Gebührenordnung – Baunach

Vollständige Gebührenordnung für Baunach.

Gebührenordnung

2 Abschnitte.

§ 6 Sonstige Gebühren

(1) Die Gebühr für Kontrollaufgaben im Friedhofsbereich zur ordnungsgemäßen Überführung einer Leiche nach auswärts beträgt 100,00 Euro. (2) Für die Umschreibung des Grabnutzungsrechts nach § 14 Friedhofssatzung wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. (3) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen, wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. (4) Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige bauliche Anlage vor Ablauf der Ruhefrist entfernen zu dürfen, wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. (5) Für die Nutzung des Leichenhauses für eine Leichenöffnung wird je Fall eine Gebühr von 150,00 Euro erhoben.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Baunach, 14.06.2021 STADT BAUNACH

gez. Roppelt

  1. Bürgermeister

Original-Gebührenordnung als PDF

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