeleitet worden. Der Entwurf wird für die Dauer des Beratungsverfah-
rens des Kreistages und seiner Ausschüsse ab sofort in folgender Dienststelle während der
Dienststunden (montags bis donnerstags 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis
14.00 Uhr) verfügbar gehalten:

Kreishaus Warendorf, Kämmerei, Räume C 1.90 – C 1.93,
Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf

Ferner ist der Entwurf im Internet (www.kreis-warendorf.de/haushalt) einsehbar. Gegen den
Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehöri-
gen Gemeinden in der Zeit von Montag, 21.10.2019, bis Montag, 04.11.2019, bei der o. g.
Dienststelle Einwendungen erheben.

Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung voraussichtlich am
13.12.2019.

gez.
Dr. Olaf Gericke
751

Tierseuchenverordnung

zur Aufhebung der Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Amerikanische
Faulbrut (früher bösartige Faulbrut) der Bienen vom 02.08.2018

Aufgrund der

- §§ 1 bis 8 und § 24 des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen
(Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.05.2013 (BGBI I S. 1324), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2016 (BGBI I S.
1666)

- § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz und zum Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AG TierGesG TierNebG NRW) vom 02.09.2008
(GV.NRW.S.612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2014 (GV.NRW.S.885)

- § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der
Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur
Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen vom
27.02.1996 (GV.NW.S.104), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom
01.03.2016 (GV. NRW.S.148)

- der §§ 5 b, 10 Abs. 1 und 11 der Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2004 (BGBI I S. 2738), zuletzt geändert durch Art. 7 der
Verordnung vom 17.04.2014 (BGBI I. S. 388),

- der §§ 25, 30, 31, 33 und 34 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden, Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NW. S. 528/SGV.NRW. 2060), zuletzt geändert
durch Artikel 8 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV.NRW.S.622),

wird für den Kreis Warendorf folgendes verordnet:

§ 1
Aufhebung des Sperrbezirks

Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen in dem eingerichteten Sperrbezirk
Ahlen als erloschen gilt, wird die Tierseuchenverordnung vom 02.08.2018 aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Warendorf, den 10.10.2019

KREIS WARENDORF
als Kreisordnungsbehörde
Der Landrat
gez.
Dr. Olaf Gericke
752

Verkündung

Die vorstehende Tierseuchenverordnung wird hiermit verkündet.

Warendorf, den 10.10.2019

KREIS WARENDORF
als Kreisordnungsbehörde
Der Landrat
gez.
Dr. Olaf Gericke
753

Bekanntmachung gem. § 21a
der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)

Kreis Warendorf Warendorf, 09.10.2019
Az.: 63-40131/2018

Der Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, hat Herrn Arnemann, Elms-
ter Berg 17, 48324 Sendenhorst eine Genehmigung gem. § 16 und § 6 i.V.m. § 10 des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG i.V.m. § 1, 2 und Nr. 7.1.11.1. und 9.36 des An-
hanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV – zur wesentli-
chen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Nutztieren
(Sauen und Mastschweine) und zur Lagerung von Gülle erteilt.

Eingeschlossene Entscheidungen
- Baugenehmigung nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau O NRW)

Die Anlage darf auf dem Grundstück in Sendenhorst, Gemarkung Sendenhorst, Flur 1, Flur-
stück 67,68 und 69 errichtet und betrieben werden.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwal-
tungsgericht Münster, Manfred-von-Richthofen-Straße 8, 48145 Münster oder Postfach
80 48, 48043 Münster Klage einreichen.“

Ich weise darauf hin, dass der Genehmigungsbescheid unter Auflagen zum Baurecht /
Brandschutz, zum Immissionsschutzrecht, zum Wasserrecht, zum Natur- und Landschafts-
schutzrecht, zum Arbeitsschutzrecht und zum Straßenrecht ergangen ist.
Für diese Tierhaltungsanlage ist das BVT-Merkblatt „Beste Verfügbare Techniken der Inten-
sivhaltung von Geflügel und Schweinen“ maßgeblich.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides
vom 02.10.2019 mit Begründung und den dazugehörigen Antragsunterlagen in der Zeit vom
21.10.2019 bis einschließlich 04.11.2019 bei folgenden Behörden ausliegt:

- Kreis Warendorf, Waldenburger Straße 2, Bauamt, Zimmer B2.20
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags bis donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
darüber hinaus ist hier innerhalb der Auslegungsfrist auch eine Terminvereinbarung mög-
lich (Tel.: 02581/536346) oder per Email: verfahrensstelle.immissionsschutz@kreis-
warendorf.de

- Stadt Sendenhorst, Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst, Bauordnungsamt, Raum 309
dienstags bis freitags 08.30 – 12.30 Uhr
mittwochs 14.30 – 16.00 Uhr
donnerstags 14.30 – 18.00 Uhr

Zusätzlich ist der Bescheid – ohne Unterlagen - im Internet unter www.kreis-warendorf.de
(Bekanntmachungen/Immissionsschutz) einsehbar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Ein-
wendung erhoben haben, als zugestellt.

