Preisübersicht der wichtigsten Gebühren
Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.
Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 20. Dezember 2013 · Friedhofssatzung: 20. Dezember 2013
| Leistung | Gebühr (lt. Satzung) |
|---|---|
| Sargreihengrab | nicht angegeben nicht angeboten (Naturbegräbnisstätte) |
| Sargwahlgrab | nicht angegeben nicht angeboten (Naturbegräbnisstätte) |
| Urnenreihengrab | 600,00 € Startpreis, je nach Baumgröße bis 1.000,00 € |
| Urnenwahlgrab | 800,00 € Startpreis, je nach Baumgröße bis 1.200,00 € |
| Urnengrab anonym | nicht angegeben nicht enthalten |
| Baumbestattung | 600,00 € Startpreis für Reihengrabstätte, Preis richtet sich nach Grabart und Baumdurchmesser (bis 1.200,00 €) |
| Beisetzungskosten (Sarg/Urne) | 200,00 € pauschal für Urnenbeisetzung (Samstag/Feiertag +50%) |
| Trauerhalle / Halle | nicht angegeben nicht enthalten |
1. Originalwortlaut: Gebührenordnung
Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.
Satzung
der Stadt Hachenburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den Friedhof "Andachtwald Hachenburg" vom 20. Dezember 2013
Der Stadtrat Hachenburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Allgemeines
Die Stadt Hachenburg ist Träger der Naturbegräbnisstätte "Andachtwald Hachenburg". Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Benutzungsgebühren entsprechend dieser Satzung erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind bei Bestattung die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind und der oder die Antragsteller.
§ 3
Entstehende Ansprüche und Fälligkeit
- 1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
- 2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hachenburg, 20. Dezember 2013
Klöckner Stadtbürgermeister
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung für die Naturbegräbnisstätte "Andachtwald Hachenburg"
1. Verleihung von Nutzungsrechten an Bestattungsplätzen für 30 Jahre
Die Gebühren richten sich nach dem Durchmesser des Baumes, gemessen in 1,50 m Höhe, im „Andachtwald Hachenburg“. Findlinge werden pauschal nach Größe 1 der jeweiligen Bestattungsart berechnet.
| Bestattungsart | Preis pro Urnenplatz (Reihengrabstätte) | Preis pro Urnenplatz (Wahlgrabstätte) | |
|---|---|---|---|
| a) | Einzelgrabstätte | ||
| Größe 1 = <= 25 cm Durchmesser und alle Findlinge | 600,00 € | 800,00 € | |
| Größe 2 = 26 - 40 cm Durchmesser | 800,00 € | 1.000,00 € | |
| Größe 3 = > 40 cm Durchmesser | 1.000,00 € | 1.200,00 € | |
| b) | Zwei nebeneinander liegende Einzelgrabstätten | ||
| Größe 1 = <= 25 cm Durchmesser und alle Findlinge | 1.600,00 € | ||
| Größe 2 = 26 - 40 cm Durchmesser | 2.000,00 € | ||
| Größe 3 = > 40 cm Durchmesser | 2.400,00 € | ||
| c) | Ruhestätte einer Familie bis 8 Personen | ||
| Größe 1 = <= 25 cm Durchmesser und alle Findlinge | 4.000,00 € | ||
| Größe 2 = 26 - 40 cm Durchmesser | 5.000,00 € | ||
| Größe 3 = > 40 cm Durchmesser | 6.000,00 € | ||
| d) | Grabstätte für einen zu benennenden Personenkreis bis 8 Personen | ||
| Größe 1 = <= 25 cm Durchmesser und alle Findlinge | 4.000,00 € | ||
| Größe 2 = 26 - 40 cm Durchmesser | 5.000,00 € | ||
| Größe 3 = > 40 cm Durchmesser | 6.000,00 € |
2. Dienstleistungen
a) Beisetzungsgebühr
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine Gebühr von pauschal 200,00 € erhoben.
Bei einer Beisetzung samstags, sonntags und an Feiertagen erhöht sich diese Gebühr um 50%.
b) Markierungsschild
Für die Herstellung und das Anbringen eines persönlichen Markierungsschildes in der Größe von ca. 10 cm x 5 cm am Baum oder Findling wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.