Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 01.01.2020 · Friedhofssatzung: 25.11.2019
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | 2.830,00 € Rasenreihengrab (1 Platz) |
| Sargwahlgrab | 1.400,00 € Wahlgrab (1 Platz); weitere Preise für 2-4 Plätze sowie Wald-/Staudengarten und Rasenwahlgrab vorhanden |
| Urnenreihengrab | 1.590,00 € Rasenreihenurnengrab (1 Platz) |
| Urnenwahlgrab | 1.590,00 € Urnenwahlgrab mit Abdeckung (2 Plätze); weitere Varianten (ohne Abdeckung, Waldgarten, Staudengarten) vorhanden |
| Urnengrab anonym | 1.100,00 € anonyme Urnenbestattung (1 Platz) |
| Baumbestattung | 1.670,00 € Urnenreihengrab am Gemeinschaftsbaum (1 Platz); Einzelbaum (3.390,00 €) und Waldgarten-Optionen ebenfalls verfügbar |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | nicht angegeben Nicht in der Satzung festgelegt; direkte Abrechnung mit Bestattungsunternehmen/Beauftragtem erforderlich |
| Trauerhalle / Halle | 250,00 € Aufgeführt als 'Benutzung der Friedhofskapelle' (je Nutzung inkl. Heizkosten) |
1. Kombidokument (Satzung + Gebühren in einem PDF)
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Hinweis: Die Gemeinde stellt Satzung und Gebührenordnung als ein gemeinsames Dokument bereit. Beide sind unten vereint abgedruckt.
Gebührenordnung
Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Lachendorf, Kreis Celle
vom 14.12.2016 in der Fassung vom 25.11.2019
Aufgrund der §§ 10, 58, 98 S.3 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz i d F. vom 17. Dezember 2010 (Nieders. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften sowie über Gebietsänderungen im Bereich des Hafens Wilhelmshaven vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226), sowie § 5 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i.d.F. vom 23. Januar 2007 (Nieders. GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Neuordnung des Meldewesens vom 17.09.2015 (Nieders. GVBl. S. 186) sowie § 36 der Friedhofsatzung der Samtgemeinde Lachendorf hat der Rat der Samtgemeinde Lachendorf in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1
Die Samtgemeinde erhebt nach Maßgabe dieser Satzung
a) Gebühren für die Überlassung von Grabstätten (Grabnutzungsgebühren) zur Deckung der Finanzierungskosten für die Investitionen der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen (Abschreibung und Verzinsung) und der der laufenden Betriebskosten (z. B. Personalkosten, Unterhaltungskosten der Wege und Außenanlagen, Kosten für Strom, Wasser und Abfallbeseitigung)
b) Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen (z .B. Kapelle, Kühleinrichtung)
c) Gebühren für die Zustimmung zur Errichtung von Grabmalen und sonstiger baulicher Anlagen
§ 2
(1) Die Samtgemeinde Lachendorf erhebt die Gebühren nach Gebührenbescheid. (2) Gebührenpflichtig ist der Nutzungsberechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (3) Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheides fällig. Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung. (5) Die fälligen Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) i.d.F. vom 4. Juli 2011 (Nieders. GVBl. Seite 238) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2019 (Nieders. GVBl. Seite 88.)
§ 3
Die Gebühr kann im Einzelfall auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden.
§ 4
Diese Gebührensatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 11.12.2012 außer Kraft.
