Beckum

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 1. Januar 2026

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrab2.168,00 Euro Nutzungsrecht 30 Jahre
Sargwahlgrab2.769,00 Euro Nutzungsrecht 30 Jahre
Urnenreihengrabnicht angegeben nicht explizit aufgeführt (nur anonyme Variante genannt)
Urnenwahlgrab1.141,00 Euro Nutzungsrecht 30 Jahre
Urnengrab anonym1.141,00 Euro als anonyme Urnenreihengrabstätte aufgeführt
Baumbestattung238,00 Euro Gestaltungs- und Pflegegebühr für Wahlgrabstätte mit 30 Jahre Nutzungsrecht
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)1.074,00 Euro (Sarg/Erde), 502,00 Euro (Urne) Separat als Bestattungsgebühr erhoben
Trauerhalle / Halle219,00 Euro Nutzungsgebühr

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Anlage 2 zur Vorlage 2025/0383

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beckum

Inhaltsverzeichnis

Präambel ... 2 § 1 Gebührenpflicht ... 2 § 2 Gebühren ... 2 § 3 Gebührenpflichtige ... 4 § 4 Gebührenfälligkeit ... 4 § 5 Inkrafttreten ... 4

  • 2 -

Präambel

Aufgrund der §§ 7 Absatz 1 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und § 4 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 34 Friedhofssatzung der Stadt Beckum hat der Rat der Stadt Beckum am _______ folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Inanspruchnahme der sich im städtischen Eigentum befindlichen Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen sowie für damit zusammenhängende besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§ 2

Gebühren

1 Grabnutzungsgebühr

a) Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 20 Jahren – Kindergrabstätte ... 1.333,00 Euro.

b) Erwerb eines Nutzungsrechts für die Dauer von 30 Jahren – Reihengrabstätte ... 2.168,00 Euro, – Wahlgrabstätte je Grabstelle ... 2.769,00 Euro, – Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle ... 1.141,00 Euro, – anonyme Urnenreihengrabstätte ... 1.141,00 Euro, – Aschenstreufeld ... 1.141,00 Euro.

c) Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren ohne Bestattungsfall – Wahlgrabstätte je Grabstelle ... 1.033,00 Euro, – Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle ... 490,00 Euro.

d) Erwerb eines Nutzungsrechtes für die Dauer von 5 Jahren ohne Bestattungsfall – Wahlgrabstätte je Grabstelle ... 549,00 Euro, – Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle ... 278,00 Euro.

e) Verlängerung des Nutzungsrechts für jeweils 1 Jahr – Wahlgrabstätte je Grabstelle ... 92,30 Euro, – Urnenwahlgrabstätte je Grabstelle ... 38,00 Euro.

2 Bestattungsgebühr

a) Bestattung in einer – Kindergrabstätte ... 699,00 Euro, – Reihengrabstätte ... 1.074,00 Euro, – Wahlgrabstätte ... 1.074,00 Euro.

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b) Urnenbeisetzung (auch anonym) ... 502,00 Euro.

c) Ascheverstreuung ... 251,00 Euro.

d) Bestattung von Totgeburten und verstorbenen Säuglingen unter einem Jahr ohne eigene Grabstelle ... 233,00 Euro.

3 Nutzungsgebühr der Leichen-, Trauer- und Aussegnungshalle

a) Leichenhalle ... 422,00 Euro.

b) Trauerhalle ... 219,00 Euro.

c) Aussegnungshalle ... 185,00 Euro.

4 Baumbestattung

a) Gestaltungs- und Pflegegebühr für Wahlgrabstätte mit 30 Jahre Nutzungsrecht je Grabstelle ... 238,00 Euro.

b) Gestaltungs- und Pflegegebühr bei Verlängerung des Nutzungsrechtes für jeweils 1 Jahr ... 7,90 Euro.

c) Anbringung einer Namenstafel auf einer Holzstele ... 147,00 Euro.

5 Gemeinschaftsgrabanlagen

a) Gestaltungs- und Pflegegebühr für Wahlgrabstätte mit 30 Jahre Nutzungsrecht – Urnenbeisetzung je Grabstelle ... 1.313,00 Euro, – Erdbestattung je Grabstelle ... 1.661,00 Euro, – Urnenbeisetzung in Urnenwand/-stele je Nische ... 2.156,00 Euro, – Urnenbeisetzung in einer Urnenerdröhre ... 1.591,00 Euro.

b) Erstellung einer Bronzetafel mit Namenszug ... 220,25 Euro.

c) Gravur Granittür/Verschlussplatte pro Zeichen ... 7,56 Euro.

d) Gestaltungs- und Pflegegebühr bei Verlängerung des Nutzungsrechtes für jeweils 1 Jahr

  • Urnenbeisetzung je Grabstelle ... 20,90 Euro,
  • Erdbestattung je Grabstelle ... 29,50 Euro,
  • Beisetzung je Urne in einer Urnenwand/-stele ... 23,20 Euro,
  • Beisetzung in einer Urnenerdröhre ... 30,90 Euro.

6 Umbettungsgebühr (Exhumierung)

  • Kindergrabstätte ... 699,00 Euro,
  • Reihengrabstätte ... 1.074,00 Euro,
  • Wahlgrabstätte ... 1.074,00 Euro,
  • Urnenausgrabung ... 502,00 Euro.

7 Sonstige Gebühren

a) Pauschalzuschlag für Bestattungen an Samstagen – Erdbestattungen ... 102,00 Euro,

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  • – Beisetzung einer Urne... 32,50 Euro.

b) Gebühr für die Einsaat und Pflege von Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten für jeweils 1 Jahr für die Dauer der Ruhezeit je Grabstelle... 60,00 Euro.

c) Gebühr für die Einsaat und Pflege von Rasengräbern für jeweils 1 Jahr für die Dauer des Nutzungsrechtes... 20,00 Euro.

d) Besondere Leistungen, die von den Gebührensätzen nach Nummer 1 bis 6 und 7 Buchstaben a, b und c nicht erfasst sind, werden nach dem tatsächlichen Auf- wand berechnet und erhoben.

§ 3

Gebührenpflichtige

Zur Zahlung der Gebühren ist die Person verpflichtet, die selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihr zuzurechnen ist,

a) die in § 1 genannten Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen in Anspruch nimmt oder

b) eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmit- telbar begünstigt wird.

Wird der Auftrag von mehreren Personen oder im Auftrag mehrerer Personen gestellt, haftet jede Person für sich gesamtschuldnerisch.

§ 4

Gebührenfälligkeit

Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt und mit dessen Bekanntgabe fällig. Ist ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, gilt dieser.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beckum vom 18. Dezember 2024 in der Fassung vom 15. Juli 2025 außer Kraft.