Ev.-luth. Kirchengemeinde Asendorf
Die Kirchengemeinde stellt bisher keine digitalen Satzungs-Dokumente bereit. Wir nehmen amtliche Beschlüsse gerne entgegen — Kontakt.
Gebührenordnung (Originalwortlaut)
# 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung
für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Asendorf
in 27330 Asendorf, Landkreis Diepholz
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Asendorf hat am 08. Dezember 2023 gemäß § 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) in der zurzeit gültigen Fassung und § 30 der Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Asendorf folgende 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung vom 17. November 2009 beschlossen:
# § 1
# § 6 erhält folgende Fassung:
# § 6
# Gebührentarif
# I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
# 1. Reihengrabstätte:
a) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre: 360,00 €
b) für Kinder bis zu 5 Jahren für 30 Jahre. 150,00 €
# 2. Wahlgrabstätte:
a) für 30 Jahre je Grabstelle. 750,00 €
b) jedes Jahr der Verlangerung je Grabstelle. 25,00 €
# 3. Urnenwahlgrabstätte:
a) für 30 Jahre je Grabstelle. 390,00 €
b) für jeder Jahr der Veränderung je Grabstelle. 13,00 €
# 4. Rasenreihengrabstätte für Särge:
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
für 30 Jahre. 1.500,00 €
# 5. Rasenreihengrabstätte für Urnen:
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
für 30 Jahre. 1.000,00 €
# 6. Partner-Rasengrabstätte für zwei Urnen:
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
a) für 30 Jahre je Grabstätte. 2.000,00 €
b) für jeder Jahr der Veränderung je Grabstände. 67,00 €
# 7. Partner-Rasengrabstätte für zwei Särge:
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
a) für 30 Jahre je Grabstände. 3.000,00 €
b) für jeder Jahr der Veränderung je Grabstände: 100,00 €
# 8. Urnengrabstätte mit einzelner Stele (für eine Beisetzung):
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
für 30 Jahre
je Grabstände. 2.000,00 €
# 9. Urnengrabstätte mit einzelner Stele für Paare:
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
a) für 30 Jahre je Grabstände. 2.400,00 €
b) für jeder Jahr der Veränderung je Grabstände. 40,00 €
# 10. Urnenpartnergrabstätte mit einzelner Stele ohne Pflege:
a) für 30 Jahre je Grabstände. 1.300,00 €
b) für jeder Jahr der Veränderung je Grabstände. 10,00 €
# 11. Urnengrabstätte im Rosenbeet :
(einschließlich Unterhaltung und Pflege)
für 30 Jahre
je Grabstände. 1.400,00 €
# 12. Rasengrabstätte für Urnen mit zentraler Stele:
einschließlich Unterhaltung und Pflege) für 30 Jahre
je Grabstätte...1.100,00 €
**13. Zusätzliche Beisetzung einer Urne**
in einer Wahlgrabstätte gemäß § 13 Abs. 4 der Friedhofsordnung
Es wird eine Gebühr nach Nr. 2b für die gesamte Grabstätte zur Anpassung an die neue Ruhezeit erhoben.
**II. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer / Friedhofskapelle**
1. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer
je Bestattungsfall:...100,00 €
2. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
je Bestattungsfall:...180,00 €
**III. Gebühren für die Beisetzung:**
Für das Ausheben und Verfüllen der Grube, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde:
1. Für eine Erdbestattung:
a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr:...150,00 €
b) bei Verstorbenen ab 6. Lebensjahr:...550,00 €
2. Für eine Urnenbestattung:150,00 €
**IV: Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen:**
Für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung:...70,00 €
**§ 2 Schlussvorschriften**
(1) Diese Änderungen der Friedhofsgebührenordnung treten nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit In-Kraft-Treten dieser 1. Änderung der Friedhofsgebührenordnung tritt der bisherige Gebührentarif für den geänderten Teil außer Kraft.
27330 Asendorf, 24. Mai 2024
(L.S.)
**Der Kirchenvorstand**
(Vorsitzender)
(Kirchenvorstandsmitglied)
Die vorstehende 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Nr. 2 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt.
27232 Sulingen,
31.5.24
**Kirchenamt in Sulingen**
(Bevollmächtigter)