SAMTGEMEINDE LACHENDORF
Lachendorf, den 14.12.16
Warncke Samtgemeindebürgermeister
(Siegel)
1
Gebührentarif
zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Lachendorf in der Fassung vom 25.11.2019 - gültig ab 01.01.2020
I. Grabnutzungsgebühr
1. Erdgrabstätten (je 30 Jahre Ruhezeit)
1.1. Wahlgrabstätten
| a) Wahlgrab (1 Platz) | 1.400,00 € |
|---|---|
| b) Wahlgrab (2 Plätze) | 2.790,00 € |
| c) Wahlgrab (3 Plätze) | 4.010,00 € |
| d) Wahlgrab (4 Plätze) | 5.220,00 € |
| e) Wahlgrab im Waldgarten (1 Platz) | 2.530,00 € |
| f) Wahlgrab im Waldgarten (2 Plätze) | 5.130,00 € |
| g) Wahlgrab im Staudengarten (1 Platz) | 4.210,00 € |
| h) Wahlgrab im Staudengarten (2 Plätze) | 8.500,00 € |
| i) Rasenwahlgrab (2 Plätze) | 5.440,00 € |
1.2. Reihengrabstätten
| a) Rasenreihengrab (1 Platz) | 2.830,00 € |
|---|---|
| b) anonyme Erdbestattung (1 Platz) | 2.160,00 € |
| 1.3 Kindergrab (je Ruhezeit 20 Jahre) | 440,00 € |
|---|
2. Urnengrabstätten (je 30 Jahre Ruhezeit)
2.1 Wahlgrabstätten
| a) Urnenwahlgrab mit Abdeckung (2 Plätze) | 1.590,00 € |
|---|---|
| b) Urnenwahlgrab ohne Abdeckung (2 Plätze) | 1.670,00 € |
| c) Urnenwahlgrab im Waldgarten (2 Plätze) | 2.890,00 € |
| d) Urnenwahlgrab im Staudengarten (1 Platz) | 2.240,00 € |
| e) Urnenwahlgrab im Staudengarten (2 Plätze) | 4.520,00 € |
2.2 Reihengrabstätten
| a) Urnenwahlgrab am Einzelbaum (1 Platz einschl. Namensschild) | 3.390,00 € |
|---|---|
| b) Urnenreihengrab am Gemeinschaftsbaum (1 Platz einschl. Namensschild) | 1.670,00 € |
| c) Rasenreihenurnengrab (1 Platz) | 1.590,00 € |
| d) anonyme Urnenbestattung (1 Platz) | 1.100,00 € |
| 2.3 zusätzliche Urne auf Wahlgrab | 620,00 € |
|---|
| 2.4 zusätzliche Urne am Einzelbaum | 1.140,00 € |
|---|
3. Verlängerung von Nutzungsrechten
Für die Verlängerung der Nutzungszeit ist die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes entsprechend der Anzahl der Jahre der Verlängerung anteilig zu zahlen.
4. vorzeitige Grabrückgabe (Pflegekosten pro Stelle pro Jahr der Restruhezeit)
| a) Erdgrab | 60,00 € |
|---|---|
| b) Urnengrab | 30,00 € |
II. Benutzungsgebühren
1. Benutzung der Friedhofskapelle
| je Nutzung einschließlich Heizkosten | 250,00 € |
|---|
2. Benutzung der Kühleinrichtung
| je Nutzung | 120,00 € |
|---|
3. Nutzungspauschale für Einrichtungsgegenstände
| je Nutzung | 100,00 € |
|---|
2
III. Verwaltungsgebühren
- 1. Genehmigungsgebühren für die Grabmalaufstellung 50,00 €
IV. Grabräumungsgebühr
- 1. Grabräumungsgebühr nach Ende der Nutzungszeit 300,00 €
IV. Sonstige Gebühren und Kosten
Die übrigen mit der Beisetzung verbundenen Kosten (Totengräber, Ausschmückung der Leichenhalle, Träger usw.) sind mit dem Beauftragten direkt abzurechnen. Die Kosten für Ausgrabungen und Umbettungen sind mit dem Beauftragten direkt abzurechnen. Soweit Firmen herangezogen werden, sind die Kosten der beauftragten Firma gegenüber direkt zu erstatten.
Satzung vom 14.12.2016
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle
Nr. 67 vom 23.12.2016 Seite: 670 in Kraft: 01.01.2017
1. Änderungssatzung vom 06.12.2017
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle
Nr. 62 vom 14.12.2017 Seite: 537 in Kraft: 01.01.2018
2. Änderungssatzung vom 25.11.2019
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle
Nr. 112 vom 18.12.2019 Seite: 878 in Kraft: 01.01.2020
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