Eibenstock

Preisübersicht der wichtigsten Gebühren

Automatisiert aus der Gebührensatzung extrahiert. Verbindlich ist allein die Original-Satzung (unten). Bei Änderungssatzungen können aktuelle Preise abweichen.

Stand lt. Satzung: Gebührensatzung: 29. Mai 2008

LeistungGebühr (lt. Satzung)
Sargreihengrabnicht angegeben nicht im Text enthalten
Sargwahlgrabnicht angegeben nicht im Text enthalten
Urnenreihengrabnicht angegeben nicht im Text enthalten
Urnenwahlgrabnicht angegeben nicht im Text enthalten
Urnengrab anonymnicht angegeben nicht im Text enthalten
Baumbestattungnicht angegeben nicht im Text enthalten
Beisetzungskosten (Sarg/Urne)nicht angegeben nicht im Text enthalten
Trauerhalle / Halle44,60 EUR je angefangene Stunde

1. Originalwortlaut: Gebührenordnung

Hinweis: Der folgende Text wurde maschinell aus dem Originaldokument ausgelesen (Rohtext). Formatierungsabweichungen vom Original sind möglich.

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung der Trauerhalle und der Kühlzelle der Stadt Eibenstock

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S. 478) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 07. November 2007 (SächsGVBl. S. 478) geändert worden ist, hat der Stadtrat von Eibenstock am 29. Mai 2008 mit Beschluss – Nr. 471/I/44/08 bis 471/V/44/08 nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Nutzung der städtischen Trauerhalle und der Kühlzelle werden entsprechend dieser Satzung Gebühren erhoben.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist:

a) wer zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner.

b) derjenige, der Antrag auf Nutzung der städtischen Trauerhalle und der Kühlzelle stellt, zum Zwecke der Aufbahrung oder der Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen.

§ 3

Entstehung der Gebühren

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der städtischen Trauerhalle und der Kühlzelle.

§ 4

Festsetzung, Fälligkeit und Einziehung

(1)

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

(2)

Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheides zu zahlen.

(3)

Rückständige Gebühren können gemäß den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen eingezogen werden.

...

2

§ 5

Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigungsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall entscheidet der Stadtrat auf Antrag des Gebührenschuldners.

§ 6

Gebührentarif

Gemäß vorliegender Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren:

  1. 1. Inanspruchnahme der Trauerhalle je angefangene Stunde 44,60 EUR
  2. 2. für die Nutzung der Kühlzelle pro Tag 12,70 EUR.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle und der Kühlzelle der Stadt Eibenstock vom 29. März 2001 außer Kraft.

Eibenstock, 29. Mai 2008

Uwe Staab Bürgermeister

Gebührenkalkulation der Kühlzelle – Friedhof Eibenstock

Kalkulationszeitraum: 5 Jahre

Gesamtfläche: Trauerhalle, Kühlzelle 84,71 m²

Nutzfläche Kühlzelle 15,49 m²

Gesamtkosten 480.000,00 DM (245.420,10 €)

Fördermittel - 283.200,00 DM (144.797,86 €)

Tatsächliche Aufwendung 196.800,00 DM (100.622,24 €)

100.622,24 € (196.800,00 DM) : 84,71 m² = 1.18784 x 15,49 m² = 18.399,70 € (35.986,68 DM)

Anlagenkapital 1994: 18.399,70 €

Nutzungsdauer 20 Jahre

Anzahl der Nutzung der Kühlzelle in Tagen 339

Aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum haben sich keine Kostenüberdeckungen ergeben.

Kalkulationszeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012

Fixkosten

Durchschnittswertmethode

Kalkulatorische Abschreibung (siehe Anlage 1) 919,98 €

Kalkulatorische Zinsen (siehe Anlage 1) 684,10 €

Durchschnittswertmethode Summe 1.604,08 €

Betriebskosten

Anhaltspunkt sind die Ergebnisse des Haushaltsabschlusses 2007 (siehe Anlage 2)

Gesamtgröße der Trauerhalle und der Kühlzelle 84,71 m²

Kühlzelle 15,49 m² x 100 : 84,71 m² = 18,29 %

Energie HHS 1.751.5410550,49 €
Wasser/ Abwasser HHS 1.751.5430553,09 €
Reinigungsmittel HHS 1.751.545074,97 €
Geräte/ Ausstattung HHS 1.751.52003,37 €
Werterhaltung HHS 1.751.5000147,74 €
Grundsteuer HHS 1.751.54009,21 €
Gebäudeversicherung HHS 1.751.640034,24 €
Betriebskosten gesamt1.373,11 €

Die Kosten für Energie wurden anteilsmäßig mit 70 % der Gesamtkosten berechnet. Die Kühlzelle wird ohne Unterbrechung das gesamte Jahr mit Energie versorgt. Die Wasser und Abwasserkosten wurden für die Kühlzelle mit 80 % der Gesamtkosten berechnet.

