1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Satzung zur 2. Änderung der
Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Rettenbach (Friedhofsgebührensatzung) vom 14.06.2021
Die Gemeinde Rettenbach erlässt auf Grund der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1
Die Abgabesatzung für die Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Rettenbach (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.09.2016, zuletzt geändert mit Satzung vom 11.09.2018, wird wie folgt geändert:
- 1. In § 4 Abs. 3 wird der Gebührensatz für die Dienstleistungen eines Leichenträgers von „26,90 €“ auf „40,00 €“ je Stunde abgeändert.
- 2. In § 4 Abs. 4 wird der Gebührensatz für sonstige Tätigkeiten von „45,00 €“ auf „55,00 €“ abgeändert.
- 3. In § 4 Abs. 5 wird der Gebührensatz wie folgt neu gefasst: „nach Aufwand; Bauhofstundensatz = 40,00 €“.
- 4. In § 5 Nr. 1 wird der Gebührensatz wie folgt neu gefasst: „nach Aufwand; Bauhofstundensatz = 40,00 €“.
§ 2
Diese Satzung tritt am 15. Juni 2021 in Kraft.
Rettenbach, 14.06.2021 Gemeinde Rettenbach
Hamperl
- 1. Bürgermeister