Im Auftrag
Kreis Warendorf
gez. Wobbe
754

Veröffentlichung des Amtsblattes des Kreises Warendorf in der
44. Kalenderwoche

In der 44. Kalenderwoche erscheint das Amtsblatt am 31.10.2019.
Die Abgabefrist endet am 29.10.2019 um 11 Uhr.

Im Auftrag

Rogoski
755

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Frau Silvia-Mariana Ciobanu

letzte bekannte Anschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 10 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 07.10.2019
Aktenzeichen : 368300/UZ/146/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 10.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Gabriel-Georgian Bratu

letzte bekannte Anschrift: Spiekersstr.5 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 09.10.2019
Aktenzeichen : 368300/UZ/155/CK

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 10.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
756

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Fildes Dragena

letzte bekannte Anschrift: Drosselstiege 1 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 09.10.2019
Aktenzeichen : 368300/UZ/154/CK

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 10.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Pawel Miroslaw Kwiatkowski

letzte bekannte Anschrift: An der Tanne 8 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 09.10.2019
Aktenzeichen : 368300/UZ/153/CK

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 10.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
757

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Cristian Gradinaru

letzte bekannte Anschrift: Speckenstrr. 1 59302 Oelde
mit Schreiben vom : 11.10.2019
Aktenzeichen : 368300/ZU/148/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 11.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
758

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Ionut Gafton

letzte bekannte Anschrift: Teichweg 11 33397 Rietberg
mit Schreiben vom : 30.09.2019
Aktenzeichen : 368300/OV SA/149/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Maruis-Alin Cimpoaca

letzte bekannte Anschrift: Nordenmauer 17 59227 Ahlen
mit Schreiben vom : 30.09.2019
Aktenzeichen : 368300/OV SA/150/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
759

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Daniel-Mihail Albu

letzte bekannte Anschrift: Drosselstiege 1 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 01.10.2019
Aktenzeichen : 368300/OV SA/151/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Dragnea Fildes

letzte bekannte Anschrift: Drosselstiege 1 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 01.10.2019
Aktenzeichen : 368300/OV SA/152/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
760

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Frau Adina-Mirabela Antal

letzte bekannte Anschrift: Poststr. 13 59302 Oelde
mit Schreiben vom : 01.10.2019
Aktenzeichen : 368300/OV SA/153/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Benachrichtigung / öffentliche Zustellung

Das Amt für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf hat
für
Herrn Ionel Stefan

letzte bekannte Anschrift: Nordstr.52 59269 Beckum
mit Schreiben vom : 07.10.2019
Aktenzeichen : 368300/OV/154/JP

Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das
Schreiben gem. § 1 i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als
zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt
werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2,
48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
werden.

48231 Warendorf, den 14.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag
761

Öffentliche Bekanntmachung

Der Kreis Warendorf hat in dem Verwaltungsverfahren, Kerstin Angelika Pfeffer, zuletzt
wohnhaft in Heinrich-Imbusch-Straße 34 59229 Ahlen mit Schreiben vom 15.10.2019,
Aktenzeichen 3910/593000 eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthaltsort der o. g. Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt (§ 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2
Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). Es wird darauf
hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf
Rechtsverluste drohen können.

Es gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushangs zwei Wochen
verstrichen sind.

Das Schreiben kann im Jobcenter Kreis Warendorf, Anlaufstelle Ahlen, Zimmer 0.16,
Raiffeisenstraße 11, 59229 Ahlen, während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen
werden.

Kreis Warendorf
Der Landrat
762

Benachrichtigung
Das Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Warendorf
hat für
Herrn Salmei Asisi

letzte bekannte Anschrift: Rahlstedter Straße 193 a EG 22143 Hamburg
mit Schreiben vom: 02.09.2019
Aktenzeichen: 410090459017

eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen.

Da der derzeitige Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben
gem. §1 i. V. m. §10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hiermit
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag
der Bekanntmachung
beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können.

Das Schreiben kann im Kreishaus Warendorf, Amt für öffentliche Sicherheit, Ordnung und
Straßenverkehr, Zimmer B1.32 Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, während der allgemeinen
Dienstzeit eingesehen werden.

Warendorf, 15.10.2019

Kreis Warendorf
Der Landrat
Im Auftrag

Quelle

Ev. Kirchengemeinde Beckum

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