Die Verwaltungsarbeiten werden in der Stadtverwaltung abgearbeitet. Dafür werden nachfolgende Betriebskosten sowie Sachkosten angerechnet.

Betriebskosten (siehe Anlage 2)

Standesamt Raumgröße 60 m² = 1.351,04 € davon 5 % 67,55 €

Sachkosten

Standesamt – Porto/Telefongebühren 60,00 € Bürobedarf 70,00 € Betriebskosten/ Sachkosten gesamt: 197,55 €

Personalkosten (siehe Anlage 3)

Reinigungskraft HHS 1.0200.4140 0,75 Std. x 13,70 € x 52 Wochen 534,30 €

Standesbeamtin HHS 1.0500.4140 0,6 Std. x 19,44 € x 52 Wochen 606,53 €

Durchschnittswertmethode

Jahreskosten insgesamt 4.315,57 €

Anzahl der Nutzungen in Tagen 339

Kosten pro Nutzung am Tag 12,73 €

Anlagekapital Durchschnittswertmethode Kühlzelle Friedhof Elbenstock 2008

Anlage 1 Berechnung des zu verzinsenden Anlagekapitals bei Abschreibungen nach der Durchschnittswertmethode

Bezeichnung der Anlage: Friedhof Elbenstock Kühlzelle, 20 JahreZinssatz: 6% 0,03718Karten-Nr.:
JahrTextRestbuchwerteKap.Zusch./Beiträge (i.H. des ursprünglichen Betrages) in EURZinspflichtiges Anlagekapitel (Saldo Sp. 3+4, abzgl. Spalte 5) in EURZinsbetrag in EUR
12Anlagennachweis EUR 3Auflösungsnachweis EUR 4567
200818.399,7018.399,70684,10
Kalkulatorische Abschreibung: 919,98 € Kalkulatorische Zinsen: 684,10€

Seite 1

Anlage 2

Betriebskosten anteilig Kühlzelle

HHSBezeichnungGesamtsummeEinzelsumme%
1.751.5410Energie786,42 €550,49 €70
1.751.5430Wasser/Abwasser691,36 €553,09 €80
1.751.5450Reinigungsmittel124,95 €74,97 €60
1.751.5200Geräte/Ausstattung18,45 €3,37 €18,29
1.751.5000Werterhaltung184,67 €147,74 €80
1.751.5400Grundsteuer50,33 €9,21 €18,29
1.751.6400Gebäudeversicherung187,23 €34,24 €18,29

Betriebskosten anteilig Rathaus Eibenstock

HHSBezeichnungGesamtsummeEinzelsumme%
1.020.5410Energie6.497,24 €493,14 €7,79
1.020.5411Gas10.107,71 €767,18 €7,59
1.020.5430Wasser/Abwasser1.195,23 €90,72 €7,59
1.050.6500Bürobedarf7.113,56 €70,00 €anteilig
1.050.6520/21Post/Telefongebühren17.109,03 €60,00 €anteilig

Anlage 3

Personalkosten

Reinigungskraft

10,46 EUR Bruttolohn 0,04 EUR VL 0.59 EUR Jahressonderzahlung 11,09 EUR Bruttolohn 2,26 EUR SV u. AG-Anteil 20,35 % 0.35 EUR ZVK 13,70 EUR gesamte Lohnkosten / Std.

Standesbeamte

14,86 EUR Bruttolohn 0,04 EUR VL 0.84 EUR Jahressonderzahlung 15,74 EUR Bruttolohn 3,20 EUR SV u. AG-Anteil 20,35 % 0.50 EUR ZVK 19,44 EUR gesamte Lohnkosten / Std.

Gebührenkalkulation der Trauerhalle – Friedhof Eibenstock

Kalkulationszeitraum: 5 Jahre

Gesamtfläche: Trauerhalle, Kühlzelle 84,71 m²

Nutzfläche Trauerhalle 69,22 m²

Gesamtkosten 480.000,00 DM (245.420,10 €)

Fördermittel - 283.200,00 DM (144.797,86 €)

Tatsächliche Aufwendung 196.800,00 DM (100.622,24 €)

100.622,24 € (196.800,00): 84,71 m² = 1.18784 x69,22 m² = 82.222,53 € (160.813,29 DM)

Anlagenkapital 1994: 82.222,53 €

Nutzungsdauer 80 Jahre

Anzahl der Nutzung der Trauerhalle in Tagen 17

Aus den vorangegangenen Kalkulationszeitraum haben sich keine Kostenüberdeckungen ergeben.

Kalkulationszeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012

Fixkosten

Durchschnittswertmethode

Kalkulatorische Abschreibung (siehe Anlage 1) 1.068,89 €

Kalkulatorische Zinsen (siehe Anlage 1) 3.952,44 €

Durchschnittswertmethode Summe 5.021,33 €

Betriebskosten

Anhaltspunkt sind die Ergebnisse des Haushaltsabschlusses 2007 (siehe Anlage 2)

Gesamtgröße der Trauerhalle und der Kühlzelle 84,71 m²

Trauerhalle 69,22 m² x 100 : 84,71 m² = 81,71 %

Energie HHS 1.751.5410 235,93 €

Wasser/ Abwasser HHS 1.751.5430 138,27 €

Reinigungsmittel HHS 1.751.5450 49,98 €

Geräte/ Ausstattung HHS 1.751.5200 15,08 €

Werterhaltung HHS 1.751.5000 36,93 €

Grundsteuer HHS 1.751.5400 41,12 €

Gebäudeversicherung HHS 1.751.6400 152,99 €

Betriebskosten gesamt: 670,30 €

Die Kosten für Energie wurden anteilsmäßig mit 30 % der Gesamtkosten berechnet.

In der Aufbahrungshalle fallen nur bei Nutzung Energiekosten an.

Die Wasser und Abwasserkosten wurden für die Trauerhalle mit 20 % der Gesamtkosten berechnet.

Die Verwaltungsarbeiten werden in der Stadtverwaltung abgearbeitet.

Dafür werden nachfolgende Betriebskosten sowie Sachkosten angerechnet.

Betriebskosten (siehe Anlage 2)

Standesamt Raumgröße 60 m² = 1.351,04 € davon 3 % 40,53 €

Sachkosten

Standesamt – Porto/Telefongebühren 30,00 €

Bürobedarf 40,00 €

Betriebskosten/ Sachkosten gesamt: 110,53 €

Personalkosten (siehe Anlage 3)

Reinigungskraft HHS 1.0200.4140

0,3 Std. x 13,70 € x 52 Wochen 213,72 €

Standesbeamtin HHS 1.0500.4140

0,1 Std. x 19,44 € x 52 Wochen 101,09 €

Durchschnittswertmethode

Jahreskosten insgesamt 6.076,97 €

Anzahl der Nutzungen in Tagen 17

Kosten pro Nutzung am Tag 357,47 €

Nutzungszeit 8 Std. pro Tag Kosten pro Nutzung je angefangene Std. 44,68 €

Anlagekapital Durchschnittswertmethode Trauerhalle Friedhof Eibenstock 2008

Anlage 1 Berechnung des zu verzinsenden Anlagekapitals bei Abschreibungen nach der Durchschnittswertmethode

Bezeichnung der Anlage: Friedhof Eibenstock Trauerhalle, 80 JahreZinssatz: 6% 0,04807Karten-Nr.:
JahrTextRestbuchwerteKap.Zusch./Beiträge (i.H. des ursprünglichen Betrages) in EURZinspflichtiges Anlagekapital (Saldo Sp. 3+4, abzgl. Spalte 5) in EURZinsbetrag in EUR
12Anlagennachweis EUR 3Auflösungsnachweis EUR 4567
200882.222,5382.222,533.952,44
Kalkulatorische Abschreibung: 1.068,89 € Kalkulatorische Zinsen: 3.952,44 €

Seite 1

Anlage 2

Betriebskosten anteilig Trauerhalle

Nutzungsdauer 80 Jahre

HHSBezeichnungGesamtsummeEinzelsumme%
1.751.5410Energie786,42 €235,93 €30
1.751.5430Wasser/Abwasser691,36 €138,27 €20
1.751.5450Reinigungsmittel124,95 €49,98 €40
1.751.5200Geräte/Ausstattung18,45 €15,08 €81,71
1.751.5000Werterhaltung184,67 €36,93 €20
1.751.5400Grundsteuer50,33 €41,12 €81,71
1.751.6400Gebäudeversicherung187,23 €152,99 €81,71

Betriebskosten anteilig Rathaus Eibenstock

HHSBezeichnungGesamtsummeEinzelsumme%
1.020.5410Energie6.497,24 €493,14 €7,79
1.020.5411Gas10.107,71 €767,18 €7,59
1.020.5430Wasser/Abwasser1.195,23 €90,72 €7,59
1.050.6500Bürobedarf7.113,56 €40,00 €anteilig
1.050.6520/21Post/Telefongebühren17.109,03 €30,00 €anteilig

Anlage 3

Personalkosten

Reinigungskraft

10,46 EUR Bruttolohn 0,04 EUR VL 0.59 EUR Jahressonderzahlung 11,09 EUR Bruttolohn 2,26 EUR SV u. AG-Anteil 20,35 % 0.35 EUR ZVK 13,70 EUR gesamte Lohnkosten / Std.

Standesbeamte

14,86 EUR Bruttolohn 0,04 EUR VL 0.84 EUR Jahressonderzahlung 15,74 EUR Bruttolohn 3,20 EUR SV u. AG-Anteil 20,35 % 0.50 EUR ZVK 19,44 EUR gesamte Lohnkosten / Std.